Unverschuldeter Unfall und ein paar Fragen
Hallo liebe Gemeinde,
gestern ist mir ein Fahrer wohl aus Unachtsamkeit beim Spurwechsel in die Seite gefahren.
Der Fahrer war erst uneinsichtig und meinte, der Schaden kommt nicht von Ihm. Nachdem die Polizei sich ein wenig Zeit gelassen hat ist er wohl zur Einsicht gekommen und hat seine Schuld eingesehen und diese bei der Polizei auch zugegeben. (PS die Strafe von 35€ musste er nicht bezahlen!, sollte seinen Jungs vom Fußball einen ausgeben...), Verletzte hat es nicht gegeben, da der seitliche Aufprall bei 50 km/h passiert ist und relativ sanft war.
Der Schaden scheint nicht zu sehr hoch zu sein (beide Türen, Kotflügel und der Spiegel)
Was mich halt sehr ärgert, das man nun wieder ein Unfallwagen hat und ich schon negative Erfahrungen beim Verkauf gemacht habe. Waren aber wesentlich ältere Autos. Meiner ist jetzt 1,5 Jahre alt und hat 22650km gelaufen.
Am liebsten würde ich das Auto abstoßen und wieder ein unfallfreies kaufen. Wie gesagt, die Schuldfrage it zu 100% geklärt und liegt beim Anderen. Was gibt es für Möglichkeiten? Der Weg zum Anwalt hilfreich oder unnötig? Werden die Türen und der Kotflügel ausgebessert oder komplett gewechselt?
Vielen Dank für ein paar hilfreiche Antworten.
Viele Grüße Alex
Beste Antwort im Thema
Hi,
den unverschuldeten Unfall hatten wir letztes Jahr auch, allerdings mit Totalschaden. Lage war klar und zugegeben inkl. Polizei usw. Wir wollten auch keinen Anwalt, weil wir dachten, dass wir das nicht brauchen. Und dann kam die gegnerische Versicherung... sie haben sich komplett quergestellt, wollten weniger bezahlen als der Gutachter geschätzt hat nach dem Motto "friss oder stirb", haben beim Mietwagen und Gutachter quergeschossen. Erst als der Anwalt ins Spiel kam, ging auf einmal alles wie von selbst und wir hatten gar keine Schwierigkeiten mehr. Meine Empfehlung: auf jeden Fall einen Anwalt. Versicherungen zahlen grundsätzlich zu wenig (Stichwort Wertminderung durch Unfall - dass muss nämlich auch übernommen werden). Ich dachte auch immer, bloß keine Kosten verursachen - aber das haben wir letztes Jahr dann zu spüren bekommen. Muss natürlich jeder selbst wissen, aber ich würde es nie wieder anders machen.
17 Antworten
weisst du wie hoch ist der Schaden in € ist?
Bei einem Bagatellschaden unter 1000€ wäre es kein Unfallfahrzeug.
Ich vermute aber mal der Schaden an deinem fahrzeug liegt darüber.
Nein ich bin noch nicht los gewesen, daher auch noch kein Preis vorhanden. Aber die 1000€ sollten wohl deutlich überschritten sein.
Auf jeden Fall zum Anwalt. Da die Schuldfrage klar ist übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten. Desweiteren bekommst Du alle Entschädigungen die Dir zustehen, Wertverlust, Mietwagen ect.
@Schnooopie
Schade um den Wagen, aber auch kein Beinbruch. Es handelt sich in Deinem Fall ja nur um einen Blechschaden mit klarer Schuldfrage (Dokumentation ist in diesem Fall alles )
Bitte erst im Streitfall zum Anwalt, die deutsche Gerichtsbarkeit hat auch ohne Blechschäden genug zu tun und
einen Vorteil hätte hier nur der Jurist.
Wichtig ist nur, den Schaden unverzüglich der Versicherung zu melden, und zwar der Eigenen und der Gegnerischen.
Ich nehme mal an, ihr habt die Daten ausgetauscht, falls nicht, bekommst Du die nötigen Angaben über den Zentralruf der Autoversicherer. (Tel. 0800 25 026 00)
Es macht übrigens keinen Sinn, dein Auto gegen ein Unfallfreies einzutauschen. Der Verlust dürfte um Einiges größer sein, als den Wagen irgendwann repariert zu verkaufen und außerdem kann Dir ja am ersten Tag mit dem Neuen das Gleiche wieder passieren.
Gruß
MM
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Und wofür den Anwalt wenn alles soweit klar ist? Alle meckern wenn die Versicherung wieder mehr Geld will aber immer gleich zum Anwalt um die Schadenkosten in die Höhe zu treiben. Wenn die Versicherung nicht mitspielt wie man möchte, okay, dann macht der Anwalt Sinn. Aber ansonsten meiner Meinung nach nicht.
Melde den Schaden der Versicherung. Die schicken ein Gutachter, kannst aber auch einen eigene nehmen. Der legt im Gutachten dann auch fest ob getauscht wird oder reparieren auch geht. Weiterhin steht dort dann die Wertminderung drin die du durch den Unfallwagen weniger an Geld beim Verkauf bekommst.
Hi,
den unverschuldeten Unfall hatten wir letztes Jahr auch, allerdings mit Totalschaden. Lage war klar und zugegeben inkl. Polizei usw. Wir wollten auch keinen Anwalt, weil wir dachten, dass wir das nicht brauchen. Und dann kam die gegnerische Versicherung... sie haben sich komplett quergestellt, wollten weniger bezahlen als der Gutachter geschätzt hat nach dem Motto "friss oder stirb", haben beim Mietwagen und Gutachter quergeschossen. Erst als der Anwalt ins Spiel kam, ging auf einmal alles wie von selbst und wir hatten gar keine Schwierigkeiten mehr. Meine Empfehlung: auf jeden Fall einen Anwalt. Versicherungen zahlen grundsätzlich zu wenig (Stichwort Wertminderung durch Unfall - dass muss nämlich auch übernommen werden). Ich dachte auch immer, bloß keine Kosten verursachen - aber das haben wir letztes Jahr dann zu spüren bekommen. Muss natürlich jeder selbst wissen, aber ich würde es nie wieder anders machen.
Hallo Snooopi
mein Rat aus Erfahrung, gehe zu der Werkstatt deines Vertrauen welche vorraussichtlich die Reparatur ausführt, die wird Dir sagen ob Gutachter benötigt wird oder nicht, diese Werkstatt kennt auch verschiedene Gutachter und wird wenn erforderlich in Ihrem Einverständnis einen Gutachter beauftragen. Wie bereits in den verschiedenen Beiträgen ausgeführt legt der Gutachter die Reparaturzeit und Wertminderung fest. Erkennt die Versicherung das Gutachten ohne Abzüge oder Einwendungen an ist ein Anwalt nicht erforderlich.
Es ist möglich dass eine Fachwerkstatt von der Versicherung vorgegeben wird, dies musst Du nicht annnehmen und kannst eine Werkstatt deines Vertrauen beauftragen. Wird dies in Frage gestellt / abgelehnt unverzüglich Anwalt einschalten.
MFG Kartcobra
Vielen Dank für die Antworten,
leider habe ich noch keine Werkstatt meines Vertrauens, die größte in Osnabrück hat sich mehrfach nicht mit Ruhm bekleckert und fällt weg und eine große in Rheine hat eine Sache gut erledigt, aber da gibt es noch keine weiteren persönlichen Erfahrungen.
Ich habe heute einen durch einen Gutachter den Schaden begutachten lassen (persönlich gut bekannt), wird dann kurzfristig erstellt.
Habe die Daten auch einem Anwalt durchgereicht, da ich beruflich starkt eingespannt bin, brauche ich mich nicht zu sehr darum kümmern und es wird denke ich auch leichter von statten gehen.
Mein Wunsch ist es eh, das Auto unrepariert abzugeben und mir einen anderen Mondeo zu kaufen, vorausgesetzt, der Verlust hält sich in Grenzen.
Ich fürchte, von dem Gedanken musst Du Dich verabschieden. Klar: Der merkantile Minderwert nach dem Unfall wird beglichen - aber jedes Fahrzeug hat in dem Moment den größten Wertverlust, in dem Du mit dem gerade noch Neuwagen bei der Abholung vom Hof des Händlers fährst...
. . . darum würde ich mir privat auch nie einen Neuwagen kaufen.
Außerdem regt einen die dritte Macke nicht auf wenn schon zwei drin waren 🙂
Das Fahrzeug war ja auch kein Neuwagen, sondern ein 3/4 Jahr alt mit 5.600km. Dementsprechend sollte der Verlust relativ klein bleiben.
Das Gutachten hat einen Brutto Reparaturwert von 4434€ plus eine merkantile Wertminderung von 650€
Rein Interesse halber, hat sich mir nicht so ganz erschlosse . Gibts noch einen anderen Grund warum du dir einen "Neuen" kaufen willst als die eingangs beschriebene Beschädigung :?
Es würde natürlich ein neuer gebrauchter werden. Wenn das passende Angebot vorliegt werde ich das Auto abgeben. Wer möchte kann gerne zu schlagen 😉
Wegen einem Schaden von unter TEUR 5? Das ist ja heute bei den Preisen schon fast eine Bagatelle...
Ich verstehe es nicht - muss ich aber auch nicht und bei solchen Entscheidungen soll sich auch keiner "rechtfertigen" müssen...