Vor 3 Monaten beim Händler gekauft, nun Turboschaden. HILFE
Hi,
ich habe vor 3 Monaten meinen 320d (bj. 2002) mit ca. 120.000km bei einem Händler gekauft.
Nun nach 3 Monaten bei km-Stand 130.000km habe ich einen Turboladerschaden (bzw. das Gestänge zur Abgasregulierung am Turbo bewegt sich nicht mehr richtig).
Soweit ich weiß habe ich keine Garantie, lediglich die gesetzliche Sachmängelhaftung des Händlers. Die jedoch aber auch nicht greift, weil ich doch beim Kauf ein "Übergabe-Protokoll" unterschrieb in dem Stand dass der Wagen "OK" wäre (da besteht ja heute fast jeder Händler drauf).
Inwiefern hab ich nun Ansprüche dem Händler gegenüber? Bzw. hab ich überhaupt irgendwelche Ansprüche?
Ist sehr ärgerlich so viel Geld auszugeben für ein so junges und modernes Auto und 3 Monate später steht eine Reperatur über 1400,- Euro an... :-/
Bitte um Rat bzw. Erfahrungen...
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von zeros
fragt mich der Richter: "Was ist mit den letzten 10.000km? War da der Turbo denn schon defekt?"... Was sagt man dann? "Ja war defekt." ?? Dann kommt die nächste Frage vom Richter: "Warum haben Sie den Defekt nicht schon nach 5.000km gemeldet?" .... hmmmm
Ich habe halt einfach Angst später auf mehr Kosten sitzen zu bleiben...
Bist Du KFZ Mechaniker? Nein? Wo wie und warum solltest Du als Nichtfachmann das merken?
Hi,
1. kann ich mir nicht vorstellen das ein "erfahrener" Haendler dies tatsaechlich tut.
2. Wenn er tatsaechlich den Rechtsweg bestreiten will muss er zuvor wie schon gesagt ein unabhaengiges Gutachten erstellen lassen, das beweisst das der Lader bei Uebergabe ok war.
3. Wie schon vom Vorschreiber genannt Du bist kein KFZ Techniker oa., es kann also nicht von Dir erwartet werden das Du einen Defekt im Vorfeld erkennst.
4. Und das duerfte das Wichtigste sein, in den ersten 6. Monaten zaehlt der sogenannte Anscheinsbeweis, d.h. es wird (vom Gericht) davon ausgegangen das der Mangel (auch versteckt) schon bei Uebergabe vorlag. Ausweg fuer Haendler nur wie schon geschrieben ueber unabhaengiges Gutachten.
5. Uebrigens das Uebergabeprotokol nutzt dem Haendler bei solchen Maengeln rein gar nicjts, da diese innerhalb der Technik versteckt sind und nicht offensichtlich, wie z.B. eine Beule im Kotfluegel.
Also ich wuerde mir da keine allzu grossen Sorgen machen und denke nicht das ein "erfahrener" Haendler sich auf einen Rechtsstreit einlaesst. Nach dem was Du geschrieben hast erscheint die Rechtslage recht eindeutig. Wobei sich natuerlich allerdings die Frage stellt wieso er ueberhaupt mit solchen "unserioesen" Angeboten und Aussagen auf Dich zu kommt.
Falls Du eine Rechtsschutz hast kannst die ja schon mal im Vorfeld wegen einer eventuellen Kostenuebernahme im Streitfall anfragen.
Uebrigens das Ganze gilt selbstverstaendlich nicht nur fuer KFZ, sondern auch fuer alle anderen Waren.
Gruss,
Na dann werde ich die Angelegenheit mal angehen und es wohl auf den Streit ankommen lassen.
Kommende Woche wird mein 320d erneut geprüft und die nötigen Ersatzteile bestellt. Die Woche darauf wird er dann wohl repariert.
Zur Zeit habe ich einen 330i Coupe als Ersatzwagen bekommen. Auch ein nettes Spielzeug, um es mal zart auszudrücken. Aber bei über 3.300 km Fahrleistung im Monat einfach zu teuer in Benzinkosten.
Zitat:
Original geschrieben von e46coupefahrer
Wie will der Händler denn beweisen, dass der Schaden nicht von Anfang an bestanden hat?
Da das Fahrzeug erst nach 3 Monaten einen Schaden hat. Die gewährleistung gilt nur für Mängel die bei der Übergabe statt gefunden haben.. Deswegen habe ich kein mitleid, mit denen die 20-30% mehr bezahlen nur wegen der Gewährleistung und beim Händler kaufen und dann noch prahlen.
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Quatsch. 🙄
Innerhalb der ersten 6 Monate geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Mangel zumindest latent schon zuvor vorhanden war. Daher Beweislastumkehr. Wurde aber oben schon besprochen.
Gruß, Timo
Verstehe ich alles irgendwie nicht.
Folgende dinge sind mir klar_
- Sachmängelhaftung hat nichts mit Garantie zu tun
- Beweislastumkehr im ersten 1/2 Jahr
- BGB § 476 "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der
Sache oder des Mangels unvereinbar."
Das ist mir unklar:
- Auto fährt 3 Monate ohne Problem, dann der Defekt.
- 3 Monate ohne Problem? Also offensichtlich kein Mangel
bei Übergabe.
- Aufgrund der geschilderten Umstände ist der Mangel erst
nach Übergabe aufgetreten (3M) und in seiner Art wohl auch
kaum "Nicht bemerkbar gewesen". Daher greift Ihr folgende Passage
"es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der
Sache oder des Mangels unvereinbar."
Mein Fazit:
Hier möchte jemand der selber eingesteht das der "Mangel"
mindestens 3 Monate nicht bemerkbar war aber gerade durch
die Art des Defekt genau dieses auszuschliessen ist eine
Entschädigung die Ihm für mein Verständniss nicht zusteht.
Der Gesetzgeber wollte ja mit der Rechtsreform ja keine
Zwangsgarantie einführen, sondern lediglich eine exaktere
Definition des Gefahrenübergang und eine Verbraucher-
freundlichere Situation und Rechtssicherheit bei Mängelrügen.
Es wird auch in Zukunft so sein das gebrauchte Verbrauchs-
güter auch mit Rechtsreform nicht mit einer faktischen Zwangs
garantie ausgestattet sind und auch aus diesem Grund nicht
dem Ursprünglichen Anschaffungspreis kosten.
Währe eigentlich zu schön um wahr zu sein.
Dein Glück ist das wahrscheinlich dem Händler der Zirkus zu
blöd ist und das er aus diesem Grund er sich sagt:
Lieber ein paar Mäuse auspacken als mit so einem Quer-
ulanten umher zu streiten.
DEUTSCHLANDs grösstes PROBLEM
-> DIE VOLLKASKOMENTALITÄT
Zitat:
Original geschrieben von azimutyachts
[...]
Mein Fazit:
Hier möchte jemand der selber eingesteht das der "Mangel"
mindestens 3 Monate nicht bemerkbar war aber gerade durch
die Art des Defekt genau dieses auszuschliessen ist eine
Entschädigung die Ihm für mein Verständniss nicht zusteht.
[...]
Das sehe ich anders, weil als Mangel m.E. nicht nur der schlussendliche Ausfall zu werten ist, sondern unter Umständen auch die Gegebenheit, die zum vorzeitigen Ausfall geführt hat. In den meisten Fällen sind das Material- oder Produktionsfehler (beim Turbo würde ich eher ein Applikationsproblem vermuten, aber das ist nebensächlich).
Oder anders ausgedrückt: wenn ein Lader vorzeitig ausfällt (ok, 130tkm sind da unter Umständen grenzwertig) und nicht grob falsch behandelt wurde dann ist aus meiner Sicht von einem Produktionsmangel auszugehen.
Hierbei setze ich aber nicht voraus, dass man einen Lader wie ein rohes Ei behandeln muss.
Ok, ich bin nur technischer Angestellter...die rechtliche Auslegung überlasse ich Leuten, mit denen ich hoffentlich möglichst wenig zu tun habe 😉
mfg Jan
Zitat:
Original geschrieben von azimutyachts
Verstehe ich alles irgendwie nicht.
Sehr komisch,
dabei ist die Sache wirklich relativ einfach und wurde eigentlich schon hinreichend erklärt.
Wenn du einen Wagen kaufst bei dem innerhalb von 6 Monaten ein Defekt auftritt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die URSACHE des Defektes bereits vor dem Verkauf bestand (außer der Händler kann eindeutig das Gegenteil beweisen).
jpbiker hat ja sehr schön erklärt, dass durch Material- oder Produktionsfehler der Defekt auch erst nach einer bestimmte Zeit auftreten kann, obwohl die Ursache (der Material- oder Produktionsfehler) schon viel früher bestand. Der Händler kann sich insofern nicht damit "herausreden" das der Wagen bei der Übergabe ja in Ordnung war, sondern muss beweisen, dass der Defekt eine Ursache hat, die erst NACH dem Kauf eingetreten ist (was praktisch unmöglich ist).
@azimutyachts: Nach deiner Definition von Gewährleistung würde der Kunde bei jedem Defekt, der NACH dem Kauf auftritt, auf den Kosten sitzen bleiben - denn bei der Übergabe hat ja alles funktioniert! Darüber würde sich jeder Hersteller/Händler bestimmt freuen, den der Verbraucherschutz wäre gleich null! Insofern ist deine Anmerkung bezgl. Vollkaskomentalität oder Querulant etwas daneben 😉
MfG
roughneck
Zitat:
Original geschrieben von azimutyachts
Mein Fazit:
Hier möchte jemand der selber eingesteht das der "Mangel"
mindestens 3 Monate nicht bemerkbar war aber gerade durch
die Art des Defekt genau dieses auszuschliessen ist eine
Entschädigung die Ihm für mein Verständniss nicht zusteht....
DEUTSCHLANDs grösstes PROBLEM
-> DIE VOLLKASKOMENTALITÄT
Es ist so, wie jpbiker es sagt. Ein Defekt kann auch in einer Form vorliegen, der zum Zeitpunkt der Übergabe nicht sicht- oder spürbar war. Aus diesem Grund ist in dem hier vorliegenden Fall eine Sachmängelhaftung definitiv gegeben, insofern der Händler nicht beweisen kann, dass der Turbo zum Zeitpunkt der Übergabe einen Zustand hatte, der einen Ausfall nicht unmittelbar und wahrscheinlich zur Folge haben wird. Das kann er nicht.
Der Spruch mit der Vollkaskomentalität ist Schwachsinn, tut mir leid. Jeder Unternehmer hat die Möglichkeit, Risiken für ein entsprechendes Pricing zu versichern und somit kalkulierte Gewinne, die sich durch Versicherungsprämien entsprechend verringern, verplanbarer und sicherer zu machen. Dies ist bei Autohändlern ebenso. Wenn er bei einem Autoverkauf 1.500 Euro Marge macht, dann muss er eben 300 Euro davon in eine Reparaturkostenversicherung investieren oder mit den Folgen leben.
Dass der Verbraucherschutz in einigen Bereichen in Deutschland übertrieben ist, ist keine Frage. Aber wenn die technische Kompetenz so weit auseinander klafft wie zwischen einem Autohändler mit Werkstatt und dem normalen Autokäufer, dann muss hier ein gewisser Schutz bestehen. Es gibt hunderte Mängel an einem Fahrzeug, die ich als Werkstatt verstecken kann, nur dass sie dann zwei Monate später wieder auftauchen. Der Autohändler muss eben die gesetzlichen Erfordernisse einkalkulieren und der Käufer ist bereit, dies zu zahlen. Ich lege auf ein Auto gerne ein paar Euro oben drauf wenn ich weiß, dass es in Ordnung ist.
Und dass die ganzen dubiosen Autohändler damit massive Probleme haben..... RICHTIG SO!!!!
mensch, das nervt. Hier wird nur vom armen Verbraucher debattiert aber keiner möchte wohl den Gesetzestext genau lesen + interpretieren.
-> - BGB § 476 "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der
Sache oder des Mangels unvereinbar."
Das ist der Schlüssel zu allem und genau hier zeigt sich ob Wahrheit anerkannt wird auch wenn sie weh tut.
-> Folgender Fall -> Zugetragen im Jahr 2005 vor dem Landgericht Stuttgart (auf Wunsch gibt es auch noch das Aktenzeichen). Ich war Zeuge für das Verkaufende Autohaus.
Autofahrer hatte nach 4 Monaten und 5000 km Turboladerschaden am Chrysler Voyager TD. Kunde behauptet fehler war schon bei Übergabe da weil er in erst ab ca. 4000 U/min bemerkte und dies bei der Probefahrt nicht bemerkte weil nur Innerorts probefahrt gemacht. Gutachter (von Gericht bestellt) konnte Zeitpunkt des defekt nichts nennen (was ja auch logisch weil er ja kein forensiker beim BKA). Kunde argumentiert Mangel erst bei Urlaubsfahrt + Autobahnfahrt (erste nach Kauf) aufgefallen.
So jetzt könnte Ihr mal alle raten was dieser sehr Intelligente und gar nicht sinile Mann für Recht gesprochen hat...
Da es in der Natur dieses Mangels ist durch mangelnde Leistung aufzufallen und der Kläger nach normalen Menschenverständniss nicht in der Lage war glaubhaft zu machen das dieser im nicht (vorher) aufgefallen war (4M / 5000KM) wurde unter diesen Umständen die Klage abgewiesen.
Will heissen das wenn der Mangel hätte gleich/Zeitnah zum Gefahrenübergang bemerkt werden müssen (zb. defekt der Lichtanlage) -> aber eben erst nach längerer Zeit geschieht -> dann ist davon auszugehen das genau dieser Umstand die Annahme begründet das dieser eben nicht bei Übergabe vorhanden war. Auch kann nicht automatisch angenommen werden das die Ursache weit vorher lag da ein PKW einem kontinuierlichen Verschleiss unterliegt. Spätestens dann ist die Beweislastumkehr wieder ausgehebelt weil sie sonst in letzter Konsequenz wieder einer Garantie gleich kämme.
Ich finde genau dieses trifft den Punkt. Sachmängelhaftung soll einfach nur Mängel die bei Übergabe schon vorhanden wahren erfassen. Es ist doch verlogen und unehrlich zu versuchen enfach jeden Umstand (Mangel) in der Ursache vor den Kauf zu schieben. Selten ist ein Mangel wirklich schon lange vorher vorhanden und dann ist in der Regel das Schadensbild auch eher schleichend.
Und das zitat mit Vollkasko kommt vom Anwalt meines Chef.
- Bekannte Anwaltskanzlei und kein Internetanwalt
So, jetzt dürft hier auf mich losgehen da ich als Autohausangestellter ebenfalls ein Betrüger und Schieber bin.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von azimutyachts
[...]
Selten ist ein Mangel wirklich schon lange vorher vorhanden und dann ist in der Regel das Schadensbild auch eher schleichend.
[...]
Genau deshalb habe ich den letzten Satz geschrieben. 🙂
Ist ja schön argumentiert, aber geht nicht auf die letzten 3 Antworten ein.
Das war überhaupt ein dummes Beispiel (von den Kläger dumm) wenn er wirklich behauptet den Ausfall über 4 Monate nicht mitbekommen zu haben. Da kann man höchstens argumentieren, wie mehrfach schon geschrieben wurde, dass die Ursache für den Ausfall schon vorhanden war!
Nur ein Beispiel um den oberen Satz zu widerlegen (nichts reales, könnte aber passieren):
Fertigung eines Gussquerlenkers beim Zulieferer.
Trotz 100%-Prüfung, die ja üblich ist, wird ein kleiner Riss im Bauteil übersehen.
Daraufhin würde ein Kunde bis zum Bruch ein Jahr, ein anderer 10 Jahre fahren. Das ist im Wesentlichen abhängig von der Anzahl der Lastspiele sowie der durchschnittlichen Spannungsbelastung (einfach: von den Kilometern und der Fahrweise).
Das wichtigste: der Ausfall wird sicher nicht schleichend von statten gehen sondern es knackt einfach.
Meines Erachtens wäre das ein Mangel, der zum Kaufzeitpunkt schon vorgelegen hat, deiner Meinung nach nicht.
Ja, den "Notausgang" [in aller Regel] habbe ich mitbekommen.
mfg Jan
Zitat:
Original geschrieben von azimutyachts
mensch, das nervt. Hier wird nur vom armen Verbraucher debattiert aber keiner möchte wohl den Gesetzestext genau lesen + interpretieren.
-> - BGB § 476 "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der
Sache oder des Mangels unvereinbar."Das ist der Schlüssel zu allem und genau hier zeigt sich ob Wahrheit anerkannt wird auch wenn sie weh tut.
-> Folgender Fall -> Zugetragen im Jahr 2005 vor dem Landgericht Stuttgart (auf Wunsch gibt es auch noch das Aktenzeichen). Ich war Zeuge für das Verkaufende Autohaus.
Autofahrer hatte nach 4 Monaten und 5000 km Turboladerschaden am Chrysler Voyager TD. Kunde behauptet fehler war schon bei Übergabe da weil er in erst ab ca. 4000 U/min bemerkte und dies bei der Probefahrt nicht bemerkte weil nur Innerorts probefahrt gemacht. Gutachter (von Gericht bestellt) konnte Zeitpunkt des defekt nichts nennen (was ja auch logisch weil er ja kein forensiker beim BKA). Kunde argumentiert Mangel erst bei Urlaubsfahrt + Autobahnfahrt (erste nach Kauf) aufgefallen.
So jetzt könnte Ihr mal alle raten was dieser sehr Intelligente und gar nicht sinile Mann für Recht gesprochen hat...
Da es in der Natur dieses Mangels ist durch mangelnde Leistung aufzufallen und der Kläger nach normalen Menschenverständniss nicht in der Lage war glaubhaft zu machen das dieser im nicht (vorher) aufgefallen war (4M / 5000KM) wurde unter diesen Umständen die Klage abgewiesen.
Will heissen das wenn der Mangel hätte gleich/Zeitnah zum Gefahrenübergang bemerkt werden müssen (zb. defekt der Lichtanlage) -> aber eben erst nach längerer Zeit geschieht -> dann ist davon auszugehen das genau dieser Umstand die Annahme begründet das dieser eben nicht bei Übergabe vorhanden war. Auch kann nicht automatisch angenommen werden das die Ursache weit vorher lag da ein PKW einem kontinuierlichen Verschleiss unterliegt. Spätestens dann ist die Beweislastumkehr wieder ausgehebelt weil sie sonst in letzter Konsequenz wieder einer Garantie gleich kämme.
Ich finde genau dieses trifft den Punkt. Sachmängelhaftung soll einfach nur Mängel die bei Übergabe schon vorhanden wahren erfassen. Es ist doch verlogen und unehrlich zu versuchen enfach jeden Umstand (Mangel) in der Ursache vor den Kauf zu schieben. Selten ist ein Mangel wirklich schon lange vorher vorhanden und dann ist in der Regel das Schadensbild auch eher schleichend.
Und das zitat mit Vollkasko kommt vom Anwalt meines Chef.
- Bekannte Anwaltskanzlei und kein Internetanwalt
So, jetzt dürft hier auf mich losgehen da ich als Autohausangestellter ebenfalls ein Betrüger und Schieber bin.
Gruss
Es wird keiner auf Dich losgehen. Aber Du solltest den Ausgang des von Dir beschrieben Falles schon richtig interpretieren und nicht das, was Euer Anwalt zu diesem Fall gesagt hat, als Dein Halbwissen nun weitergeben und verallgemeinern.
Erstens ist der für Euch günstige Fall nicht das Ergebnis Eures "tollen" Anwalts, sondern schlicht und einfach der Blödheit der Gegenseite. Sich auf den Standpunkt zu stellen, dass der Schaden schon vorhanden war, als das Fahrzeug übernommen war und auf dieser Basis zu argumentieren, ist innerhalb der 6 Monate schlicht und einfach Dummheit. Die Beweislast liegt auf der Seite des Autohauses und wenn ich mir als Käufer diesen Schuh anziehe, dann hab ich natürlich Pech gehabt. Dass Euer Anwalt gut war würde ich eher dann sagen, wenn er derjenige war, der die Gegenseite zu dieser Aktion gebracht hat. Letztendlich wurde in diesem Fall nichts anderes gemacht, als dem Kaüfer anzulasten, dass er seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, den Schaden umgehend anzuzeigen,
WAS AN DIE VERPFLICHTUNG IM GEWÄHRLEISTUNGSFALL GEKNÜPFT IST!!!! ES WURDE NICHT NACHGEWIESEN, DASS DER SCHADEN NICHT BEREITS BEIM VERKAUF VORHANDEN WAR!!!
Also bitte, bevor Du mit halbweisen Sprüchen Eures Anwaltes kommst und dann noch einen auf genervt machst, lies Dir Deinen eigenen Text erst nochmal durch.
Um es nochmal kurz zu formulieren: Eure Gewährleistungspflicht wurde in keinster Weise durch die Art des Schadens ausgeschlagen. Dem Käufer wurde der Anspruch auf Nachbesserung verwehrt, weil er seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, den Schaden ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen.
Und nun schau nochmal in´s BGB und such Dir den richtigen Paragraphen raus, auf den sich die Abweisung des Falles stützt.
@zeros
wegen der Sache oben möchte ich Dir nochmal sagen, wie ich vorgehen würde an Deiner Stelle.
Lass Dich auf keine Diskussion ein. Weise Deinen Autohändler auf seine Gewärhleistungspflicht hin und bitte ihn um die Reparatur. Wenn er die Reparatur nicht selber vornimmt lass Dir einen Wisch unterschreiben, in dem er auf sein Recht, die Reparatur durchzuführen verzichtet und Du die Reparatur in der Werkstatt XY vornehmen lassen sollst. Sollte er eine Kostenübernahme teilweise oder ganz ablehnen, gehört dies ebenfalls auf diesen Wisch.
Nach der Reparatur forderst Du die noch nicht übernommenen Kosten bei dem Händler an. Sollte er diese nicht übernehmen, kannst Du das Geld erst anmahnen und dann einklagen.
Zur Argumentation in der Klage - Vorsicht !!!! - sonst kommt sowas raus wie im o.g. Fall. Findige Anwälte die sich auf solche Dinge spezialisiert haben, kennen die Hintertüren. Sollte es zu soetwas kommen, dann musst Du ohnehin einen professionellen Rat einholen. Aber bis dahin kommt es aller Wahrscheinlichkeit nach sowieso nicht.
Dem schließe ich mich uneingeschränkt an.
Bedauerlich, wie hier in letzter Zeit Halbwissen als Faktum bekannt gegeben wird. Das mag im Einzelfall (wo unser Yachtfan ein Zeuge war, wohlgemerkt des Autohauses) komplett gestimmt haben, aber keinesfalls immer.
Ein Turbolader ist nun mal kein Verschleißteil, und die Ausfallursache ist ein Herstellungsfehler (weshalb BMW ja auch eine großzügige Kulanzregelung angeordnet hat).
Dieser Herstellungsfehler lag von Anfang an vor. Bedauerlich, dass man "nur" 6 Monate nach dem Gebrauchtwagenkauf das Gewährleistungsrecht ohne Einschränkung geltend machen kann.
Eigentlich gehört m.E. die Sachmängelhaftung des Herstellers auch auf solche Weiterverkäufe ausgedehnt werden. Dann müsste der Gebrauchtwagenhändler nicht unbedingt eine teure Versicherung abschließen, sondern sich zu Lasten des Herstellers schadlos halten...
Das alles setzt natürlich heutzutage eine (wenigstens) europaweite Gesetzgebung voraus und verteuert die Neuwagen weiter - jedoch zugunsten der präventiven Qualitätssicherung.
So weit mein Wort zum Sonntag. Viele Grüße,
Timo
Hallo Leute,
habe mit interesse das Thema hier gelesen.
Bin aber auch der meinung das azimutyachts mit seiner Sichtweise gar nicht so verkehrt da stehtbzw. die Interpretation sich mit einem Fall den ein freund von mir erlebt hat deckt.
Hierzu möchte ich meine Sichtweise der Dinge vorbringen.
@ jpbiker
- Diese Sichtweise ist zu verstehen und trifft auch perfekt den klassischen und eigentlich auch nur den eigentlichen Fall von gerechtfertigter Sachmängelhaftung -> Ein schleichender und "untypischer" Alterungs und verschleiss prozess führt zu einem Schaden.
@ BeEmWe
- Habe deinen Text versucht zu verstehen aber bin leider ganz und gar nicht schlau daraus geworden. So weit ich glaube stellst du dich auf den Standpunkt "Beweisst mir doch das gegenteil". Der Gesetzgeber schreibt aber nicht ohne Grund BGB § 476 "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der
Sache oder des Mangels unvereinbar." Das ist genau der Punkt den überhaupt keiner verstehen will. Aber genau dieser besagt ja das wenn das schadensbild nicht darauf schliessen bzw. die umstände es nicht glaubhaft erscheinen lassen das dieser schon bei übergabe da war. Denn genau das erst spätere Feststellen ist ja gleichzeitig der Beweis bzw. die selbst dar gebrachte Bestätigung das der schaden nicht bei Gefahrenübergang vorhanden war. Was sind dann eigentlich "Indizienentscheidungen / prozesse" ???
Siehe selber, diese bedenken hat unser arme Teufel ja schon selber:
Zitat:
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Original geschrieben von zeros
fragt mich der Richter: "Was ist mit den letzten 10.000km? War da der Turbo denn schon defekt?"... Was sagt man dann? "Ja war defekt." ?? Dann kommt die nächste Frage vom Richter: "Warum haben Sie den Defekt nicht schon nach 5.000km gemeldet?" .... hmmmm
Ich habe halt einfach Angst später auf mehr Kosten sitzen zu bleiben...
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- Und der nächste Tip hat mit anständig überhaupt nichts zu tun. Soll heissen du gibst eigentlich nur Tips wie man das geltende Recht zu seinen eigenen Gunsten manipulieren kann (durch Falschaussage). Ich möchte dies hier nicht bewerten da jedem sein Geldbeutel das nächste ist aber wirklich fair und auf ner öffentlichen Plattform ausgeschrieben gehört das auch nicht. Aber wie gesagt nicht mein problem.
@ MoKa
Schade eigentlich das ein Mensch der auf seiner eigen HP seine Diplomarbeit zur schau stellt und daraus ersichtlich wird das er an einer FH studiert hat zu der erkentniss kommt das ein Turbolader kein verschleissteil ist. Im gegenteil hier wird ja schon ein Herstellungsfehler ab Werk diagnostiziert da ja Turbolader keine verschleissteile sind ist jeglicher defekt der innerhalb eines ?????? liegt ein klarer Fall. Stellt sich die frage wie lange ein Turbolader fehlerfrei funktionieren muss damit er fehlerfrei und keinen Herstellungsfehler hat - unendlich oder vielleicht 50 Jahre? Allein der umstand so zu argumentieren bestätigt nur eins - Thema verfehlt.
Da an der FH in Esslingen schon am "Perpetuum Mobile" geforscht wird werden wir bald auch Autohersteller haben die Lebenslange garantie geben werden. Schade eigentlich das der Gesetzgeber diese aber ausdrücklich nicht zulässt...
Am ende ist das hier alles sowieso nur ein selbsthilfeverein in dem sicht die vielzahl der User eigentlich nur Tips geben wie man persönlich am besten profitiert. An echter Juristischer deutung ist den meisten eh nicht gelegen.
Ach bevor ich es vergesse, wer auf nummer sicher gehen will der kauft sich einen Toyota -> 3 GARANTIE oder 100000 KM
Da weiss man was man hat und muss nicht bei MT um Hilfe suchen.
Ach hätte ich nur meinen Mund gehalten.