Verkehrszeichenerkennung Erfahrungen

Audi A4 B9/8W

Hallo miteinander,

ich darf mir einen neuen A4 Konfigurieren und bin am überlegen was ich alles gerne haben möchte und was ich benötige.

Jetzt habe ich gesehen das der A4 eine "Verkehrszeichenerkennung" haben kann, und ich bin mir da jetzt nicht so sicher ob das wirklich so gut funktioniert.

Daher würde mich eure Erfahrung mit der "Verkehrszeichenerkennung" interessieren.

Wie klappt das bei Dunkelheit / Nachts?
Wie ist das wenn es schneit? wird da die Kamera verdenkt? und es geht nicht mehr richtig?
Werden auch Zeichen erkennt die Digital sind? sprich die Schilderbrücken?

Gibt es etwas was man dabei wissen müsste oder beachten sollte?

Gruß

Mücke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@chrisbgl schrieb am 24. Dezember 2015 um 21:07:57 Uhr:


seid ihr ganz sicher, dass man wirklich einstellen kann, dass er immer x % schneller fährt als die erkannten Verkehrzeichen?

Nein, das geht definitv nicht. Diese Einstellmöglichkeit besteht nur bei der Tempowarnung (aus, +5, +10 +15 km/h). Das bewirkt dass das erkannte Verkehrszeichen bei Überschreitung in Display blinkt. Das hat aber mit der AAC nichs zu tun.

Die AAC hat bei der Verkehrszeichenübernahme die Einstellmöglichkeit "Aus, Ein, Mit Toleranz".

Wobei ich annähernd keinen Unterschied zwischen "Ein" und "Mit Toleranz" feststellen kann. Beide Einstellungen führen dazu, dass er exakt die vorgegebene Geschwindigkeit fährt. Echt nervig. Kein Km/h schneller. Wenn einem dass nicht gefällt, dann muss man die AAC manuell hoch setzen. Ein kräftiger Druck von unten an den Hebel erhöht die Geschwindigkeit um 5 km/h (bis 80 km/h). Dadrüber sind es 10 km/h je Druck.

Wenn man die Geschwindigkeit erhöht hat und das gleiche Kennzeichen kommt noch einmal, lässt er die eingestelle Geschindigkeit. Wird aber weiter reduziert, landet er wieder auf der exakten Geschwindigkeit.

Wenn die Übernahme der Verkehrszeichen aktiv ist, übernimmt er sie auch gnadenlos. Beispiel Autobahn:

AAC: 120 - Wagen fährt 120
200 Meter vor Schild 100 : Wagen vom Gas und zeigt im Display eine grüne 100
Kräftiger Druck von Unten an Hebel: Aus grüner 100 wird weiße 110 im Disp
Schild 100 ist da: Wagen fährt 110

Neues Schild 100: Wagen bleibt bei 110

200 Meter vor 80: Grüne 80 im Display, Wagen verzögert
Schild 80 ist da: Wagen fährt exakt 80

Neues Schild 100: Wagen beschleuzeigt auf 100, im Display eine weiße 100

Schild 100 gestrichen: Wagen beschleunigt auf 130 (Weiße 130 Im Display)

Im Handbuch steht, dass bei der Abstandskontrolle immer der Abstand 3 beim Start gewählt wird. Wenn man das nicht möchte, kann einem ein 🙂 ein erweitertes Menü freischalten. GGf gibt es das ja bei der AAC auch.

Grüße!

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Nein, ich meine nicht im Anhängerbetrieb. Ich will wissen, ob die Kamera des B9 prinzipiell erkennen kann, ob ein Tempolimit nur für LKWs gilt und es dann folgerichtig NICHT im Kombi anzeigt. Meiner zeigt solche Limits als verbindlich an, er erkennt nicht, dass es nur für LKWs gemeint ist.

Andererseits zeigt meiner zeitabhängige Limits NIE als gültig an, selbst wenn ich während der Zeit, die auf dem Zusatzschild steht vorbei fahre.

Achso ... ja das habe ich auch ... hast du mal versucht wie es sich verhält wenn das Auto offline ist? Oft sind bei Google auch falsche Daten hinterlegt! Es kommt bei mir auch hin und wieder vor, dass er Schilder liest, die er nicht lesen sollte. Bin letztens auf der AB mit 150 km/h gefahren und auf der gegenüberliegenden Fahrtbahn wurden gerade Baustellen Markierungen entfernt. Hinten auf dem LKW lagen noch einige andere Schilder drauf! Unter anderem auch ein 50 km/h Schild ... Rate mal was der Dicke gemacht hat... die sind mir fast alle hinten in den Kofferraum ...

meiner erkennt (zu 95%) die Zusatzzeichen, wenn nicht, ist es dann meist an Stellen mit Schilderwald. Aber klassisch Autobahn und nur Tempolimit mit Ergänzungen erkennt er eigentlich immer (MJ2017)

Zitat:

@DJBreezer schrieb am 28. Mai 2017 um 08:21:53 Uhr:


Oft sind bei Google auch falsche Daten hinterlegt!

Ähm. Google? Das einzige was von Google im Auto ist, ist Google Earth, Street View und Android Auto. Das Kartenmaterial stammt nicht von Google, sondern von HERE (inkl. Höhen Unterschiede, Straßenschilder). Online Stauinfos kommt von TomTom.

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Ich habe nach 1 Woche "Fahrpraxis" mit einem neuen B9 eine gespaltene Meinung dazu. Einerseits funktioniert, die Erkennung normalerweise gut aber es gibt Ausnahmen:

1. Z.B. werden Schilder in der rechten Ausfahrspur in Autobahnkreuzen mit erfasst und im Fahrzeug angezeigt. >In Verbindung mit ACC bremst das Fahrzeug dann natürlich "runter" obwohl nichts ist.
Ein vorher gefahrener F31 von BMW machte die Sache hier besser.

2. Temporäre Geschwindigkeitslimits in z.B. Tagesbaustellen werden in der Regel nicht aufgehoben und das Fahrzeug "löscht" diese demnach auch nicht. Aich hier fährt der ACC bis zum nächsten Tempolimit mit dieser Geschwindigkeit und man wird unfreiwillig zum Verkehrshindernis.

Ein

Also zumindest Punkt 2 würde ich keinesfalls dem System anlasten. Wenn da kein Schild ist welches das Limit aufhebt, dann ist da kein Schild.

@Baschi
Das sehe ich auch so. Woher soll das System erkennen wann die Baustelle zu Ende ist? Bei mir passiert es sogar manchmal, das er in der Baustelle beschleunigen will, auf die normale erlaubte Geschwindigkeit. Aber überwiegend hält er sich dran.

Zitat:

@abschaefer schrieb am 19. August 2017 um 16:42:21 Uhr:


Ich habe nach 1 Woche "Fahrpraxis" mit einem neuen B9 eine gespaltene Meinung dazu. Einerseits funktioniert, die Erkennung normalerweise gut aber es gibt Ausnahmen:

1. Z.B. werden Schilder in der rechten Ausfahrspur in Autobahnkreuzen mit erfasst und im Fahrzeug angezeigt. >In Verbindung mit ACC bremst das Fahrzeug dann natürlich "runter" obwohl nichts ist.
Ein vorher gefahrener F31 von BMW machte die Sache hier besser.

2. Temporäre Geschwindigkeitslimits in z.B. Tagesbaustellen werden in der Regel nicht aufgehoben und das Fahrzeug "löscht" diese demnach auch nicht. Aich hier fährt der ACC bis zum nächsten Tempolimit mit dieser Geschwindigkeit und man wird unfreiwillig zum Verkehrshindernis.

Ein

muss dir zustimmen, mein F 30 machte das auch besser.
Bei Audi kann man sich nicht darauf verlassen, weil wahrscheinl.
noch eine veraltete Software im Spiel ist, die der Kamera dazwischenfunkt.

Zitat:

@abschaefer schrieb am 19. August 2017 um 16:42:21 Uhr:


... 2. Temporäre Geschwindigkeitslimits in z.B. Tagesbaustellen werden in der Regel nicht aufgehoben und das Fahrzeug "löscht" diese demnach auch nicht. Aich hier fährt der ACC bis zum nächsten Tempolimit mit dieser Geschwindigkeit und man wird unfreiwillig zum Verkehrshindernis.

Ein

Ja, die Intelligenz zu erkennen, dass ein Tempolimit offensichtlich nur bis zum Ende der Baustelle gilt, kann ein Auto nicht haben. Aber zu wissen, dass ein Tempolimit gemäß deutscher STVO "nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung von rechts" gilt, könnte man dem System schon einprogrammieren. Zumindest meiner behält das Limit grundsätzlich bis zum Ortsende bei.

Da haben die Entwickler nicht wirklich zu Ende gedacht.

Gut, auf der Autobahn ist das wohl nicht so eindeutig zu definieren...

Zitat:

@vip-klaus schrieb am 19. Aug. 2017 um 22:14:42 Uhr:


Gut, auf der Autobahn ist das wohl nicht so eindeutig zu definieren...

Bei der nächsten Autobahn Auffahrt ist das letzte Schild auch automatisch aufgehoben, wenn es nach der Auffahrt nicht wiederholt wird.

Nur zwischen Baustelle und einer Auffahrt, wird der Wagen nicht erkennen. Außer anhand von gelben Linien.

Mal ne Zwischenfrage: Es heisst ja "Verkehrszeichenerkennung". Welche Schilder werden denn nun eigentlich erkannt, ausser Geschwindigkeitsschilder??? Habe noch nie erlebt, dass z.B ein Überholverbotsschild im VC oder HUD eingeblendet wird...

Danke & Gruss
Arcuos

Vorsicht! Die Annahme, dass ein Tempolimit durch eine Kreuzung/Einmündung von rechts aufgehoben wird, ist nicht mit der StVo zu belegen. Beim Verkehrszeichen 274 handelt es sich um ein Streckenverbotszeichen und für diese gilt nach StVo:

Zitat:

Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Verkehrszeichen 278 bis 282 StVO." (§ 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO).

Ich bin auch immer davon ausgegangen, dass es mit der nächsten Kreuzung aufgehoben ist, wenn es es nicht wiederholt wird, da der einscherende Verkehr an der Kreuzung ja gar nicht wissen kann, welches Limit galt. Aber laut StVo endet ein Streckenverbot nut unter einer der folgenden vier Bedingungen:

  • durch Aufhebungszeichen 278 bis 282, Darstellung der Zeichen siehe hier
  • durch Anzeige der Streckenlänge gem. Zusatzschild, z.B. "800 m"
  • durch das Ende einer angezeigten Gefahr, sofern Zeichen 274 in Kombination mit einem Gefahrzeichen angebracht ist (am gleichen Pfosten)
  • an Ortstafeln (Zeichen 310, § 42 Abs. 3 StVO)

Die Festlegung, dass ein Streckenverbot auch generell über eine Kreuzung oder Einmündung hinaus gilt, ist allerdings nur zutreffend, wenn es sich um dieselbe Straße bzw. um die Fortführung einer Strecke handelt.

Daher wäre es falsch, wenn die VZE nach einer Krezung/Einmündung das Limit aufheben würde.

Das stimmt wohl tatsächlich, dass das Tempolimit auch nach eine Kreuzung noch gelten kann, auch wenn es mir unlogisch erscheint. Auf der Seite "http://koermer-fahrschule.de/faq/strecke.php" habe ich dazu folgendes gefunden (Zitat):

"Einbiegen in eine Strecke ohne Kenntnis des Streckenverbotes:

Die Wiederholung der Schilder nach Einmündungen ist zwar gebräuchlich, aber nicht strikt vorgeschrieben. Einbiegenden Fahrern ohne Ortskenntnis kann kein Vorwurf gemacht werden, wenn sie das Streckenverbot nicht beachten. In der Praxis ergeben sich daraus bestenfalls Probleme bei der Ahndung von Verstößen."

Ist ja logisch, wenn man erst nach dem Schild auf die Straße einbiegt, kann man nicht wissen, dass hier eine Beschränkung besteht. Vor Gericht hätte man dann gute Chancen, die Strafe nicht bezahlen zu müssen.

Aber als Hersteller der Verkehrszeichenerkennung sollte man dann schon korrekt anzeigen und das Limit bestehen lassen. Also macht es Audi doch richtig.

Zitat:

@Arcuos schrieb am 20. August 2017 um 09:53:09 Uhr:


Mal ne Zwischenfrage: Es heisst ja "Verkehrszeichenerkennung". Welche Schilder werden denn nun eigentlich erkannt, ausser Geschwindigkeitsschilder??? Habe noch nie erlebt, dass z.B ein Überholverbotsschild im VC oder HUD eingeblendet wird...

Danke & Gruss
Arcuos

Wenn Du im VC auf den Screen der Verkehrszeichenerkennung stellst, wird auch ein Überholverbot angezeigt.
Unter dem Tacho wird nur das Tempolimit angezeigt.

Zitat:

@chris_mt schrieb am 20. August 2017 um 11:48:42 Uhr:



Zitat:

@Arcuos schrieb am 20. August 2017 um 09:53:09 Uhr:


Mal ne Zwischenfrage: Es heisst ja "Verkehrszeichenerkennung". Welche Schilder werden denn nun eigentlich erkannt, ausser Geschwindigkeitsschilder??? Habe noch nie erlebt, dass z.B ein Überholverbotsschild im VC oder HUD eingeblendet wird...

Danke & Gruss
Arcuos

Wenn Du im VC auf den Screen der Verkehrszeichenerkennung stellst, wird auch ein Überholverbot angezeigt.
Unter dem Tacho wird nur das Tempolimit angezeigt.

Vielen Dank!
Nur finde ich es blöd, extra dies im VC einzublenden - speziell wenn ich navigiere. Wäre schön gewesen, wenn ein Überholverbot auch im HUD ersichtlich wäre...🙁

Gruss
Arcuos

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