Vor 3 Monaten beim Händler gekauft, nun Turboschaden. HILFE
Hi,
ich habe vor 3 Monaten meinen 320d (bj. 2002) mit ca. 120.000km bei einem Händler gekauft.
Nun nach 3 Monaten bei km-Stand 130.000km habe ich einen Turboladerschaden (bzw. das Gestänge zur Abgasregulierung am Turbo bewegt sich nicht mehr richtig).
Soweit ich weiß habe ich keine Garantie, lediglich die gesetzliche Sachmängelhaftung des Händlers. Die jedoch aber auch nicht greift, weil ich doch beim Kauf ein "Übergabe-Protokoll" unterschrieb in dem Stand dass der Wagen "OK" wäre (da besteht ja heute fast jeder Händler drauf).
Inwiefern hab ich nun Ansprüche dem Händler gegenüber? Bzw. hab ich überhaupt irgendwelche Ansprüche?
Ist sehr ärgerlich so viel Geld auszugeben für ein so junges und modernes Auto und 3 Monate später steht eine Reperatur über 1400,- Euro an... :-/
Bitte um Rat bzw. Erfahrungen...
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Audi A3 1,9 TDI
hallo erstmal.
der händler solte dir auf jeden fall entgegen kommen, da du beim kauf aútomatisch eine gewährleistung von 1 jahr hast.
Echt? 😁
Zitat:
Original geschrieben von Audi A3 1,9 TDI
hallo erstmal.
der händler solte dir auf jeden fall entgegen kommen, da du beim kauf aútomatisch eine gewährleistung von 1 jahr hast.
Wir reden hier nicht von einer Gefälligkeit,sondern von einer Verpflichtung,die ein Vollkaufmann gegenüber einem Privatmann bei einem Verkauf eingeht.
Was mit anderen Worten heißt
Vollkaufmann = grundsätzlich unerliegt er der Gewährleistungspflicht
Kein Vollkaufmann = auch dafür gibt es unterschiedliche Richtlinien,je nach Gesetzeslage und Vereinbarung
Kann sich einer auf den Standpunkt stellen, ein Turbolader ist nen Verschleissteil wie ein Bremsbelag etwa? - Hm klingt mir ja selber irgendwie absurd, aber wollt nur mal fragen.
Gruss
Joe
der turbo ist kein verschleißteil
meine vater hat ein passat tubodiesel,und der hat 387.000 km drauf,und noch der erste turbo
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... Danke für die vielen Antworten.
Soeben habe ich offiziell die Zustimmung von BMW für Übernahme von 50% Materialkosten bekommen.
Laut BMW-Werstatt wird die Rechnungssumme ca. 1000,- Material und 300,- Lohn werden.
Bleiben also an mir 500+300=800,- Euro hängen, die ich zu zahlen habe.
Der Händler von dem ich den Wagen habe hat mir nun auch schonmal 50% der Kosten bei der Reperatur zugesagt.
Muss ich also von den übrigen 800 nur noch 400 Euro tragen.
Kommende Woche wird mein Wagen bei einem BMW Händler erneut geprüft und dann wohl auch repariert.
Stellt sich mir nun die Frage ob der Händler von dem ich den Wagen habe eigentlich 100% übernehmen müsste. Nach Euren Antworten zu urteilen: Ja.
Also werde ich mir da wohl Rechtsbeistand (Rechtsanwalt) dazu nehmen müssen um die zweiten 50% (400,-) erstattet zu bekommen vom Händler...
Ich bin für jeden Tip dankbar...
Mein Turbolader ging ca 3 Wochen nach Fahrzeugkauf (ca 1200km) hops.
Habe VW Gebrauchtwagen Garantie drauf.
Die Zahlen alle Arbeitskosten und 60% Material. Heißt die Beweislastumkehrbis 6 Monate eigentlich für mich, dass ich selbst die normale SB nicht Zahlen muss, da der Mangel ja augenscheinlich vorher schon bestanden hat?
Somit könnte ich ja die 40% Materialkosten von dem Autohaus einfordern. Geht das?
Zitat:
Original geschrieben von ste1333
Somit könnte ich ja die 40% Materialkosten von dem Autohaus einfordern. Geht das?
Jep
hmm...ich wäre mir da net so sicher...
denn wenn ein turbo kein verschleiss hätte, dann könnte man ja einen 500tkm turbo in nen neuwagen einbauen...denn er hätte ja kein verschleiss...klaro is des net rechtsfrage....aber ich habe es selbst von nem händleer in nen unabhängigen gespräch gesagt bekommen...., dass man sich mit der gewährleistung gut rausreden kann
hallo
habe mir die Artikel beim ADAC mal durchgelesen. da steht unter anderem folgendes drin:
"Hervorzuheben ist die Einführung des Verbrauchsgüterkaufs und die Verlängerung der Sachmängelhaftung von 6 Monaten auf 2 Jahre (aber verkürzbar auf ein Jahr!). "
meine frage ist nun: in welchem fall ist die sachmängelhaftung verkürzbar auf ein jahr ? also wann dürfen die händler auf 1 jahr verkürzen und wann kann ich die vollen 2 jahre verlangen?
das hab ich im text nicht gefunden!
danke
gruß
Zitat:
Original geschrieben von Tud3006
also wann dürfen die händler auf 1 jahr verkürzen und wann kann ich die vollen 2 jahre verlangen?
Er kann das nur bei gebrauchten Gegenständen und es muß ausdrücklich im Vertrag stehen, ansonsten gelten automatisch die zwei Jahre.
Bei neuen Gegenständen ist die Verkürzung generell nicht möglich.
Viele Grüße
Zitat:
Original geschrieben von zeros
Der Händler von dem ich den Wagen habe hat mir nun auch schonmal 50% der Kosten bei der Reperatur zugesagt.
Muss ich also von den übrigen 800 nur noch 400 Euro tragen.
Nochmal, der Händler muss Dir gar nichts zusagen. Er hat die Verpflichtung, die Reparatur zu 100% zu übernehmen. Wenn BMW einen Teil dazu beisteuert, dann kann er sich drüber freuen und rechtlich gesehen, steht ihm dieser Beitrag zu (Nachtrag: gemeint ist, wenn er gewährt wurde, er muss nicht den Schaden nochmal komplett zahlen, wenn Dritte diesen teilweise übernehmen), aber der Rest geht auf seine Rechnung.
Alles andere ist Scheinheiligkeit. Er sagt Dir 50% der Kosten zu und stellt sich als "gütig" hin, dabei weiß er ganz genau, dass er Dich damit über den Tisch ziehen will. Stell Dir vor, Du schließt mit einen anderen Menschen einen Kaufvertrag und ihr vereinbart die vollständige Zahlung nach Lieferung. Nun lieferst Du und er sagt Dir zu, dass er Dir nun 50% vom Kaufpreis zahlt. Fändest Du das toll? Also ich nicht!
Also, weise den Händler freundlich auf seine Gewährleistungspflicht hin und bitte ihn, die Rechnung entsprechend zu übernehmen. Tut er das nicht, dann lass Dir seine Ablehnung schriftlich geben und lass die Reparatur woanders ausführen (wenn das ohnehin nicht schon so vorgesehen ist). Die Kosten könntest Du dann notfalls einklagen.
WICHTIG: Dein Händler hat das Vorrecht auf die Reparatur. Daher kannst Du es nicht einfach ohne seine Weisung woanders reparieren lassen und ihm die Rechnung hinlegen! Daher die Sache mit der schriftlichen Ablehnung.
Viele Grüße und lass Dir keinen Bären aufbinden! 😉
Servus,
wie schon von den anderen gesagt, wenn Du das FZG als Privatperson gekauft hast steht Dir grundsaetzlich erst einmal die gesetzliche Sachmaengelhaftung/ Gewaehrleistung zu. Diese betraegt bei Neuwaren 2 jahre und kann bei Gebrauchtwaren (muss aber explizit im Vertrag angegeben werden) auf 1 Jahr eingeschraenkt werden. Im Mangelfall innerhalb der ersten 6 Monate obliegt die Beweispflicht ob der Mangel (kann ja auch ein versteckter, nicht gleich offensichtlicher sein) schon bei der Uebergabe vorhanden war oder nicht dem Verkaeufer. Hierzu muesste er ein rechtlich nicht angreifbares Gutachten anfertigen lassen das diesen Nachweis erbringt (wird er aber aus Kostengruenden sicherlich nicht machen). Nach 6 Monaten obliegt die Beweispflciht allerdings dem Kaeufer (und ist meist aus aus finanzieller Sicht ebenso uninteressant).
Anders sieht die Sache aus wenn Du das FZG gewerblich, d.h. wie schon genannt als Vollkaufmann erworben hast. Denn hier kann die Gewaehrleistung (und wird auch im Allgemeinen) komplett ausgeschlossen werden.
Also fuer mich recht einfach, da ja erst 3 Monate seit der Uebergabe vergangen sind, kann der Haendler gerne auf seine Kosten ein Gutachten anfertigen lassen in dem nachgewiesen wird das der Lader erst nach der Uebergabe an Dich defekt geworden ist und kein Mangel schon vorher an dem Lader vorhanden war. (Ich kenne keinen der dies erfolgreich gemacht haette).
Ansonsten mach ihm klar das er saemtliche Kosten, d.h. Teile als auch Arbeitsleistung zu tragen hat.
Gruss,
Zitat:
Original geschrieben von dödelflitz
Servus,
wie schon von den anderen gesagt, wenn Du das FZG als Privatperson gekauft hast steht Dir grundsaetzlich erst einmal die gesetzliche Sachmaengelhaftung/ Gewaehrleistung zu. Diese betraegt bei Neuwaren 2 jahre und kann bei Gebrauchtwaren (muss aber explizit im Vertrag angegeben werden) auf 1 Jahr eingeschraenkt werden. Im Mangelfall innerhalb der ersten 6 Monate obliegt die Beweispflicht ob der Mangel (kann ja auch ein versteckter, nicht gleich offensichtlicher sein) schon bei der Uebergabe vorhanden war oder nicht dem Verkaeufer. Hierzu muesste er ein rechtlich nicht angreifbares Gutachten anfertigen lassen das diesen Nachweis erbringt (wird er aber aus Kostengruenden sicherlich nicht machen). Nach 6 Monaten obliegt die Beweispflciht allerdings dem Kaeufer (und ist meist aus aus finanzieller Sicht ebenso uninteressant).
Also fuer mich recht einfach, da ja erst 3 Monate seit der Uebergabe vergangen sind, kann der Haendler gerne auf seine Kosten ein Gutachten anfertigen lassen in dem nachgewiesen wird das der Lader erst nach der Uebergabe an Dich defekt geworden ist und kein Mangel schon vorher an dem Lader vorhanden war. (Ich kenne keinen der dies erfolgreich gemacht haette).
Ansonsten mach ihm klar das er saemtliche Kosten, d.h. Teile als auch Arbeitsleistung zu tragen hat.Gruss,
Danke für die vielen Beiträge...
aber wie ist es wenn die er die Kostenübernahme verweigert und die Angelegenheit den Rechtsweg nimmt. Z.B. vor Gericht fragt mich der Richter: "Was ist mit den letzten 10.000km? War da der Turbo denn schon defekt?"... Was sagt man dann? "Ja war defekt." ?? Dann kommt die nächste Frage vom Richter: "Warum haben Sie den Defekt nicht schon nach 5.000km gemeldet?" .... hmmmm
Ich habe halt einfach Angst später auf mehr Kosten sitzen zu bleiben...