VW Polo: Rückruf wegen der Gurtschlösser
Bin gerade über den Polo Rückruf gestolpert. 😰
Volkswagen ruft 219 000 Polo-Exemplare des aktuellen Modelljahres wegen Problemen mit Gurtschloss-Halterungen der Rückbank zurück.
https://www.motor-talk.de/.../...egen-der-gurtschloesser-t6344252.html
https://www.stern.de/.../...olo--und-seat-modelle-zurueck-7670932.html
Beste Antwort im Thema
Alter, ist dass hier ein Debattierclub!!! 🙄
Leider gibt es hier gehäuft zwei Sorten von Posts - die Einen kaufen sich anscheinend ein Auto, das Ihnen weder von Leistung, Fahrwerk oder Optik zusagt und diskutieren über aberwitzige Upgrades, die Anderen zerlegen jeden Post in seine Bestandteile um hier als „Schweinchen Schlau“ aufzutrumpfen, unterziehen Ihr Fahrzeug Funktionsprüfungen, die mit dem tägliche Gebrauch absolut nichts zu tun haben und wundern sich dann, dass das nicht funktioniert 😰!
Als Krönung des Ganzen diskutiert man dann noch - wie in diesem Treath - die Sinnhaftigkeit von Zulassungsbestimmungen und wie man die am besten umgeht ....
Gibts hier auch jemanden, der sich das Auto bestellt hat, dass er auch haben wollte und dieses dann auch so benutzt, wie das normal wäre 🙁
622 Antworten
Ich habe mich heute per Mail an VW und die ADAC Rechtsberatung gewendet. Ich halte euch auf dem Laufenden.
Update: Die ADAC Rechtsberatung sagt: Sollte wirklich der Sitz in der Mitte nicht nutzbar sein, liegt ein Mangel vor (irgendwie logisch ;-)). Nach aktueller Rechtsprechung hat der Hersteller zwei Versuche, den Mangel zu beheben (bei mir ist also noch ein Versuch übrig). Danach kann man eine Minderung des Preises oder eine Rückabwicklung erreichen.
Die Mail an VW ist bisher unbeantwortet.
@Stock- Wie kommst du darauf, dass der Sitz nicht verwendbar ist? Nach der Aktion ist dem mitnichten so, es gibt keine Einschränkungen und damit auch keinen Mangel.
Zitat:
@Horathio schrieb am 4. August 2018 um 21:02:49 Uhr:
@Stock- Wie kommst du darauf, dass der Sitz nicht verwendbar ist? Nach der Aktion ist dem mitnichten so, es gibt keine Einschränkungen und damit auch keinen Mangel.
Dann fahr mal zu deinem VW-🙂 und frag nach. Und lies dir mal hier diverse andere Beiträge durch inkl. des Links zu Europcar.
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Ich war erst vor kurzem dort für die Aktion, die haben mir den Schlüssel wiedergegeben, gute Fahrt gewünscht und verneint, dass es Einschränkungen gäbe. Sogar nach dem Gerücht mit dem Aufkleber war ich erst dort und konnte das auch schon negieren.
Dann taugt dein 🙂 dahingehend nichts oder er ist einfach zu gut versichert.
Kann mal jemand von euch diesen Aufkleber in der Reserveradmulde fotografieren? Bei mir wurde die Aktion schon durchgeführt aber irgendwie finde ich den Aufkleber nicht..
danke!
Zitat:
@lena_ schrieb am 5. August 2018 um 09:08:42 Uhr:
Kann mal jemand von euch diesen Aufkleber in der Reserveradmulde fotografieren? Bei mir wurde die Aktion schon durchgeführt aber irgendwie finde ich den Aufkleber nicht..
danke!
Mein Aufkleber in der Reserveradmulde.
Fotowünsche? Werden erfüllt.
@RedPoloBeats Mein Freundlicher hat guten Kontakt in die FE, die liegt ja auch quasi vor seiner Tür. Ich vertraue ihm. Kannst du bitte ein offizielles Dokument verlinken, dass die Nutzung des mittleren Sitzes auch nach der Aktion untersagt? Was Autovermieter behaupten hat wenig Wert.
Europcar wurde von VW darauf hingewiesen, also ist es in erster Linie eine Aussage des Herstellers und nicht des Vermieters: "For safety reasons, Volkswagen Group has asked their customers and rental car companies not to use the rear middle seat position of these models."
Die Fahrzeuge als 4-Sitzer zu klassifizieren und Kunden kostenlose Ersatzfahrzeuge anzubieten, wird sicher nicht aus Jux und Dollerei geschehen.
@Perleeins Vor der Umrüstaktion wurde das auch für andere kommuniziert. Nach der Umrüstung ist das aber hinfällig. Ich kann mir vorstellen, dass der Europecarhinweis einfach in der Flottengröße des Vermieters begründet ist, weil dem Kunden nicht garantiert werden kann, dass sein Fahrzeug bereits nachgerüstet ist. Von VW gibt es für "nach der Aktion" keine Hinweise mehr und mein Freundlicher hat das, wie oben gesagt auf Nachfrage auch bestätigt.
Warum auch, was ist denn der Fehler? Wenn 3 Leute hinten sitzen kann unter Umständen das mittlere Gurtschloss aufgrund der größeren Länge das linke Schloss lösen.
Nach der Aktion sind beide Schlösser gleich lang, wenn auch nicht dauerhaft und nach einem Unfall auch garnicht mehr. Aber zum Zeitpunkt des Unfalls wurden die Schlösser nicht unabsichtlich gelöst.
Damit diese Öffnung eintritt muss ja nun folgendes passieren: Unfall mit starker Verlangsamung damit der Kabelbinder reißt. Dann Elchtest mit etwas Pech um das Schloss zu öffnen. Dann nochmal Unfall damit die linke Person ohne Gurt Unfall erlebt.
Dann lass dir seine Aussage (Verkäufer) schriftlich geben und veröffentliche sie hier. Falls im “Fall der Fälle“ der Mitfahrer auf einem hinterem Sitz verletzt ist kannst du versuchen, den Verkäufer in Haftung zu nehmen. Deine Haftpflichtversicherung wird zwar den Schaden des Mitfahrers ihm Gegenüber übernehmen, aber von dir einklagen. Den du hast ihn (unter Kenntnis der vorsorglichen Untersagung seitens VW - selbst eine schriftliche Empfehlung genügt) vorsätzlich trotzdem mitgenommen. Bei Vorsatz entfällt grundsätzlich die Haftung der Versicherung dir gegenüber - somit Regressforderungen an dich und du musst dich wiederum an deinen Verkäufer schadlos halten. Das wäre die rechtliche Situation - alles klar?
Diejenigen, welche die Aktion durchführen haben lassen sind (wie du auch) - rechtlich gesehen - zunächst auf der sicheren Seite und jeglicher Haftung befreit.
Man braucht sich doch nur mal schriftlich an den Hersteller zu wenden … . Und dann mal in aller Ruhe abwarten, wie die Antwort ausfällt. Dann hätte man im Fall der Fälle auch etwas Schriftliches in der Hand.
Hat das schon Einer der Betroffenen hier getan? Eventuell gibt es ja somit schon eine Aussage von VW.
Die Meldungen von Europcar, Avis & Co sind von Ende Juli, also recht aktuell. Das spricht für mich eher dafür, dass die aktuelle Nachbesserung keine endgültige Lösung ist, ist aber nur eine Vermutung. Wenn Gurtschlösser zukünftig mit Kabelbindern in der richtigen Position gehalten werden, dann gute Nacht.
Und dass es VW (im Gegensatz zu den Mietwagenfirmen) leider nicht schafft, ein sicherheitsrelevantes Thema offen auf der eigenen Website zu kommunizieren, spricht für mich jetzt nicht unbedingt für das vielzitierte „Vertrauen zurückgewinnen“ des Volkswagen Konzerns.
Zitat:
@Prowlermike schrieb am 5. August 2018 um 11:07:22 Uhr:
Dann lass dir seine Aussage (Verkäufer) schriftlich geben und veröffentliche sie hier. Falls im “Fall der Fälle“ der Mitfahrer auf einem hinterem Sitz verletzt ist kannst du versuchen, den Verkäufer in Haftung zu nehmen. Deine Haftpflichtversicherung wird zwar den Schaden des Mitfahrers ihm Gegenüber übernehmen, aber von dir einklagen. Den du hast ihn (unter Kenntnis der vorsorglichen Untersagung seitens VW - selbst eine schriftliche Empfehlung genügt) vorsätzlich trotzdem mitgenommen. Bei Vorsatz entfällt grundsätzlich die Haftung der Versicherung dir gegenüber - somit Regressforderungen an dich und du musst dich wiederum an deinen Verkäufer schadlos halten. Das wäre die rechtliche Situation - alles klar?
Diejenigen, welche die Aktion durchführen haben lassen sind (wie du auch) - rechtlich gesehen - zunächst auf der sicheren Seite und jeglicher Haftung befreit.
Versteh ich nicht ganz?! In dem Schreiben von VW steht:
"Aus Sicherheitsgründen bitte wir Sie, die mittlere hintere Sitzposition der Rücksitzbank bis zur Instandsetzung des Doppelgurtschlosses nicht mer zu benutzen."
Das heisst für mich im Umkehrschluss, nach Instandsetzung ist es nach aktueller Lage wieder ok. Und auch bei meinem Unfall habe ich nichts zu befürchten. Oder liege ich da falsch?!
Das ich persönlich die Lösung mit einem Kabelbinder auch nicht für toll und wirklich sicher halte, steht auf einem anderen Blatt.
Franz