VW Anschlussgarantie - Änderung ab 01.01.11?
Verstehe ich es richtig, dass die Lifetime-Garantie durch die VW Anschlussgarantie ersetzt wurde?
Siehe
http://www.volkswagen.de/.../vwb_fl_007_3010_63_02.pdf
wichtig ist aus meiner Sicht dieser Passus:
"Die Produktpakete enthalten dann eine umfassende
Gebrauchtwagengarantie. Sie ist eine Funktionsgarantie,
mit der Ihnen die vollen Lohn- und Material kosten für
nahezu alle mechanischen und elektrischen Bauteile
erstattet werden – ohne Selbstbeteiligung.
Erst ab einem Kilometerstand von 100.000 fallen bei
einem Schadenfall fix 150,– Euro Selbstbeteiligung an.
Ab 200.000 km oder bei einem Fahrzeugalter über
10 Jahre ist die Entschädigung auf maximal 2.000,– Euro
je Versicherungsjahr limitiert."
Kennt jemand viell. schon Preise für die Verlängerung von z.B. 2 Jahren für einen 1.4 TSI (122PS)?
Danke vorab.
Beste Antwort im Thema
Der Nebel lichtet sich. 😉
Bei der Garantieverlängerung (GV) sind die Fahrzeuge anders als bei der LTG eingeteilt! 90 kW TSI und 103 kW TDI sind in einer Klasse, so viel steht fest. Wahrscheinlich gibt es eine Klasse unter- und oberhalb, also bis 90 kW und über 103 kW.
Einen ersten - unvollständigen - Preisüberblick habe ich in meinem Blog erstellt. Warum im Blog? Damit ich die Liste weiter bearbeiten kann.
Golf VI - Preise Garantieverlängerung 2011
Wenn ihr wollt, dass die Liste vollständig wird, postet bitte eure exakten Daten - Danke!
VG myinfo
370 Antworten
Kann ich nicht ganz nachvollziehen, bei bisher 3 Schadensabwicklungen von insgesamt über 1000€, hatte ich nur einmal ein Problem, wegen einer ~45€ Rechnung über die Innenraumbeleuchtungsplatine, weil der VW Partner eine falche Fehlerbeschreibung abgab, da hat ein Telefonat mit dem VVD direkt sofort geholfen.
Richtig. Es liegt an den Partnern. Ich bin bestens zufrieden. Leider muss bei jeder Reparatur erst ein Kulanzantrag gestellt werden. Das verzögert alles ein klein wenig. Bei mir ist alles versichert wie in den ersten 2 Jahren der Werksgarantie. Kein Verschleiß ist klar.
Ich hoffe ich bin hier richtig in diesem Thread...
Also ich bin neu hier und bekomm nächste Woche wahrscheinlich meinen gebrauchten golf 6 1,6 von einem vw Vertragshändler. Was mir nun komisch vorkommt ist, dass ich bei der perfektcar Gebrauchtwagengarantie eine Selbstbeteiligung von 100 € hab! Ist das so normal? Und noch eine weitere frage, die ihr vllt beantworten könntet. Das Auto wird aus Hannover gekauft, ich wohne in hamburg, also ca 150 km entfernt. Nun steht im garantieheft, dass man bei einem Umkreis von 50 km zum Verkäufer zur Reparatur fahren muss, da ich jetzt nun mehr als 50 km entfernt bin, muss ich anstehende Reparaturen in hamburg machen. Wie läuft es dann mit der bezahlen? Muss ich erst einmal alles vorausbezahlen und bekomme das dann von dem Händler in Hannover wiedererstattet oder machen die Händler und Werkstätten das unter sich aus?
Lg
Du kaufst vom Händler? Dann hast Du doch Garantie. Warum 100 Euro und warum dann eine Versicherung?
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Zitat:
Original geschrieben von Blacky11111
Du kaufst vom Händler? Dann hast Du doch Garantie. Warum 100 Euro und warum dann eine Versicherung?
Richtig ich Kauf vom Händler. Von Versicherung sprech ich ja gar nicht. Bei Schadensfall muss ich mich für jede Reparatur mit 100 € beteiligen. Sprich jede Kleinigkeit die kaputt geht, wird zwar repariert von der Gebrauchtwagengarantie, aber ich muss 100 € zuzahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Blacky11111
Du kaufst vom Händler? Dann hast Du doch Garantie. Warum 100 Euro und warum dann eine Versicherung?
Er hat keine Garantie, sondern
1 Jahr Gewährleistung, aber warum 100 € zahlen ? ist sicher eine Absicherung für den Händler
@282ps
Worauf @Blacky11111 hinaus will, ist die Tatsache, dass du bei einen gewerblichen Händler gekauft hast und dieser eine zweijährige Gewährleistungspflicht hat! Bei gebrauchten Waren, wie in deinen Fall, kann die Gewährleistung auf ein Jahr reduziert werden. Also ist die dir angebotene Gebrauchtwagengarantie genau genommen für den A..... Ein Vorteil davon hat nur der Händler, den du auch noch bezahlst. 😕
Im ersten Jahr nach Erwerb des Fahrzeugs ist jede Reparatur die der Gewährleistungspflicht unterliegt für dich KOSTENLOS. Nach sechs Monaten musst DU jedoch bei einem auftretenden defekt nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist in den meisten Fällen jedoch extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich.
Ab diesen Zeitpunkt würde diese Gebrauchtwagengarantie dann evtl. Sinn machen.
Ich habe allerdings noch nie was von einer SB in den Vertägen des VVD gelesen, das scheint mir eine dubiose Versicherung zu sein, die eher auf den Verkäufer zugeschnitten ist. Finger weg!
Wann genau war die Erstzulassung des Fahrzeugs?
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
@282psWorauf @Blacky11111 hinaus will, ist die Tatsache, dass du bei einen gewerblichen Händler gekauft hast und dieser eine zweijährige Gewährleistungspflicht hat! Bei gebrauchten Waren, wie in deinen Fall, kann die Gewährleistung auf ein Jahr reduziert werden. Also ist die dir angebotene Gebrauchtwagengarantie genau genommen für den A..... Ein Vorteil davon hat nur der Händler, den du auch noch bezahlst. 😕
Im ersten Jahr nach Erwerb des Fahrzeugs ist jede Reparatur die der Gewährleistungspflicht unterliegt für dich KOSTENLOS. Nach sechs Monaten musst DU jedoch bei einem auftretenden defekt nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist in den meisten Fällen jedoch extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich.
Ab diesen Zeitpunkt würde diese Gebrauchtwagengarantie dann evtl. Sinn machen.
Ich habe allerdings noch nie was von einer SB in den Vertägen des VVD gelesen, das scheint mir eine dubiose Versicherung zu sein, die eher auf den Verkäufer zugeschnitten ist. Finger weg!
Wann genau war die Erstzulassung des Fahrzeugs?
Erstzulassung war Anfang 2010. hab den Kaufvertrag nicht vor mir liegen gerade.
Es ist eine Gebrauchtwagengarantie und keine Gewährleistung! Müsste vom vvd sein und Händler IST volkswagen Hannover podbi.
Des weiteren hatte ich ja noch gefragt, wie es mit den kosten aussieht, die bei einer Reparatur entstehen. Ich kann nämlich nicht in der Werkstatt des Händlers das Auto reparieren lassen, sondern muss es in einer Werkstatt in Hamburg machen lassen. Die frage ist jetzt bezahl ich die Reparaturkosten und lass mir das dann von vw erstatten oder machen das die Werkstätten untereinander aus?
Lg
Kannst du oder willst du nicht verstehen? 😕
Dein Händler hat auch OHNE diese Versicherung die PFLICHT dir ein Jahr lang defekte, die unter der Gewährleistung für Sachmängel fallen, kostenlos zu reparieren!
Zitat:
Des weiteren hatte ich ja noch gefragt, wie es mit den kosten aussieht, die bei einer Reparatur entstehen. Ich kann nämlich nicht in der Werkstatt des Händlers das Auto reparieren lassen, sondern muss es in einer Werkstatt in Hamburg machen lassen. Die frage ist jetzt bezahl ich die Reparaturkosten und lass mir das dann von vw erstatten oder machen das die Werkstätten untereinander aus?
Der VVD handhabt es eigentlich so, dass wenn an deinen Wagen innerhalb von 50km vom Händler der dir den Vertrag ausgestellt hat ein Schaden eintritt, dieser such aufzusuchen ist. Ansonsten jede andere VW Werkstatt. Die Werkstätten rechnen immer direkt mit dem VVD ab.
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Kannst du oder willst du nicht verstehen? 😕Dein Händler hat auch OHNE diese Versicherung die PFLICHT dir ein Jahr lang defekte, die unter der Gewährleistung für Sachmängel fallen, kostenlos zu reparieren!
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Der VVD handhabt es eigentlich so, dass wenn an deinen Wagen innerhalb von 50km vom Händler der dir den Vertrag ausgestellt hat ein Schaden eintritt, dieser such aufzusuchen ist. Ansonsten jede andere VW Werkstatt. Die Werkstätten rechnen immer direkt mit dem VVD ab.Zitat:
Des weiteren hatte ich ja noch gefragt, wie es mit den kosten aussieht, die bei einer Reparatur entstehen. Ich kann nämlich nicht in der Werkstatt des Händlers das Auto reparieren lassen, sondern muss es in einer Werkstatt in Hamburg machen lassen. Die frage ist jetzt bezahl ich die Reparaturkosten und lass mir das dann von vw erstatten oder machen das die Werkstätten untereinander aus?
Ich versteh das schon mit der Gewährleistung. Nur wundere ich mich über diese 100 € Selbstbeteiligung. Naja ich frag noch zweites mal nach.
Und danke für deine Antwort auch im Bezug mit den kosten, die die Werkstätten mit dem vvd ausmachen
Lg
Genau mit dieser Klausel hätte ich das niemals unterschrieben!
War diese Versicherung im Kaufpreis inklusive, oder hast du dafür auch noch extra gezahlt?
EDIT: Im ersten Jahr, also im Jahr der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, müsste diese Klausel eigentlich unwirksam sein, denn nach meinen Verständnis verstößt die ganz klar gegen geltendes EU Recht!
Zitat:
Original geschrieben von Jubi TDI/GTI
Genau mit dieser Klausel hätte ich das niemals unterschrieben!War diese Versicherung im Kaufpreis inklusive, oder hast du dafür auch noch extra gezahlt?
EDIT: Im ersten Jahr, also im Jahr der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, müsste diese Klausel eigentlich unwirksam sein, denn nach meinen Verständnis verstößt die ganz klar gegen geltendes EU Recht!
Ist schon unterschrieben.. Kann man das noch irgendwie widerrufen ? Und ja die Garantie war im Kaufpreis inklusive. Angesprochen hatte ich den Verkäufer darauf auf und ihn auf die Gewährleistung aufmerksam gemacht, aber da sagte er, dass diese Gebrauchtwagengarantie so ist.
....das ist auf jeden Fall anfechtbar. Es handelt sich Imho um eine unzulässige Klausel. Ich würde also meine Unterschrift zurückziehen, ss sei denn, der Vertragspartner verzichtet auf diese Klausel. Ich bekam im Dezember 2012 auch eine PerfectCar-Garantie von 12 Monaten auf einen 2011er VW Golf 6. Diese ist wirksam geworden nach Ablauf der Werksgarantie. Dort ist aber nirgends ein Selbstbehalt von 100 Euro beschrieben.
Möglich wäre natürlich auch eine überarbeitete PerfectCar-Garantieversicherung. Dann würden die 100 Euro SB aber in den AVDB schon aufgeführt sein. Das hier riecht ein bißchen nach Verarsche. Halte uns mal bitte auf dem Laufenden.
So wie ich das sehe, wurden diese 100 EUR Eigenanteil mündlich mit dir vereinbart, und dann durch diesen Stempel in den Vertragsunterlagen mit einbezogen. In den Vertragsbedingungen des VVD gibt es diese Klausel NICHT!
100%ig verstößt diese Klausel gegen geltendes Recht, den die Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung können durch diese Klausel nicht ausgehebelt werden!
Ich würde das so nicht akzeptieren, siehe zu das er dir eine Gebrauchtwagengarantie ohne diese Klausel vorlegt. Auch würde ich den VVD von diesen Machenschaften informieren.
Sag ich doch???!!!