Wandlungsfrage in Verbindung zur VW-Prämie vom letzten Jahr

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo zusammen,

vielleicht hat sich ja einer unter Euch schon mal mit diesem Gedanken auseinander gesetzt; evtl. ein gefrusteter 160PS-TSI-Fahrer.

Nehmen wir an, man möchte sein Fahrzeug wegen mehrfach fehl geschlagener Mängelbeseitigung wandeln: wie ist die anrechenbare Laufleistung gegenzurechnen? "Normalerweise" sind es 0,67% vom Kaufpreis pro gefahrenen 1000km, die in Abzug gebracht werden.

Aber was ist der Kaufpreis? Incl. der (damaligen) 2500 Euro von VW oder ohne? Oder anders herum gefragt: sind diese 2500 Euro quasi verloren, wenn ein Fahrzeug gewandelt werden soll?

Wer weiß darüber Bescheid?

Danke für Euere Wortmeldung.

Gruß
habi99

44 Antworten

Eine Kundin von mir ist vom Kaufvertrag zurückgetreten (erst ein paar Tage her), muss die Nutzungspauschale bezahlen, bekommt Zulassungskosten etc. erstattet und jetzt bei der Neubestellung von VW die 2.500€ Prämie wieder als Nachlass.

Zitat:

Original geschrieben von Dragon630


Eine Kundin von mir ist vom Kaufvertrag zurückgetreten (erst ein paar Tage her), muss die Nutzungspauschale bezahlen, bekommt Zulassungskosten etc. erstattet und jetzt bei der Neubestellung von VW die 2.500€ Prämie wieder als Nachlass.

Zusätzlich zu dem üblichen Nachlass von ca. 10 % auf den Listenpreis?

O.

Klar zusätzlich, so wie letztes Jahr halt die VW-Umweltprämie.

@Dragon630

von welchem Preis wurde die Nutzungspauschale /1000km errechnet? Mit oder ohne den 2.500 Euro von VW? Und die Höhe war 0,67% oder 0,5%?

Gruß
habi99

Ähnliche Themen

Hallo,

bin da auch gerade etwas im Klinsch mit meinem VW-Händler. Habe Wandlung vollzogen, zugesagt wurden, dass die VW-Umweltprämie und BAFA erhalten bleiben. Der Betrag von  insgesamt 5.000 EUR wurde beim Erstfahrzeug als Anzahlung (Fahrzeug wurde finanziert) verrechnet. Jetzt nach Neuzulassung des Neuen bekomme ich bei der Abrechnung die Auskunft, dass diese Zahlungen nicht auf das Neufahrzeug in Anrechnung gebracht werden können, da ich das sonst zweimal bekommen würde. Da bin ich eigentlich anderer Meinung. Habe damals den BAFA Anspruch direkt an den Händler abgetreten, dass ist aber für mich wie als Barzahlung zu werten, oder? 

Gruß 

Schocky

Der Preisnachlass von Volkswagen war ein damaliger, einmaliger Nachlass (an bestimmte Konditionen geknüpft) und entfällt bei dem neuen Fahrzeug. 
Die 2500€, gezahlt durch BAFA sollten für Dich erhalten bleiben.

DAS wäre MEINE Rechtsauffassung.

VIel Erfolg!

Hallo zusammen,

kurze Info aus meiner Wandlung: der Händler wollte beim Neukauf die VW-Umweltprämie auch nicht mehr in Abzug bringen. Eine bestimmte aber freundliche Mail an den VW-Kundenservice hat aber geholfen. Ein VW-Mitarbeiter hat mit dem Händler telefoniert und gut.

Also nur Mut! Sooo schlecht wie viele hier immer tun ist die VAG auch wieder nicht 😉

Hallo, bei meiner aktuellen Wandlung verweigert der Händler eine Neubestellung.
Selbst ein Anruf aus WOB mit dem Händler hat nicht geholfen.

So sind meine 2500,- Umweltprämie weg.

Hallo,

war heute mal beim RA (Rechtsschutz) wie der das sieht, wird geprüft.

Nächste Woche bekomme ich vom RA Bescheid, bin mal gespannt. Wenn er das genauso sieht, möchte ich das zunächst gütlich mit meinem Händler klären, hoffentlich klappt das auch, berichte dann.

Gruß

Schocky

Bei mir geht es schon mit einem RA, deshalb war die Wandlung direkt durch.
Bei dem Kauf habe ich einen gebrauchten funktionstüchtigen Golf an den VW Händler abgegeben zum verwerten, im gegenzug habe ich die VW Umweltprämie bekommen.
Da bei einer Rückabwicklung ich meinen Golf wieder bekommen müßte (was nicht geht) bleibt nur die Möglichkeit Vor Gericht zu ziehen.

Zitat:

Original geschrieben von arminschneider


Bei mir geht es schon mit einem RA, deshalb war die Wandlung direkt durch.
Bei dem Kauf habe ich einen gebrauchten funktionstüchtigen Golf an den VW Händler abgegeben zum verwerten, im gegenzug habe ich die VW Umweltprämie bekommen.
Da bei einer Rückabwicklung ich meinen Golf wieder bekommen müßte (was nicht geht) bleibt nur die Möglichkeit Vor Gericht zu ziehen.

Würdest Du Deinen Golf wiederbekommen, müsstest Du auch die Prämie an das Bafa zurückzahlen.

Bei Rückabwichklung erhältst Du das Geld zurück, das Du auf den Tisch gelegt hast.

Wenn statt Rückabwicklung eine Ersatzlieferung erfolgt wäre, hättest Du recht. Aber Ersatzlieferung wird von Händler meist/immer abgelehnt.

O.

Zitat:

Original geschrieben von CHEFFE GTI


Hallo zusammen,

hier mal ein Auszug eines eindeutiegen Urteils:

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
EuGH- Rechtsprechung zur Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung nach einem Verbrauchsgüterkauf angeschlossen. Dies wurde auch für den Fall der Ersatzlieferung eines KFZ durch Urteil vom 11.02.2009, VIII ZR 176/06 bestätigt.

Danach muss ein Verbraucher, wenn er für ein mangelhaftes KFZ einen Ersatzwagen vom Verkäufer geliefert bekommt, keine Nutzungsentschädigung für die Wertminderung durch Nutzung des KFZ zahlen. Die Erfüllung des Vertrages durch eine Ersatzlieferung soll für den Verbraucher entsprechend der EU-Verbraucherrichtlinie entgegen des bisherigen Wortlauts des Gesetzes (§ 346 Abs. 4 BGB) kostenfrei sein.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Bei mir läuft es gerade über einen Anwalt darauf hinaus.

Der Verkäufer muß für alle angefallenen Kosten natürlich aufkommen, laut Anwalt.

Ich fahre einen 6er GTI von 08.09. an und hatte bereits erhebliche Fehler. U. a. neues Getriebe, kompletter Lichtausfall für ein paar Sekunden im Dunkelen auf der Autobahn bei 180 Km/h, neue Xenon Scheinwerfer, diverse Lackmängel, Karosserie - Spaltmaße u. mehr und immer wieder anfallender Kleinkram.

Gruß

Burghard

Das ist ein unglaublich wichtiges Urteil und nahezu unbekannt. Aber Achtung: Bei

Rücktritt

vom Vertrag muss Nutzungsersatz gezahlt werden, nicht aber bei der Nacherfüllung durch Nachlieferung. Den Begriff "Wandlung" gibt es seit 2002 nicht mehr.

Das ganze ist natürlich nicht besonders logisch (je schlimmer der Händler versagt, desto eher will der Kunde zurücktreten und tappt damit in die Nutzungsersatz-Falle), ergibt sich aber zwingend aus EU-Recht.
Ich wäre sehr interessiert daran, zu hören, wie dein Fall ausgeht. Das Urteil des EuGH ist für deutsche Untergerichte nämlich verpflichtend. Wird aber von diesen oft "übersehen". Bereite dich also schon mal auf die 2. Instanz vor, Revision ahoi 😁

Zitat:

Original geschrieben von schocky1


Hallo,

bin da auch gerade etwas im Klinsch mit meinem VW-Händler. Habe Wandlung vollzogen, zugesagt wurden, dass die VW-Umweltprämie und BAFA erhalten bleiben. Der Betrag von  insgesamt 5.000 EUR wurde beim Erstfahrzeug als Anzahlung (Fahrzeug wurde finanziert) verrechnet. Jetzt nach Neuzulassung des Neuen bekomme ich bei der Abrechnung die Auskunft, dass diese Zahlungen nicht auf das Neufahrzeug in Anrechnung gebracht werden können, da ich das sonst zweimal bekommen würde. Da bin ich eigentlich anderer Meinung. Habe damals den BAFA Anspruch direkt an den Händler abgetreten, dass ist aber für mich wie als Barzahlung zu werten, oder? 

Gruß 

Schocky

Ich würde die 5000€ auch als Barzahlung werten, solltest also wieder bekommen.

Wie das genau funktioniert weiß ich nicht, bei meiner Kundin war das etwas anders.

Sie hat die 2.500€ der BAFA an sich auszahlen lassen da Sie bar bezahlt hat.
Und wie gesagt die 2.500€ damalige Umweltprämie von VW hat sie wieder bekommen.

Zitat:

Ich würde die 5000€ auch als Barzahlung werten, solltest also wieder bekommen.
Wie das genau funktioniert weiß ich nicht, bei meiner Kundin war das etwas anders.

Sie hat die 2.500€ der BAFA an sich auszahlen lassen da Sie bar bezahlt hat.
Und wie gesagt die 2.500€ damalige Umweltprämie von VW hat sie wieder bekommen.

Guten Morgen

Besteht die Möglichkeit das nochmal zu hinterfragen, bzw. ein paar Details zu posten?!

Mit meinem Rücktritt bin ich zu 90% durch (die Verzinung des EK ist noch offen), aber die "VW Umwelt Prämie" habe ich bereits (mental) abgeschrieben (und verbuche das als Lehrgeld), da mein Anwalt meint, das diese Prämie im Kleingedruckten ein Rabatt ist und Rabatte seien nicht Wandlungsfähig.

Gruß

Kali

Hallo, die Wandlung ist mit 0,5% durch und es werden 4% für das Kapital gezahlt.
Dein Anwalt hat Recht damit das auf einen Rabatt keinen Anspruch bei Wandlung besteht, allerdings hatte ich einen Gebrauchtwagen beim VW Händler zum Verwerten abgegeben um die Umweltprämie zu bekommen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen