VW Anschlussgarantie - Änderung ab 01.01.11?
Verstehe ich es richtig, dass die Lifetime-Garantie durch die VW Anschlussgarantie ersetzt wurde?
Siehe
http://www.volkswagen.de/.../vwb_fl_007_3010_63_02.pdf
wichtig ist aus meiner Sicht dieser Passus:
"Die Produktpakete enthalten dann eine umfassende
Gebrauchtwagengarantie. Sie ist eine Funktionsgarantie,
mit der Ihnen die vollen Lohn- und Material kosten für
nahezu alle mechanischen und elektrischen Bauteile
erstattet werden – ohne Selbstbeteiligung.
Erst ab einem Kilometerstand von 100.000 fallen bei
einem Schadenfall fix 150,– Euro Selbstbeteiligung an.
Ab 200.000 km oder bei einem Fahrzeugalter über
10 Jahre ist die Entschädigung auf maximal 2.000,– Euro
je Versicherungsjahr limitiert."
Kennt jemand viell. schon Preise für die Verlängerung von z.B. 2 Jahren für einen 1.4 TSI (122PS)?
Danke vorab.
Beste Antwort im Thema
Der Nebel lichtet sich. 😉
Bei der Garantieverlängerung (GV) sind die Fahrzeuge anders als bei der LTG eingeteilt! 90 kW TSI und 103 kW TDI sind in einer Klasse, so viel steht fest. Wahrscheinlich gibt es eine Klasse unter- und oberhalb, also bis 90 kW und über 103 kW.
Einen ersten - unvollständigen - Preisüberblick habe ich in meinem Blog erstellt. Warum im Blog? Damit ich die Liste weiter bearbeiten kann.
Golf VI - Preise Garantieverlängerung 2011
Wenn ihr wollt, dass die Liste vollständig wird, postet bitte eure exakten Daten - Danke!
VG myinfo
370 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Ich habe das Bild mal dem VVD geschickt, mit der Bitte um eine Kurze Stellungnahme zu ihren neuen Klauseln in ihren Verträgen. 😁
Hast du schon eine Rückmeldung vom VVD bekommen?
Nein, bisher nur eine Lesebestätigung.
Ich bin gespannt. Wie bereits von mir gepostet (Auszug aus einem Perfect-Car Vertrag von 12/2012) existiert kein "allgemeiner" Selbstbehalt in den Garantiebedingungen. Der Einfallsreichtum mancher Händler/Verkäufer ist aber wirklich grenzenlos und offensichtlich nicht an diese Bedingungen geknüpft.... 😁
Ich bleibe dabei, dass man ein bestehende Gesetze bezüglich der Gewährleistung/Sachmängelhaftung nicht durch eine einfache Klausel außer Kraft setzen kann.
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Zitat:
Original geschrieben von Polmaster
Das wäre dann eine andere Versicherung als diejenige welche der TE meinte. Sollte dem nicht so sein, sorry dafür. Das nächste mal dann aber etwas verständlicher beschreiben. Danke. 😉
Meine Frage bezog sich ja gar nicht auf das Thema des "Themaerstellers", sondern auf das Thema des Threads "Anschlussgarantie - Änderung ab 1. 1. 2011. Und die Frage hast Du ja auch beantwortet. Danke. Irgendwelche Gebrauchtwagen Versicherungen haben mit dem eigentlichen Threadthema wenig zu tun!
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Ich bleibe dabei, dass man ein bestehende Gesetze bezüglich der Gewährleistung/Sachmängelhaftung nicht durch eine einfache Klausel außer Kraft setzen kann.
Oh doch, siehe den Fall Edathy..... 😉 Lex GroKo
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Wie soll man das jetzt verstehen? Will er den Versicherungsvertrag nicht komplett canceln, oder will er nur den Zusatz nicht raus nehmen? Was genau hast du denn jetzt von ihm verlangt?Zitat:
Original geschrieben von 282ps
[.....]Hab keine andere Chance bei dem.. Ich geh am Montag noch zu einem anderen vw Händler und guck mal was der dazu sagt. Ich will dieses Auto halt unbedingt haben, denn von der Ausstattung ist der so nahezu perfekt für mich. Kann ich denn die Garantie bei einem anderen vw Händler vordern? Auch wenn ich den woanders gekauft habe? Klingt schräg, aber der Verkäufer da, lässt nicht mit sich reden. Arsch**** halt
EDIT: Bist du Rechtsschutzversichert? Mit diesen Händler wirst du die sicherlich früher oder später brauchen.
Er will diesen Zusatz nicht rausnehmen..
Aber für mich hat sich die Sache heute geklärt... Ich war bei einem vw Händler bei mir in der Nähe und der hat mir das ganze erklärt. Diesen Zusatz gibt es erst seit diesem Jahr! Gilt für alle gebrauchtwagen, nicht für Neuwagen, die irgendwann nur noch diese Gebrauchtwagengarantie bekommen. So in der Art war die Erklärung und er hielt mir dabei diesen Stempel ins Gesicht 😉 also ist das ganze anscheinend "normal". Der Verkäufer hat mir versichert, dass das ab 2014 so üblich ist.
Lg
Nur weil zwei oder mehrere Händler das gleiche praktizieren, muss es längst noch nicht rechtens sein! Solltest du innerhalb der ersten sechs Monate ein Problem haben, solltest du auf keinen Fall die 100 EUR Eigenanteil zahlen!
Anstatt dich bei einen anderen Händler zu informieren, hättest du besser einen Anwalt oder den Verbraucherschutz befragt.
So ist es. Wenn in den ersten 6 Monaten eine Reparatur ansteht, die nichts mit Verschleiß oder fahrlässigen/vorsätzlichem Handeln des Besitzers zu tun hat, so muss der Händler diese komplett bezahlen, auch ohne PerfectCar. Dieser Gewährleistungsanspruch ist gesetzlich verbrieftes Recht. 2 Händler und der gleiche untaugliche Versuch..
Zitat:
Original geschrieben von Polmaster
So ist es. Wenn in den ersten 6 Monaten eine Reparatur ansteht, die nichts mit Verschleiß oder fahrlässigen/vorsätzlichem Handeln des Besitzers zu tun hat, so muss der Händler diese komplett bezahlen, auch ohne PerfectCar. Dieser Gewährleistungsanspruch ist gesetzlich verbrieftes Recht. 2 Händler und der gleiche untaugliche Versuch..
Davon geh ich auch so aus.. Aber anscheinend gibt es keine andere gescheite Gebrauchtwagengarantie... Von daher steht dem Kauf nichts mehr im Wege... Wenn was sein sollte in den ersten 6 Monaten, dann werde ich darauf bestehen, dass der Händler die kosten übernimmt! Ich bring das Auto auch zur Dekra und lass es noch einmal durchchecken, denn in den ersten 3/4 Woche, so der Händler, sind die Reparaturen kostenlos.
Lg und ich hoffe, dass das Auto einfach keine Probleme macht
Zitat:
Original geschrieben von 282ps
[.....] Ich bring das Auto auch zur Dekra und lass es noch einmal durchchecken, denn in den ersten 3/4 Woche, so der Händler, sind die Reparaturen kostenlos.
NEIN! Alle Reparaturen die unter der Gewährleistungspflicht fallen sind für dich in den ersten 6 Monate kostenlos, da der Händler in dieser Zeit eine Gewährleistungspflicht hat und in der Beweispflicht ist.
Sorry, aber entweder gibst du hier alles falsch wieder, weil du es nicht richtig verstanden hast, oder der Händler zockt dich ganz übelst ab!
So langsam aber sicher nehme ich ihm diese Geschichte nicht mehr ab. Jedenfalls nicht so, wie sie erzählt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
NEIN! Alle Reparaturen die unter der Gewährleistungspflicht fallen sind für dich in den ersten 6 Monate kostenlos, da der Händler in dieser Zeit eine Gewährleistungspflicht hat und in der Beweispflicht ist.Zitat:
Original geschrieben von 282ps
[.....] Ich bring das Auto auch zur Dekra und lass es noch einmal durchchecken, denn in den ersten 3/4 Woche, so der Händler, sind die Reparaturen kostenlos.Sorry, aber entweder gibst du hier alles falsch wieder, weil du es nicht richtig verstanden hast, oder der Händler zockt dich ganz übelst ab!
Ich versteh das alles sehr wohl! Danke für eure Infos und ob die geschickte wahr ist oder nicht, werdet ihr ja noch sehen. Ich mein das Foto von der Garantie hab ich mir nicht sonst wo raus gezaubert 😉
Lg
Sorry, aber ich bin aufgrund deiner Beiträge nicht wirklich davon überzeugt, dass du die Sachlage bezüglich der Gewährleistung auf der einen Seite und der Tatsache, dass dein Händler diese umgehen möchte und dich damit abzockt auf der anderen Seite wirklich verstanden hast.
Verständlich und nachvollziehbar wäre ein Versicherungsbegin nach 6 Monaten , da bis dahin die Gesetzliche Gewährleistung greift