Videokamera im Auto ( Dashcam ), Festeinbau

Audi A6 C6/4F

Hallo,
ich suche mir ein Dashcam für Festeinbau in A6 4F, hat jemand schon Einbauerfahrung ?
Ich glaube die beste Stelle währe neben den Rückspiegel, da gibt es noch Stromkabeln und man könnte der Kamera mit dem Strom versorgen.
Mir sind 2 Punkte wichtig
1. Möglichst flache Design, damit die Kamera nicht auffällig ist.
2. Stromversorgung von Auto, am besten ohne Adapter(oder Adapter in Kamera integriert), damit die Kamera in Rückspiegelbereich mit an Strom angeschlossen werden kann.

Hier geht nur um Einbauhinweise und die Kameraauswal, bitte keine Recht-bezogene Diskusionen starten.
Urteile gibt schon genug:
http://www.youtube.com/watch?v=YxvOjU4woNM

Beste Antwort im Thema

In modernen Fzg. werden heute schon Fahrdaten gesammelt die die Hersteller für die Weiterentwicklung nutzen ohne das die Kunden davon was wissen. Diese Daten werden zwar nicht personenbezogen bzw. Fahrzeugbezogen gespeichert bzw. verwendet, allerdings wäre das ohne großen Mehraufwand machbar. (Im Moment wird noch darüber diskutiert wem diese Daten eigentlich gehören, dem Hersteller oder dem Eigentümer des PKW.) Allerdings könnten diese Daten auch rein Theoretisch für die Ermittlung einer Unfallursache herangezogen werden. Im Moment gibt es dafür noch keine gesetzliche Grundlage, allerdings dreht sich die Uhr weiter und Morgen kann das schon ganz anders aussehen. Dann werden nach einem Unfall einfach die Daten ausgelesen und der Unfall auf der Basis rekonstruiert.

Die Blackbox bzw. ein Fahrtenschreiber gibt es also schon in modernen Fzg., die muss nicht erst noch eingebaut werden. Es müssen nur die gesetzlichen Regelungen getroffen werden um die Daten entsprechend verwenden zu können. 😉

Heutzutage sind wir alle schon gläsern, Video Überwachung von Straßen, öffentlichen Plätzen und Gebäuden, Bewegungsprofile übers Handy, per GPS im Navi oder über Kreditkarten, digitale Signaturen im I-Net, Payback / Paypal und wie sie alle heißen erheben Daten über Einkaufsgewohnheiten sowie die Höhe der Beträge die so ausgegeben werden (was ein Rückschluss auf das Einkommen ermöglicht) und können ebenfalls Bewegungsprofile erstellen, usw. usw. Wer da glaubt das eine Car Cam seine Privatsphäre gefährdet hat die Zeit völlig verpennt und diskutiert über Pinuts während er von Big Brother mit dem Panzer überrollt wird. 😉

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Was ein lokales Verwaltungsgericht - vermutlich in Gestalt eines einzigen Richters - da so äußert, beeindruckt mich nicht in hohem Maße. Zudem ist da von Vorlage bei der Polizei die Rede - schon ein einzelner Richter an einem Amtsgericht kann sich da anders entscheiden. Hätte ich so'ne Kamera im Auto gehabt und es wäre aufgrund eines solchen Verhaltens, wie von "Mic03" geschildert, die eigene Spur blockiert worden und dadurch zu einem Unfall gekommen, würde ich recht viele Hebel in Bewegung zu setzen veruchen, die Aufnahmen als Beweismittel zuzulassen. Dass sich ausgerechnet derjenige, welcher ein Verkehrsdelikt mit Gefährdung und Schaden verursacht, auf Datenschutz berufen will, da würde ich mich gerne rumzoffen wollen. Klar, "auf hoher See und im Gericht ist man in ....." , das gilt leider fast immer. Wäre ich Vielfahrer auf der AB, hätte ich so'ne Kamera schon lange.
Gruß, lippe1audi

Habe erst gestern so einen Filmer gesehen.
Bin abends von der Arbeit nach Hause gefahren. Vor mir so ein 100PS Suzuki Furzer. Fährt wie ein Blöder, echt wahr. Über 70kmh in der Stadt, in den Kurven pfeifen fast schon die Reifen, aber ein Dashcam hat er am Innenspiegel gehabt😁
Solche Jungs provozieren selbst einen Unfall, und denken dann auch noch, dass sie Engel sind.

Als ich den gestern sah, erinnerte ich mich sofort an unseren Thread😁

Sollte bei einem Unfall die Rennleitung mitbekommen dass das Ganze auf Video aufgenommen wurde werden die den Film beschlagnahmen. Sprich das Video wurde dann nicht übergeben sondern beschlagnahmt. (In der Praxis wird so was heute schon öfter praktiziert, z.B. Aufnahmen von Bahnhöfen, Parkhäusern, usw.)

Der Witz bei der Sache aber ist ja das sich der Richter das Video erst mal ansehen muss um entscheiden zu können ob der Film als Beweis zugelassen wird oder nicht.
Selbst wenn er es dann nicht zulässt so hat er die Wahrheit jedoch gesehen. 😉

Es gibt auch schon Cams mit einem Passwortschutz, man möchte sich ja ungern selbst belasten müssen. Die Micro SD zerbeißen wäre die Alternativen :-D

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Zitat:

Original geschrieben von t6666


.......mit einem Passwortschutz....

Der hindert nur Amateure! Und sowieso nur die kurze Zeitspanne, bis im Inet eine "Lösung" publiziert wird.

Aber mal im Ernst: Wäre ich von einem persönlichen Nutzen überzeugt, würde ich mich weder von der Rennleitung noch einem Richterspruch abhalten lassen. Ich habe auch z.B. so einen kleinen Blitzerwarner als Kasten bei Bedarf auf dem Armaturenbrett. 😉 Wenn man immer nur das tun wollte, was auch

allen anderen

gefällt, und was der Regelungswut der Behörden entgangen ist, au man.......Zudem ist ja der Fall möglich, dass man solche Cam installiert hat, es kam zum Crash und inzwischen hat ein anderes Gericht ein positives Urteil zur Verwendung gegeben. Da würden sich dann diejenigen, welche auf den behördlichen Segen warten wollten, zusätzlich ärgern.

Gruß, lippe1audi

Ich habe mich ja schon mal etwas weiter vorne zu dem aktuellen rechtlichen Rahmen geäußert, in dem der Betrieb der Kamera zulässig ist.

Entscheident ist der Zweck der Aufnahme, wenn mich also eine Behörde oder ein Polizist fragt, so antworte ich "Ich filme ausschließlich zu persönlichen oder privaten Zwecken. Ich teste die Kamera um die nächste Alpentour über das Stilfser Joch in HD aufnehmen zu können, ich fahre demnächst zu einen Fahrsicherheitstraining und möchte im Nachgang gucken, wie ich mich angestellt habe" etc. Und da sind meine Ideen noch lange nicht erschöpft, ich könnte auch ein Kunstprojekt ins Leben rufen, das da lautet "Die Monotonie des täglichen Arbeitsweges im Verlauf der Jahreszeiten", denn dann muss sich die Person, die mir das Filmen verbieten will, mit der Kunstfreiheit in Art. 5 Abs. 3 GG auseinadersetzen, ein recht hohes Gut wie das Verfassungsgericht immer wieder betont. Juristisch vorgebildete werden hier sicherlich wissen was ich meine.

Wenn es dann zu einem Unfall kommt, habe ich schon einmal in zulässigerweise gewonnen Aufnahmen. Diese werde ich dann mit der Argumentation, dass sich durch den konkreten Unfall die Interessenlage in datenschutzrechtlicher Hinsicht (zurücktreten der bis dato schutwürdigen Interessen Unbeteiligter hinter meine Interessen, meine Unschuld in einem Strafverfahren darlegen zu können) geändert hat, als Beweismittel anbieten.

Was spricht aus Datenschutzgründen dagegen, dass ich in einem gedachten Gerichtsverfahren einem sehr begrenzten Personenkreis rechtmäßig hergestellte Aufnahmen zeige, die das Unfallgeschehen wiedergeben. Gerne lasse ich zuvor alle unbeteiligten Personen und Kennzeichen anderer Fahrzeuge unkenntlich machen auf dem Video? Eben, nichts.

Bloß nicht einschüchtern lassen von der verzerrenden Stimmungsmache in den Medien, die unkritisch das absurde Geschwurbel des Staates wiedergeben. Hat dieser vielleicht etwas zu befürchten, wenn Bürger vielfach zufällig das Fehlverhalten von Beamten filmen und dieses an die Öffentlichkeit gelangt und geht er deswegen so rigide gegen Daschcams vor?

.@ t6666

.....s-e-h-r gute Argumentation!😛

Zitat:

Original geschrieben von DrIng



Neues zur rechtlichen Bewertung von DashCams.
Es läuft gerade ein Verfahren vor einem Verwaltungsgericht über ein bundesweites Nutzungsverbot:

http://www.chip.de/.../...-will-Dashboard-Cams-verbieten_67067602.html

Wie es aussieht, darf ich selbst bei einem Unfall an dem ich nicht schuld bin das eventuelle Beweismaterial das mich entlasten würde nicht verwenden. Entschuldigung. Darf nicht verwendet werden.

Ich würde das Urteil eher so interpretieren, dass das Filmen um andere anzuschwärzen unzulässig ist, also z.B. als Unbeteiligter jemanden anzuzeigen, der im Überholverbot überholt. Angesprochen war hier ja ein Anwalt, der in 5 Fällen Anzeige erstattet hatte.

Wenn man ein Video hat, das den eigenen Unfall zeigt, wird das vor Gericht kein Problem darstellen, dieses entsprechend bewerten zu lassen.

So lese ich den Bericht zumindest...

Heute gab neues Gerichtsurteil zum Thema Dashcam.
http://www.chip.de/news/Dashcam-Urteil-300.000-Euro-Bussgeld-fuer-Filmaufnahmen_73159591.html

Dies ist das Urteil zu dem schon weiter vor angesprochenen Prozess, in welchem ein Anwalt in 5 Fällen..... Etwas irrwitzig, denn das Gericht hat von der Sache her die Nutzung einer Videokamera (NeV) im Auto vom Prinzip her untersagen wollen, tatsächlich aber hat der Anwalt - zunächst - Recht bekommen, das Verbot in seinem Fall wurde aufgehoben, weil die andere Partei - eine Behörde - einen juristischen Formfehler begangen hatte.
Interessant ist, dass dieses Gericht nur vom Grundsatz her die NeV untersagen möchte, es aber ausdrücklich bestätigt, dass Aufnahmen für private Zwecke weiter erlaubt sind.

Entsprechend müßte man/frau also "nur" seine Argumentation, rsp. Begründung so oder so ähnlich einrichten, wie sie "t6666" als Argumentationshilfe dankenswerterweise schon angeboten hatte (4 Beiträge zurück).
Verstehen kann ich sehr gut, dass dem Filmen von diversen Szenen aus dem Autoverkehr und dem Einstellen bei z.B. YouTube ein Riegel vorgeschoben werden soll. Aber wenn es gesellschaftlich und politisch akzeptiert, bzw. sogar gefordert wird, wenn auf öffentlichen Plätzen/Straßen/Bahnhöfen/Flughäfen/Parkhäusern etc., etc. Filmkameras rund um die Uhr laufen, die ja auch ungefragt alles und jeden aufnehmen, um für den Fall eines Deliktes Beweismaterial zu haben, sehe ich so recht keinen stichhaltigen Grund, warum diese Begründung - Beweismaterial- im Auto per NeV erzeugt nicht genau so gelten können soll.
Man muss dabei wohl zwei Dinge noch im Auge behalten: Zum Einen sind Richter ja nur Ausführende einer Gesetzeslage, bzw. von geltendem Rechts. Sie sollen also nicht von sich aus frei schwebend für sowas wie Gerechtigkeit sorgen, sondern sind daran gebunden, sich an (Gesetzes-) Vorlagen zu halten. Und zum anderen ist dies offenkundig ein recht junges Feld für die Juristerei. Weder hat sich wohl die Politik dazu eindeutig geäußert, rsp. noch keine Gesetze speziell für diesen Fall erlassen, noch gibt es da bereits einen Fundus von Urteilen oder gar was Höchst-Richterliches. Da ist die Juristerei in diesem Bereich noch am Anfang.
Also darf entsprechend eifrig argumentiert werden.
Gruß, lippe1audi

Man sollte für sich selbst wissen, ob man das riskieren möchte oder nicht. Ich kann mir aber für Zukunft locker vorstellen, dass sich die Polizisten einfach weigern werden das Video als Beweismittel eines Unfallhergangs zu akzeptieren, oder sie werden es gar nicht erst anschauen.

Es soll jeder für sich entscheiden, ob er nun seine Dashcam behalten will oder nicht. Für mich ist eines klar - ich werde sie mir vorerst gar nicht erst installieren. Denn erstens kostet es mehrere Hundert Euro, wenn man es gescheid macht, und zweitens läuft man auch noch Gefahr wegen Belästigung durch Überwachung angezeigt zu werden. Gauner gibt es überall, die dich nur abzocken wollen.

Ja, noch hat man die Freiheit der eigenden Entscheidung und der eigenen Gedanken. Noch! Denn es gibt meines Wissens mindestens Überlegungen, solche oder ähnliche Kontrollgeräte, sowas wie z.B. einen Fahrtenschreiber in Pkws einzubauen und das so zu dokumentierende Fahrverhalten als Anlass für eine Einstufung bei der Kfz-Versicherung zu nehmen.
Dieses Thema ist ein Weites!😉
Gruß, lippe1audi

In modernen Fzg. werden heute schon Fahrdaten gesammelt die die Hersteller für die Weiterentwicklung nutzen ohne das die Kunden davon was wissen. Diese Daten werden zwar nicht personenbezogen bzw. Fahrzeugbezogen gespeichert bzw. verwendet, allerdings wäre das ohne großen Mehraufwand machbar. (Im Moment wird noch darüber diskutiert wem diese Daten eigentlich gehören, dem Hersteller oder dem Eigentümer des PKW.) Allerdings könnten diese Daten auch rein Theoretisch für die Ermittlung einer Unfallursache herangezogen werden. Im Moment gibt es dafür noch keine gesetzliche Grundlage, allerdings dreht sich die Uhr weiter und Morgen kann das schon ganz anders aussehen. Dann werden nach einem Unfall einfach die Daten ausgelesen und der Unfall auf der Basis rekonstruiert.

Die Blackbox bzw. ein Fahrtenschreiber gibt es also schon in modernen Fzg., die muss nicht erst noch eingebaut werden. Es müssen nur die gesetzlichen Regelungen getroffen werden um die Daten entsprechend verwenden zu können. 😉

Heutzutage sind wir alle schon gläsern, Video Überwachung von Straßen, öffentlichen Plätzen und Gebäuden, Bewegungsprofile übers Handy, per GPS im Navi oder über Kreditkarten, digitale Signaturen im I-Net, Payback / Paypal und wie sie alle heißen erheben Daten über Einkaufsgewohnheiten sowie die Höhe der Beträge die so ausgegeben werden (was ein Rückschluss auf das Einkommen ermöglicht) und können ebenfalls Bewegungsprofile erstellen, usw. usw. Wer da glaubt das eine Car Cam seine Privatsphäre gefährdet hat die Zeit völlig verpennt und diskutiert über Pinuts während er von Big Brother mit dem Panzer überrollt wird. 😉

Dein letzter Satz, "Mic03", bringt die reale Situation auf den berühmten Punkt! Kompliment für dessen Formulierung!😎
Gruß, lippe1audi

Denkt ihr das wenn ich ne Dashcam anschliesse und diese auf dauerbetrieb ( Höchstens mal 24 stunden läuft und Aufnimmt) die Batterie leer macht ?

Da Anscheinend die Zigarettenanzünder auf Dauerstrom Laufen

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Dashcam auf Dauerbetrieb?' überführt.]

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