Unfallschaden entdeckt trotz "Unfallfrei" im Kaufvertrag

BMW 3er E46

Hallo Zusammen,

Hab an meinem neuen "gebrauchten" Compact den ich seit einer Woche hab heute kleine Spuren von Lackiernebel am Rücklicht entdeckt und bin der Sache auf den Grund gegangen. So wie es aussieht hatte er einen Schaden am hinteren Radlauf. In einem Bereich von etwa 15 cm Länge hat ein Magnet absolut keine Haftung mehr, scheint also eine dicke Spachtelschicht drunter zu sein.

Obwohl es eigentlich mit dem Auge und auch durch Fühlen mit der Hand nicht erkennbar ist muss hier mal gründlich gespachtelt und lackiert worden sein und das wäre wiederum eine Wertminderung für das Auto, welches ich bei einem offiziellen BMW-Partner unter der Angabe "Unfallfrei" gekauft habe.

Hätte der Verkäufer diesen Schaden angeben müssen?
Habe ich Chancen diese Wertminderung beim Verkäufer geltend zu machen wenn ich darüber ein Gutachten beim Tüv/Dekra erstellen lasse?

Was würdet iht tun? Ich habe mit so etwas keine Erfahrung, bitte um eure Hilfe!

Beste Grüße
Peter

65 Antworten

Wenn du die Kiste behälst und dafür Kohle bekommst kannst ja dafür mal in ner anständigen Werke schauen lassen obs gut gemacht wurde und bei bedarf evlt. nachbessern lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Genesis-Driver


Ich weiß jetzt nur nicht was ich machen soll:

1. vom Kaufvertrag zurücktreten
2. die Wertminderung geltend machen

Bei meinem Kollegen wurde vor vier Jahren ein größerer Unfall (Vollkasko versichert) von einer Vertragswerkstatt am Heck repariert. Inzwischen sieht man es. Es haben sich Unebenheiten im Lack und im hinteren Einstieg sogar Rost gebildet. Ist das die Regel dass solche Reparaturen nicht lang schön sind oder waren die bei ihm einfach schlampig?

Ich würde das Auto am liebsten behalten, da man ja von diesem "Schaden" nichts sieht. Bedingung natürlich schon dass ich etwas Geld zurück bekomm. Ich habe nur die Angst dass der Radlauf nach 2-3 Jahren anfängt zu rosten oder sogar irgendwo aufreißt falls viel spachtel verwendet wurde...

Gruß Peter

Nochmal: Händler soll Unfallschaden über Gutachter ermitteln und fertig! Dann weißt Du doch, was für ein Schaden vorliegt. Wenn es nur ein geschrammter Radlauf ist, dann kannst Du´s Dir überlegen - ich würde es nicht sooo kritisch sehen, wenn´s von einem Fachmann gemacht wurde. Wenn in einer Hinterhofwerkstatt --> Rücktritt vom Kaufvertrag, denn wer sein Auto dort richten lässt, der spart auch bei Wartung und Pflege.

Wenn rauskommt, dass die ganze Seite eingeschweißt wurde und sich der Schaden bis auf den Rahmen durchgezogen hat, dann würde ich nicht mehr lange überlegen und zurücktreten vom Kaufvertrag.

Grob würde ich sagen: Lass das erstmal checken und bring damit in Erfahrung, was mit dem Wagen passiert ist. Wenn Du das hast, kann man immer noch überlegen, was Du machen solltest.

Soweit ich das aus der Ferne beurteilen kann, handelt es sich um einen Bagatellschaden, der sachgemäß repariert wurde.
Wenn Du aus Rechthaberei ein Gutachten darüber anfertigen läßt und gleich einen Rechtsanwalt mit Deiner Interessenvertretung beauftragst, erhältst Du nach etwa zwei Jahren nach einer Gerichtsverhandlung ca. 500 € und mußt aber für Gutachter und Verfahren ca. 1000 € bezahlen. Das ganze hat einen hohen Unterhaltungswert und Du hast am Ende das Gefühl, Recht zu haben. Wenn Dir das 500 € wert ist, dann starte doch los.

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ähhhh mal ganz langsam, wenn so viel Spachtelmasse aufgetragen wurde, das nichtmal mehr ein Magnet hält kann man wohl nicht mehr von einen Bagatellschaden reden! (Du bist nicht zufälligerweise der Händler? :P)
Und schon gar nicht Sachgemäß repariert!!! Des is dann einfach nur Pfusch!
Spachtelmasse sollte nur dünn aufgetragen werden, um kleine Dellen auszugleichen! Und nicht um 3cm Dellen zu egalisieren.

Im Normalfall werden die Verformungen erst herausgedängelt und dann leicht verspachtelt. hierbei sollte das herausdängeln aber schon annähernd die Ursprungsform erhalten.... den Rest macht dann die Spachtelmasse....
Sollte dies nicht mehr möglich sein Aufgrund von zu Starker verformung wird im Normalfall ein komplett neues Blech eingesetzt!
Zentimeterweise Spachtelmasse ist einfach nur ein Zeichen von Pfusch!

Grüße Peter

weiß denn einer was jetzt da "wirklich" an Spachtelmasse drauf ist?
Oder was für nen "riesen" Magneten er da benutzt hat!?
Oder ist da evtl Aluspachtel drunter die super(ferro)magnetisch ist?

Der soll mal Prüfen lassen was da jetzt ist dann können wa immer noch meckern.
Kurz zum ADAC oder zum Lackierer und mal mit dem Lackdickemessteil drüber das zeigt auch an wie dick der Spachtel da drauf ist.

Hallo Zusammen,

erstmal vielen Dank für eure Ratschläge.

Ich habe heute bei der Dekra angerufen. Die Essenz aus dem Telefonat ist folgendes: Wenn ich möchte dass mich ein Dekra-Mitarbeiter berät und das Auto mal mit diesem Schichtdickenmessggerät abtastet wird mich das mindestens 100,00 bis 150,00 Euro kosten. Wenn ich dazu ein Schriftstück brauche, eben ein Gutachten wirds nochmal bei weitem teurer.

Ich bin jetzt mit voller Zuversicht heute zum Händler, welcher nicht schlecht geguckt hat. Er wird der Sache auf den Grund gehen und mich Mitte bis Ende der Woche wieder kontaktieren. Vielleicht bringe ich ihn auch dazu solch eine Schichtdickenmessung durchzuführen, da es ja auch in seinem Interesse ist über das Auto welches er verkauft hat bescheid zu wissen...

Falls er mich hängen lässt werde ich, wie es mir hier im Forum geraten wurde, direkt an BMW wenden und den Fall schildern

Beste Grüße
Peter

Zitat:

Original geschrieben von Genesis-Driver


Ich weiß jetzt nur nicht was ich machen soll:

1. vom Kaufvertrag zurücktreten
2. die Wertminderung geltend machen

Bei meinem Kollegen wurde vor vier Jahren ein größerer Unfall (Vollkasko versichert) von einer Vertragswerkstatt am Heck repariert. Inzwischen sieht man es. Es haben sich Unebenheiten im Lack und im hinteren Einstieg sogar Rost gebildet. Ist das die Regel dass solche Reparaturen nicht lang schön sind oder waren die bei ihm einfach schlampig?

Ich würde das Auto am liebsten behalten, da man ja von diesem "Schaden" nichts sieht. Bedingung natürlich schon dass ich etwas Geld zurück bekomm. Ich habe nur die Angst dass der Radlauf nach 2-3 Jahren anfängt zu rosten oder sogar irgendwo aufreißt falls viel spachtel verwendet wurde...

Gruß Peter

Du musst schon wissen, was du willst. Behalten, oder zurück geben.

Ich für meinen Teil würde niemals einen Unfallwagen kaufen.

Moin,

Ich finde es schade ... wie hier mit Meinungen umgegangen wird.

Erstens ... es kann sich bei der Instandsetzungsmaßnahme in der Tat um einen "Nichtunfallschaden" aus JURISTISCHER Sicht handeln. Denn ein gespachtelter und beilackierter Kotflügel MUSS kein Unfallschaden sein, im Sinne der europäischen und deutschen Rechtsprechung. Er KANN ... aber er muss nicht.

Mal im Ernst ... was kann da ggf. alles passiert sein ?! Ein Kind ist mit dem Fahrradlenker dagegen geschlagen ... und die entstandene Beule ... wurde gespachtelt und lackiert. Das ist KEIN Unfallschaden. Da der Schaden deiner Schilderung auch ziemlich punktuell zu sein scheint ... spricht dies GEGEN einen meldepflichtigen und WERTMINDERNDEN Unfallschaden.

Was mich aber STÖREN täte ... wäre die offenbar MINDERWERTIGE Instandsetzung des Schadens, jede Smartrepairaktion wäre hier wahrscheinlich besser gewesen. Denn wäre es eine "Größere" Sache ... wäre der gesamte Kotflügel getauscht worden ... und man würde nichts mehr sehen.

So ... Was würde Ich machen ... Als erstes mal beim Händler anrufen und ihm mitteilen, das man etwas überraschendes am Fahrzeug festgestellt habe, was man sich einmal gemeinsam ansehen sollte. Dann führst du dem Händler diesen Mangel vor und läßt dir zuerst mal Vorschläge vom Händler machen, was man da machen könne. Wenn dir eines der Angebote zusagt ... schlag ein. Wenn dir keines zusagt ... dann mach einen eigenen Vorschlag, aber um Gottes Willen keinen überzogenen Vorschlag. Aber lass Ihn ruhig wissen ... das du nicht willens bist, diese offenkundige "Schlamperei" und die damit verbundene Wertminderung zu akzeptieren (Es sei denn der Wagen wäre besonders günstig gewesen).

Ideal wäre es ... wenn du dich mit dem Händler darauf einigen könntest, den Schaden FACHGERECHT beseitigen zu lassen, sofern er nicht ein Gutachten beibringt ... welches belegt das diese Reparatur fachgerecht ausgeführt wurde (Was ich aber anhand deiner Schilderung zumindest ein wenig bezweifel).

Also ... merke ... das was du am Auto hast ... MUSS nicht zwingend ein Unfallschaden sein ... also NICHT (!!!) gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Im speziellen Herstellerautohäuser sind bei solchen Punkten in der Regel gesprächs- und Kompromissbereit, da sie ein Image zu verlieren haben. Kommst du aber sofort mit dem Anwalt, werden sie aus LOGISCHEN GRÜNDEN auch erstmal auf Sturr schalten.

MFG Kester

Wenn durch äußere Gewalteinwirkung eine Deformation der Karosserie verursacht wird, egal ob durch ein Fahrrad oder dadurch, dass beispielsweise der Fahrer selbst beim rückwärts Einparken gegen einen Betonträger geknallt ist, handelt es sich um einen Unfall. Da die Spachtelmasse dick sein soll, ist zu vermuten, dass das hier vorliegt. Letztlich sollte ein Gutachten erstellt werden. Vielleicht wäre es auch klug, den/die Vorbesitzer des Fahrzeugs zu kontaktieren.

Letztlich hat der Verkäufer die Pflicht, auf derartige Ausbesserungen hinzuweisen!

Rotherbach - Kester hat völlig Recht.

Was er schreibt ist praxisnah.

Moin,

Sulu ... da bist du LEIDER im Irrglauben. Wenn mir ein Kind mit Fahrrad in den Kotflügel fällt, und ich den Kotflügel gegen ein Neuteil tausche ... ist dies im juristischen Fall KEIN Unfallschaden, der Meldepflichtig wäre, da KEIN essentielles Fahrzeugteil betroffen ist. Anders sähe es z.B. im Falle eines eingedellten Schwellers aus, da dieser für die Fahrzeugstabilität wichtig ist, selbst wenn dieser Schaden eventuell nur mehr oder weniger kosmetischer Natur ist. Bis zu einer Schadenshöhe von 1500 Euro ist man auch nur bei solchen WESENTLICHEN Schäden verpflichtet diese zu melden. Alles was im allgemeinen als "Bagatellschaden" bezeichnet wird ... ist unter 1500 Euro eh nicht MELDEPFLICHTIG.

Wie du das siehst ... ist da zweitrangig ... in einem Rechtstreit interessiert NUR (!!!) die Sichtweise der juristischen Seite.

Das es aus Gründen der ABSICHERUNG (!!!) für dich im Privatfalle sinnvoll ist, auch solche Schäden ANZUGEBEN ... ist eine andere Frage... denn wer NICHT Gutachter ist ... wird sich SCHWER tun ... zu entscheiden ... ist X ein Unfallschaden der Meldepflichtig ist, oder ist es das eben nicht.

MFG Kester

Hallo Kester, deine Meinung als Hobby-Jurist in allen Ehren, aber:

Ein Unfall liegt vor, wenn durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis einen Schaden am Fahrzeug zur Folge hat. So sehen es zumindest die Versicherungs-Juristen. Es ist dabei unerheblich, ob mir ein Auto in den Kotflügel knallt, ein Motorradfahrer oder ein Fahrradfahrer. Bei Kindern ist es wieder etwas anderes, da sie bis zu einem bestimmten Alter strafunmündig sind. Sie werden also vom Gesetz geschützt.

Wie dem auch sei: eine darartige Aktion mit viel Spachtelmasse wie anfangs beschrieben deutet auf keinen Bagatellschaden hin, der mit einem Lackstift behoben werden kann. Solche Ausbesserungen müssen angegebene werden.

Zitat:

Ein Unfall liegt vor, wenn durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis einen Schaden am Fahrzeug zur Folge hat. So sehen es zumindest die Versicherungs-Juristen. Es ist dabei unerheblich, ob mir ein Auto in den Kotflügel knallt, ein Motorradfahrer oder ein Fahrradfahrer. Bei Kindern ist es wieder etwas anderes, da sie bis zu einem bestimmten Alter strafunmündig sind. Sie werden also vom Gesetz geschützt.

Nach deiner Argumentation ist es ein Unfallwagen

- wenn erwachsener Radfahrer

und kein Unfallwagen

- wenn ein Kind

ins Auto fährt. Wieder mal was Neues.

GP

Moin,

Ein zu regulierender SCHADEN an einem Fahrzeug ... und der Begriff UNFALLFAHRZEUG sind aber nicht ... identisch zu verwenden. Ein Fahrzeug, bei dem ein Schaden zu regulieren ist (in der Regel ab 200 Euro) ist NICHT (!!!) automatisch auch ein Unfallfahrzeug. Es geht nicht darum ob ein Schaden (allg. Umgangssprachlich ein Unfall) eingetreten ist, sondern ab wann und wo dieser Schaden den WERT des Fahrzeuges MINDERT, so dass dieser Schaden mitteilungspflichtig ist und das Fahrzeug als UNFALLFAHRZEUG zu deklarieren ist.

Nicht MEINE Meinung ... sondern in der Tat die Sichtweise von Juristen und Gutachtern.

Wäre deine Sichtweise verbindlich, müßte keine Versicherung einen Lackschaden regulieren, da dieser auch auf andere Art und Weise entstehen kann.

MFG Kester

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