Verständnisfrage - eingetragene Felgen im Kfz-schein
Moin zusammen,
habe mir, als Ergänzung zu meinem Cabrio einen A6 C4 2.8 193PS gekauft. Dieser steht derzeit auf "schicken" 15" Winterrädern.
Im KFZ-Schein steht zum Thema Felgen/Reifen folgender Eintrag :
"auch genehm.225/45/RZ17 auf LM-Rad 8Jx17 H2, ET35, Herst. AUTEC GmbH, Typ U807, verwend.v.Schneeketten TT. nicht geprüft.
Möchte mir jetzt, für rel. kleines Geld in der Bucht ein paar Felgen, wenn möglich auch gleich inkl. Reifen in o.g. Größe zulegen.
Frage ist nun : Muss ich, wenn ich jetzt zb. andere Felgen (nicht Autec U807) kaufe, diese eintragen lassen oder kann ich die, weil ja in der o.g. Größe, direkt anbauen lassen und gut ist.
Sorry, viell. ne doofe Frage aber ich hab da echt keine Ahnung von :)
Und was kostet sowas, wenn ich damit zum TÜV düsen müsste...
Danke und viele Grüße
browi
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34 Antworten
Schrauben kannst du diese nehmen.
Die Zentrierringe dienen ja nur der Zentrierung und haben keinen Einfluss auf die Länge der Schrauben
Hi maxl909,
war auch mein Verständnis aber da ich mir dann doch nicht 100%ig sicher war, habe ich lieber nochmal die Spezis fragen wollen.
Danke für die schnelle Antwort. Ich hoffe das heute die neuen Reifen kommen und ich die Felgen dann bald anbauen kann. Sehen optisch schon mal schick aus finde ich.
http://www.atb-hamburg.com/DSC01543.JPG
Viele Grüße
browi
Sorry, doch noch eine Frage zur Eintragung ...
Habe an Papieren zu der Felge u.a. ein "Gutachten zur ABE" bekommen, in der die ganzen Daten bzgl. Reifengrößen, freigegebene KFZ-Modelle usw. drinstehen. U.a. ist für den A6 C4 auch die Reifengröße 224/45/R17 freigegeben.
Da in meinem KFZ-Schein bereits eine Sonderfelge in der Größe 8Jx17 eingetragen ist :
"auch genehm.225/45/RZ17 auf LM-Rad 8Jx17 H2, ET35, Herst. AUTEC GmbH, Typ U807, verwend.v.Schneeketten TT. nicht geprüft.
lautet meine Frage, ob es reicht, dass ich die beigelegten Unterlagen der Felgen im Auto habe oder muss ich damit dann zum TÜV und den Krams eintragen lassen ? Die neue Felge ist "nur" 7x17...
Auflagen beim A6 C4 ist u.a.:
A02 - Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Besten Dank nochmal !
Zitat:
Original geschrieben von browi
"auch genehm.225/45/RZ17 auf LM-Rad 8Jx17 H2, ET35, Herst. AUTEC GmbH, Typ U807, verwend.v.Schneeketten TT. nicht geprüft.
lautet meine Frage, ob es reicht, dass ich die beigelegten Unterlagen der Felgen im Auto habe oder muss ich damit dann zum TÜV und den Krams eintragen lassen ? Die neue Felge ist "nur" 7x17...
Also deine neuen müssen eingetragen weil sie:
A: Eine andere Breite haben, "nur" 7 Zoll anstatt 8 Zoll wie eingetragen
B: ein anderer Hersteller eingetragen ist, sowie Modell "Typ U807"
Schade eigentlich.
Danke !!!