Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 14. Dezember 2019 um 08:53:30 Uhr:
Ich würde mal denken, wenn der Wagen nicht gerade in Kommission verkauft wird, kann er seine Autos fahren, bis ihm der Sprit ausgeht.
Hallo,
das wichtigste wurde hier nicht angesprochen. Natürlich darf ein Autohändler sein zum Verkauf stehendes Fahrzeug auch privat erwerben, und auch nutzen. Logischerweise muss er dann auch MWST zahlen.
Anders verhält es sich mit den roten Händler/Überführungskennzeichen. Die sind nur für eben diese dem Verkaufszweck dienenden Fahrten gedacht.
Nutzung zu privaten Zwecken, anderen gewerblichen Zwecken etc. ist Steuerhinterziehung. Ist natürlich nicht leicht nachzuweisen....
Gilt übrigens auch für die grünen Nummernschilder. Z.B. bei Rettungsdiensten, Landwirten etc.
Gruß BSCom