Unfallschaden. Angeben, JA oder NEIN?
Hallo,
ich habe die Tage bei meinem Händler einen Termin wobei er mein Fahrzeug, einen Goal bewerten möchte, da ich ihn in Zahlung geben möchte.
Nun hatte ich Anfang des Jahres einen kleinen Unfall, wobei die Scheinwerfer ersetzt worden sind und es einiges an Lackierarbeiten an der Front bedurfte. Es ist daraufhin alles fachmännisch repariert und lackiert worden, so dass man nichts mehr sieht.
Die Rechnung belief sich auf ca. 1700 Euro.
Muss ich diesen Schaden dem Verkäufer gleich mitteilen? Oder bin ich gar dazu verpflichtet? Oder soll ich es einfach verschweigen?
Danke.
Gruss A.
Beste Antwort im Thema
ich war nicht der einzige, der von Betrug gesprochen hat.
Unterstellt habe ich gar nichts.
Ich habe nur gesagt, wenn man es nicht angibt, ist es Betrug.
Was DU nun machst, spielte dabei keine Rolle.
68 Antworten
Leute, die ersten Antworten auf den Thread waren ja noch ok, bis dann die Moralapostel ihre Meinung zum Besten gaben.
Wollte eigentlich faktische Antworten haben (habe ich ja auch zum Teil bekommen) und nicht hören wie gemein ich doch bin und wer weiss, ob die, die sich hier mit erhobenem Zeigefinger so aufspielen, auch im RL so menschenfreundlich sind.
Die Gebrauchtwagenhändler sind doch zu einem grossen Teil auch keine Menschenfreunde, sondern sehen nur IHREN Vorteil. Ich möchte sogar so weit gehen, dass ein nicht unerheblicher Prozensatz Betrüger sind (eigene Erfahrung).
Aber naja, regt euch nur weiter über meine lackierter Stosstange auf.
Danke an "one o" und "illu" für eure Meinungen.
Zitat:
Original geschrieben von one o
..in diesem fall bürgt ja das autohaus für das auto, nicht der vorbesitzer.Zitat:
Original geschrieben von illu89
😠 ist bei uns so passiert. nen 3er golf vom VW Autohaus gekauft - später musste er dann mal wegen nem Umfall zum Lackierer --> dabei ist rausgekommen das er schonmal auf der Richtbank war.
so schnell kann der Spaß auffliegen - Ich würde das Risiko nicht eingehen. lieber auf Nummer sicher gehen und angeben.
wenn ein händler so ein auto verkauft und den schaden nicht angibt, dann
ist er ohnehin ein betrüger.gruß w.
evtl auch aufgrund von unwissen des Autohauses, da es den Wagen als unfallfrei angekauft hat... konnte er damals selbst nicht so genau nachvollziehen, da wohl der böse Azubi die Unterlagen nicht so genau geführt hat 😕
haben dann nen Kampfpreis für nen G4 raugeschlagen 😉 wäre er nicht so kooperationsfreudig gewesen hätte das größere Kreise gezogen 😛
@TE Für ein oder zwei -hundert Euro, die es vielleicht weniger gibt würde ich das Risiko jedenfalls nicht eingehen(war ja schließlich kein großer Schaden und ist sicher ordentlich heile gemacht^^)
Also wenn Lackiert werden musste oder gar Teile gerichtet oder getauscht werden mussten die der Sicherheit des Fahrzeugs dienen z.B. die Scheinwerfer ist es ein Unfallschaden. Dieser muss bei Weitergabe des Fahrzeugs mit angegeben werden. Wer das nicht tut begeht ein vorsätzlichen Betrug. Die Strafe dafür ist mehr als der Verlust den Du beim Verkauf machst.
Wenn Dir einer in dein Auto gefahren ist bekommst du den Wertverlust ja von der Versicherung ersetzt. Wenn Du ein Unfall baust dann hast du eh selbst schuld.
geade noch was interessantes gefunden:
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article3943204.html
da stehen auch ein par verweise auf das bgb drin
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@Hugin...
... also bist du dir mit deiner kurzen antwort: ANGEBEN - sicher? ich sage nein: es gibt ein urteil vom OLG karlsruhe, das dies bestätigt. reparierte stoßstange und scheinwerfer erneuern, ist kein unfallschaden. das auto ist daher unfallfrei. unfallwagen wär es nur dann, wenn das auto auf einer richtbank stehen würde. also die rechtslage ist doch anders als in burundi.
gruß w.
Es ging dem TE um das Angeben von Unfällen. Nicht darum, ob ein Wagen als Unfallwagen einzustufen ist.
Hast Du Probleme mit kurzen Antworten?🙄
Zitat:
Original geschrieben von Huginzwei
Es ging dem TE um das Angeben von Unfällen. Nicht darum, ob ein Wagen als Unfallwagen einzustufen ist.Hast Du Probleme mit kurzen Antworten?🙄
..wenn sie richtig sind sicher nicht. aber das ist eben die frage. nicht immer liegt in der kürze die würze. schönen tag noch !
gruß w.
Ach...Du behauptest, dass meine Antwort falsch ist? Dann mach mal Butter bei de Fische. Aber bitte nach dem für den TE gültigen Recht.
die Frage ist halt ob "Stoßstange u. Scheinwerfer gewechselt" + Lackiert schon als Unfallschaden bezeichnet werden kann --> für mich persönlich: nein.
Aber es muss ja irgendwo geregelt sein ab wann von einem unfallschaden gesprochen wird --> ein Gesetzestext oder ähnliches.
solange wir da aber nichts gefunden haben das du dem Händler im streitfall unter die Nase halten kannst bleibe ich bei --> angeben
Bis vor kurzem was ich noch sich mit dem "Angeben" jetzt nach ones Beiträgen bin ich mir garnicht mehr soooo sicher.
Zitat:
Original geschrieben von Allanon
Bis vor kurzem was ich noch sich mit dem "Angeben" jetzt nach ones Beiträgen bin ich mir garnicht mehr soooo sicher.
Kannst Dich ja im Streifall auf den Glauben eines Österreichers verlassen🙄🙄, der zugibt nicht zu wissen, wie es im deutschen Recht abgeht.
Wenn Du bsolute Rechtssicherheit haben willst, investiere ein paar Euro und lass Dich vom Anwalt beraten.
"Als Bagatellschäden in diesem Sinne können nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden angesehen werden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn diese keine weitergehenden Folgen haben (BGH NJW 1967, 1222; 1977, 1914; 1982, 1386; so auch OLG Koblenz VRS 96, 242)."
@Hugin..
servus,
was behaupte ich? ich stelle nur die frage in den raum. aber ich laß dir deine meinung und allanon muß selber entscheiden, da braucht er sicher keine moralapostel dazu. ob ich nun österreicher bin oder nicht, steht auch nicht zur debatte. oder hast du probleme mit unserer nationalität?
gruß w.
Zitat:
Original geschrieben von Bene22
also verpflichtet bis du zu garnichts.....Der Händler muss das selber erkennen können ob es ein Unfallfahrzeug ist oder nicht....Wenn du das Auto Privat veräußern wollen würdest müsstest du es angeben......
Bene schrieb ja auch so was ähnliches wie one.
Aber als Bagatellschaden geht es nicht durch das stimmt.
popeys link wiederlegt natürlich alles, selbst wenn man ein beschädigtes Fahrzeug unwissentlich gekauft hat, kann man beim wiederverkauf dafür belangt werden.
in was für ner Welt hier manche leben... Kein Autoverkäufer wird den pot. Kunden jemals darauf hinweisen, dass ne Stoßstange neu lackiert wurde oder ein Scheinwerfer gewechselt wurde. Die 1700 Taler kommen gerade bei Lackschäden ruckzuck zusammen...
Wenn er auf der Richtbank war, dann ist das was anderes - nach so einer Aktion leidet die Gesamtstabilität des Autos.
Tut mir leid, wenn ich euch aufwecken muss aber seit wir auf der Erde krabbeln, ist sich jeder selbst der Nächste und ich glaube nicht daran, dass ihr alle so ehrlich wärt, wenn es euch selbst betreffen würde.
Natürlich muss das jeder mit sich selbst ausmachen - selbst ich habe bei sowas schnell ein schlechtes Gewissen und erzähle sowas meistens lieber. Aber mit einer gewissen Distanz muss ich klar sagen, dass man bei Lackschäden oder gewechselten Lampen kein Fass aufmachen muss. Ich hab auch schon nen Gebrauchten gehabt, wo eindeutig nachlackiert wurde - und?