Videokamera im Auto ( Dashcam ), Festeinbau

Audi A6 C6/4F

Hallo,
ich suche mir ein Dashcam für Festeinbau in A6 4F, hat jemand schon Einbauerfahrung ?
Ich glaube die beste Stelle währe neben den Rückspiegel, da gibt es noch Stromkabeln und man könnte der Kamera mit dem Strom versorgen.
Mir sind 2 Punkte wichtig
1. Möglichst flache Design, damit die Kamera nicht auffällig ist.
2. Stromversorgung von Auto, am besten ohne Adapter(oder Adapter in Kamera integriert), damit die Kamera in Rückspiegelbereich mit an Strom angeschlossen werden kann.

Hier geht nur um Einbauhinweise und die Kameraauswal, bitte keine Recht-bezogene Diskusionen starten.
Urteile gibt schon genug:
http://www.youtube.com/watch?v=YxvOjU4woNM

Beste Antwort im Thema

In modernen Fzg. werden heute schon Fahrdaten gesammelt die die Hersteller für die Weiterentwicklung nutzen ohne das die Kunden davon was wissen. Diese Daten werden zwar nicht personenbezogen bzw. Fahrzeugbezogen gespeichert bzw. verwendet, allerdings wäre das ohne großen Mehraufwand machbar. (Im Moment wird noch darüber diskutiert wem diese Daten eigentlich gehören, dem Hersteller oder dem Eigentümer des PKW.) Allerdings könnten diese Daten auch rein Theoretisch für die Ermittlung einer Unfallursache herangezogen werden. Im Moment gibt es dafür noch keine gesetzliche Grundlage, allerdings dreht sich die Uhr weiter und Morgen kann das schon ganz anders aussehen. Dann werden nach einem Unfall einfach die Daten ausgelesen und der Unfall auf der Basis rekonstruiert.

Die Blackbox bzw. ein Fahrtenschreiber gibt es also schon in modernen Fzg., die muss nicht erst noch eingebaut werden. Es müssen nur die gesetzlichen Regelungen getroffen werden um die Daten entsprechend verwenden zu können. 😉

Heutzutage sind wir alle schon gläsern, Video Überwachung von Straßen, öffentlichen Plätzen und Gebäuden, Bewegungsprofile übers Handy, per GPS im Navi oder über Kreditkarten, digitale Signaturen im I-Net, Payback / Paypal und wie sie alle heißen erheben Daten über Einkaufsgewohnheiten sowie die Höhe der Beträge die so ausgegeben werden (was ein Rückschluss auf das Einkommen ermöglicht) und können ebenfalls Bewegungsprofile erstellen, usw. usw. Wer da glaubt das eine Car Cam seine Privatsphäre gefährdet hat die Zeit völlig verpennt und diskutiert über Pinuts während er von Big Brother mit dem Panzer überrollt wird. 😉

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Welche Cam hattest du denn Atomiceins?

Zitat:

Original geschrieben von Calvin941


Welche Cam hattest du denn Atomiceins?

Hallo,

Die Kameras wurden ja nicht verboten, auch der Einsatz nicht. Auch verstehe ich die Aufregung mancher nicht. Benutzt man die Kamera wofür sie gedacht ist, als Beweismittel wenn es zu einem Unfall kommt und der Hergang unklar ist. Bis zu diesem Ereignis zeichnet die Kamera zwar auf, und auf, und auf ...... uswusf. ohne dass jemand diese Aufnahmen interessieren oder jemand sie zu Gesicht bekommt.

Kommt es jedoch zu einem Unfall ist die Wahrscheinlichkeit groß dass der Hergang einfach zu klären ist, eine Videoaufnahme ist dann ebenfalls nicht nötig, zeigt sie eigenes Fehlverhalten ist die Aufnahme auch unnötig.

Ist der Hergang jedoch ungeklärt kann jede Partei Beweismittel einbringen, egal ob Zeugen, Fotos oder Videos, ob eine Videoaufnahme dann auch zugelassen wird entscheidet das Gericht, nicht die Polizei.

Die Kamera macht also nichts anderes als ich mit meinen Augen, ich sehe was auf der Straße geschieht .... und vergesse es wieder 😁 wenn es nicht wichtig ist.

Gruß BSCom

Zitat:

Original geschrieben von Calvin941


Welche Cam hattest du denn Atomiceins?

die hatte ich nicht sondern die habe ich noch 😁 auch wenn die derzeit nicht funktioniert..🙂

Es ist eine Visiondrive VD-8000HD mit GPS-Logger, Crashsensor und Front/Heckkamera. Vermutlich ist nur das Stromkabel defekt da ich an dem Stecker der in die Dashcam geht keine Spannung messen konnte, das muss ich die Tage mal genauer antesten...

Zitat:

Original geschrieben von Atomickeins


ich hatte den Link im Browser kopiert und dann hier eingefügt, keine Ahnung was dabei schief gelaufen ist.

Meine Dashcam hat vor 2 Wochen den Geist aufgegeben und ich weiß noch nicht was ich machen werde (neue kaufen oder drauf verzichten). Ich weiß nur das ich im Januar 2013 bei 130km/h von hinten abgeschossen wurde und mir deswegen eine Dashcam zugelegt habe da ich bei dem Unfall leider keine Beweise hatte und eine Teilschuld kassiert habe. Es ist nur schade das die Teile so umstritten sind...

Die Frage ist nur, hätte dir die Kamera überhaupt geholfen?

Viele sehen sich oft zu 100% im Recht, obwohl sie es nicht haben. So auch dieser eine Radfahrer aus dem bekannten Münchner Fall. Er sah sich im Recht, aber das Gericht hat es im Video anders gesehen und auch anders entschieden.

Jeder von uns ist am Steuer immer der beste und fährt immer "am richtigsten" und alle anderen sind nur "Affen" und haben keine Ahnung vom Fahren. So ist es doch oder nicht? 😁
Das Problem ist, wenn wir alle so gut fahren können, warum passieren dann überhaupt Unfälle? 😁

Nach einem Unfall sehen sich die meisten im Recht, und beide Unfallbeteiligten behaupten oft, sie hätten beide alles richtig gemacht. Also was nun? Jemand muss ja der Schuldige sein? Oder eventuell sogar beide? Hier könnten die Aufnahmen aus der Kamera helfen die Sache aufzuklären. Es heißt aber noch lange nicht, dass Besitzer der Aufnahme Recht hat. Und so kann der Schuss eben ganz schnell nach hinten los gehen.

Ich hatte auch schon öfter mal Situationen, in denen ich noch vor Ort vor lauter Emotionen immer geschimpft hatte, dass der andere blöd ist und warum er sowas überhaupt macht etc. Aber im Nachhinein liegst du dann abends im Bett und spielst dir die ganze Sache nochmal im Kopf durch, und auf einmal denkst du dir "Naja, OK, hier habe ich mich auch nicht optimal verhalten.... Ich hätte es auch so machen können... So blöd war der andere gar nicht..." etc.
Ich möchte damit nur sagen, dass das rücksichtsvolle, vorausschauende Fahren immer nach das beste Mittel gegen Unfälle ist.

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ich weiß nicht ob mir die Kamera geholfen hätte aber es wäre eine eventuelle Möglichkeit gewesen.

Den perfekten Autofahrer gibt es meiner Meinung nach nicht (Jeder macht mal Fehler) aber wenn man eine Unschuld oder auch Schuld per Dashcam nachweisen kann dann ist es mir persönlich lieber wie zu unrecht bestraft zu werden.

Meinen letzten Unfall (nur Blechschaden) hatte ich vor 10 Jahren und ich habe auch ohne Cam vor Gericht zu 100% mein Recht bekommen. Ein Gutachter konnte auf die Sekunde genau sagen wer wie viel Zeit hatte um wie zu reagieren.

Vor 7 Jahren bin ich nachts die BAB mit 240 km/h gefahren, vor mir waren auf dem rechten Streifen nur 2 Fzg. wovon der hintere kurz bevor ich da war ohne zu blinken nach links rausgezogen ist. Trotz Vollbremsung hat da wohl gerade noch so eine Zeitung dazwischen gepasst.
Der Vogel hat anschließend auch noch die Frechheit gehabt mich wegen Nötigung anzuzeigen.
Nun, er hatte einen Beifahrer, ich war alleine.
Was soll ich sagen, ich habe mich dann gezwungener Maßen mit der Staatsanwaltschaft darauf geeinigt dass ich einem gemeinnützigen Verein eine Summe von 2000,- Euro zukommen lasse und damit das Verfahren gegen mich eingestellt wird.
Eine Aufnahme wäre da hilfreich gewesen, nicht um die Schuld des anderen sondern um meine Unschuld zu beweisen da mir Mutwilligkeit unterstellt wurde.
4 Wochen nach dem Vorfall habe ich mir die erste Cam ins Fzg. gebaut!

Bei dem heutigen Verkehr kommt es halt häufiger zu Situationen in dem man ab und zu selbst in dem Moment nicht genau sagen kann ob man sich selbst oder andere sich falsch verhalten haben. So eine Aufnahme ist unbestechlich und zeigt im Nachhinein wie es zu der Situation tatsächlich gekommen ist. Wenn ich selbst einen Fehler gemacht habe wird die Cam auch das zeigen, aber ich kann dann auch mit einem guten Gewissen zu dem Fehler stehen wenn ich denn einen gemacht habe.

Es sollte jedem bewusst sein das eine Cam im Fzg. auch die eigenen Fehler aufzeichnet und nicht nur die der anderen. Sollte es zum Fall der Fälle kommen und die Rennleitung mitbekommen das in einem der Fzg. eine Cam aufgezeichnet hat kann sie diese Aufzeichnungen beschlagnahmen und eventuell dann auch gegen den verwenden der sie im Fzg. hatte.
So eine Cam ist also kein Freifahrtsschein sich im Verkehr zu verhalten wie eine „wilde Sau“ und hinterher ungestraft damit durchzukommen.
Wer in einem Unfall verwickelt ist und meint er wäre unschuldig wäre nicht schlecht beraten darauf zu achten ob der andere eventuell eine Cam an Board hat die die Sache aufgezeichnet hat.

Für meinen Teil kann ich sagen, seit dem ich eine Cam im Fzg. habe fahre ich deutlich defensiver und achte mehr darauf das ich auf den BAB´s den Mindestabstand einhalte. Bei höheren Geschwindigkeiten bremse ich früher und achte mehr darauf ob mir eventuell gleich einer vor die Karre zieht.
Mit anderen Worten trägt die Cam mehr zu meiner und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer bei und dient nicht der Überwachung von anderen.

Meiner Meinung nach würde sich das Verkehrsverhalten aller insgesamt zum Besseren verändern wenn es Pflicht wäre in jedem Fzg. eine Cam bzw. Black Box zu haben, denn im Fall der Fälle könnte sich dann nämlich keiner mehr rausreden. 😉

Diese Aufzeichnungen dürften dann natürlich nur im Fall der Fälle verwendet werden und nicht zur Verkehrsüberwachung hergenommen werden.

Vieles, was du schreibst, Mic03, ist wahr. Fakt ist, es wird in Zukunft nur schlimmer, da immer mehr Autos auf den deutschen Straßen verkehren.

Vielleicht werden auch die Kameras in Zukunft standardmäßig mit solchen Cam's ausgerüstet, aber eben nicht bevor man das mit den Datenschützer gerichtlich geregelt hat.

Aber bei allem Respekt vor deiner Fahrkunst - in der Nacht 240km/h auf der Autobahn, das muss wirklich nicht sein🙂
Ich fahre auch gerne ab und zu mal 230-240km/h, aber am Tag, wo man alles sehr gut sehen kann und wenn die BAB frei ist. In der Nacht ist es mir viel zu gefährlich.

Zitat:

Original geschrieben von kotakpay


Vieles, was du schreibst, Mic03, ist wahr. Fakt ist, es wird in Zukunft nur schlimmer, da immer mehr Autos auf den deutschen Straßen verkehren.

Vielleicht werden auch die Kameras in Zukunft standardmäßig mit solchen Cam's ausgerüstet, aber eben nicht bevor man das mit den Datenschützer gerichtlich geregelt hat.

Aber bei allem Respekt vor deiner Fahrkunst - in der Nacht 240km/h auf der Autobahn, das muss wirklich nicht sein🙂
Ich fahre auch gerne ab und zu mal 230-240km/h, aber am Tag, wo man alles sehr gut sehen kann und wenn die BAB frei ist. In der Nacht ist es mir viel zu gefährlich.

Gehe mal davon aus das in 10 – 15 Jahren eine Black Box zur Serienausstattung eines Fzg. gehört. Meiner Meinung nach sollte das heute schon so sein.

Solange bis irgendjemand das mit den Datenschützern ein für alle male gerichtlich geregelt hat werde ich meine weiterhin benutzen. Denn was nicht ausdrücklich verboten ist sehe ich als erlaubt an.

Für mich macht es keinen Unterschied ob es Tag oder Nacht ist, die Geschwindigkeit richtet sich nach dem Verkehr, der Übersichtlichkeit und dem Zustand der Strecke die man fährt.
Natürlich wird sich dabei auch nach eventuellen Geschwindigkeitsbegrenzungen gerichtet.

Nachts mit höheren Geschwindigkeiten zu fahren hat nichts mit können zu tun, wenn man das oft genug macht bekommt man Rutine darin. Das ist wie bei allen Dingen die man tut, macht man es zum ersten Mal ist man noch unsicher, vielleicht sogar ängstlich und macht eventuell sogar Fehler. Macht man es fast täglich oder trainiert es sogar geht es in Fleisch und Blut über und ist nichts besonderes mehr.

Mich stört in der Nacht am meisten, dass man eine schlechte Sicht hat. Es kann quasi auf der Fahrbahn irgendein Gegenstand liegen oder stehen, bspw. ein verlorene Ladung oder ein Tier. Bei 240kmh hat man fast keine Zeit mehr zu reagieren, man fetzt da quasi volle Kanne rein. Aus dem Grund habe ich Angst nachts zu schnell zu fahren, höchstens 160kmh. Am Tag gerne 200+ bei wenig Verkehr.

Mal sehen, wie die Sache mit den Dashcams ausgeht.

Zitat:

Original geschrieben von Mic03


Vor 7 Jahren bin ich nachts die BAB mit 240 km/h gefahren, vor mir waren auf dem rechten Streifen nur 2 Fzg. wovon der hintere kurz bevor ich da war ohne zu blinken nach links rausgezogen ist. Trotz Vollbremsung hat da wohl gerade noch so eine Zeitung dazwischen gepasst.
Der Vogel hat anschließend auch noch die Frechheit gehabt mich wegen Nötigung anzuzeigen.
Nun, er hatte einen Beifahrer, ich war alleine.

Der Vorfall ist zwar 7 Jahre her, aber sowas kann sich natürlich jederzeit heute aufs Neue ereigenen, deswegen......: Wenn sich das wirklich so ereignet haben sollte, wie du es schilderst, dass es also eine komplette Notbremsung war wg. plötzlichem u nicht angekündigtem Rausfahren, hätte ich da anders zoffen wollen. Der angebliche Beifahrer kann zu dem Vorgang überhaupt nichts beitragen, denn nur in Fahrschulwagen sind für den Beifahrer Rückblickspiegel installiert. Sollte der Beifahrer dennoch behaupten, er hätte bebachtet dass......, dann hätten er ja eine Warnung an seinen Fahrer geben müssen der Art: "Vorsicht, bleib rechts, dahinten kommt einer im Tiefflug....." Also hätte ich seine Einlassung, bzw. das Vortragen einer Behauptung nicht akzeptiert. Und dann stünde es wieder 1:1. Zweitausend Euro für so einen Vorgang, bei dem es außer kurzfristigen Hormonausschüttungen keinen Schaden gegeben hat, ist völlig unangemessen, und das Unrecht - wenn deine Schilderung so stimmt - ist nicht hinzunehmen.

gruß, lippeaudi

Zitat:

Original geschrieben von lippe1audi



Zitat:

Original geschrieben von Mic03


Vor 7 Jahren bin ich nachts die BAB mit 240 km/h gefahren, vor mir waren auf dem rechten Streifen nur 2 Fzg. wovon der hintere kurz bevor ich da war ohne zu blinken nach links rausgezogen ist. Trotz Vollbremsung hat da wohl gerade noch so eine Zeitung dazwischen gepasst.
Der Vogel hat anschließend auch noch die Frechheit gehabt mich wegen Nötigung anzuzeigen.
Nun, er hatte einen Beifahrer, ich war alleine.
Der Vorfall ist zwar 7 Jahre her, aber sowas kann sich natürlich jederzeit heute aufs Neue ereigenen, deswegen......: Wenn sich das wirklich so ereignet haben sollte, wie du es schilderst, dass es also eine komplette Notbremsung war wg. plötzlichem u nicht angekündigtem Rausfahren, hätte ich da anders zoffen wollen. Der angebliche Beifahrer kann zu dem Vorgang überhaupt nichts beitragen, denn nur in Fahrschulwagen sind für den Beifahrer Rückblickspiegel installiert. Sollte der Beifahrer dennoch behaupten, er hätte bebachtet dass......, dann hätten er ja eine Warnung an seinen Fahrer geben müssen der Art: "Vorsicht, bleib rechts, dahinten kommt einer im Tiefflug....." Also hätte ich seine Einlassung, bzw. das Vortragen einer Behauptung nicht akzeptiert. Und dann stünde es wieder 1:1. Zweitausend Euro für so einen Vorgang, bei dem es außer kurzfristigen Hormonausschüttungen keinen Schaden gegeben hat, ist völlig unangemessen, und das Unrecht - wenn deine Schilderung so stimmt - ist nicht hinzunehmen.
gruß, lippeaudi

Die Schilderung stimmt so, natürlich stark verkürzt. Den Vorgang im Detail zu erklären würde zu lange dauern. Hatte seiner Zeit natürlich einen Anwalt genommen, der mir allerdings im Vorfeld schon erklärt hat das es sehr schwierig ist meine Unschuld zu beweisen.

Nötigung ist eine Straftat bei der einem Vorsatz unterstellt wird, das Strafmaß dafür hätte bis zu 3 netto Monatsgehältern plus 3 Monate Fahrverbot plus Punkte ausfallen können. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 2800,- Euro, einen Monat Fahrverbot und 3 Punkte gefordert.
Nach langen Verhandlungen hat sich mein Anwalt und die Staatsanwaltschaft auf die 2000,- Euro ohne ein Fahrverbot und ohne Punkte geeinigt.

Je nachdem wie ein Richter die Sache gesehen und wem er mehr Glauben geschenkt hätte, hätte bei einem Gerichtsverfahren das Strafmaß unter Umständen höher ausfallen können wie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Von daher habe ich zähneknirschend dem Verhandlungsergebnis zugestimmt.
Übrigens, bei Nötigung wird einem Vorsatz unterstellt und da verabschiedet sich die Rechtschutz sofort, sprich die Kosten für den Anwalt usw. kann man schön selbst bezahlen! Hat mich nochmal 1200,- Euro gekostet.

Mir hat mal ein Richter wortwörtlich gesagt: „Hier wird kein Recht gesprochen sondern es werden Urteile gefällt.“ Mit anderen Worten nicht immer bekommt der Recht der auch Recht hat!
Vor Gericht zu ziehen birgt immer das Risiko zu verlieren, egal ob man im Recht ist oder nicht. Es sei denn man hat hieb und stichfeste Beweise, wie z.B. einen Videofilm.

Eigentlich - nochmal: eigentlich - müßte das ein eindeutiger Vorgang sein: Du mußtest eine Vollbremsung hinlegen, weil der Andere ohne Ankündigung auf deine Spur gezogen ist. Zweifel oder andere Ansichten können - eigentlich - erst stattfinden, wenn du dann noch ein Weilchen dem Anderen in extrem geringen Abstand hinterher gefahren bist. Sowas passiert leider häufig, auch bei geringen Geschwindigkeiten im Ort beispielweise. Dann käme allerdings der Beifahrer ins Spiel, der sich nur einmal umzudrehen und 3 Sekunden hinzusehen braucht, und schon kann er als Zeuge was von Nötigung erzählen. Aus Wut über die Vollbremsung dem Vordermann auf dem Leib zu bleiben, wäre also Harakiri. Aber je nun, das schmerzhaft Erlebnis ist Vergangenheit. Mir ist vor einem Jahr gleiches passiert, auch nachts, nicht gerade 240 kmh, soviel gibt mein 2,7 TDI nicht her. Aber volle Pulle war das auch, und dann zog so'n Kaddy-Verschnitt, so eine französische Blechkiste nach links. Warum das nicht gekracht hat, und stattdessen noch eine Zeitung dazwischen passte, ist mir heute noch nicht klar. Kurz drauf zog der ganz nach rechts, ich neben ihn, nur um mal zu sehen, wer denn da am Steuer gesessen hat. Soweit das im Dunkeln erkennbar war, hatte der mich auch mit wilden Gesten und greußlicher Mimik angegiftet, also auch im Ansatz kein schlechtes Gewissen, im Gegenteil.....
Du kannst dich im Nachhinein nur freuen, dass deine Reaktion und deine Bremsen einen Crash verhindert hatten, und dass du unterm Strich noch sparen konntest, weil der C noch teurer geworden wäre.
Gruß, lippe1audi

Zitat:

Original geschrieben von lippe1audi


Eigentlich - nochmal: eigentlich - müßte das ein eindeutiger Vorgang sein: Du mußtest eine Vollbremsung hinlegen, weil der Andere ohne Ankündigung auf deine Spur gezogen ist. Zweifel oder andere Ansichten können - eigentlich - erst stattfinden, wenn du dann noch ein Weilchen dem Anderen in extrem geringen Abstand hinterher gefahren bist. Sowas passiert leider häufig, auch bei geringen Geschwindigkeiten im Ort beispielweise. Dann käme allerdings der Beifahrer ins Spiel, der sich nur einmal umzudrehen und 3 Sekunden hinzusehen braucht, und schon kann er als Zeuge was von Nötigung erzählen. Aus Wut über die Vollbremsung dem Vordermann auf dem Leib zu bleiben, wäre also Harakiri. Aber je nun, das schmerzhaft Erlebnis ist Vergangenheit. Mir ist vor einem Jahr gleiches passiert, auch nachts, nicht gerade 240 kmh, soviel gibt mein 2,7 TDI nicht her. Aber volle Pulle war das auch, und dann zog so'n Kaddy-Verschnitt, so eine französische Blechkiste nach links. Warum das nicht gekracht hat, und stattdessen noch eine Zeitung dazwischen passte, ist mir heute noch nicht klar. Kurz drauf zog der ganz nach rechts, ich neben ihn, nur um mal zu sehen, wer denn da am Steuer gesessen hat. Soweit das im Dunkeln erkennbar war, hatte der mich auch mit wilden Gesten und greußlicher Mimik angegiftet, also auch im Ansatz kein schlechtes Gewissen, im Gegenteil.....
Du kannst dich im Nachhinein nur freuen, dass deine Reaktion und deine Bremsen einen Crash verhindert hatten, und dass du unterm Strich noch sparen konntest, weil der C noch teurer geworden wäre.
Gruß, lippe1audi

Ja, ein Crash wäre wohl teurer und unangenehmer geworden, so habe ich halt nur etwas Lehrgeld bezahlt. Seit dem habe ich halt eine Cam im Fzg., ist jedenfalls weit günstiger wie solch ein Vorfall ohne Beweise.

Irgendwann besorge ich für meinen Dicken auch so'n Ding. Da sehe ich auch große Vorteile für den Beweisfall.
gruß, lippe1audi

ja...später mal.... wenn man sich einige ist ! 😉

2014-09-03-17-29-11
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