Unfallschaden, Repeatur bei VW?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo Leute,

Letzte Woche hatte ich mein ersten Unfall.
Da ist mir jemand ins Auto gefahren (Vorne Links) und bald soll ich das Geld von der Versicherung erhalten.

(Schaden: Scheinwerfer kaputt, Kotflügel eingedrückt, Stoßstange zerkrazt, PDC defekt)

Welche Unterschiede weist eine Reperatur bei VW gegen eine andere Werkstatt auf?

Die andere Werkstatt könnte fast alles Retten und neu lackieren (laut Meister), wobei VW alles neu verbaut und lackiert.

Was sind da die Vor- und Nachteile?
Ein Vorteil wäre, dass ich noch etwas Geld in der Tasche hätte.

Habt Ihr gute oder schlechte Erfahrungen bei der Wahl der Werkstatt gemacht?

Viele Grüße
mb-student

27 Antworten

Hallo Miteinander.

Mich hatte es Anfang Mai auch erwischt. Ein junges Mädel nahm mir die Vorfahrt.
Vorn rechts hatte es gekracht.

Stoßstange, Motorhaube und Kotflügel verbeult. Achse verzogen. Scheinwerfer, Standheizung, Reifen und Felge Schrott.
Bei so einem "Crash" auf die Achse muß, laut DEKRA-Gutachter, auch das Lenkgetriebe komplett mit gewechselt werden. Das wäre so Vorschrift seitens VW.

Gesamtschaden: Knappe 10.000 Euro...

Noch am Unfallort hatte ich, trotz Unschuld am Unfall, meine Versicherungsvertreterin angerufen. Es war mein erster Unfall und die immer nette Dame anzurufen fiel mir da als einziges ein, um unnötige "Fehler" meinerseits schon im Vorfeld zu vermeiden.

Da ich auch lt. Polizeibericht voll unschuldig eingestuft wurde, sagte sie mir folgendes:
- Ich kann mir die Werkstatt für meine Unfallreparatur frei aussuchen.
- Die Art der Verbringung meines Autos dorthin unterliegt auch der freien Wahl (Abschleppunternehmen).
- Ich hatte die "Freie Wahl eines Gutachters" (amtl. anerkannter Sachverständiger).
- Den vom Sachverständigen im Gutachten festgestellten "Wertverlust" kann ich gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Sprich: Der Betrag (hier: 550 Euro) wird mir in bar vergütet. Ebenso eine "Unkostenpauschale" von 25 Euro für Telefonate etc., die mir in bar ausgezahlt wird.
- Mir steht ab dem Zeitpunkt des Unfalls ein Mietwagen zu. Wenn möglich, eine Klasse tiefer. Also in meinem Falle ein Polo oder vergleichbar.
Wünsche ich das nicht, und das hatte ich, kann ich auch für jeden Tag, den ich mein Auto nicht habe, eine sog. "Nutzungsausfallentschädigung" in Anspruch nehmen. Diese wird ebenfalls in bar vergütet. Das sind 38 oder 43 Euros pro Tag. Genau erfahre ich den Betrag aber erst heute Abend, da der 77KW-TDI an der Grenze von zwei Klassen liegt und die Dame auch erst mal anhand der Schlüsselnummern aus der Zulassung in diversen Listen nachschauen muß.

Fazit:
- Abschlepper von meinem VW-Autohaus zum Unfallort bestellt.
- Damit meinen Golf in das Autohaus gebracht.
- Den gerade dort noch anwesenden DEKRA-Sachverständigen sofort beauftragt, ein Schadgutachten zu erstellen.
- Aufgrund meiner nachgewiesenen "Unschuld" am Unfall habe ich auch gleich noch den "Reparaturauftrag lt. Schadgutachten" an meine Werkstatt ausgelöst und bin damit sogar noch meiner "Schadensminderungspflicht" nachgekommen, da alle Maßnahmen für eine "zügige Rückversetzung das beschädigten Gegenstandes in den Ursprungszustand" ohne Zeitverzug eingeleitet wurden.

4 Tage später sagte die gegnerische Versicherung anhand des Gutachtens die Übernahme aller Kosten zu.

Nach weiteren 10 Tagen habe ich dann meinen Golf wieder in Empfang nehmen können.
In meinen Augen akkurat repariert. Jedes Spaltmaß stimmt, sauber lackiert, alles funktioniert und er rollt wieder perfekt.

Nach dem reibungslosen Ablauf vom Abschleppen bis zur Abholung meines reparierten Autos "aus einer Hand" in meiner VW-Werkstatt kann ich von mir aus auch nur die Reparatur in einer Markenwerkstatt empfehlen. Zumal ich dort die Vier-Jahresfinanzierung laufen habe und die dann dort über alle Vorgänge an- und über mein Auto gleich bestens Bescheid wissen. Nachteile bei der Rücknahme in zwei Jahren sollen mir wohl, so die Aussage meines Verkäufers, durch diesen Unfall keine entstehen. Klar. Warum auch. Man nimmt dann ja in der Regel auch wieder ein neues Auto von dem Autohaus mit...

Zudem bot mir meine Versicherungsvertreterin vorhin auch noch von sich aus an, mich bei der Einforderung der mir zustehenden Gelder für den Wertverlust und den Nutzungsausfall zu unterstützen.

Na dann.
Schaun mer mal...

MfG Andy.

PS: Der von mir eben geschilderter Ablauf funktioniert aber nur, wenn man zu 100% unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde!
Bei Selbstverschulden und in allen Fällen, wo eine der Kasko-Versicherungen greifen soll, gilt vorgenanntes nicht! In solchen Fällen immer erst die eigene Versicherung konsultieren und fragen, wie es weitergehen soll.

Zitat:

Original geschrieben von Andy-TH


Nachteile bei der Rücknahme in zwei Jahren sollen mir wohl, so die Aussage meines Verkäufers, durch diesen Unfall keine entstehen. Klar. Warum auch. Man nimmt dann ja in der Regel auch wieder ein neues Auto von dem Autohaus mit...

Das würde ich mal stark bezweifeln. Du gibts ein "Unfall" Auto zurück und dementsprechend dürfte der dann zu berechnende Wert um Einiges weniger sein, als bei einem "Nicht-Unfall-Fahrzeug".

Den Ausgleich eines "Wertverlustes" von 550 Euro halte ich gelinde gesagt für lächerlich bei einem Schaden von 10.000 Euro. Da dürfte der Wertverlust leicht und locker das 3-4 fache betragen.

@ hoc777:

Zitat:

Den Ausgleich eines "Wertverlustes" von 550 Euro halte ich gelinde gesagt für lächerlich bei einem Schaden von 10.000 Euro. Da dürfte der Wertverlust leicht und locker das 3-4 fache betragen.

Der Wertverlust steht so, schwarz auf weiß im Gutachten: 550,- Euro.

Man könnte sich jetzt vielleicht drüber streiten, ob dieser Betrag angesichts der Schadenshöhe von knapp 10.000 Euro nur "lächerlich" oder doch eher schon "eine Frechheit" ist... 😰😠
Genaueres dazu kann uns hier aber wahrscheinlich nur einer "vom Fach" sagen.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Andy-TH

Nachteile bei der Rücknahme in zwei Jahren sollen mir wohl, so die Aussage meines Verkäufers, durch diesen Unfall keine entstehen. Klar. Warum auch. Man nimmt dann ja in der Regel auch wieder ein neues Auto von dem Autohaus mit...

Das würde ich mal stark bezweifeln. Du gibts ein "Unfall" Auto zurück und dementsprechend dürfte der dann zu berechnende Wert um Einiges weniger sein, als bei einem "Nicht-Unfall-Fahrzeug".

Nun...

Ich habe hier nur das geschrieben, was mein ehemaliger Schulkamerad die Tage zu mir in seinem Verkaufsbüro gesagt hat... 😉

Keine Ahnung, inwieweit er da mit seiner "Händlereinkaufs- und Händlerverkaufsspanne" spielen kann...

MfG Andy.

Ok. Das wäre dann aber nur möglich auf Grund von "Vitamin B". Generell dürfte das anders aussehen.

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Hi,

sobald der Schaden nicht von dir verursacht ist, würde ich IMMER beim Händler reparieren lassen!!!!! Egal wie teuer die Rep. auch wird...

Wenn ich selber schuld bin, dann überlege ich schon wo und wenn der Schaden sich in Grenzen hält, dann auch beim Händler reparieren lassen. Bei 10 000€ würde ich mir es aber durch den Kopf gehen lassen, denn es geht günstiger.... Außer man hat in LOTTO gewonnen 🙄

Gruß

Vita

Zitat:

Original geschrieben von hoc777


Ok. Das wäre dann aber nur möglich auf Grund von "Vitamin B". Generell dürfte das anders aussehen.

Nun ja...

Wie sagt der Volksmund so schön: "Beziehungen schaden nur dem, der keine hat..." 😉

Zitat:

Wenn ich selber schuld bin, dann überlege ich schon wo und wenn der Schaden sich in Grenzen hält, dann auch beim Händler reparieren lassen. Bei 10 000€ würde ich mir es aber durch den Kopf gehen lassen, denn es geht günstiger.... Außer man hat in LOTTO gewonnen

... oder man nimmt seine eigene Teil- und/oder Vollkaskoversicherung in Anspruch.

Der ist es nämlich egal, ob man wegen 5.000 oder 10.000 Euros hochgestuft wird.

"Einen" selbstverschuldeten binnen 3 Jahren hätte ich z.B. ohne Hochstufung frei. Das nennt sich in Versicherungskreisen "Rabatt-Retter"...

Trotzdem möchte ich nicht mehr in die Lage kommen, einen Unfall zu haben. Weder unverschuldet und schon garnicht erst selbst verschuldet.
Egal wie und was geholfen und bezahlt wird, oder auch nicht: Das Ganze kostet viel Zeit, Nerven und man sieht erstmal, in wieweit man doch von so einem Auto abhängig geworden ist.

Mein Fazit trotzdem, nach meiner kürzlichen Erfahrung:
Wenn ich weiterhin ein Auto mit Flat-Finanzierung auf 4 Jahre fahre, lasse ich nur in der Fachwerkstatt reparieren. Egal, wo und was mir da mal in Deutschland zustoßen sollte.
Ein 10 Jahre altes Auto würde ich auf Gutachtenbasis "auszahlen" lassen und mir eine günstige, freie Werkstatt zum Reparieren suchen.

MfG Andy.

PS: Der von mir weiter oben angesprochene "Wertverlust" meines Autos von 550,- Euros bei 10.000 Euro Schaden wäre übrigens absolut korrekt berechnet.
Das bestätigte mir vorhin meine Versicherungsvertreterin und auch nochmal der Werkstattmeister.
Da mein Auto mit Originalteilen von VW-Zulieferern und nach VW-Norm wieder "hergestellt" wurde, bezieht sich dieser Wertverlust auf z.B. von außen nicht sichtbare, gerichtete oder geschweißte Teile des Chassis, die anders nicht zu wechseln gehen oder anders in ihrer Funktion sonst nicht wieder hergerichtet werden konnten.
Hat z.B. eine Plaste-Stoßstange nur ein Loch und wird durch einen original beschafften und neu lackierten Rohling ersetzt, ohne das irgendwo an den Haltern noch was zu schweißen war, gibt es überhaupt keinen Wertverlust angerechnet, da ja alles wieder bzw. noch in Original funktioniert.
Fragt mich jetzt ja nicht, warum, wieso, weshalb... Versicherungen und Justitz sind sich in solchen Fragen aber anscheinend mal ziemlich einig.

Zur Nutzungsausfallentschädigung:
Der "normale" Golf 1.6 TDI mit 77 KW (105 PS) liegt tatsächlich genau zwischen zwei Nutzungsausfallgeld-Klassen. Zwischen 38 oder 43 Euro/Tag.
Im "günstigsten" Falle könnte ich die 43 Euro bekommen. Theoretisch auch 40. Zustehen würden mir aber definitiv 38. Die sind zumindest "rechtlich" für den 1.6 TDI- Golf festgeschrieben.
Über ein mehr als die 38 (bis 43) entscheidet hier also anscheinend auch die entsprechende "Tagesform" der gegnerischen Versicherung... 🙄
Na dann...

Zitat:

Original geschrieben von hoc777


Ok. Das wäre dann aber nur möglich auf Grund von "Vitamin B". Generell dürfte das anders aussehen.

Nein, hat eigentlich nichts damit zu tun. Die Sache ist ganz einfach. Bei einer 3 Wege Finanzierung hat man einen festgelegten Restwert. Dieser sinkt durch so einen Unfall (um das Beispiel hier zu nehmen) um 550€. Der Händler dürfte also bei der Rückgabe 550€ von dir verlangen, die man aber von der Versicherung bekommen hat, also keine Konsequenz. Sollte man gewillt sein, ein neues Fahrzeug zu finanzieren wird kein Hahn mehr nach diesen 550€ krähen, egal ob Bekannter oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Andy-TH


Da ich auch lt. Polizeibericht voll unschuldig eingestuft wurde, sagte sie mir folgendes:

Der Polizeibericht hat in deinem Fall wirklich schon gereicht? Ich frag nur, weil ich vor 2 Wochen einen Parkrempler hatte, an dem ich laut Polizei auch "voll unschuldig" war. Leider sehen das die Versicherungen wohl anders - denn vor Gericht muss die Schuldeinstufung wohl nicht unbedingt mit der Polizei-Einstufung (oder der Einstufung sonst irgendeines vernünftig denkenden Mensches) übereinstimmen.

Mein Fall liegt nun beim Rechtsanwalt und wird wohl, falls es tatsächlich vor Gericht geht (was ich fast schon befürchte), nicht zu einer 100% Schuld der Unfallgegnerin führen.

Ansonsten noch zum Thema:
Ich bring mein Auto (1 Jahr alt) zu einer freien Lackiererei. Die haben viel mehr mit Unfallschäden zu tun als die VW-Werkstätten und liefern daher keineswegs schlechtere Qualität ab. Das ist im Übrigen auch das, was mir der Unfall-Gutachter empfohlen hat. Natürlich ist es hilfreich, wenn man bereits Erfahrungen mit einer solchen Werkstatt hat. Die hab ich in meinem Fall, da innerhalb der Familie schon mehrere Fahrzeuge dort waren. Von daher mach ich mir hier keine Sorgen...

Gruß
Golf-TSI

Zitat:

Original geschrieben von Golf-TSI



Ansonsten noch zum Thema:
Ich bring mein Auto (1 Jahr alt) zu einer freien Lackiererei. Die haben viel mehr mit Unfallschäden zu tun als die VW-Werkstätten und liefern daher keineswegs schlechtere Qualität ab. Das ist im Übrigen auch das, was mir der Unfall-Gutachter empfohlen hat. Natürlich ist es hilfreich, wenn man bereits Erfahrungen mit einer solchen Werkstatt hat. Die hab ich in meinem Fall, da innerhalb der Familie schon mehrere Fahrzeuge dort waren. Von daher mach ich mir hier keine Sorgen...

Gruß
Golf-TSI

Der :-) wird in den seltensten Fällen selber lackieren. Die Fzg. kommen auch zu einem prof. Lackierbetrieb. Spezialisierung heißt das Zauberwort. Das wusste schon Adam Smith! 😉

Glaube das es sich beim TE um einen Haftpflichtschaden handelt.

Würde einen Gutachter beauftragen und dann dein Fzg. bei VW Rep. lassen.
Der Gutachter berechnet dann einen Wertverlust und diesen Wertverlust holst du dir vom Unfallverursacher ( von seiner Pkw Versicherung ) wieder.

Ich würde sowas auch bei einem VW Händler Inst. lassen.

@Golf TSI:

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Andy-TH

Da ich auch lt. Polizeibericht voll unschuldig eingestuft wurde, sagte sie mir folgendes... /

... Der Polizeibericht hat in deinem Fall wirklich schon gereicht? Ich frag nur, weil ich vor 2 Wochen einen Parkrempler hatte, an dem ich laut Polizei auch "voll unschuldig" war. Leider sehen das die Versicherungen wohl anders - denn vor Gericht muss die Schuldeinstufung wohl nicht unbedingt mit der Polizei-Einstufung (oder der Einstufung sonst irgendeines vernünftig denkenden Mensches) übereinstimmen.

Jooo. Ich bekam noch am Unfallort von den Polizeibeamten einen Zettel, da stand das Aktenzeichen drauf, unter dem das gesamte Unfallprocedere in deren Polizeiinspektion archiviert wird. Auf der Rückseite notierte "meine" Unfallgegnerin alle ihre persönlichen Angaben und die zu ihrem Fahrzeug und ihrer Versicherung. Da sie gleich dort angerufen hatte, konnte mir sie sogar schon das Aktenzeichen ihrer Versicherung geben, unter dem die Unfallbearbeitung bei ihrer Versicherung läuft.

Das Mädel, derzeit in der Führerschein-Probezeit, bekam dann gleich noch an Ort und Stelle von den Beamten eröffnet, das sie als Linksabbiegerin den "durchfahrenden, vorfahrtsberechtigten Verkehr mißachtet hat" und sie in Kürze Post bekommt: 85 Euro Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg.

Mir wurde lediglich gesagt: Das "Ereignis" sei für mich unabwendbar gewesen. 100% unschuldig.

Und nur aufgrund dieser Aussagen hin habe ich mich am gleichen Abend noch "getraut", das Schadgutachten über mein Auto in Auftrag zu geben und meiner Werkstatt den Reparaturauftrag erteilt, sobald sie das Gutachten in ihren Händen hat.
Ein Duplikat des Gutachtens hatte ich 4 Tage später im Briefkasten. Zwei Tage später hatte meine Werkstatt die Zusage der vollen Kostenübernahme seitens der gegnerischen Versicherung.

@Opa Hildegard:

Zitat:

OpaHildegard OpaHildegard
Ford

Zitat:

Original geschrieben von hoc777

Ok. Das wäre dann aber nur möglich auf Grund von "Vitamin B". Generell dürfte das anders aussehen.

Nein, hat eigentlich nichts damit zu tun. Die Sache ist ganz einfach. Bei einer 3 Wege Finanzierung hat man einen festgelegten Restwert. Dieser sinkt durch so einen Unfall (um das Beispiel hier zu nehmen) um 550€. Der Händler dürfte also bei der Rückgabe 550€ von dir verlangen, die man aber von der Versicherung bekommen hat, also keine Konsequenz. Sollte man gewillt sein, ein neues Fahrzeug zu finanzieren wird kein Hahn mehr nach diesen 550€ krähen, egal ob Bekannter oder nicht.

So sinngemäß wurde mir das auch von zwei verschiedenen Seiten erklärt.

Und daher konnte eben mein Verkäufer auch sagen: Entspann Dich erstmal... 😉

Die VW-Werkstatt, die meinen Golf wieder gerichtet hat, lackiert auch nicht selber.
Die haben eine voll professionelle Lackiererei als sog. "Unterauftragnehmer" an der Hand, zu der sie einzelne Teile und/oder eben auch komplette Autos verbringen.

MfG Andy.

Kommt halt immer auf die Polizisten an. Viele gehen leider gerade deswegen zur Polizei, weil sie schon immer gern den großen Sheriff raushängen lassen wollten - das Problem ist in Deutschland aufgrund der relativ hohen Einstiegsvoraussetzungen aber einen Tick weniger ausgeprägt wie im internationalen Vergleich.

Es gibt aber auch viele ganz nette und hilfsbereite Polizisten, die eine Situation gut einschätzen können und die gerade richtigen Maßnahmen treffen können (z.B. die Unfallbeteiligten zu beruhigen, schließlich müssen sie zumindest bei kleinen Blechschäden noch weiterfahren).

Ich habe vor einigen Jahren leider auch mal einen Auffahrunfall produziert (ich war jung und habe bis dahin immer dazu geneigt dicht aufzufahren) - der Polizist hat nicht krampfhaft im Bußgeldkatalog geblättert bis er was gefunden hat, sondern hat eine mündliche Verwarnung ausgesprochen - frei nach dem Motto "jetzt haben Sie gesehen was passiert wenn man zu dicht auffährt". Das werde ich nicht vergessen, denn meist passiert das Gegenteil (wenn sie schon gekommen sind muss auch irgendwas kassiert werden).
Nun, aus Fehlern lernt man am besten, seither fällt es mir nicht mehr schwer einen angemessenen Abstand zu halten (schont übrigens auch den Lack der Front -> Steinschläge). Klar, bei Vorfahrtsmissachtungen muss die dafür vorgesehene Strafe ausgesprochen werden, aber dem Mädel wird das so schnell sicher auch nicht mehr passieren...

vg, Johannes

@ johannes:

Dem, was Du geschrieben hast, gibt es eigentlich fast nichts mehr hinzuzufügen.

Aber eben halt nur "fast":
Beide Polizisten waren übrigens im Alter von "50+"...
In meinen Augen "Alte Hasen", die mit der Autobahn vor ihrem Revier, an deren Abfahrt mein Unfall passierte, mit (fast) allen Wassern gewaschen zu sein schienen und von "Gut" bis "Bitter Böse" wohl auch schon ziemlich einiges gesehen und erlebt haben dürften.

Jedenfalls hat einer sofort erstmal das leichte Chaos um unsere Unfallstelle herum aufgelöst.
Der andere hat mit dem Mädel und mir alles in Ruhe aufgenommen und dokumentiert.
Keiner von beiden hat dabei "irgend was raushängen" lassen. Alles sachlich, höflich und in Ruhe.

Dem Mädel wurde genau so ruhig erläutert, warum sie mit der Strafe zu rechnen hat. Dazu war das Ding wohl auch insgesamt ein bisschen zu derb, um es bei einer Verwarnung belassen zu können.
Sie hat das auch eingesehen. Kam sie doch praktisch eben erst "frisch von der (Fahr-) Schule"...

MfG Andy.

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