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Eintragung einer Leistungssteigerung in die neuen Kfz-Papiere Teil I oder Teil II ?

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 31. Mai 2006 um 13:49

Hallo, kann mir jemand aus der Patsche helfen?

Habe mit meinem Kollegen gerade um ne Pulle Schampus gewettet:

Der Kollege behauptet, dass man bei den neuen Zulassungsbescheinigungen teil I und Teil II so gut wie nichts mehr eingetragen bekommt, sondern lediglich von dem ganzen Zeug, was man sich an/ins auto einbauen lässt, auch Leistungssteigerungen/Motortuning nur noch die jeweiligen Bescheinigungen/TüV-Gutachten mitführen muss.

Hey Leute, kann das sein?????

Ich verliere gleich den Glauben an unseren Bürokratismus....

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16 Antworten

Re: Eintragung einer Leistungssteigerung in die neuen Kfz-Papiere Teil I oder Teil II ?

 

Zitat:

Original geschrieben von A6-Runner

Hallo, kann mir jemand aus der Patsche helfen?

Habe mit meinem Kollegen gerade um ne Pulle Schampus gewettet:

Der Kollege behauptet, dass man bei den neuen Zulassungsbescheinigungen teil I und Teil II so gut wie nichts mehr eingetragen bekommt, sondern lediglich von dem ganzen Zeug, was man sich an/ins auto einbauen lässt, auch Leistungssteigerungen/Motortuning nur noch die jeweiligen Bescheinigungen/TüV-Gutachten mitführen muss.

Hey Leute, kann das sein?????

Ich verliere gleich den Glauben an unseren Bürokratismus....

ja das stimmt soweit, aber nach eienem Wohnungs-oder Halterwechsel wird es dann übernommen und eingetragen.

aber zum TÜV musst Du auf jeden Fall, es sei denn Du hast eine ABE

So nun Proooost

 

bis dann....

Wolf

am 1. Juni 2006 um 11:48

also, nun mal ganz von vorne, damit es auch mit der Flasche klappt. ( kann auch Nachweise liefern)

habe bei einem 4 B Felgen vom A 8 verbaut und durch den TÜV mit Sonderabnahme genehmigen lassen. Auf dem Sonderabnahmebericht war vorgegeben, dass man dieses auf dem Straßenverkehramt in die Papiere eintragen lassen muss.

Das Fahrzeug bekam dadurch auch die neuen EU- Papiere, wo es genau vermerkt ist.

Gruß Wolfgang

Zitat:

Original geschrieben von OpiW

also, nun mal ganz von vorne, damit es auch mit der Flasche klappt. ( kann auch Nachweise liefern)

habe bei einem 4 B Felgen vom A 8 verbaut und durch den TÜV mit Sonderabnahme genehmigen lassen. Auf dem Sonderabnahmebericht war vorgegeben, dass man dieses auf dem Straßenverkehramt in die Papiere eintragen lassen muss.

Das Fahrzeug bekam dadurch auch die neuen EU- Papiere, wo es genau vermerkt ist.

Gruß Wolfgang

bei mir eben nicht, habe auch Eintragungspflichtige Felgen auf meinem. Bin zum TÜV, habe eine Bescheinigung bekommen, die ich immer im Fahrzeug dabei haben muss und wenn ich einen Wohnungswechsel haben sollte oder das Fahzeug veräussere, dann wird das Bescheinigte vom TÜV in die Papiere eingetragen.

Vielleicht ist NRW anders als Hessen.

bis dann....

Wolf

am 1. Juni 2006 um 12:57

steht wörtlich drauf:

EINE BERICHTIGUNG DER FAHRZEUGPAPIERE IST UNVERZÜGLICH ERFORDERLICH

Gruß Wolfgang

Nein ist nicht so,

Du bekommst ein TÜV Gutachten, damit gehst du zum TÜV, der nimmt das TÜV Gutachten und stellt dir eine Bestätigung aus, diese wird dann ab sofort im Fzg. mitgeführt.

Eine Eintragung in die Papiere findet nicht statt und ist nicht erforderlich. Nur bei einem Wohnungswechsel, Ummeldung etc. mußt du dann alles mit aufs Amt nehmen und dort gibt es dann neue Papiere wo alles konsolidiert wird.

Dies trifft aber nur auf die neuen Papiere zu, also wer den neuen kleinen Fahrzeugschein hat, wo kaum noch was drauf steht.

Also wirst du wohl bezahlen müssen ... :-)) aber trinken könnt ihr ja zusammen :-D

Zitat:

Original geschrieben von OpiW

steht wörtlich drauf:

EINE BERICHTIGUNG DER FAHRZEUGPAPIERE IST UNVERZÜGLICH ERFORDERLICH

Gruß Wolfgang

steht bei mir nicht drauf und damit .

am 1. Juni 2006 um 16:09

Bin mir zur Zeit auch unsicher, ob ich meine gerade durchgeführte Leistungssteigerung eintragen lassen muss.

Ich habe gerade folgende Aussage erhalten: Ist der Wagen nach Oktober letzen Jahres zugelassen und hat diesen kleinen Schein, dann reicht es aus, die TÜV-Bescheinigung mitzuführen bzw. lediglich den Schein abändern zu lassen. Im Brief erfolgt kein Eintrag bzw. keine Änderung.

Hat man noch den alten Fahrzeugschein wie ich (EZ 09/2005), muss man die Änderungen in Schein und Brief eintragen lassen.

Könnt Ihr das so bestätigen???

Zitat:

Original geschrieben von Cyberknut

Bin mir zur Zeit auch unsicher, ob ich meine gerade durchgeführte Leistungssteigerung eintragen lassen muss.

Ich habe gerade folgende Aussage erhalten: Ist der Wagen nach Oktober letzen Jahres zugelassen und hat diesen kleinen Schein, dann reicht es aus, die TÜV-Bescheinigung mitzuführen bzw. lediglich den Schein abändern zu lassen. Im Brief erfolgt kein Eintrag bzw. keine Änderung.

Hat man noch den alten Fahrzeugschein wie ich (EZ 09/2005), muss man die Änderungen in Schein und Brief eintragen lassen.

Könnt Ihr das so bestätigen???

NEIN ich habe noch die alte Ausführung, aber bei OpiW war das ja alles ganz anders.

 

bis dann....

Wolf

Themenstarteram 1. Juni 2006 um 16:38

Des Pudels Kern...

 

Leute, leute,

Kern der Wette mit meinem Kollegen ist doch folgendes:

Werden nun Eintragungen in den Teil I oder teil II vorgenommen, oder erhalte ich vom TüV ne -zusätzliche Bescheinigung- welche dann mit dem fahrzeug mitgeführt werden muss?

Re: Des Pudels Kern...

 

Zitat:

Original geschrieben von A6-Runner

Leute, leute,

Kern der Wette mit meinem Kollegen ist doch folgendes:

Werden nun Eintragungen in den Teil I oder teil II vorgenommen, oder erhalte ich vom TüV ne -zusätzliche Bescheinigung- welche dann mit dem fahrzeug mitgeführt werden muss?

am besten, Du fährst zu Deinem TÜV und erkundigst Dich dort, da werden Sie geholfen.....

und Du weißt es dann "amtlich"

 

bis dann....

Wolf

Re: Des Pudels Kern...

 

Zitat:

Original geschrieben von A6-Runner

Leute, leute,

Kern der Wette mit meinem Kollegen ist doch folgendes:

Werden nun Eintragungen in den Teil I oder teil II vorgenommen, oder erhalte ich vom TüV ne -zusätzliche Bescheinigung- welche dann mit dem fahrzeug mitgeführt werden muss?

Ich habe dir das doch schon geantwortet.

Du mußt das Bier bezahlen, denn es erfolgt bei neuen Papieren keinen Eintrag in Teil I und II. Es wird lediglich vom TÜV ein zusätzliches Papier mitgeführt...

Habs selber schon hinter mir..

ciao

Meyasu

am 2. Juni 2006 um 9:24

entgegen allen Aussagen, dass kein Eintrag erfolgt/ erfolgen muss, habe ich ihm per mail den Nachweis des Gegenteiles geschickt.

Gruß Wolfgang

werde versuchen den TÜV-Bericht gleich mal online zu stellen, wenn man ihn dann noch lesen kann.

am 2. Juni 2006 um 9:37

denke mal geht nicht, Datei zu gross

na super, ging doch, dann kommen gleich noch die Papiere mit dem Eintrag

 

Gruß Wolfgang

am 2. Juni 2006 um 9:43

da sind die Einträge in den Papieren, bitte beim Anblick den Kopf auf die Seite legen

Gruß Wolfgang

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