Vor 3 Monaten beim Händler gekauft, nun Turboschaden. HILFE
Hi,
ich habe vor 3 Monaten meinen 320d (bj. 2002) mit ca. 120.000km bei einem Händler gekauft.
Nun nach 3 Monaten bei km-Stand 130.000km habe ich einen Turboladerschaden (bzw. das Gestänge zur Abgasregulierung am Turbo bewegt sich nicht mehr richtig).
Soweit ich weiß habe ich keine Garantie, lediglich die gesetzliche Sachmängelhaftung des Händlers. Die jedoch aber auch nicht greift, weil ich doch beim Kauf ein "Übergabe-Protokoll" unterschrieb in dem Stand dass der Wagen "OK" wäre (da besteht ja heute fast jeder Händler drauf).
Inwiefern hab ich nun Ansprüche dem Händler gegenüber? Bzw. hab ich überhaupt irgendwelche Ansprüche?
Ist sehr ärgerlich so viel Geld auszugeben für ein so junges und modernes Auto und 3 Monate später steht eine Reperatur über 1400,- Euro an... :-/
Bitte um Rat bzw. Erfahrungen...
54 Antworten
Da Du meinen Tipp in die gesetzeswidrige Ecke stellst, hier zur Richtigstellung, ich meinte damit, dass ein Fachmann einen sich evtl. anbahnenden Schaden bei der Übergabe hätte bemerken können, ein Laie sicher nicht.....
Ansonsten verstehe ich nicht warum sich hier Leute so angegriffen fühlen?
Hallo,
aber der Punkt ist doch das jedes Auto, jeder Mensch, jeder Hund, jedes Flugzeug, jede Katze und auch Jürgen Klinsmann altern. Es ist doch völlig logisch und normal das man davon ausgehen muss das mit zunehmendem alter Schäden auftreten. Was soll dann deine Richtigstellung?
Muss man ein Fachmann sein um zu wissen das "demnächst" am Auto "irgend etwas" kaputt geht?
Das problem ist einfach nur das die meisten Menschen einfach nur Ihren Standpunkt (Finanziellen) sehen. Verhältnissmässigkeit und Gerechtigkeit sind den meisten ein Fremdwort.
Zitat:
Original geschrieben von C-Esprit2000
Hallo,
aber der Punkt ist doch das jedes Auto, jeder Mensch, jeder Hund, jedes Flugzeug, jede Katze und auch Jürgen Klinsmann altern. Es ist doch völlig logisch und normal das man davon ausgehen muss das mit zunehmendem alter Schäden auftreten. Was soll dann deine Richtigstellung?
Muss man ein Fachmann sein um zu wissen das "demnächst" am Auto "irgend etwas" kaputt geht?
Da magst Du sicher recht haben. Aber genau aus diesem Grund kaufe (ich) lieber beim Händler und zahle dafür mehr als von privat. Weil ich hoffe dass der Wagen technisch in Ordnung ist. Ich kann das nicht feststellen.
Zitat:
Original geschrieben von C-Esprit2000
[...]
Schade eigentlich das ein Mensch der auf seiner eigen HP seine Diplomarbeit zur schau stellt und daraus ersichtlich wird das er an einer FH studiert hat zu der erkentniss kommt das ein Turbolader kein verschleissteil ist. Im gegenteil hier wird ja schon ein Herstellungsfehler ab Werk diagnostiziert da ja Turbolader keine verschleissteile sind ist jeglicher defekt der innerhalb eines ?????? liegt ein klarer Fall. Stellt sich die frage wie lange ein Turbolader fehlerfrei funktionieren muss damit er fehlerfrei und keinen Herstellungsfehler hat - unendlich oder vielleicht 50 Jahre? Allein der umstand so zu argumentieren bestätigt nur eins - Thema verfehlt.
[...]
Ach bevor ich es vergesse, wer auf nummer sicher gehen will der kauft sich einen Toyota -> 3 GARANTIE oder 100000 KMDa weiss man was man hat und muss nicht bei MT um Hilfe suchen.
Ach hätte ich nur meinen Mund gehalten.
Naja, deine Toyota-Garantie hätte in dem Fall nicht weitergholfen. Wir sprechen hier von mind. 4 Jahren und 130tkm.
Meines Wissens kann ein Hersteller auch einen Turbo als Verschleissteil deklarieren. Warum auch nicht? Es muss nur in den Wartungsanleitungen so dokumentiert werden.
Das spezielle Problem an dem Turbo ist ja, dass wir hier von einem Serienschaden sprechen. Dummerweise legt jetzt wieder jeder Hersteller selbst fest, ab wann (wieviel Prozent Ausfälle p.a.) ein Serienschaden ein solcher ist.
Aus der Sichtweise von BMW ist das klar. Anteilige Kostenübernahme nach 130tkm. Ist soweit auch verständlich. Würde der Erstkunde das Fahrzeug noch fahren würde er den Anteil wahrscheinlich auch problemlos zahlen.
Dass das jetzt ausgerechnet kurz nach einem Gebrauchtwagenkauf auftritt, dafür kann ja der Hersteller erstmal nichts.
edit...Rest gestrichen
mfg Jan
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Zitat:
Original geschrieben von C-Esprit2000
.
@ BeEmWe
Habe deinen Text versucht zu verstehen aber bin leider ganz und gar nicht schlau daraus geworden. So weit ich glaube stellst du dich auf den Standpunkt "Beweisst mir doch das gegenteil". Der Gesetzgeber schreibt aber nicht ohne Grund BGB § 476 "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der
Sache oder des Mangels unvereinbar."
Nein, genau dies ist nicht der Fall, lies meinen Text nochmal durch. Ihr bezieht Euch ständig auf einen Punkt, der bei der o.g. Entscheidung des Gerichtes überhaupt nicht von Belang ist!
Nochmal: im vorliegenden Fall wurde die Gewährleistungspflicht des Autohauses überhaupt nicht angezweifelt (!!!!!!!!!!!!). Der Grund, warum der Kunde auf dem Schaden sitzen geblieben ist, ist der, dass er seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, den Schaden umgehend nach Feststellung anzuzeigen. Dies hat er nicht getan, als er behauptet hat, dass der Schaden schon von Anfang an vorhanden UND SPÜRBAR war. Oder einfach gesagt: der Kunde ist nach eigener Aussage vier Monate mit dem Schaden rumgefahren, bevor er ihn angezeigt hat. Dies nennt man schuldhaftes Zögern.
DIES ALLEIN IST DER GRUND, WARUM DIE KLAGE ABGEWIESEN WURDE.
Lasst doch mal Euren 476 stecken, der hat erstens mit der Sache gar nichts zu tun und zweitens würde selbst dieser in dem Fall nicht greifen - aus einem einfachen Grund:
Der Schaden am Turbolader ist technisch möglich, ohne dass man ihn merkt. Dieser Schaden kann Auslöser für einen Totalausfall sein. Folglich ist ein nicht spürbarer Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufes MÖGLICH.
An diesem Punkt setzt die Beweislastregel ein. Das Autohaus muss zu diesem Zeitpunkt (innerhalb 6 Monate) beweisen, dass dieser Schaden nicht vorlag ---> unmölich!
So, nun kommst Du mit Deinem Einwand nach 476........
Absolut abwegig, denn:
1. ein Beweis ist technisch möglich (wenn auch im vorliegenden Fall sehr kostenaufwendig).
2. der Schaden ist nach Alter und Laufleistung des Gegenstandes nicht zu erwarten
3. innerhalb der vier Monate kann der Gegenstand üblicherweise durch Gebrauch nicht kaputt gehen, wenn er vorher einwandfrei war (Verschleiß)
Es spricht absolut nichts dagegen!
Du erzählst mir was von 476, also begründe doch Deinen Einwand. Die drei Punkte oben wären drei Einwandsgründe gewesen, die ich Dir schon mal im Voraus ausgehebelt habe. Bin mal gespannt, was Dir noch so einfällt. 🙂
Mensch Leute, hört doch mal auf mit Paragraphen zu argumentieren, nur weil sie in irgendeinem anderen Fall mit einem gänzlich anderen Sachverhalt mal zu einem Sieg einer Partei geführt haben.......
Viele Grüße
Hey,
hier meldet sich mal wieder der Thread-Ersteller.
Also erstmal viel Dank für die vielen Infos.
Mein BMW war inzwischen in einer BMW Werkstatt zur Reperatur.
Diagnose: Turbolader-Schaden (wurde von zwei unabhängigen BMW-Werkstätten festgestellt)
Reperatur: Austausch-Turbolader
Kosten: gesamt ca. 1400,-
50% Teile durch BMW Kulanz,
50% Teile und 50% Lohn durch den Händler,
50% Lohn durch mich (bleiben noch 180,- Euro an mir hängen).
Ich habe mir bereits eine Erstberatung beim Rechtsanwalt eingenommen und werde die von mir geleisteten 180,- Euro beim Händler einholen.
Nun kommt der größte Hit:
Der Fehler liegt immernoch vor !!! Fahrzeug fährt genau wie vor der Reperatur.
Ich war gestern wieder bei der BMW-Werkstatt und habe einen Termin für den 06-07.12. Dann wird erneut eine Fehlerdiagnose und Reperatur durchgeführt...
hallo.
ich bin in einer ählichen situation jedoch nicht mit dem turbolader!
hab das auto auch erst ca 2 monate vom bmw händler. vor einer woche wurde eine reparatur durchgeführt die auch von 2 werkstätten bestätigt wurde. (2-massenschwungrad). Die kosten wurden ganz von der werkstatt bzw garantiefirma übernommen!
Nun besteht bei mir der fehler immernoch. das heißt diagnose war falsch.
wenn ich jetzt wieder zu bmw fahre und sage das hat nichts gebracht und die müssen nochmal schauen, muss ich dann für die erste reparatur selber zahlen?
gruß
Zitat:
Original geschrieben von Tud3006
hallo.
ich bin in einer ählichen situation jedoch nicht mit dem turbolader!hab das auto auch erst ca 2 monate vom bmw händler. vor einer woche wurde eine reparatur durchgeführt die auch von 2 werkstätten bestätigt wurde. (2-massenschwungrad). Die kosten wurden ganz von der werkstatt bzw garantiefirma übernommen!
Nun besteht bei mir der fehler immernoch. das heißt diagnose war falsch.
wenn ich jetzt wieder zu bmw fahre und sage das hat nichts gebracht und die müssen nochmal schauen, muss ich dann für die erste reparatur selber zahlen?gruß
Wenn ein weiteres Teil defekt ist, ist es eine neue Reperatur mit neuen Kosten. Sollte es jedoch an dem gleichen Teil liegen, also an dem neuen Teil aus der ersten Reperatur, muss es von der Werkstatt als "Nachbesserung" ohne Kosten gemacht werden.
Dieser Fall liegt ja nun bei mir auch vor. Mein Fehler ist trotz umfangreicher Reperatur immernoch vorhanden. Wird nun ein weiterer Defekt festgestellt, werde ich die Reperatur wohl zahlen müssen bzw. der Händler bei dem ich den Wagen vor 3 Monaten gekauft habe, wenn es ein Sachmangel ist.
Wenn ich was falsches gesagt habe, bitte ich um Verbesserung.
also ich glaub nicht, dass es an dem neuen teil liegt. ich glaub die ursache war einfach NICHT das 2-massenschwungrad. die haben sich also vertan bei der diagnose. die ursache ist also was anderes (wissen die aber nicht genau was).
die frage ist jetzt ob ich wegen dem fehler der werkstatt eine falsche ursache des problems zu finden, die falsch durchgeführte reparatur jetzt selber zahlen muss?
wie ist es denn bei dir @zeros ? war einfach dein turbolader nicht kaputt und es war was anderes oder ist der neue turbolader auch kaputt ?
gruß
Hallo,
für meinen Defekt wurden 5 Reperaturversuche benötigt - musste nichts zahlen. Werkstatt war nicht der verkaufende Händler. Wer was bezahlt hat, weiß ich nicht. Aber der Kauf ist noch keine 6 Monate her, Garantie auch vorhanden und die Werkstatt gibt ja Garantie auf die erbrachte Arbeit.
Das Recht auf Gewährleistung oder Garantie hat nichts mit Vollkaskomentalität zu tun, sondern ist mein/Euer Recht. Es ist mit dem Kaufpreis und der Gesetzgebung so gegeben. Alles andere sind schwarze Scharfe. Deshalb kaufe ich NUR bei Markenhändlern. Ein ordentliche Händler bildet Rücklagen oder versichert das Risiko. Schäden gehören zum Geschäft!
Eine Versicherung ärgert sich nicht über einen Schaden! Sie lebt davon!
Bei machen Ansichten hier und Möchtegern Paragraphen Kennern hier, kann ich echt agressiv werden.
An den Themasteller: Ganz ruhig bleiben. Du bist technischer Laie, nett bleiben, hartnäckig bleiben, Rechtsbeistand holen. Man muss nicht immer nur drohen. Die Werkstatt will und wird Dir helfen. Und da arbeiten auch nur Menschen, und die bringen Dir den gleichen Respekt, wie Du Ihnen. Und die wollen Dich nicht bescheissen. Ausser der verkaufende Händler, der pokert mit Dir.
Grüße
BEN