Wa Leasing angehörige
Moinsen Gemeinde,
kann mir ein Wa sagen ob ich als angehöriger eines Wa auch leasen kann?
Gekauft hab ich jetz schon 5 Jahre.
Bitte auch PN wenns öffentlich hier nicht rein gehört.
Bräuchte schnellstens Rat.
Autostadt sagt man muß in einem Haushalt
leben,wegen Versicherung.
Help!!!! Dankeee
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich bin auch WA und fahre, wie viele Andere, auch ein WA-Leasing Fahrzeug. Ich denke das ist eine gute Sache und jeder muss sich selbst ausrechnen ob es sich lohnt. Allerdings sollte sich jeder WA auch im Klaren darüber sein, dass nicht jeder (die Mehrheit) potentielle VW-Käufer die Möglichkeit hat zu so günstigen Konditionen ein Auto zu fahren.
Ich finde die Diskussionen zu dem Thema gehören nicht in so ein öffentliches Forum. Es schürt Neid und Unverständnis auf Seiten Derer, die nicht diese Möglichkeit haben. Wir WAs sollten froh sein, dass es sowas gibt, uns hier aber auch nicht in so ein Licht rücken, dass wir priviligiert sind. Wenn keiner mehr unsere Neuwagen oder eben auch die jungen gebrauchten Geschäftswagen kauft, dann wird es diese günstigen Konditionen nicht mehr lange geben....
Ich möcht noch dazu sagen, dass die Mehrheit der WAs das Leasing-Fzg. behandeln, als wäre es ihr Eigenes (dazu möchte ich mich zählen). Genauso wie bei allen anderen Fahrzeughaltern gibt es aber auch die, die das Fahrzeug nur als Gebrauchsgegenstand sehen und es auch dementsprechend behandeln.
Gruß, der André
188 Antworten
Nein,Versicherungstechnisch musst du
in einem Haushalt leben.
Da reicht zweitwohnsitz.
Das hab ich mittlerweile hier erfahren
LG
Hallo,
ich habe mich gerade auch intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt, da ich
gerne ein neues Auto hätte und meine Freundin Werksangehörige ist. 🙂
Wie meine Vorredner schon sagten, musst du lediglich mit dem Zweitwohnsitz am
Wohnort des Leasingnehmers gemeldet sein. In manchen Gemeinden geht das ohne
Schwierigkeiten, die anderen wollen Gründe, oder berechnen sogar ne Zweitwohnsitz-
steuer. Des Weiteren stellt es für Gemeinden keinen Grund dar einen Wohnsitz anzumelden,
nur um den Leasingwagen fahren zu dürfen. Da solltest du dann schon andere Gründe
nennen.... wie z.b. du bist regelmäßig 3 Tage die Woche da, oder so ähnlich..., lass dir was
einfallen, oder nutze einfach mal ne Suchmaschine.
Ob es möglich ist, innerhalb einer Gemeinde zwei Wohnsitze anzumelden, da kann ich leider
auch nichts zu sagen.
Es ist möglich einen Hauptwohnsitz und einen Zweitwohnsitz in einer Gemeinde zu haben. Und wer das Gegenteil behauptet hat in diesem Fall keine Ahnung. Und verpflichtet ist man gegenüber der Gemeinde über Gründe ebenfalls nicht. Möglichst abzuklären wäre ob man eine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen muss,ist teilweise so aber nicht überall.
Z.B. ein hilfebedürftiges Elternteil kann ein Grund dafür sein...
Gruß
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Zitat:
Original geschrieben von Carazza
Hallo,ich habe mich gerade auch intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt, da ich
gerne ein neues Auto hätte und meine Freundin Werksangehörige ist. 🙂Wie meine Vorredner schon sagten, musst du lediglich mit dem Zweitwohnsitz am
Wohnort des Leasingnehmers gemeldet sein. In manchen Gemeinden geht das ohne
Schwierigkeiten, die anderen wollen Gründe, oder berechnen sogar ne Zweitwohnsitz-
steuer. Des Weiteren stellt es für Gemeinden keinen Grund dar einen Wohnsitz anzumelden,
nur um den Leasingwagen fahren zu dürfen. Da solltest du dann schon andere Gründe
nennen.... wie z.b. du bist regelmäßig 3 Tage die Woche da, oder so ähnlich..., lass dir was
einfallen, oder nutze einfach mal ne Suchmaschine.Ob es möglich ist, innerhalb einer Gemeinde zwei Wohnsitze anzumelden, da kann ich leider
auch nichts zu sagen.
Du hast damit völlig recht. So ist das.. Hatte es zu spät gelesen.. Nur noch zugefügt, es ist möglich in derselben Gemeinde.
Hab angerufen,
und sagten mir das geht nicht.
Wollt auch nicht Diskutieren weil ich keine gegenargumente hab.
Eltern nicht Pflegebedürftig.
So wie etwa bei dem mitschreiber(Freundin im Werk)
Wie soll ich mich verhalten?
Echt n Fass auf der gemeinde aufmachen?
Das gleiche würde ja für meine Freundin gelten,da
sie ja auch mit dem Wagen fährt
LG
Oh ,mann das ist aber auch kompliziert bei Euch.. jedem das seine, aber von so ner ganzentagaufarschsitzendender Gemeindeschnecke würde ich mich nicht unterbuttern lassen. es wäre rechtens und das würde ich durchsetzen.. Aber bevor du da am herzinfarkt stirbst, kauf ein Auto mit dem WA- Preisvorteil ; )
Ich gehe zur Gemeinde und fülle das Formular für den 2. Wohnsitz aus. Die Gemeinde dürfte häufig sogar dankbar sein, da sie oft irgendwelche Gelder für diese Art von Wohnsitzen bekommt (z.B. bei BW-Standorten).
Natürlich ist das Melderecht Landesgesetz und somit kann sich die Handhabung im Bundesgebiet unterscheiden.
Zitat:
Original geschrieben von Carazza
Hallo,
ich habe mich gerade auch intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt, da ich
gerne ein neues Auto hätte und meine Freundin Werksangehörige ist. 🙂
Das wird aber trotzdem nicht gehen, da es "nur" Deine Freundin ist.
Daraus ergibt sich ja kein Verwandtschaftsverhältnis und somit darfst Du das Fahrzeug der Freundin auch nicht bewegen.
Gilt fürs Leasing!
Gruß
Andreas
Das wird aber trotzdem nicht gehen, da es "nur" Deine Freundin ist.
Daraus ergibt sich ja kein Verwandtschaftsverhältnis und somit darfst Du das Fahrzeug der Freundin auch nicht bewegen.
Gilt fürs Leasing!
Gruß
AndreasDu brauchst auch kein Verwandtschaftsverhältnis um das Fahrzeug fahren zu dürfen. Du
musst nur in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Leasingnehmer wohnen.
Gilt übrigens nicht nur für Leasing, sonder auch für den WA-Kauf...
Wenn ich mich irre..., dann klärt mich auf.., aber so steht es in den AGBs und auch
die Dame beim WA-Kauf hatte es mir so erzählt.
Gruß Jan
Wenn SHABOOBOO (s.o.) recht hat, dann gilt
" Überlassung an den Ehegatten sowei an Familienangehörige oder Dritte ist erlaubt, sofern diese Personen am Wohntsitz des Vertragsnehmers mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben"
Das heißt häusliche Gemeinschaft z.B. mit meiner Freundin, oder?
Beim Wa kauf ist aber der Unterschied
das ich den Wagen selber versichern kann.
Also folglich auch fahren.
Wird halt geduldet und es fragt auch keiner
wo ich wohne.
Nur doof Vers technisch beim Leasing.