Videokamera im Auto ( Dashcam ), Festeinbau

Audi A6 C6/4F

Hallo,
ich suche mir ein Dashcam für Festeinbau in A6 4F, hat jemand schon Einbauerfahrung ?
Ich glaube die beste Stelle währe neben den Rückspiegel, da gibt es noch Stromkabeln und man könnte der Kamera mit dem Strom versorgen.
Mir sind 2 Punkte wichtig
1. Möglichst flache Design, damit die Kamera nicht auffällig ist.
2. Stromversorgung von Auto, am besten ohne Adapter(oder Adapter in Kamera integriert), damit die Kamera in Rückspiegelbereich mit an Strom angeschlossen werden kann.

Hier geht nur um Einbauhinweise und die Kameraauswal, bitte keine Recht-bezogene Diskusionen starten.
Urteile gibt schon genug:
http://www.youtube.com/watch?v=YxvOjU4woNM

Beste Antwort im Thema

In modernen Fzg. werden heute schon Fahrdaten gesammelt die die Hersteller für die Weiterentwicklung nutzen ohne das die Kunden davon was wissen. Diese Daten werden zwar nicht personenbezogen bzw. Fahrzeugbezogen gespeichert bzw. verwendet, allerdings wäre das ohne großen Mehraufwand machbar. (Im Moment wird noch darüber diskutiert wem diese Daten eigentlich gehören, dem Hersteller oder dem Eigentümer des PKW.) Allerdings könnten diese Daten auch rein Theoretisch für die Ermittlung einer Unfallursache herangezogen werden. Im Moment gibt es dafür noch keine gesetzliche Grundlage, allerdings dreht sich die Uhr weiter und Morgen kann das schon ganz anders aussehen. Dann werden nach einem Unfall einfach die Daten ausgelesen und der Unfall auf der Basis rekonstruiert.

Die Blackbox bzw. ein Fahrtenschreiber gibt es also schon in modernen Fzg., die muss nicht erst noch eingebaut werden. Es müssen nur die gesetzlichen Regelungen getroffen werden um die Daten entsprechend verwenden zu können. 😉

Heutzutage sind wir alle schon gläsern, Video Überwachung von Straßen, öffentlichen Plätzen und Gebäuden, Bewegungsprofile übers Handy, per GPS im Navi oder über Kreditkarten, digitale Signaturen im I-Net, Payback / Paypal und wie sie alle heißen erheben Daten über Einkaufsgewohnheiten sowie die Höhe der Beträge die so ausgegeben werden (was ein Rückschluss auf das Einkommen ermöglicht) und können ebenfalls Bewegungsprofile erstellen, usw. usw. Wer da glaubt das eine Car Cam seine Privatsphäre gefährdet hat die Zeit völlig verpennt und diskutiert über Pinuts während er von Big Brother mit dem Panzer überrollt wird. 😉

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Nochmal, es kommt auf den Zweck der Aufnahme an, hatte ich weiter oben bereits geschrieben.

Wenn ich zu privaten Zwecken filme und es dann zu einem Unfall kommt, hat sich meine Interessenlage geändert. Dann habe ich aber nach dem BDSG rechtmäßig aufgezeichnet und werde diese Aufnahmen auch in ein mögliches Verfahren einführen. Das AG München hat genau diese Argumenation 2013 in einem zivilgerichtlichen Verfahren gewählt, ich empfehle das Studium der Gründe, dann kapiert man auch den Mechanismus des BDSG.

Ja. Bei uns in Deutschland ist es noch eine Grauzone des Gesetzes. Theoretisch verstoßt man bereits gegen Datenschutz. Praktisch könnte (könnte!) die Aufnahme einem den Arsch retten, das muss aber das Gericht dann entscheiden, ob das Video als Beweismittel akzeptiert wird.

Dies alles ändert aber nix an der Tatsache, dass in vielen Ländern Europas die Dashcams verboten sind!

Bitte erläutere näher, wo die angebliche Grauzone bei Aufnahmen zu privaten Zwecken liegen soll und warum man Deiner Meinung nach (theoretisch?) gegen Gesetze (welche?) verstößt?

Nenn mir ein Urteil, wo das betreffende Gericht die Verwertung des Videos abgeleht hat. Du wirst keins finden, was Du aber sicher findest ist ein Urteil aus München, wo das Gericht die Vewertung zugelassen hat.

Jetzt kaprizierst Du dich aufs europäische Ausland, gut. Mal davon abgesehen, dass für die User hier weit überwiegend die deutsche Rechtslage interessant sein dürfte, fällt mir nur Österreich ein, das ein Verbot normiert hat.

Was ist für dich "privat"? Wenn du es der Polizei übermittelst, dann ist es nicht mehr privat. Und genau dagegen haben die Datenschützer geklagt. Es heißt ja auch ".... dürfen die Dashcams nicht zur Überwachung genutzt werden."
Wenn du aber den Verkehr vor dir filmst, dann ist es Überwachung, auch aus der Sicht der Datenschützer.
Die Datenschützer haben für das Verbot der Dashcams geklagt und haben nur wegen "formeller" Angaben kein Recht bekommen. Im Großen und Ganzen gab aber das Gericht den Datenschützern Recht.

Was gibt es hier nicht zu verstehen?

Die Aufnahmen werden eher in Einzelfällen als Beweismittel anerkannt. Siehe hier:
http://www.zeit.de/mobilitaet/2013-07/autokamera-gericht-urteil

Die Liste der Länder, wo die Dashcams verboten sind bzw. nicht als Beweismittel anerkannt werden, müsste ich nochmal suchen. Ich habe mich vor wenigen Monaten mit diesem Thema intensiv beschäftigt und habe es bei Focus, glaube ich, gelesen. Es sind schon mehrere europäischen Länder, nicht nur Ö.

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N'Abend,

also ich finde es auch nicht so toll, wenn "jeder Hinz und Kunz" eine Kamera im Auto hat und "mich" damit filmt. Was geht es "die" an, wo ich wann durch die Gegend fahre??? Ich schreibe hier jetzt nicht von irgendwelchen Gefahrensituationen, sondern von der ganz normalen Fahrt von A nach B, bei der die Kamera mitläuft und aufzeichnet.
Dabei ist es mir vollkommen egal, ob die Aufnahme später "vor Gericht" oder in "Youtube/Facebook" oder auch nur im heimischen Wohnzimmer zu sehen ist. Wo und wann ich durch die Ggend fahre, hat NIEMAND (zumindest keine Privatperson) zu filmen!

Meine Meinung!

Zitat:

Original geschrieben von kotakpay


Was ist für dich "privat"? Wenn du es der Polizei übermittelst, dann ist es nicht mehr privat. Und genau dagegen haben die Datenschützer geklagt. Es heißt ja auch ".... dürfen die Dashcams nicht zur Überwachung genutzt werden."
Wenn du aber den Verkehr vor dir filmst, dann ist es Überwachung, auch aus der Sicht der Datenschützer.
Die Datenschützer haben für das Verbot der Dashcams geklagt und haben nur wegen "formeller" Angaben kein Recht bekommen. Im Großen und Ganzen gab aber das Gericht den Datenschützern Recht.

Was gibt es hier nicht zu verstehen?

Puh, dass deutsche Gesetze für manche so schwer zu lesen sind, hätte ich nicht gedacht, fällt aber hier einmal mehr deutlich ins Auge.

Die "Datenschützer", wie Du sie nennst beziehen sich auf das sog. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dieses legt in § 1 den Anwendungsbereich des Gesetzes fest:

(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
(2) Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch

1. öffentliche Stellen des Bundes,
2. öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie
a) Bundesrecht ausführen oder
b) als Organe der Rechtspflege tätig werden und es sich nicht um Verwaltungsangelegenheiten handelt,

3. nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.

Somit kommt man im Falle der privaten Nutzung, das Gesetz spricht hier von "persönlichen oder familiären Tätigkeiten", gar nicht zur Anwendbarkeit des BDSG und kann somit auch nicht dessen Schutz genießen. Es geht also im Ergebnis darum, zu welchem Zweck, bzw. mit welcher Absicht man die Aufnahmen fertigt. Diese Begriffe sind für das Verständnis des rechtlichen Zusammenhangs elementar.

Genau das haben die Richter des VG Ansbach auch gesehen und sich unzweideutig ausgedrückt:

"Das Gericht betonte, der Autofahrer habe mit der Absicht, mit seinen Videoaufnahmen ihn behindernde oder nötigende Autofahrer bei der Polizei zu überführen, „den persönlichen oder familiären Bereich verlassen, womit das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung findet“.

http://www.nordbayern.de/.../...verstossen-gegen-datenschutz-1.3823254

Wenn man demnach nicht zum Zwecke der Anzeige, sondern zur Vorführung im Familienkreis, oder zur Erinnerung eine Strecke filmt, bleibt das BDSG außen vor.

Zitat:

Original geschrieben von kotakpay


Die Aufnahmen werden eher in Einzelfällen als Beweismittel anerkannt. Siehe hier:
http://www.zeit.de/mobilitaet/2013-07/autokamera-gericht-urteil

Das ist die Gefahr, wenn man die Aussagen Dritter ungefiltert wiedergibt, ohne wirklich verstanden zu haben worum es geht und wie die rechtliche Grundlage aussieht. Der Artikel nennt, ebenso wie Du, keine einzige Quelle für ein Urteil, in dem die Verwertung einer Aufnahme abgelehnt worden wäre. Das macht ihn aber aus meiner Sicht wertlos, denn er ergeht sich einizig und alleine in Behauptungen. Das Urteil des AG München macht aber genau das, was man manchen muss, wenn man solche Aufnahmen, auch im Einklang mit den Richtern des VG Ansbach, verwerten will.

Zunächst wurde angenommen, der Radfahrer habe eine Actioncam betrieben und aus lustiger Lenkerperspektive gefilmt. Gas AG München führt im Tatbestand dazu aus, dass der Aufzeichnende zunächst "noch keinen bestimmten Zweck" mit der Aufzeichnung verfolgte. Somit war die Aufnahme in rechtlich zulässiger Weise erstellt worden. Und eine solche zulässige Aufnahme kann dann natürlich auch als Beweismittel in ein Verfahren eingeführt werden, so wie in München.

Zitat:

Original geschrieben von kotakpay


Die Liste der Länder, wo die Dashcams verboten sind bzw. nicht als Beweismittel anerkannt werden, müsste ich nochmal suchen. Ich habe mich vor wenigen Monaten mit diesem Thema intensiv beschäftigt und habe es bei Focus, glaube ich, gelesen. Es sind schon mehrere europäischen Länder, nicht nur Ö.

Och, beschäftige Dich ruhig noch etwas intensiver damit, ich glaube Du musst da ein paar kleinere Wissenslücken schließen. Versuch mal die rechtlichen Grundlagen zu verstehen und die Begründung des Gerichts anghand des Gesetzes nachzuvollziehen.

Nach aktueller Gesetzeslage ist ein Betrieb von Dashcams zu persönlichen oder familirären Zwecken möglich und erlaubt. Jeder der eine Betreibt sollte sich demnach überlegen warum er es tut. Ich weiß es setzt eine gewisse intellektuelle Leistung voraus, aber diese Hürde muss ja auch nicht jeder nehmen.

Nochmal, wenn du diese Aufnahmen für dich anfertigst um zu Hause in Ruhe nochmal deine wunderbare Fahrt von der Arbeit nach Hause anzuschauen (kannst dabei auch eine halbe Bier trinken), freut es mich für dich. Wirst du dagegen in Zukunft diese Aufnahmen als Beweis vor dem Gericht oder Polizei nutzen wollen, wird es für dich immer schwieriger. Du kannst von mir aus auch dein Fahrrad mit den Kameras bestücken, oder nimm noch so eine tragbare, kannst dann auf den Einkaufswagen bei Edeka während du einkaufst dranhängen, sicher ist sicher, nicht dass dich jemand von der Seite rammt.

Das alles ändert nix an der Tatsache, dass das immer wahrscheinlicher wird, dass diese Aufnahmen in Zukunft vor Gericht eher nicht zugelassen werden. Keinen interessiert deine Aufnahme, wenn sie nicht zulässig wird! Wie kann man sowas nicht verstehen?
Indem du diese Aufnahmen der Polizei bzw. dem Richter zeigst, ist es bereits keine Privataufnahme mehr! Was nutzt dir so ein Filmchen, wenn du es nicht mal der Polizei zeigen darfst? Erklär mir das mal!

Zitat aus dem Urteil vom 12.08.2014, Ansbach:

Zitat:

Insbesondere ist eine Weitergabe der Aufnahmen an die Polizei untersagt....

Ich sage dir ganz ehrlich. Wenn mir mal sowas passieren sollte und ich von jemandem mit so einem Filmchen terrorisiert werde, glaub mir, das erste, was ich machen werde, ich gehe zu meinem Anwalt und mache mit ihm gemeinsam eine Anzeige gegen diese Person, dass ich mich in meiner Privatsphäre beeinträchtigt fühle. Und glaub mir, ich bin bestimmt nicht der einzige in Deutschland, der so denkt.

Bedenke eins, mit diesem Filmen machst du dich bereits eventuell strafbar. Erwischst du eine "falsche" Person, so kann der Schuss ganz schnell nach hinten gehen. Gericht urteilt dich als Unfallverursacher + bekommst du eine Schadensersatzforderung wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

Ich persönlich finde es auch nicht in Ordnung und bin dafür, dass sowas auch bei uns gesetzlich verboten wird.

Ich habe extra für dich eine Liste der Länder ausgesucht, wo man mit den Dashcams aufpassen sollte

Zitat:

Deutschland: Bedenklich
Österreich: Verboten (Bußgeld bis zu 10 000€)
Schweiz: Bedenklich
Belgien: Verboten
Luxemburg: Verboten
Portugal: Verboten
Bosnien-Herzegowina: Erlaubt
Dänemark: Erlaubt
Frankreich: Erlaubt
Großbritannien: Erlaubt
Italien: Erlaubt
Malta: Erlaubt
Niederlande: Erlaubt
Norwegen: Erlaubt
Serbien: Erlaubt
Spanien: Erlaubt

Es soll jeder für sich entscheiden, ob er trotz Warnungen der Gerichte und Datenschützer eine Dashcam haben möchte oder nicht. Ich will keinem meine Meinung aufdrehen, ich möchte nur warnen.

Sobald die rechtliche Lage klar ist, werde ich mich auch entscheiden. Wenn sie erlaubt werden, mache ich mir auch eine rein. Davor aber nicht.

Könnt ihr euch an eine Masche der Rechtsanwälte erinnern, wo dieses eine Deskriminierungsgesetz rauskam, dass man bei einer Stellenasuschreibung nun die Frauen nicht diskriminieren soll? Quasi "Wir suchen einen Kfz-Mechaniker/-in....". Die Anwälte haben sich dumm und dämlich verdient. Sie haben quasi all diejenigen angezeigt und abkassiert, die das in ihren Stellenanzeigen nicht berücksichtigt haben.

Wenn es blöd läuft, bekommen vielleicht bald viele Dashcambesitzer eine ähnliche Anzeige wegen "Verletzung der Privatsphäre". Ich weiß, klingt dumm, ist aber schon mindestens ein Mal passiert.

Ich bin kein Jurist, aber während unserer Ausbildung hatten wir doch einiges mit dem Recht zu tun. Dort habe ich gelernt, dass man sich rechtlich ganz gut informieren muss, bevor man was macht. Sonst kann es ganz schnell teuer werden.

Ich finde es erfrischend, wie ungeniert Du dich hier selber vorführst und jedes noch so belastbare Argument einfach ignorierst. Wie gesagt, nicht jeder muss jede intellektuelle Hürde nehmen können.

Man sollte auch mal selber nachdenken über das was man schreibt lieber kotakpay 😉

Erst schreibst du das direkt zum Anwalt läufst und anzeige erstattest wenn dich jemand filmt und danach wenns erlaubt ist bau ich mir auch eine ein...

Da kann man nur mit den Kopf schütteln. Ohne Worte!

Zitat:

Original geschrieben von Calvin941


Man sollte auch mal selber nachdenken über das was man schreibt lieber kotakpay 😉

Erst schreibst du das direkt zum Anwalt läufst und anzeige erstattest wenn dich jemand filmt und danach wenns erlaubt ist bau ich mir auch eine ein...

Da kann man nur mit den Kopf schütteln. Ohne Worte!

Ich sagte nicht, dass ich es bei jedem machen würde. Aber wenn ich mich im Recht fühle und jemand mich mit so einem Filmchen terrorisieren wird, werde ich auch zurückschlagen.

Ja, ich werde mir auch eventuell eine einbauen. Wenn mich schon alle filmen dürfen, warum soll ich dann diese nicht filmen dürfen?

Ich bleibe bei meiner Meinung - der Dreck gehört verboten! Es ist nicht in Ordnung, dass man hinterm Steuer ständig von den anderen überwacht wird.
Im privaten Bereich passieren auch unglaublich viele Unfälle oder Überfälle. Also was jetzt? Immer eine Kamera auf dem Kopf tragen oder was?
Jemand muss es einfach entweder verbieten oder erlauben. Dann sind wir entweder alle blöd und haben überall Kameras oder wir respektieren wieder die Persönlichkeitsrechte anderer und schmeißen die Kameras weg.

Und dieser eine Münchner Fall zeigt nochmal, dass man nicht unbedingt immer Recht hat, wenn man sich im Recht sieht. Der Radfahrer brachte das Video als Beweismittel ein und hat auch noch deswegen den Prozess verloren. Er sah sich im Recht, die Richter sahen es aber auf dem Video anders.

Das man jemanden mit den Videos terrorisiert geht natürlich nicht da bin ich ganz deiner Meinung!
Wer eine Cam aus diesem Grund kauft hat denn Sinn und Zweck der Cam auch total verfehlt!

Mir zB geht es nur darum etwas in der Hand zu haben wenn jemand mutwillig mein Eigentum zerstört oder behauptet ich sei selbst schuld.

Und das mit der Privatsphäre und persönlichen Rechten wird einem doch nur von der Politik in den Mund gelegt.

Wo sind denn die Rechte wenn jedes Handy abgehört werden kann oder wird, oder wenn die Parkplätze Video überwacht sind oder wenn in Zukunft alle Autos vernetzt sind und dabei Daten über den Fahrer gesammelt werden usw......?

Zeiten ändern sich und die Politik will gar nicht das man geschützt wird, denn so kann man heute kein Geld mehr verdienen 😉
Über kurz oder lang man wird sich damit anfreunden und es akzeptieren müssen

hier noch bisschen Lesestoff:

http://ww2.autoscout24.de/.../?...

Zitat:

Original geschrieben von Atomickeins


hier noch bisschen Lesestoff:

http://ww2.autoscout24.de/.../?...

Link funktioneirt nicht, musst nach "dash-cam-" den "/" entfernen.

Hier geht's lang...

Jetzt klappt es!

Wie man sieht befürworten knapp 70% aller Autofahrer so ein System.
10% ist es egal und der Rest hat meiner Meinung nach was zu Verbergen hat einen Schaden oder leidet unter Verfolgungswahn.

Ich bin für Datenschutz und gegen unkontrollierte Weitergabe oder das Sammeln von Daten aber bei der heutigen Situation auf Deutschen Straßen und der doch mittlerweile signifikant gefallenen rudimentären durchschnittlichen Intelligenz (die sich auch erheblich am Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer widerspiegelt) ist so ein System quasi schon essentiell erforderlich.
Bedauerlicherweise!

ich hatte den Link im Browser kopiert und dann hier eingefügt, keine Ahnung was dabei schief gelaufen ist.

Meine Dashcam hat vor 2 Wochen den Geist aufgegeben und ich weiß noch nicht was ich machen werde (neue kaufen oder drauf verzichten). Ich weiß nur das ich im Januar 2013 bei 130km/h von hinten abgeschossen wurde und mir deswegen eine Dashcam zugelegt habe da ich bei dem Unfall leider keine Beweise hatte und eine Teilschuld kassiert habe. Es ist nur schade das die Teile so umstritten sind...

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