Vorsicht aufpassen bei VW Garantie!
Betrifft zwar nicht direkt meinen Golf aber ansonsten jeden VW Fahrer.
Ich habe am 20.05.2015 meiner Frau einen VW Scirocco Neuwagen ohne Kilometer Modell 2015 gekauft.
Und zwar 350 Km von zu Hause entfernt weil der Händler vor Ort nicht so schnell liefern konnte mit dieser Ausstattung.
Schon nach 1 Woche stellte Sie fest das daß Getriebe sich nur mit sehr viel Druck in den 1. Gang sowie den Rückwärtsgang schalten lässt,alles sehr hakelig.
Ok dachte ich fährst du mal zum Freundlichen.
Der sagte er müsse eine anfrage bei VW machen.
Jetzt kommt der Hammer!
VW sagt Einstellarbeiten nur bis zu 10000Km oder 6 Monaten.
Ich sage ok Wagen ist ja erst 3 Wochen Zugelassen und hat erst etwas über 1000Km runter.
So jetzt der Oberhammer.
Die 6 Monate waren laut VW abgelaufen weil angeblich die Auslieferung im Juli 2014 war(die vom Werk zum VW Händler).
Woher soll ich das wissen als Kunde.
Und ich dachte eigentlich 2 Jahre Garantie ab Erstzulassung.
Also soll ich die Nummer selber bezahlen.
Hallo gehts noch denke ich.
Schliesslich habe ich bei einem Vertragshändler einen neuen VW ohne Kilometer gekauft und VW Garantiert dir Mängelfreiheit für 2 Jahre.
Na wenn das kein Mangel ist,was dann.
Ok ich den VW Kundenservice angerufen und mein Problem geschildert.
Jetzt 2 Wochen später der Rückruf.
Deren Aussage auf Nachfrage meinerseits das daß Problem ja schon mit 0 Kilometern bestand,das kann nicht sein wir haben ja eine strenge Qualitätskontrolle.
Sie müssen das selber bezahlen weil es sich um Einstellarbeiten handelt.
Und keinerlei Kulanz für meinen ach so tollen neuen VW.
Egal wie man argumentiert alles perlt am glatten Kundenservice Mitarbeiter ab.
Fazit:Passt bloß auf beim Autokauf und fragt euren Händler genau wann das Fahrzeug ausgeliefert wurde.
Guckt Ihn euch genau an denn sämtliche Einstellarbeiten,Spaltmasse usw. nur 6 Monate oder 10000 Km.
Für die die es so wie ich auch nicht wussten:
Noch schlimmer ist es das die Werksgarantie auch mit dem Tag der auslieferung an den Händler beginnt.
Ich hab also hier einen VW Neuwagen gekauft bei dem die Garantie schon ca. 1 Jahr läuft.
Grüsse und schön aufpassen Christian
Beste Antwort im Thema
Betrifft zwar nicht direkt meinen Golf aber ansonsten jeden VW Fahrer.
Ich habe am 20.05.2015 meiner Frau einen VW Scirocco Neuwagen ohne Kilometer Modell 2015 gekauft.
Und zwar 350 Km von zu Hause entfernt weil der Händler vor Ort nicht so schnell liefern konnte mit dieser Ausstattung.
Schon nach 1 Woche stellte Sie fest das daß Getriebe sich nur mit sehr viel Druck in den 1. Gang sowie den Rückwärtsgang schalten lässt,alles sehr hakelig.
Ok dachte ich fährst du mal zum Freundlichen.
Der sagte er müsse eine anfrage bei VW machen.
Jetzt kommt der Hammer!
VW sagt Einstellarbeiten nur bis zu 10000Km oder 6 Monaten.
Ich sage ok Wagen ist ja erst 3 Wochen Zugelassen und hat erst etwas über 1000Km runter.
So jetzt der Oberhammer.
Die 6 Monate waren laut VW abgelaufen weil angeblich die Auslieferung im Juli 2014 war(die vom Werk zum VW Händler).
Woher soll ich das wissen als Kunde.
Und ich dachte eigentlich 2 Jahre Garantie ab Erstzulassung.
Also soll ich die Nummer selber bezahlen.
Hallo gehts noch denke ich.
Schliesslich habe ich bei einem Vertragshändler einen neuen VW ohne Kilometer gekauft und VW Garantiert dir Mängelfreiheit für 2 Jahre.
Na wenn das kein Mangel ist,was dann.
Ok ich den VW Kundenservice angerufen und mein Problem geschildert.
Jetzt 2 Wochen später der Rückruf.
Deren Aussage auf Nachfrage meinerseits das daß Problem ja schon mit 0 Kilometern bestand,das kann nicht sein wir haben ja eine strenge Qualitätskontrolle.
Sie müssen das selber bezahlen weil es sich um Einstellarbeiten handelt.
Und keinerlei Kulanz für meinen ach so tollen neuen VW.
Egal wie man argumentiert alles perlt am glatten Kundenservice Mitarbeiter ab.
Fazit:Passt bloß auf beim Autokauf und fragt euren Händler genau wann das Fahrzeug ausgeliefert wurde.
Guckt Ihn euch genau an denn sämtliche Einstellarbeiten,Spaltmasse usw. nur 6 Monate oder 10000 Km.
Für die die es so wie ich auch nicht wussten:
Noch schlimmer ist es das die Werksgarantie auch mit dem Tag der auslieferung an den Händler beginnt.
Ich hab also hier einen VW Neuwagen gekauft bei dem die Garantie schon ca. 1 Jahr läuft.
Grüsse und schön aufpassen Christian
49 Antworten
Da war was faul. Die Garantie beginnt ab Erstzulassung oder Übergabe an den Erstkäufer. Hier ist halt die Frage ob der Händler das Fahrzeug eigentlich als Vorführwagen oder Ausstellungsfahrzeug genutzt hat oder nutzen wollte und er so Erstkäufer war.
Ich habe keine Lust mehr das bei VW zu hinterfragen.
Mir reichts,da bin ich in den letzten Wochen eh nur auf taube Ohren gestossen.
In meinem Kaufvertrag steht Neufahrzeug.
Und wie schon gesagt lediglich die Kilometer der Probefahrt nach der Übergabeinspektion.
Meine Frau ist jetzt zufrieden und geniesst das fahren mit Ihrem Schirosko.
Gruß Christian
Hi,
genau dies war mein Tipp.
Ist zwar blöde und eigentlich hat man bestimmt ein Recht auf eine kostenlose Reparatur, aber die Mühen sind es meist nicht wert.
Jetzt aber viel Spaß mit dem Wagen...
Zitat:
@Preussi0 schrieb am 17. September 2015 um 08:40:18 Uhr:
Hallo,
kurzes Update,hab es auf meine Kosten Einstellen lassen nun ist alles so wie es sein soll und der ganze Ärger wegen lächerlichen 60€.
Wahnsinn wenn ich überlege wie oft ich beim (freundlichen) vorsprechen musste und die zahlreichen erfolglosen Telefonate mit dem Kundenabwimmelservice.Euch allen gute Fahrt
Gruß Christian
Zitat:
@Preussi0 schrieb am 17. September 2015 um 09:26:45 Uhr:
Ich habe keine Lust mehr das bei VW zu hinterfragen.
Mir reichts,da bin ich in den letzten Wochen eh nur auf taube Ohren gestossen.
In meinem Kaufvertrag steht Neufahrzeug.
Und wie schon gesagt lediglich die Kilometer der Probefahrt nach der Übergabeinspektion.
Meine Frau ist jetzt zufrieden und geniesst das fahren mit Ihrem Schirosko.
Gruß Christian
Ich würde der Sache trotzdem nochmal nachgehen. Denn die Aussage von VW zur Garantie KANN nur zutreffen, wenn es sich um entweder einen EU-Reimport oder ein bereits auf den Händler zugelassenes Fahrzeug gehandelt hat. In beiden Fällen hättest Du also an den Händler u. U. erheblich zu viel gezahlt. Wenn Du also eine Rechtsschutz hättest, könntest Du ohne Risiko versuchen, den Kaufpreis im Nachhinein zu mindern. Denn der Händler hätte Dich davon unterrichten müssen. In beiden denkbaren Fällen.
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Ein guter Händler hätte Dir die 60€ erlassen. Du kannst Dir also denken, was Dich dort erwartet, wenn mal was Größeres sein sollte. So muss man sich nicht wundern, dass keine Kundenbindung entsteht. Händler wechseln.
Möchte kurz mein Wissen loswerden:
Zitat:
Das kann bei einem Neuwagen so nicht richtig sein.
Die 2-Jahres Garantie beim NEUwagen läuft ab dem Kauftag des Kunden.
Ich habe im April einen neuen Golf 7 Sportsvan 1.4 TSI mit 150PS für meine Frau bestellt und wurde vom VW-Händler darauf hingewiesen, dass dies eben nicht immer stimmt. Diese Regelung gilt nur, wenn das Auto innerhalb des VW-Verbundes inklusive Vertragshändler weitergereicht wird. Falls z.B. bei einem EU-Reimport diese Kette durchbrochen wird, weil der Importeur nicht zu VW gehört, dann läuft die Garantie bereits los wenn das Fahrzeug das Werk verlässt.
Hallo
Mein Passat hatte Erstzulassung in Deutschland (also zwei Jahre Garantie) , nun Zulassung in Österreich. In Österreich hat er nun die drei Jahre (wie jeder Passat), oder?
Das Problem ist, das ich jetzt 5 Tage nach Ablauf der Garantie einen Ölverlust bemerkt habe. Lt VW Händler ist das Problem der Kurbelwellensimmering getriebeseitig. Der Freundliche meint, kein Anspruch. Die Kosten werden sich auf mehr als 2000€ belaufen. Habe den Passat privat in Deutschland gekauft und nun in Österreich zugelassen. Irgendwie fällt mir da der Gleichheitsgrundsatz in der EU ein....
Warum sollte er jetzt plötzlich 3 Jahre Garantie haben?
Du hast das Auto nicht in Österreich gekauft, warum sollte VW dir jetzt die Konditionen geben die der österreichische Importeur (bzw. das Werk dem) gibt?
Andersrum: Wenn ich den Passat in Österreich kaufe und verlege meinen Wohnsitz inkl. Passat nach Deutschland - wie wäre die Lage dann?
Verkauft ein Verbraucher die Sache weiter an einen Dritten, kann dieser gegenüber dem Händler grundsätzlich keine Gewährleistungsrechte geltend machen.
Zitat:
@katnikpauer schrieb am 19. Oktober 2022 um 22:00:49 Uhr:
HalloMein Passat hatte Erstzulassung in Deutschland (also zwei Jahre Garantie) , nun Zulassung in Österreich. In Österreich hat er nun die drei Jahre (wie jeder Passat), oder?
Das Problem ist, das ich jetzt 5 Tage nach Ablauf der Garantie einen Ölverlust bemerkt habe. Lt VW Händler ist das Problem der Kurbelwellensimmering getriebeseitig. Der Freundliche meint, kein Anspruch. Die Kosten werden sich auf mehr als 2000€ belaufen. Habe den Passat privat in Deutschland gekauft und nun in Österreich zugelassen. Irgendwie fällt mir da der Gleichheitsgrundsatz in der EU ein....
Dünnes Eis! Ist zwar nicht das Thema, aber warum bekommen die Einheimischen der Skigebiete in Österreich die Saisonkarte deutlich billiger als die Touristen?! Soviel zum Gleichheitsgrungsatz.
Und wieso du erwartest, mit der Zulassung in Österreich eine Garantieverlängerung zu erlangen, ist mir ein Rätsel.
Kaufe ich das Fahrzeug in D, habe ich im Rest der EU auch die Garantie, die ich mit dem Kaufvertrag abgeschlossen habe. Kaufe ich das Fahrzeug in einem anderen EU Land mit wesentlich mehr Garantie, greift das auch in Deutschland. Das ist dann im Eahmen des Gleichheitsgrundsatzes. Ist es ein Fahtzeug, welches ich in D mit 2 Jahren Garantie gekauft habe, habe ich keinen Anspruch auf mehr Garantie, wie in einem anderen EU Land üblich