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Verkauf F31 340i ohne Kauf eines anderen Autos - Vorgehensweise

BMW 3er F31
Themenstarteram 12. Oktober 2020 um 4:23

Hallo, ich möchte meinen F31 340i EZ 2016/05 verkaufen und auf ein E Bike umsteigen. Wie geht man da am besten vor, um einen fairen Preis zu erzielen? Kauft der BMW Händler/ BMW Niederlassung auch Fahrzeuge an, ohne dass ich dort ein anderes Fahrzeug kaufe? Oder sollte ich bei wir kaufen dein Auto de vorstellig werden? Wie marktpreisnah wäre ein DEKRA Gutachten/Fahrzeugbewertung? Vielen Dank für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Leute, das ist ja nett gemeint, aber hat in dieser Detailtiefe mit dem eigentlichen Thema nicht viel zu tun bzw. hilft dem TE nicht wirklich.

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Zitat:

@InvictusVS schrieb am 16. Oktober 2020 um 08:21:33 Uhr:

Meiner hat 30k km runter und nicht 50k km und ist 1. Hand.

LL korrigiert - sorry

1. Hand: hast du geschrieben, ja, aber das bringt auch in Verbindung mit 30 oder 50 t€ auch nicht mehr Geld ein.

Das Fahrzeug ist letztlich aus 2016 und hat einen Vorschaden. Dieser lag bei 7 t€ und das dummerweise am Heck. Du vermutest zwar, dass da nur Teile getauscht wurden, aber dafür ist die Schadenshöhe zu groß.

Lass dir doch mal eine BMW Werkstatthistorie geben!? Ist doch ein Leichtes herauszufinden was alles gemacht wurde. Ist ja auch dein Fahrzeug - du kannst dir also mit dem tollen Datenschutzrecht alle Infos geben lassen - ist ja durch die Fahrgestellnummer und dir als Eigentümer dir zuzuordnen.

Gut, das Auto hat eine geringe Laufleistung, ist verhältnismäßig gut ausgestattet, aber den UVP interessiert beim Kauf niemand. Ob das Fahrzeug nun 30' oder 50' Laufleistung hat, spielt dabei nur noch eine untergeordnete Rolle.

Der Vorschaden wurde bei BMW repariert, das bringt dein Auto überhaupt wieder in die Preisregion und ich vermute einfach, dass er wie neu dasteht.

Andererseits gibt’s einfach nun auch schon etliche Monate den Nachfolger und daher muss deiner einfach grds mit dem Vormodell konkurrieren.

Und 72‘ hast auch du nicht gezahlt, eher 55-58‘ und daher finde ich 30‘-33‘ einfach insgesamt fair (mein UVP lag sogar noch 10' höher und den Wertverlust habe ich die letzten Jahre auch eingefahren, obwohl meiner nur aus der PS kam).

Du hast dir einen Neuwagen in der höchsten Motorisierung gegönnt und möchtest ihn dummerweise gerade nach dem größten Wertverlust wieder veräußern. Damit machst du quasi dem neuen Besitzer glücklich - ist ja auch was Schönes.

Ich gehe dabei von mir aus, was er mir Wert wäre. Auch ich bin ja bekanntlich bereit bei einem solchen Fahrzeug höhere Kosten und einen größeren Wertverlust in Kauf zu nehmen. Aber es ist ja nicht ausgeschlossen, dass jemand auch bereit ist 37.000 € zu bezahlen.

Da du keinen Zwang hast das Auto zu günstig zu verkaufen, hält dich doch niemand ab das Auto für 38.000 € zu inserieren. Wenn du allerdings BMW bittest das Auto anzukaufen, werden die eher so sachlich wie ich an den Ankaufspreis herangehen.

Dazu kommt, dass der Händler keinen Vorsteuerabzug aus dem Privatverkauf geltend machen kann, aber 16%/19% beim Verkauf an das Finanzamt abdrücken muss. Auch das musst du berücksichtigen! Da kannst du die max. 33.000 € eigentlich noch gleich durch 1,19 dividieren (27.700 €) , da der Händler damit rechnen muss es erst in 2021 zu verkaufen. Anders kann und darf ein Wiederverkäufer nicht rechnen.

Das Klügste ist und bleibt hier einfach der Privatverkauf.

VG und viel Erfolg

Chris

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 16. Oktober 2020 um 09:07:52 Uhr:

1. Hand: hast du geschrieben, ja, aber das bringt auch in Verbindung mit 30 oder 50 t€ auch nicht mehr Geld ein.

Das Fahrzeug ist letztlich aus 2016 und hat einen Vorschaden. Dieser lag bei 7 t€ und das dummerweise am Heck. Du vermutest zwar, dass da nur Teile getauscht wurden, aber dafür ist die Schadenshöhe zu groß.

Nö, das passt schon von der Höhe her. Für den Standpunkt, ob es ein Unfallwagen ist, ist sowieso die Schadenshöhe entscheidend. Auch sind die getauschten Teile ja manuell lackiert. Das ist eine andere Qualität als eine Werkslackierung.

Eine andere Frage ist, wieviel der Wagen wegen Unfall wertgemindert ist:

Wenn es ein Gutachten mit Wertminderung gab, da kann man die Wertminderung als Kaufpreisreduzierung ansetzen.

Sollte es schon länger zurückliegen, dann anteilig in Relation zum Wertverlust des Gesamtfahrzeuges.

Die Wertminderung wird auf jeden Fall weniger als 1000 EUR sein.

 

 

Der Händler muss keine USt. auf den vollen Kaufpreis abführen! Das hat quasi der TE ja schon gemacht als Privatkäufer beim damaligen Kauf.

Der Händler muss nun lediglich die USt auf seinen Gewinn beim Verkauf abführen (Differenzbesteuerung).

Und wo liegst jetzt du bei einer KP-Einschätzung? @joe_e30

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 16. Oktober 2020 um 13:30:25 Uhr:

Und wo liegst jetzt du bei einer KP-Einschätzung? @joe_e30

Wenn es ordentlich gemacht ist, wird die Wertminderung durch den Unfall weniger als 1000 EUR sein.

Genaues kann aber nur ein Gutachter sagen. In jedem Fall ist das ein Unfallwagen.

Sorry wegen dem Grün, ich wollte eigentlich auf Zitieren drücken :)

 

Zitat:

@TePee schrieb am 16. Oktober 2020 um 13:29:57 Uhr:

Der Händler muss keine USt. auf den vollen Kaufpreis abführen! Das hat quasi der TE ja schon gemacht als Privatkäufer beim damaligen Kauf.

Der Händler muss nun lediglich die USt auf seinen Gewinn beim Verkauf abführen (Differenzbesteuerung).

Wenn er die Differenzbesteuerung nutzt und an Privat weiterveräußert, hat er keinen umsatzsteuerlichen Nachteil. Geht’s weiter an einen Händler weiter, hat er einen Nachteil beim Verkaufspreis. Der andere Händler kann keine Vorsteuer daraus geltend machen.

Ein Manko bleibt‘s bei der Inzahlungsnahme bzw. Provatankauf.

Zitat:

@joe_e30 schrieb am 16. Oktober 2020 um 13:32:46 Uhr:

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 16. Oktober 2020 um 13:30:25 Uhr:

Und wo liegst jetzt du bei einer KP-Einschätzung? @joe_e30

Wenn es ordentlich gemacht ist, wird die Wertminderung durch den Unfall weniger als 1000 EUR sein.

Genaues kann aber nur ein Gutachter sagen. In jedem Fall ist das ein Unfallwagen.

Sorry wegen dem Grün, ich wollte eigentlich auf Zitieren drücken :)

Na, vielleicht teilt uns @InvictusVS ja mit was der Händler geboten hat. Ich gönne ihm ja auch 38‘, denke aber eher an 30-33‘ an Privat und 27-29‘ an den Händler.

Themenstarteram 16. Oktober 2020 um 13:14

Ich fahre morgen zum Händler und mal sehen, was der mir gibt. VG

Viel Erfolg!

Zitat:

@InvictusVS schrieb am 16. Oktober 2020 um 15:14:44 Uhr:

Ich fahre morgen zum Händler und mal sehen, was der mir gibt. VG

Hast du nur einen in der Nähe? Bei mir sind 3 BMW Händler, die machen auch etwas unterschiedliche Angebote.

Themenstarteram 16. Oktober 2020 um 13:23

Ich habe 2 in der Nähe, die ich beide anfrage.

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 16. Oktober 2020 um 13:48:06 Uhr:

Zitat:

@TePee schrieb am 16. Oktober 2020 um 13:29:57 Uhr:

Der Händler muss keine USt. auf den vollen Kaufpreis abführen! Das hat quasi der TE ja schon gemacht als Privatkäufer beim damaligen Kauf.

Der Händler muss nun lediglich die USt auf seinen Gewinn beim Verkauf abführen (Differenzbesteuerung).

Wenn er die Differenzbesteuerung nutzt und an Privat weiterveräußert, hat er keinen umsatzsteuerlichen Nachteil. Geht’s weiter an einen Händler weiter, hat er einen Nachteil beim Verkaufspreis. Der andere Händler kann keine Vorsteuer daraus geltend machen.

Ein Manko bleibt‘s bei der Inzahlungsnahme bzw. Provatankauf.

Ein Manko ist da, ja, v.a. wenn der letztendliche Käufer nicht privat ist. Für die Händler dazwischen ist das ja eher nur durchlaufender Posten.

Aber du hast ja u.a. geschrieben dass der Händler keine Vorsteuer ziehen kann und beim Verkauf 16 bzw. 19% ans Finanzamt abdrücken muss. Das ist definitiv nicht so. Wollte nur daher klarstellen.

Aber BTT.

War im Eifer nicht sauber formuliert gewesen, hattest schon recht.

 

Was raus kommt weiß man ja erst wenn’s Angebot auf dem Tisch liegt.

 

Die Differenzbesteuerung ist schon wichtig für Kfz-Händler von gebrauchten Fahrzeugen, zweifellos.

Themenstarteram 17. Oktober 2020 um 8:45

So Leute, meine Autohaustour ist beendet. Leider haben die alle am Samstag keine Zeit für mich gehabt und die Ermittlung der Inzahlungnahme benötigt ja einen Fahrzeugbewerter, der heute natürlich nicht da ist. Habe für nächste Woche Termine gemacht, mal sehen was dann rauskommt...

Och menno, hätte dir mehr Erfolg gewünscht.

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