Unfall
Moinsen.
Ich weiss nicht ob ich hier mit dem Thema richtig bin.
Folgendes ist passiert:
War beim Freundlichen, einen Kühlwasserschlauch abgeholt.
Wie ich rauskam, ist mir jemand mit seinem Transporter in den rechten Kotflügel gefahren.
Daraufhin habe ich die Polizei dazugeholt.
Schuldfrage steht fest. Verursacher 100% schuldig.
Also ich direkt wieder beim Freundlichen rein, und ihn beauftragt den Unfall zu reparieren. (Neuer Kotflügel und innen Kotflügel wurde bestellt. Achsvermessung wird auch stattfinden.)
Nun möchte ich, bei der gegnerischen Versicherung noch einen Antrag auf "Wertverlust bei Wiederverkauf" stellen.
D.h. dadurch, das der Wagen nun nicht mehr Unfallfrei ist, möchte ich die Differenz zu einem normal Wiederverkaufspreis ohne Unfall erlangen.
Wie hoch kann ich diesen Betrag ansetzen?
Hat von euch jemand Erfahrung damit?
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von wolfgangbiehk
Bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich zum Anwalt gehen.
So ein Quatsch.
Wegen so einer Kleinigkeit, bei der die Schuldfrage völlig klar ist.....
Aber das ist typische Vollkaskomentalität in Deutschland. Irgendwer wird das schon bezahlen.
59 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
womit wir dann wieder beim thema sind - was ich oben bereits angeschnitten habe - das ein geschädigter der seine rechte nicht kennt (bzw. nicht anwaltlich durchsetzt) auch nur das bekommt, was die versicherung für richtig hält...Zitat:
Original geschrieben von metlix
Von den 25 Euro Unkostenpauschale hat mir niemand etwas gesagt....was dann nicht selten weit unter dem liegt, was ihm rechtlich zusteht!
Jetzt scheißt du dich wegen 25€ ein?
Mein gott, müssen es manche nötig haben - wegen deine 3 briefmarken, telefon haste eh keine extrakosten, da du sicherlich ein flat hast.
Ja, ja, es geht dir ums prinzip ("weil ich ein Deutscher bin"😉.
Da fällt ein nicht mehr dazu ein.
Anwaltlich etwas durchsetzten kann er immer noch wenn die versicherung nicht bzw. zu wenig zahlen möchte.
Ich denke aber, bei so ein popelkram macht die überhaupt kein stress, da der sachverhalt kaum möglichkeiten bieten wird.
Die machen dann stress, wenn sie sich changen auf eine minderung oder keine zahlung der schadenssumme ausrechnen. Desweiteren wird die zahlung von großen summen gerne hinaus gezögert. Ist hier aber auch nicht der fall.
Auf der anderen seite ist der geschädigte rechtlich verpflichtet, die kosten so gering wie möglich zu halten und alle unnötigen dinge zu vermeiden.
Achwas, wie schon geschrieben, das kümmert bei der Versicherung keinen Menschen. Solche Fälle wie den hier beschriebenen haben die dort jeden tag zu Hauf. Da schaut ein Sachbearbeiter drüber, hakt ab und setzt die Zahlung frei. Wenn die wegen jedem Schaden in der Größenordnung erst noch hin und her überlegen, ob und wo sie noch 1,50 EUR sparen könnten, bräuchten die viel mehr Personal für die Bearbeitung der Schadensfälle.
Aber ich sags ja: Bald haben wir hier Verhätnisse wie in den USA. Der Ast von Nachbars Baum hängt zu weit in meinen Garten? Der Anwalt wirds schon richten.....warum denn selber rübergehen und das Gespräch suchen (wenn mich der Ast denn wirklich stört)?
Die Werkstatt hat Murks gemacht? Kein Problem, gehe ich eben zum Anwalt. Warum sollte man sich erstmal selber bemühen, die Angelegenheit zu klären?
Das ist eben der Zeitgeist: Man versucht immer und aus allem einen persönlichen Vorteil zu ziehen. Schadensbeseitigung reicht nicht mehr, man muß zwingend entschädigt werden, für das schwere Leid, das einem zugefügt wurde.
So wie es Jared hier geschildert hat, läuft es im Idealfall ab und besser kann man es ja kaum haben. Nach zwei Tagen war das Auto heile und sauber. Da hätte auch kein Anwalt geholfen, denn der wird nicht in der Nachtschicht das Auto reparieren.
Zitat:
Original geschrieben von fehlzündung
Aber ich sags ja: Bald haben wir hier Verhätnisse wie in den USA. Der Ast von Nachbars Baum hängt zu weit in meinen Garten? Der Anwalt wirds schon richten.....warum denn selber rübergehen und das Gespräch suchen (wenn mich der Ast denn wirklich stört)?
Anwalt ?
In den Staaten holt man da direkt die Knarre 😛
Scheinst dich ja auszukennen....:-)
Kommt wohl auf den jeweiligen Staat an. In Texas bestimmt....
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von A5er
Jetzt scheißt du dich wegen 25€ ein?
ich scheiße mich nicht deswegen ein... 🙄
es ging lediglich darum, das hier sinngemäß behauptet wurde, das mit einem anruf bei der versicherung alles geklärt wäre und man auch das bekommt was einem rechtlich zusteht - das dies eben nicht der fall ist, hat der darauf folgende post vom te ja eindrucksvoll bestätigt! 😰
Zitat:
Die machen dann stress, wenn sie sich changen auf eine minderung oder keine zahlung der schadenssumme ausrechnen.
wenn der te fiktiv abrechnen möchte, sind die chancen alleine schon aufgrund des fahrzeugalters gegeben!
Zitat:
und alle unnötigen dinge zu vermeiden.
woher will ein normaler bürger denn überhaupt wissen was er darf bzw. was ihm zusteht und was nicht?! da bleibt halteben nur der gang zum anwalt...
Nabend.
Nach den ganzen Beiträgen hier, habe ich noch eine Frage an dich MagirusDeutzUlm.
Was genau steht mir jetzt zu?
Also volles Programm, was kann ich bei der gegnerischen Versicherung holen.
Folgende Dinge sind mir Bereits bekannt:
- Unkostenpauschale (25 Euro, Für den ganzen Aufwand oder zeitlich? Geht da noch mehr?)
- Wertminderung des Fahrzeugs (Laut Formel und Rechnung von dir 93 Euro)
- Reperatur des Schadens in Werkstatt meiner Wahl
- Gutachter miener Wahl
- Leihwagen für die Zeit der Reperatur
- Anwalt, sofern von mir verlangt.
Habe ich dort noch was vergessen?
Zitat:
Original geschrieben von metlix
- Unkostenpauschale (25 Euro, Für den ganzen Aufwand oder zeitlich? Geht da noch mehr?)
die 25€
(je nach versicherung gibts auch nur 20€)sind pauschal...
willst du mehr haben, musst du dies entsprechend (z.b. einzelverbindungsnachweis, quittungen) nachweisen!
lohnausfall wird i.d.r. nicht erstattet...
Zitat:
- Wertminderung des Fahrzeugs (Laut Formel und Rechnung von dir 93 Euro)
formel und rechnung von mir?! 😕
Zitat:
- Reperatur des Schadens in Werkstatt meiner Wahl
jop...
Zitat:
- Gutachter miener Wahl
jop...
Zitat:
- Leihwagen für die Zeit der Reperatur
beim leihwagen darauf achten, das dir KEIN leihwagen nach dem unfallersatzwagentarif angedreht wird...
Zitat:
- Anwalt, sofern von mir verlangt.
jop...
Tschuldigung, das mit der Formel war sportline100.
Welchen Leihwagen soll ich dann nehmen, wenn nicht nach Unfallersatzwagentarif?
Apropo noch ein Bild des Schaden im Anhang:
Zitat:
Original geschrieben von metlix
Welchen Leihwagen soll ich dann nehmen, wenn nicht nach Unfallersatzwagentarif?
einen ganz normalen leihwagen, der nicht nach dem unfallersatzwagentarif in rechnung gestellt wird...
...der unfallersatzwagentarif ist nämlich ein vielfaches teurer, als der reguläre (und somit auch der preis, den dir die versicherung erstattet) mietpreis für das fahrzeug!
Zitat:
Original geschrieben von fehlzündung
So ein Quatsch.Zitat:
Original geschrieben von wolfgangbiehk
Bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich zum Anwalt gehen.Wegen so einer Kleinigkeit, bei der die Schuldfrage völlig klar ist.....
Aber das ist typische Vollkaskomentalität in Deutschland. Irgendwer wird das schon bezahlen.
Erstens spielt die Schuldfrage keine Rolle, zweitens hat das nichts mit Vollkaskomentalität zu tun, sondern mit Intelligenz und Sicherheit.
Nein, eher mit Raffgier! Wenn ich mir hier anschaue, wie manche drauf erpicht sind, aus einem Unfall (man denke nochmal über das Wort nach, da ist hat jemandem was blödes passiert, keine Absicht, kein Vorsatz, einfach mal ne Sekeunden nicht aufgepasst) jeden Cent raus zu pressen, der irgendwie geht, weil "es einem ja zusteht". Ja genau das ist es, was mit "Vollkaskomentalität" gemeint ist.
Und wenn ich mir den kleinen Blechschaden da anschaue, dann gibts dafür wahrscheinlich auch keinen Wertminderungsausgleich von der Versicherung, denn wenn der Kotflügel da fachgerecht ausgetauscht wurde gilt der Wagen nicht als Unfallwagen. Leider gibt es keine exakte Definition von "Unfallwagen", aber idR ist es so, dass man reine Blechschäden an Verkleidungsteilen wenn dabei keine tragenden Teile oder Teile die fest mit der Karosse verschweißt sind in Mitleidenschaft gezogen wurden, beim Verkauf nicht als Unfallschaden mit angeben muss. Eine von Parkremplern zerkratzte und daher ersetzte Stoßstange macht z.B. auch keinen Unfallwagen.
Unabhängig davon:
Warum seit ihr nicht damit zufrieden, wenn der Schaden einfach fachgerecht, ohne Kosten und ohne Bürokratie behoben wird und fertig (=Abtrittserklärung bei der Werkstatt).
Und da die Reparatur kaum mehr als einen Tag dauern wird, wäre es mir auch wirklich vollkommen egal, ob ich für die Zeit einen VW Up, Polo, Golf, Passat oder Phaeton bekommen würde. Diesen einen Tag wirst du schon überstehen, Hauptsache das Auto fährt.
Alles was darüber hinaus geht, mag dir vielleicht rein rechtlich zustehen. Nötig ist es aber nicht. Und allein der Aufwand, mich um all den Kram kümmern zu müssen (Anwalt, Gutachter, Termine, allein schon hier im Forum Tagelang Vorgehensweisen zu diskutieren), nur um am Ende 50 EUR Gewinn an nem verbeulten Kotflügel zu machen... man kann es sich halt auch selbst komplizierter machen als nötig.
PS.: Und ein "intelligentes" Vorgehen kann ich darin auch nicht erkennen, denn die Zeit, die du mit diesem Mist wegen so einem Krümelbetrag verplemperst ersetzt dir keiner.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
es ging lediglich darum, das hier sinngemäß behauptet wurde, das mit einem anruf bei der versicherung alles geklärt wäre und man auch das bekommt was einem rechtlich zusteht - das dies eben nicht der fall ist, hat der darauf folgende post vom te ja eindrucksvoll bestätigt! 😰
Und mein Posting hast dü einfach ignoriert, gell? Passt ja auch nicht so schön zu deinem. Es ist nämlich in der Tat
genauso einfach:
- Versicherung anrufen
- Autohaus anrufen zum Termin machen
- Auto hinbringen und Abtrittserklärung unterschreiben (dabei ggf. Leihwagen mitnehmen)
- Auto abholen, fertig.
Stimme voll zu@Jared.
Das ist ein verdrückter Kotflügel. Schrauben auf, neuen dran. Fertig!
Manche würden, wenn es möglich wäre noch ein HWS geltend machen, wäre jemand drin gesessen..😉
Nur damit keine Mißverständnisse aufkommen:
Ich würde jedem raten, die Polizei, einen Gutachter und einen Anwalt einzuschalten, wenn es sich um einen größeren Schaden und/oder Personenschäden handelt.
Insbesondere bei Personenschäden ist die Abwicklung doch recht kompliziert und je nach Personenschaden bestehen (zu Recht) weitreichende Ansprüche bis hin zu dauerhaften Renten. Das kann und soll kein Normalbürger alles wissen und einfordern können.
Wenn ich aber diese kleine Beule da im Kotflügel sehe, dann frage ich mich wirklich, wozu man dafür einen 3-Seiten-Thread braucht. Gut, der TE ist jung (ich glaube Jahrgang 1993) und ihm fehlt sicher etwas Lebenserfahrung. Trotzdem sollte jemand, der volljährig ist und die Erlaubnis zum Führen von PKW mit Verbrennungsmaschine besitzt, auch in der Lage sein, sowas alleine zu regeln.
Was das mit Sicherheit zu tun hat, weiss ich allerdings nicht. Ein Dritter fährt in ein korrekt abgestelltes Fahrzeug. Was gibt es da an der Schuldfrage zu rütteln. Da wird auch die gegenerische Versicherung nicht darauf bestehen, dass der TE Schuld ist. Ansonsten, wie Jared auch schrieb, Auto in die Werkstatt, Abtretungserklärung und zwei Tage später einen reparierten Wagen bekommen (der m.E. auch kein Unfallwagen ist). Dafür braucht man nicht mal einen Gutachter, geschweige denn einen Anwalt.
Und nochmal zum drüber nachdenken: Der Unfallverursache rhat sich sicher am meisten von allen über das Malheur geärgert. Er ist sicher nicht in böser Absicht in das Auto gefahren, sondern war kurz unaufmerksam oder hat etwas übersehen. Wer kann von sich behaupten, dass ihm das noch nie passiert ist, auch wenn es bislang immer gut ging?
Zitat:
Original geschrieben von Jared
denn wenn der Kotflügel da fachgerecht ausgetauscht wurde gilt der Wagen nicht als Unfallwagen.
er ist allerdings auch NICHT unfallfrei!
und hier sind wir dann dort angekommen, wo ein fahrzeug zeitgleich "
keinunfallfahrzeug" aber auch "
nichtunfallfrei" ist... 😰
...viel spaß dann dabei, wenn dieser unfall in der fahrzeughistorie auftaucht, du aber beim verkauf angekreuzt hast, dass das fahrzeug unfallfrei ist!
In diesem fall hat @MagirusDeutzUlm recht, auch wenn ich sonst @Jared und @fehlzündung in allen anderen aussagen zustimme.
Allerdings schreibt @Jared vom "Unfallwagen" und nicht "Unfallfrei".
Beim verkauf muss er diesen schaden wohl angeben, wenn er sich rechtlich absichern möchte. Einen Unfallwagen hat er vermutlich jedoch nicht.
Quelle unfallfrei.info
Die exakte fachtechnische Definition lautet:
“Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei”.
Ein Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis.
Wie groß und stark dieses Ereignis sein soll ist dabei also völlig unwichtig. Es könnte zum Beispiel nur ein Gegenstand wie ein Stein oder Dachziegel oder sonst irgendwas auf oder gegen das Fahrzeug prallen und dieses beschädigen. Wenn man es ganz genau nimmt, wäre selbst eine Delle, die Ihr Nebenmann auf dem Parkplatz versehentlich beim ein-oder aussteigen mit seiner Tür in Ihre Seite donnert, ein Unfallschaden. Hierbei handelt es sich dann aber nur um sogenannte Bagatellschäden..
Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen und kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen.
Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte.
Quelle stern.de
Was ist unfallfrei?
Genau genommen sind nur die wenigsten Wagen, die schon ein paar Jahre auf dem Buckel haben, im rechtlichen Sinne "unfallfrei". Die Definition ist eindeutig: "Nur ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei." Käufer von Neuwagen und Tageszulassungen werden sicher selten Probleme mit einem Unfallfahrzeug haben. Obwohl es auch schon vorgekommen ist, dass nagelneue Autos auf dem Transport oder dem Hof beschädigt wurden. Grundsätzlich sind alle Schäden, die durch äußere Einwirkung am Fahrzeug entstanden sind, "Unfallschäden". Dazu zählen keineswegs nur massive Schäden, die tragende Teile beschädigt haben, sondern auch typische Kleinschäden wie Parkrempler etc. Um das Prädikat "unfallfrei" zu verdienen, muss der Wagen also ohne vorhergegange Beschädigungen sein.
Bagatellschaden
Vorsicht auch mit dem Begriff "Bagatellschaden". Im Werkstattjargon werden so Lack- und Karosserieschäden genannt, bei denen keine tragenden Teile des Autos verformt oder beschädigt worden sind. Beim Austausch von Kühler und Haube und bei einer eingedrückten Tür spricht man daher "Bagatellschäden". Damit gilt das Fahrzeug nicht als "Unfallwagen". Aber der Umkehrschluss geht nicht, denn dieser Wagen ist nicht "unfallfrei". Im Zusammenhang mit der Eigenschaft "unfallfrei" müssen Bagatellschäden echte Bagatellen sein, die nach Reparatur den Wert des Fahrzeugs nicht weiter herabsetzen. Dazu würde eine gesprungene Scheibe zählen, das Ausbessern von Lackkratzern oder das Ersetzen eines Scheinwerfers.