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VW Polo: Rückruf wegen der Gurtschlösser

VW Polo 6 (AW)

Bin gerade über den Polo Rückruf gestolpert. 😰

Volkswagen ruft 219 000 Polo-Exemplare des aktuellen Modelljahres wegen Problemen mit Gurtschloss-Halterungen der Rückbank zurück.

https://www.motor-talk.de/.../...egen-der-gurtschloesser-t6344252.html

https://www.stern.de/.../...olo--und-seat-modelle-zurueck-7670932.html

Beste Antwort im Thema

Alter, ist dass hier ein Debattierclub!!! 🙄
Leider gibt es hier gehäuft zwei Sorten von Posts - die Einen kaufen sich anscheinend ein Auto, das Ihnen weder von Leistung, Fahrwerk oder Optik zusagt und diskutieren über aberwitzige Upgrades, die Anderen zerlegen jeden Post in seine Bestandteile um hier als „Schweinchen Schlau“ aufzutrumpfen, unterziehen Ihr Fahrzeug Funktionsprüfungen, die mit dem tägliche Gebrauch absolut nichts zu tun haben und wundern sich dann, dass das nicht funktioniert 😰!
Als Krönung des Ganzen diskutiert man dann noch - wie in diesem Treath - die Sinnhaftigkeit von Zulassungsbestimmungen und wie man die am besten umgeht ....

Gibts hier auch jemanden, der sich das Auto bestellt hat, dass er auch haben wollte und dieses dann auch so benutzt, wie das normal wäre 🙁

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Ich versuche es dir anders zu erklären: Käufer eines zugelassen Diesels mit illegaler Software waren beim rechlich einwandfreien Kauf dieses Fahrzeugs “zunächst“ auf der sicheren Seite.
Nachdem der Betrug aufgedeckt wurde, waren sie dann aber - rein rechtlich gesehen - illegal unterwegs und mussten zwangsweise “ihr eigenes und rechtssicher erworbenes Fahrzeug“ zwangsweise umrüsten lassen.
Verstehst du das?

So interpretiere ich das Schreiben auch.

Warum soll aber bitte die Lösung mit dem Kabelbinder keine finale sein? Ich habe keine Ahnung welche größe dieser Kabelbinder hat und wie schnell dieser reißen kann, im Falle eines Aufpralls kann dieser ja reißen und das Schloss bleibt geschlossen. Ob der nun bei einer Kurvenfahrt reißt und anschließend das genannte Ereignis stattfindet, das sich das Gurtschloss öffnet und man anschließend noch eine Vollbremsung machen muss oder Aufprall stattfindet sehe ich eher unwahrscheinlich...

Hätte VW es so von Anfang an gemacht würde jetzt kein Hahn danach krähen....

Eine "finale Lösung" mit Kabelbinder löst zwar das Problem der unterschiedlich hohen Gurtpeitschen, hat aber - wie bereits ausgeführt - im Bezug auf deine persönliche Verantwortlichkeit (Verkehrssicherungspflicht) deinen Mitfahrern gegenüber, keine rechtliche Relevanz.

Zitat:

@Prowlermike schrieb am 5. August 2018 um 11:07:22 Uhr:


Den du hast ihn (unter Kenntnis der vorsorglichen Untersagung seitens VW - selbst eine schriftliche Empfehlung genügt) vorsätzlich trotzdem mitgenommen.

Wo ist denn die Empfehlung, dass es nun nicht mehr zu verantworten wäre? Instandsetzung bei VW ist erfolgt, ich habe gar keinen Grund anzunehmen, dass ich nun irgendwelche Einschränkungen habe.

Wenn du das anders siehst, lass dir das bitte schriftlich geben. @Master of desaster hat da schon Recht, stell eine Anfrage bei VW wenn du das Gefühl hast, dass du einer Nutzungseinschränkung unterliegst. Ich habe das nicht, denn ich habe genau das gemacht was im Infobrief stand und gehe als gutgläubiger Kunde nun davon aus, dass alles i.O. ist und halte mich an den von @coriand zitierten Text.

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@ Horathio

Ich wollte eigentlich "nur" meiner Tochter einen Polo GTI schenken. Selbstverständlich warte ich auf das "nächste" Modell, welches nach WLTP zertifiziert ist und Euro 6d Temp erfüllt.
Als Volljurist kann ich allerdings manchmal nicht anders, als - auch mir völlig unbekannten Autofahrern - etwas über rechtliche Gesichtspunkte mitzuteilen.😎

Zitat:

@Prowlermike schrieb am 5. August 2018 um 13:09:52 Uhr:


Eine "finale Lösung" mit Kabelbinder löst zwar das Problem der unterschiedlich hohen Gurtpeitschen, hat aber - wie bereits ausgeführt - im Bezug auf deine persönliche Verantwortlichkeit (Verkehrssicherungspflicht) deinen Mitfahrern gegenüber, keine rechtliche Relevanz.

Schön das wir einen "Volljuristen" hier haben, weil dann kannst du das vielleicht doch etwas mehr ausführen.

Mit meinem Laienverständnis hätte ich gedacht, dass wenn ich in der Zeit zwischen Info-Brief und Instandhaltung mit ingesamt 5 Leuten fahre und etwas passiert, dann ggf. fahrlässig oder wie auch immer handle, da ich ja von dem Problem weiß und es auch eine Lösung gibt.

Wenn die Lösung umgesetzt wurde, dann muss ich doch davon ausgehen können, dass diese Lösung dem Stand der Technik ausreichend entspricht, da ich sie ja nicht näher bewerten kann und in besten Glauben dem Hersteller vertrauen muss. Ich vertraue ja auch, dass die verbauten Bremsen funktionieren.

Wo ist meine "Verkehrssicherungspflicht" bei einem Unfall verletzt, wenn ich es instandsetzen lasse und danach wieder vollbesetzt fahre?

Franz

Kann dir - wer auch immer - jemand nachweisen, dass du von dem Schreiben von Volkswagen (mit der inhaltlichen Empfehlung z.B. an Europcar, nur 3 Leute exclusiv dir zu transportieren) wusstest, kann dir daraus eine vorsätzliche und nach § 823 BGB schadensersatzpflichtige Obliegenheitsverletzung vorgeworfen werden. Wie du an das Schreiben gekommen bist, interessiert wiederum nur sekundär. Selbst wenn du es gestohlen hast - du kanntest den Inhalt und nur das zählt (rechtlich).
Ob es dir tatsächlich nachgewiesen wird/kann, ist eine völlig andere Sache - es geht lediglich um eine theoretische und abstrakte Möglichkeit.

Ich habe meinen Wagen ca. 2 Monate und letzte Woche war er beim Händler zwecks Ummeldung, kein Schreiben, kein aufkleber und auch kein Kabelbinder, die Gurtschlösser sind genau wie vorher.
Ich weiß von nichts.😁

Echt cool hier - lauter Volljuristen mit 3. Staatsexamen summa cum laude und der Prof. h.c. der Ingenieurwissenschaften steht unmittelbar bevor 😁

Mal folgende Hypothese zur Europcar-Veröffentlichung:
Schonmal drüber nachgedacht, dass Europcar ihre Flotte von x k Fahrzeugen europaweit lieber in der Nutzung limitieren lässt, als alle diese Fahrzeuge umrüsten zu lassen? Nach max. 12 Mon. oder 24000 km stehen die Fahrzeuge wieder bei einem Händler zur Vermarktung und dieser wird sicher alle offenen Rückrufaktionen durchführen.

Für alle Hobbyjuristen - 444 BGB arglistiges Verschweigen eines Mangels könnte man auch noch diskutieren, sollte auch nach der Umrüstung der 5. Sitzplatz nicht nutzbar sein und das dem Kunden nicht mitgeteilt werden. Das führt dann in den hier konstruierten Horrorszenarien zu 227 StGB - oder je nach Auslegung zu 222 StGB ..... jetzt dürft Ihr wieder „weiter spinnen“ 😉

Habe zwar keine 3 Stx, aber bald 2!
-

:-D

Dann darfst du hier gar nicht mitreden und musst schlafen gehen … 😉

Wie du siehst, kann man hier im Forum auch ordentliche Smileys posten …
War nicht bös' gemeint. Ist nur die Wärme.

Zitat:

@Prowlermike schrieb am 5. August 2018 um 15:11:47 Uhr:


Kann dir - wer auch immer - jemand nachweisen, dass du von dem Schreiben von Volkswagen (mit der inhaltlichen Empfehlung z.B. an Europcar, nur 3 Leute exclusiv dir zu transportieren) wusstest, ...

Meinst du das Rückrufschreiben?
Das Schreiben habe ich vorliegen und ich lasse mein Auto entsprechend dem Schreiben Instand setzen.

Ich verstehe nicht, woraus dann das rechtliche Problem später resultieren sollte - nach den Instandsetzung?

Es steht ja lediglich geschrieben, dass es vor der Instandsetzung zu Problemen kommen kann. Die Meldung von der Mietwagenfirma ist m.E. dem geschuldet, dass Sie nicht sicherstellen können, dass alle Autos Ihres Bestands den korrigierten Stand haben.

Franz

Zitat:

@b00nzky schrieb am 5. August 2018 um 12:40:53 Uhr:


Warum soll aber bitte die Lösung mit dem Kabelbinder keine finale sein?

Weil bereits nachgewiesen wurde, dass der Kabelbinder bereits bei heftigen Bremsungen reißen kann.
Oder willst Du demnächst nach jedem heftigen Bremsmanöver zur Überprüfung dieser "Bastellösung" wieder zum Händler, damit dieser nachschauen kann, ob der Kabelbinder noch sitzt?

Zitat:

@SaBoMotor schrieb am 5. August 2018 um 17:06:54 Uhr:



Zitat:

@b00nzky schrieb am 5. August 2018 um 12:40:53 Uhr:


Warum soll aber bitte die Lösung mit dem Kabelbinder keine finale sein?

Weil bereits nachgewiesen wurde, dass der Kabelbinder bereits bei heftigen Bremsungen reißen kann.
Oder willst Du demnächst nach jedem heftigen Bremsmanöver zur Überprüfung dieser "Bastellösung" wieder zum Händler, damit dieser nachschauen kann, ob der Kabelbinder noch sitzt?

Dann gibt es hoffentlich bald den nächsten Rückruf bzw. ich frage mich, wenn es angeblich schon nachgewiesen wurde, dass die Lösung nicht funktioniert, warum wird diese dann überhaupt noch umgesetzt? Dies wäre (mal wieder) ein Skandal.

Hast du einen Link für den Nachweis, dass der Kabelbinder bei starken Bremsen reißt? Ich habe die Behauptung schon mehrfach gelesen, aber noch keinen Nachweis finden können. Danke.

Franz

Zitat:

@SaBoMotor schrieb am 5. August 2018 um 17:06:54 Uhr:



Zitat:

@b00nzky schrieb am 5. August 2018 um 12:40:53 Uhr:


Warum soll aber bitte die Lösung mit dem Kabelbinder keine finale sein?

Weil bereits nachgewiesen wurde, dass der Kabelbinder bereits bei heftigen Bremsungen reißen kann.
Oder willst Du demnächst nach jedem heftigen Bremsmanöver zur Überprüfung dieser "Bastellösung" wieder zum Händler, damit dieser nachschauen kann, ob der Kabelbinder noch sitzt?

Wirklich gutes Argument 🙂
Soweit hatte ich noch garnicht gedacht. Liegt vielleicht daran, dass bei mir schon Ostern und Weihnachten auf einen Tag fallen müssten, dass das Problem bei mir zum tragen kommt. 😕

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