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Unfallschaden. Angeben, JA oder NEIN?

Themenstarteram 8. Juli 2009 um 12:34

Hallo,

ich habe die Tage bei meinem Händler einen Termin wobei er mein Fahrzeug, einen Goal bewerten möchte, da ich ihn in Zahlung geben möchte.

Nun hatte ich Anfang des Jahres einen kleinen Unfall, wobei die Scheinwerfer ersetzt worden sind und es einiges an Lackierarbeiten an der Front bedurfte. Es ist daraufhin alles fachmännisch repariert und lackiert worden, so dass man nichts mehr sieht.

Die Rechnung belief sich auf ca. 1700 Euro.

Muss ich diesen Schaden dem Verkäufer gleich mitteilen? Oder bin ich gar dazu verpflichtet? Oder soll ich es einfach verschweigen?

Danke.

 

Gruss A.

Beste Antwort im Thema

ich war nicht der einzige, der von Betrug gesprochen hat.

 

Unterstellt habe ich gar nichts.

Ich habe nur gesagt, wenn man es nicht angibt, ist es Betrug.

Was DU nun machst, spielte dabei keine Rolle.

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am 8. Juli 2009 um 12:35

Angeben.:rolleyes:

am 8. Juli 2009 um 12:37

also verpflichtet bis du zu garnichts.....Der Händler muss das selber erkennen können ob es ein Unfallfahrzeug ist oder nicht....

Wenn du das Auto Privat veräußern wollen würdest müsstest du es angeben......

Zitat:

Original geschrieben von Allanon

Hallo,

ich habe die Tage bei meinem Händler einen Termin wobei er mein Fahrzeug, einen Goal bewerten möchte, da ich ihn in Zahlung geben möchte.

Nun hatte ich Anfang des Jahres einen kleinen Unfall, wobei die Scheinwerfer ersetzt worden sind und es einiges an Lackierarbeiten an der Front bedurfte. Es ist daraufhin alles fachmännisch repariert und lackiert worden, so dass man nichts mehr sieht.

Die Rechnung belief sich auf ca. 1700 Euro.

Muss ich diesen Schaden dem Verkäufer gleich mitteilen? Oder bin ich gar dazu verpflichtet? Oder soll ich es einfach verschweigen?

Danke.

 

Gruss A.

Das musst du angeben !

Siehe hier :

http://www.frag-einen-anwalt.de/...eines-Gebrauchtwagens-__f11861.html

angeben = Fair, kein schlechtes Gewissen, alles ok

 

nicht angeben = Könnte dir später auf Butterende schlagen, wegen versuchtem Betrug.

Themenstarteram 8. Juli 2009 um 12:54

Und was wäre, wenn ich von dem Schaden keine Kenntnis habe, da ich ihn ja schon gebraucht gekauft hatte?

Könnte ja theroetisch auch beim Vorgänger (Autoverleih) passiert sein, oder?

Hast du den Link mal geöffnet und es dir durchgelesen ?

am 8. Juli 2009 um 12:56

Beturg bleibt Betrug. Ggf. klärt dann das Gericht, wer der Betrüger ist.

Zitat:

Original geschrieben von Allanon

Und was wäre, wenn ich von dem Schaden keine Kenntnis habe, da ich ihn ja schon gebraucht gekauft hatte?

 

Könnte ja theroetisch auch beim Vorgänger (Autoverleih) passiert sein, oder?

oh man, was ist das denn dann für ne linke Nummer.

Der Autoverleih hat alle Unfälle garantiert in seinen Unterlagen, das lässt sich sofort rausfinden.

Armes Deutschland.

Von vorne bis hinten wird betrogen und gelogen.

Keine Frage ... Angeben!

Themenstarteram 8. Juli 2009 um 13:01

@popeye

ja, habe ihn mir durchgelesen. Frage hat sich erledigt Danke.

@Johanno

Um Deutschland mache ich mir keine Sorgen, irgendwo gleicht sich das alles wieder aus wo "WIR" belogen und betrogen werden.

Also puste dich hier nicht so auf und Betrug brauchste mir auch nicht gleich zu unterstellen!!!!!

War nur ne theoretische Frage.

Werde denn Schaden natürlich angeben.

Danke für eure Antworten.

ich war nicht der einzige, der von Betrug gesprochen hat.

 

Unterstellt habe ich gar nichts.

Ich habe nur gesagt, wenn man es nicht angibt, ist es Betrug.

Was DU nun machst, spielte dabei keine Rolle.

Themenstarteram 8. Juli 2009 um 13:07

Ok, kein Problem.

Danke nochmals für deine Meinung.

Habe nur mit dem Gedanken gespielt, da ich selbt schonmal vor einigen Jahren von einem Händler einen Unfallwagen angedreht bekommen habe.

Ist ein Auto nicht erst ein "Unfallwagen" wenn geschweißt oder gerichtet wurde? Also angeben würde ich die Sache schon, aber zum Unfallwagen dürfte ihn das nicht machen.

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