WA-Leasing -- (fremdes) Kind stürzt mit Fahrrad gegen Auto - Wie läufts ab ?
Guten Abend,
mich bedrückt zurzeit eine Frage, die ich hier zur Diskussion und Beantwortung ausstellen möchte.
Mein Fahrzeug ist ein Golf 6 Highline in ReflexSilber, geleast als WA.
Was ist passiert...
... am vorherigen Mittwoch fährt ein kleiner Junge an meinem geparkten Auto vorbei, stürzt, und fabriziert enormen Schaden in Form von Kratzern, die über die gesamte Seite des Fahrzeugs verteilt sind.
Schaden laut VW Vertragshändler ca. 2000 - 2500 EUR.
So das Kind sieht ein, dass es Schuld war. Schriftlicher Beleg des Vaters liegt darüber vor, dass er bereit ist für die Kosten aufzukommen. Der Vater ist jedoch nur bereit für Kosten in Höhe von 500 EURO aufzukommen, weil er meint das wäre die Summe die eine freie Lackiererei dafür verlangen würde und die Vertragswerkstätten würden immer 150% aufschlagen und das wäre ihm zu blöd.
Was habe ich bereits getan:
... Schadensbericht an VW geschickt inkl. Beleg des Vaters
Nun zu meiner Frage.
Wie geht das nun weiter ?
Der Typ aus der Werkstatt meinte, der Wagen müsste erstmal zum Sachverständigen ? Wer trägt dafür die Kosten und stimmt das ?
Kann ich die dafür draufgehende Zeit irgendwie berechnen bzw. die Unkosten für Sprit wenn ich da 2 Stunden nach Hannover zum Sachverständigen fahren darf ?
Muss ich überhaupt jetzt noch irgendwas machen ? Oder gebe ich den Wagen vll. gar einfach so zerkratzt wie er ist ab und VW kümmert sich um alles weitere später ?
Und ganz wichtig... bin ich auf der sicheren Seite ?
Vielen Dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Der Thread ist fast 2 Jahre alt 😉 Leider hat der TE (der das letzte Mal 11. Juli 2011 angemeldet war) nicht mitgeteilt, wie die Sache ausgegangen ist.
24 Antworten
Du hast ein sog. Schuldanerkenntnis des Vaters.
Wenn du z.B. im ADAC Verkehrsrechtsschutz versichert bist, laß' prüfen, ob ein sog. abstraktes Schuldanerkenntnis vorliegt.
Ist es richtig formuliert, wird eine neue, eigene Schuld des Anerkennenden begründet, die unabhängig von allem anderen besteht, das hier im Thread ausgeführt wurde.
Im Zutreffensfall ist Kiddie vollkommen irrelevant.
Ob Papa nach Abgabe eines solchen, unbegrenzten Schuldanerkenntnisses nur noch 500,00 € zahlen will, ist irrelevant.
Er beruft sich auf deine Schadensminderungspflicht.
Das schließt eine Reparatur in der Fachwerkstatt nicht aus.
Es sollten lediglich die üblichen Sätze für derartige Reparaturen nicht überschritten werden. Deswegen offenbar ein Gutachter.
Dem Papa anbieten, daß es ohne Gutachter für ihn billiger wird, wenn er sich rügelos auf den Kostenvoranschlag der Vertragswerkstatt einläßt.
Alternativ trittst du die Ansprüche daraus an den Leasinggeber bei Rückgabe des Autos ab, sofern diese Variante im Leasingvertrag nicht ausgeschlossen ist. Laß' dir in diesem Fall rechtsverbindlich zusichern, daß die Sache für dich damit erledigt ist, also kein Rückgriff auf dich mehr erfolgen kann, wenn der Leasinggeber nicht oder nicht vollständig mit der Sache durchkommt.
Ist möglicherweise die beste Variante, weil es immer mal wieder verrückte Richter/innen am AG gibt, die ein de facto vorhandenes, abstraktes Schuldanerkenntnis einfach nicht als solches anerkennen.
Dann hast du wenigstens zwei Instanzen.
Der Thread ist fast 2 Jahre alt 😉 Leider hat der TE (der das letzte Mal 11. Juli 2011 angemeldet war) nicht mitgeteilt, wie die Sache ausgegangen ist.
Der Vater von dem Buab hat Recht, warum jetzt 2500 Teuros auf den Tisch legen und der Geschädigte steckt sich das Geld dann in die Tasche, am besten soll er den Schaden der Privathaftpflicht melden, tritt die nicht ein, sollte er auch nicht eintreten und 500 Teuros freiwillig bezahlen, warum wenn ich dazu nicht verpflichtet bin.😕 Im übrigen verlangt VW ja wirklich für jeden Kratzer Mondpreise. Einfach Pech gehabt , der Bub hätte auch 7 Jahre alt sein können , dann gibt es ehe nichts , soll der Buab oder Vater jetzt vor dem Richter dafür 😕 Vo mir jedenfalls gäbe es keinen Cent , wenn die Versicherung nicht zahlt , denn treten nur bei Haftungspflicht ein. Weiter der TE schreibt der Buab wäre gestürzt , hat er sich verletzt dabei und wäre ich der Vater würde ich an den Halter gehen und Geld verlangen , wegen der Betriebsgefahr des Autos
Zitat:
Original geschrieben von OPAmitTDI
Der Thread ist fast 2 Jahre alt 😉 Leider hat der TE (der das letzte Mal 11. Juli 2011 angemeldet war) nicht mitgeteilt, wie die Sache ausgegangen ist.
Dann sind die beiden Instanzen wenigstens durch, smile
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Was heißt hier eig immer der soll mit 500€ zufrieden sein?! 😰
Was ist bei euch los??? Dem würde ich was erzählen der auf sein Kind nicht aufpassen kann und dann nicht bereit ist, den Schaden, den das kleine Balk angerichtet hat, zu bezahlen.. Egal was für Preise VW oder sonst ein Händler veranschlagt.
Ist das mein Problem wenn das Kind kein Fahrrad fahren kann 😕 🙄
Kann ich nicht nachvollziehen sowas....
Zitat:
Original geschrieben von heitzentotal
Was heißt hier eig immer der soll mit 500€ zufrieden sein?! 😰Was ist bei euch los??? Dem würde ich was erzählen der auf sein Kind nicht aufpassen kann und dann nicht bereit ist, den Schaden, den das kleine Balk angerichtet hat, zu bezahlen.. Egal was für Preise VW oder sonst ein Händler veranschlagt.
Ist das mein Problem wenn das Kind kein Fahrrad fahren kann 😕 🙄
Kann ich nicht nachvollziehen sowas....
Hi,
Recht und Gesetz sieht das leider anders. Solange keine Aufsichtsverletzung vorliegt (passiert gar net so schnell wie man denkt) sind die Eltern aus dem Schneider.
Da das kind nicht haftbar ist geht man als geschädigter leer aus und das ist vollkommen rechtens.
Viele Haftpflichtversicherungen bieten daher an das sie auch in solchen Fällen zahlen,auf ausdrücklichen wunsch der Eltern. Kostet dann natürlich auch etwas mehr Beitrag.
Gruß Tobias
Kann man das hier nicht ins Versicherungsforum verschieben?
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Kann man das hier nicht ins Versicherungsforum verschieben?
Könnte man, man könnte den Thread aber auch in Frieden Ruhen lassen statt ihn zur "Leichenflädderei" ins Versicherungsforum zu schieben, da der TE sicher eine Lösung für sein Problem schon lang gefunden hat.
vg, Johannes