Unfallschaden entdeckt trotz "Unfallfrei" im Kaufvertrag
Hallo Zusammen,
Hab an meinem neuen "gebrauchten" Compact den ich seit einer Woche hab heute kleine Spuren von Lackiernebel am Rücklicht entdeckt und bin der Sache auf den Grund gegangen. So wie es aussieht hatte er einen Schaden am hinteren Radlauf. In einem Bereich von etwa 15 cm Länge hat ein Magnet absolut keine Haftung mehr, scheint also eine dicke Spachtelschicht drunter zu sein.
Obwohl es eigentlich mit dem Auge und auch durch Fühlen mit der Hand nicht erkennbar ist muss hier mal gründlich gespachtelt und lackiert worden sein und das wäre wiederum eine Wertminderung für das Auto, welches ich bei einem offiziellen BMW-Partner unter der Angabe "Unfallfrei" gekauft habe.
Hätte der Verkäufer diesen Schaden angeben müssen?
Habe ich Chancen diese Wertminderung beim Verkäufer geltend zu machen wenn ich darüber ein Gutachten beim Tüv/Dekra erstellen lasse?
Was würdet iht tun? Ich habe mit so etwas keine Erfahrung, bitte um eure Hilfe!
Beste Grüße
Peter
65 Antworten
Das scheint aber ein verdammt großer Schaden gewesen zu sein?! Ausser Tür... ja klar, die Tür wurde scheinbar erneuert 😉
Ich würde da kein Geld zurück verlangen, sondern den Wagen sofort zurück geben. Wer versichert dir denn, dass du da keine Probleme mehr mit bekommst und das nicht noch mehr kaputt geht mit der Zeit?!
Hallo Peter,
das ist ja der Hammer, die ganze Seite, ich würde auch soviel zurückfordern oder wandeln. Allerdings wenn der Wagen gefällt, Du günstig gekauft hast, kannst ja auch eine Zeit damit fahren.
Erzähl mal, wie es weiter ging im Autohaus.
Grüße
BEN
würde mich mal neugierigerweise interessieren, was aus der Sache wurde?....
Ich hab mich Informiert und herrausgefunden, dass bei einem Fahrzeug mit mehr als 100.000km oder älter als 5 Jahre ein fachmännisch reparierter Blechschaden keine Wertminderung darstellt. Ich hatte selbstverständlich dennoch die Wahl das Fahrzeug zurückzugeben was ich aber nicht wollte, da es sehr günstig war, innen und außen in einem nahezu neuwertigem Zustand und ich für diese Summe keinen gleichwertigen Ersatz gefunden hätte. Ich bekam von meinem Händler ein Sportfahrwerk (FK Power-Hightec - keine Nobelmarke aber ganz gut) incl. Fahrzeugvermessung und Tüv.
Dies hat mir gereicht, da ich eh eine Tieferlegung wollte und mein eigentlicher größter Schaden, das Gefühl hintergangen worden zu sein, etwas ausgeglichen ist.
beste Grüße
Peter
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Zitat:
Original geschrieben von Foggy
schaut mal hier rein das sind einige Urteile zu dem Thema aufgelistet.http://unfallfrei.info/pageID_3871096.html
Der Blog hat sich etwas verändert, hier ist der aktuelle
Link zu den Urteilenauf unfallfrei.info.
Dort gibt es übrigens auch ein kostenloses Ebook mit weiteren Urteilen und Gesetzen zum Thema arglistige Täuschung und falsche Angaben im Kaufvertrag.
Naja, wenn du zuruecktrittst, dann kann der Haendler entsprechend Fahrzeugnutzung verlangen (Abschreibung waehrend deiner Nutzung).
Im Gegenzug kannst du natuerlich argumentieren, dass du nun erneut Aufwand hast, bei der Fahrzeugsuche und Zulassung und dem Haendler auch die zu ihm umsonst gefahrenen Km als Argument anbringen.
Wenn dir das Fahrzeug ans Herz gewachsen ist, dann wuerde ich nicht zuruecktreten, ansonsten aber schon, trotz der Fahrzeugnutzung.