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Unfallschaden. Angeben, JA oder NEIN?

Themenstarteram 8. Juli 2009 um 12:34

Hallo,

ich habe die Tage bei meinem Händler einen Termin wobei er mein Fahrzeug, einen Goal bewerten möchte, da ich ihn in Zahlung geben möchte.

Nun hatte ich Anfang des Jahres einen kleinen Unfall, wobei die Scheinwerfer ersetzt worden sind und es einiges an Lackierarbeiten an der Front bedurfte. Es ist daraufhin alles fachmännisch repariert und lackiert worden, so dass man nichts mehr sieht.

Die Rechnung belief sich auf ca. 1700 Euro.

Muss ich diesen Schaden dem Verkäufer gleich mitteilen? Oder bin ich gar dazu verpflichtet? Oder soll ich es einfach verschweigen?

Danke.

 

Gruss A.

Beste Antwort im Thema

ich war nicht der einzige, der von Betrug gesprochen hat.

 

Unterstellt habe ich gar nichts.

Ich habe nur gesagt, wenn man es nicht angibt, ist es Betrug.

Was DU nun machst, spielte dabei keine Rolle.

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am 8. Juli 2009 um 18:03

Zitat:

Original geschrieben von tillmarius

Also wenn mich der Händler nicht nach sowas fragen würde, dann würde ich an nen Unfall garnicht mehr denken. Was weiß ich denn in dem Moment wo ich mir mein neues Auto raussuche was mal vor einem Jahr oder so war. Ich fahre jedenfalls nicht zum Händler und denke an einen alten Unfall. Da habe ich ganz andere Probleme und wie schon gesagt ist im Kopf nur der neue Wagen. Einen Betrug habe ich da aber mit Sicherheit nicht begangen. Anders sieht es aus wenn man gefragt wird bzw. es im Kaufvertrag angegeben wird. Was ja bei Privatverkauf sowieso immer mit drinnsteht.

Mit der Lackierung=Unfallschaden und demnach angeben wäre ich mir auch nicht so sicher. Ich kann doch mein Auto so lackieren wie ich will ohne einen Unfall gehabt zu haben. Solange ich dadurch keinen Unfall bzw. starke Rostschäden vertuschen will brauche ich auch nichts angeben.

MfG

Mark

...und demnächst machst Du dann nen eigenen Thread auf mit dem Titel:

Mein Händler hat mich über den Tisch gezogen!

:mad::mad:

am 8. Juli 2009 um 19:25

Zitat:

Original geschrieben von tillmarius

Also wenn mich der Händler nicht nach sowas fragen würde, dann würde ich an nen Unfall garnicht mehr denken. Was weiß ich denn in dem Moment wo ich mir mein neues Auto raussuche was mal vor einem Jahr oder so war. Ich fahre jedenfalls nicht zum Händler und denke an einen alten Unfall. Da habe ich ganz andere Probleme und wie schon gesagt ist im Kopf nur der neue Wagen. Einen Betrug habe ich da aber mit Sicherheit nicht begangen. Anders sieht es aus wenn man gefragt wird bzw. es im Kaufvertrag angegeben wird. Was ja bei Privatverkauf sowieso immer mit drinnsteht.

Lies Dir doch bitte mal den Beitrag von schulzi1977 durch und verstehe ihn auch. Am besten das nächste Mal BEVOR Du hier so einen absoluten Unsinn schreibst, sorry, aber anders kann man das wirklich nicht mehr bezeichnen.

Auch das Verschweigen ohne gefragt zu werden IST BETRUG, Unfallschäden sind AKTIV ANZUGEBEN, und zwar nicht nur beim Privatverkauf, sondern auch beim Verkauf an Händler.

Gegenüber einem Händler kann ich die Sachmängelhaftung für verdeckte Mängel ausschliessen, aber dies umfaßt eben nicht das arglistige Verschweigen bekannter Mängel oder Unfallschäden.

Wer das jetzt immer noch nicht kapiert hat, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Und die Bagatellgrenze wird von den Richtern inzwischen sehr niedrig und restriktiv angesetzt, weil es zu viele Schlauberger gegeben hat, die meinten das ausnutzen zu müssen.

Und das Du das vergessen hast, weil Du wegen dem Neukauf ganz ganz dolle aufgeregt gewesen bist, wird sicher den Richter absolut überzeugen, weil er so blöde Ausreden ja auch noch nie vorher zu hören bekommen hat :p

Gruß

Stefan

am 8. Juli 2009 um 20:10

Tja, jetzt wollte ich gerade ein schönes beispiel posten. nur ist der "beweis" leider vom user in seinem blog gelöscht worden.

möchte dieses fahrzeug Mobile anzeige bmw 5er touring verkaufen.

bis heute morgen hatte er in seinem blog einen artikel über einen unfall an eben diesem fahrzeug. ist ihm vorne links jemand reingefahren. scheinwerfer, stoßfänger, querlenker, halbachse unter anderem defekt. sprach von 5000€ schaden. in seiner anzeige bei mobile ja doch kein wort davon. und eben wie gesagt, seit heute morgen oder gestern abend ist auch der blogartikel darüber verschwunden. Bei soetwas finde ich schon das man nahezu von betrug sprechen kann. denn hierbei handelt es sich für mich eindeutig um einen unfallschaden.

jens

am 8. Juli 2009 um 20:20

Achtet beim Kauf eines Gebrauchtwagens beim Händler im Vertrag auf "Unfallfrei lt. Vorbesitzer" - d.h. der Händler hat das Fahrzeug nicht auf rep. Unfallschäden geprüft und ist somit aus dem Schneider.

Wir wären beinahe darauf reingefallen. Der Verkäufer sicherte Unfallfreiheit zu - weigerte sich aber in den Vertrag nur "Unfallfrei" zu schreiben - dann war das Fahrzeug plötzlich verkauft.

Lt. seiner Aussage wäre es lt. "Gesetz" üblich - "unfallfrei lt. Vorbesitzer" zu schreiben.

Ich selbst würde immer einen rep. Schaden beim Verkauf angeben. Ob dies der Händler dann später weitergibt?

Seid Ihr Euch nicht sicher - macht eine Probefahrt und ab geht es zum TÜV - der kann die Lackdichte messen etc. Kostet nicht die Welt.

Vor allem, wenn ein Fahrzeug extrem billiger ist - trotz "unfallfrei".

am 8. Juli 2009 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von Sabine111

Achtet beim Kauf eines Gebrauchtwagens beim Händler im Vertrag auf "Unfallfrei lt. Vorbesitzer" - d.h. der Händler hat das Fahrzeug nicht auf rep. Unfallschäden geprüft und ist somit aus dem Schneider.

Wir wären beinahe darauf reingefallen. Der Verkäufer sicherte Unfallfreiheit zu - weigerte sich aber in den Vertrag nur "Unfallfrei" zu schreiben - dann war das Fahrzeug plötzlich verkauft.

Lt. seiner Aussage wäre es lt. "Gesetz" üblich - "unfallfrei lt. Vorbesitzer" zu schreiben.

Ich selbst würde immer einen rep. Schaden beim Verkauf angeben. Ob dies der Händler dann später weitergibt?

Seid Ihr Euch nicht sicher - macht eine Probefahrt und ab geht es zum TÜV - der kann die Lackdichte messen etc. Kostet nicht die Welt.

Vor allem, wenn ein Fahrzeug extrem billiger ist - trotz "unfallfrei".

du hast aber schon gelesen das der TE den Händler über den Tisch ziehen will oder ?

Hier gehts nich um den Kauf sondern um die Inzahlunggabe eines Wagens mit Schaden

am 8. Juli 2009 um 20:40

Also mein alter 4er hatte 2 x nen Ditsch. Der letzte Ditsch war irgendwie im Febrar 2009 und beim Richten wurde der Wagen wieder richtig schon aufgearbeitet. Ein paar andere Macken auf der Seite sind dann auch gleich mit verschwunden.

Ich meine, dass das eher wertsteigernd war.:)...und natürlich ahbe ich dem Händler auch die Rechnungen dazu übergeben.

Themenstarteram 9. Juli 2009 um 14:52

So,

war heute beim :) und hab innerhalb der ersten 5 Minuten des Gesprächs den Schaden ANGEGEBEN.

Nach Erfolgter Wertschätzung meines Goals (1.6, 102 ps, 55000 km, 4 Türer) nannte er mir, wie ich finde eine faire Summe, 8500 Euro.

Denke das ich selbst ohne Vorschaden nicht viel mehr bekommen hätte.

Trotzdem krasser Wertverlust, wenn man bedenkt das ich vor kanpp 2 Jahren noch 16600 Euro bezahlt habe.

 

LG und Danke nochmal an Alle die mir geholfen haben, und damit schliesse ich "die Kritiker" mit ein ;)

 

Gern geschehen, gut das du "Auf den rechten Weg" zurückgefunden hast:D;) Dann ist ja alles OK.

Gruss Björn:)

am 9. Juli 2009 um 15:56

Zitat:

Original geschrieben von Jens1978h

Tja, jetzt wollte ich gerade ein schönes beispiel posten. nur ist der "beweis" leider vom user in seinem blog gelöscht worden.

möchte dieses fahrzeug Mobile anzeige bmw 5er touring verkaufen.

bis heute morgen hatte er in seinem blog einen artikel über einen unfall an eben diesem fahrzeug. ist ihm vorne links jemand reingefahren. scheinwerfer, stoßfänger, querlenker, halbachse unter anderem defekt. sprach von 5000€ schaden. in seiner anzeige bei mobile ja doch kein wort davon. und eben wie gesagt, seit heute morgen oder gestern abend ist auch der blogartikel darüber verschwunden. Bei soetwas finde ich schon das man nahezu von betrug sprechen kann. denn hierbei handelt es sich für mich eindeutig um einen unfallschaden.

jens

Nur weil er in seiner Beschreibung den Unfall noch nicht angegeben hat heisst das noch lange nicht das er den Interessenten den Unfall verschweigt bzw. als unfallfrei verkauft! Immo steht in seiner Anzeige auch nichts von "Unfallfrei" drin

Ich persönlich wäre vorsichtig mit solchen Aussagen im Vorfeld Betrug zu unterstellen, in einem öffentlichen Forum sowieso....sowas kann auch ins Auge gehn;)

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