Unfall
Moinsen.
Ich weiss nicht ob ich hier mit dem Thema richtig bin.
Folgendes ist passiert:
War beim Freundlichen, einen Kühlwasserschlauch abgeholt.
Wie ich rauskam, ist mir jemand mit seinem Transporter in den rechten Kotflügel gefahren.
Daraufhin habe ich die Polizei dazugeholt.
Schuldfrage steht fest. Verursacher 100% schuldig.
Also ich direkt wieder beim Freundlichen rein, und ihn beauftragt den Unfall zu reparieren. (Neuer Kotflügel und innen Kotflügel wurde bestellt. Achsvermessung wird auch stattfinden.)
Nun möchte ich, bei der gegnerischen Versicherung noch einen Antrag auf "Wertverlust bei Wiederverkauf" stellen.
D.h. dadurch, das der Wagen nun nicht mehr Unfallfrei ist, möchte ich die Differenz zu einem normal Wiederverkaufspreis ohne Unfall erlangen.
Wie hoch kann ich diesen Betrag ansetzen?
Hat von euch jemand Erfahrung damit?
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von wolfgangbiehk
Bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich zum Anwalt gehen.
So ein Quatsch.
Wegen so einer Kleinigkeit, bei der die Schuldfrage völlig klar ist.....
Aber das ist typische Vollkaskomentalität in Deutschland. Irgendwer wird das schon bezahlen.
59 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von A5er
Allerdings schreibt @Jared vom "Unfallwagen" und nicht "Unfallfrei".
vermutlich sind sich viele auch garnicht bewusst, das es hier diesen kleinen, feinen
- aber im zweifelsfall sehr teuren -unterschied gibt!
Zitat:
Einen Unfallwagen hat er vermutlich jedoch nicht.
beim verkauf läufts im endeffekt aufs selbe raus...
...der verkäufer bekommt nichtmehr das geld, das er bekommen würde, wenn er im kaufvertrag "unfallfrei" ankreuzen könnte!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
beim verkauf läufts im endeffekt aufs selbe raus...
...der verkäufer bekommt nichtmehr das geld, das er bekommen würde, wenn er im kaufvertrag "unfallfrei" ankreuzen könnte!
Ich hatte selber mal einen (noch schlimmer) beschädigten kotflügel. Hat mir einer mit seinem anhänger den kotflügel halb weggerissen. Das ganze wurde vom freundlichen mit originalteilen ganz sauber repariert - spaltmaße passen, lack hat keinen farblichen unterschied. Anwalt habe ich übrigens nicht gebraucht - unfallhergang war recht ähnlich.
Ich werde zwar den käufer darauf hinweisen und es auch im kaufvertrag vermerken, aber da der originalzustand wieder hergestellt wurde werde ich preisabschläge nicht akzeptieren.
Im endeffekt kommt es eh darauf an, wann man das fahrzeug verkauft. Sicherlich werden käufer eines relativ jungen gebrauchten mit wenig km mehr darauf schauen (zu recht). Sollte er seinen Golf aber erst in 5 Jahren mit 200Tkm verkaufen, juckt das kaum noch jemanden.
Meiner wird voraussichtlich erst in 3Jahren (ist dann 8Jahre) mit 200Tkm verkauft.
@A5er:
Danke, dass du diese Definition noch einmal herausgesucht hattest (ich war zu faul dazu).
Wenn man dieser Definition im Spezielle wie im Allgemeinen folgt, dann hilft auch kein Anwalt mehr, denn ich behaupte, dass es praktisch kein Fahrzeug mit mehr als 50.000 km Laufleistung gibt, dass nach dieser Definition noch unfallfrei ist. Selbst unvermeidliche Steinschläge auf Motorhaube, Front und Scheibe oder das innerhalb eines Autolebens nahezu unvermeidliche Anstupsen der Türe an einem Gegenstand oder Kratzer an der Türe von Eheringen, Schuhe an der Einstiegsleiste oder Körben an der Ladekannte führen dazu, dass ein Wagen nicht mehr unfallfrei genannt werden darf. Es ist demnach ein Zustand, den jedes Alltagsauto früher oder später durch die ganz allgemeine Abnutzung erreicht. Ein wirklich sinnlose, da viel zu weit reichende Definition.
Abgesehen von dem leichten Heckschaden damals (nur Schürze) wäre meiner nach dieser Definition auch nicht mehr unfallfrei. Mir hat z.B. ein Steinschlag den linken Nebelscheinwerfer zerkloppt, welcher dadurch ersetzt werden musste (von den sonstigen Steinschlägen mal abgesehen).
Krasser Thread für so einen Popel Sachverhalt...
Die Delle wird bei dem Wagen mit dem Alter und km absolut keine Rolle mehr spielen! Aber klar die paar Euro kann der TE jetzt noch mitnehmen, wenn es da überhaupt was gibt! Dafür einen Anwalt bei so einem Schaden einzuschalten is aber schon etwas übertrieben...
Mögliches Szenario wenn der Wagen in schätzungsweise 3 Jahren mit 11 Jahren aufm Buckel und 130tkm verkauft wird:
"Hatte der nen Unfall?"
"Nee, nur mal nen Parkrempler der aber von der Vertragswerkstatt repariert wurde. Die haben sauber gearbeitet, kann dir auch die Belege dazu zeigen."
"Ah ja gut, da sieht man ja gar nichts. Was mit allerdings nicht gefällt sind die Kratzer hier und da hinten, die vielen Steinschläge, die Ladekante, die abgenutzen Sitze, das abgegriffene Lenkrad usw etc..."
Wie Jared schon schrieb, der Gesamtzustand is dann so schlecht, dass ein renovierter Kotflügel wohl kaum ins Gewicht fällt. Und so würde ich das als Versicherung und Gutachter (auch mit Anwalt) 😉 berechnen!
mfg TommyB
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Es ist wirklich ein grosser Thread geworden, was ich nicht erwartet habe 😁
Folgendes vorweg.
Das Fahrzeug geht nächste Woche zum Freundlichen, während der reperaturzeit wird mir ein Ersatzwagen gestellt.
Allerdings werde ich bei der gegnerischen Versicherung dennoch versuchen, eine Wertminderung und auch die Unkostenpauschale herauszuholen.
Ich zahle im Jahr genug Geld an meine Versicherung, da kann man jeden Euro gebrauchen.
PS: Ja, bin Jahrgang 1993, deshalb auch noch nicht die Erfahrung in dem ganzen. Was ist denn diese Abtretungserklärung?
Damit tritts du den Schaden an die Werkstatt ab und die kümmert sich dann um alles weitere. D.h. die reparieren dein Auto und sehen dann selbst zu, dass sie das Geld direkt von der Versicherung bekommen und nicht erst den Umweg über dich als Halter gehen müssen. Du sparst dir dadurch jede Menge Papierkram und Stress, weil die Werkstatt sich selbst direkt mit der Versicherung auseinander setzt.
Zitat:
Original geschrieben von Jared
...und sehen dann selbst zu, dass sie das Geld direkt von der Versicherung bekommen...weil die Werkstatt sich selbst direkt mit der Versicherung auseinander setzt.
eigentlich nicht! 😰
die werkstatt schickt lediglich die rechnung an die versicherung...
...hält die versicherung die von der werkstatt gesetzte zahlfrist nicht ein, tritt die werkstatt mit den offenen forderungen an ihren auftraggeber (derjenige der die abtretungserklärung unterschrieben hat) heran...
...dann muss dieser in vorleistung treten und kann selbst zusehen, wie er von der versicherung das geld bekommt - das macht NICHT die werkstatt!
insofern ist der begriff "abtretungserklärung" irreführend...denn das sagt lediglich aus, dass das geld direkt an die werkstatt und nicht auf das konto des geschädigten ausgezahlt wird - das ändert aber nichts daran, dass das kostenrisiko weiterhin einzigst und alleine beim geschädigten liegt!
zumindest ich würde keine abtretungserklärung unterschreiben bzw. einen reparaturauftrag erteilen, solange von der versicherung keine schriftliche reparaturfreigabe und zahlungszusage im briefkasten liegt!
Dass man natürlich die Reparaturfreigabe und die Erklärung zur Übernahme der Reparaturkosten von der gegenerischen Versicherung abwarten muß, ist selbstverständlich. Ohne Freigabe durch die Versicherung darf man auch keinen Auftrag erteilen, sonst kann man ggf. wirklich auf den Kosten sitzenbleiben.
Aber ansonsten hat Jared mit seinen Ausführungen schon Recht.
@TE: Wertminderung kannste (Zu Recht) vergessen. Und die Unkostenpauschale ist eine Kostenpauschale.
Ich würde noch versuchen, Schmerzensgeld wegen seelischer Grausamkeit rauszuholen. Durchaus gerechtfertigt, denn du mußtest ja mit ansehen, wie der große Laster deinen Golf zermalmt hat....
....
Apropo, die gegnerische Versicherung ist die liebe nette Allianz.
Hat jemand von euch Erfahrungen damit?
Zitat:
Original geschrieben von metlix
Hat jemand von euch Erfahrungen damit?
lies dir mal meinen ersten post auf seite zwei durch... 😉
ich kann dir aus eigener (mehrfacher) erfahrung mit der arroganz berichten, das du bei denen nur ein minimum von dem bekommst, was dir eigentlich zustände...und dass das bereits mit der unkostenpauschale angefangen hat - hast du ja selbst festgestellt!
richtig abartig wirds mit denen, wenn du fiktiv abrechnen möchtest...
Meine Güte, jetzt hör mal auf, so einen Affen zu machen wegen diesem Scheißunfall. Dir wurde doch nun alles lang und breit erklärt. Meinst du es macht einen Unterschied, ob das die HuK, die Allianz oder die Bruderhilfe bezahlt? Lass deine Karre reparieren und fertig. Wenn jeder wegen jedem Kratzer so einen Aufriss machen würde, stände nix anderes mehr im Forum.
Meinst du die Allianz ist was Besonderes und rechnet anders ab? Nimm dich und deinen Schaden am Auto mal nicht zu wichtig.
Zitat:
Original geschrieben von fehlzündung
Meinst du die Allianz ist was Besonderes und rechnet anders ab?
die arroganz hat ihren ruf bei anwälten, gutachtern und auch bei den gerichten weg - und dies, wie ich bereits mehrfach selbst feststellen musste
(sowohl privat als geschädigter bei autounfällen, als auch beruflich - wo ich mich momentan um eine 6-stellige summe mit diesem verein rumplagen muss)völlig zurecht!
falls du mir nicht glaubst, ruf einfach selbst morgen mal einem beliebigen anwalt oder gutachter an und frag die mal, wie deren erfahrungen (insbes. bei fiktiver abrechnung) mit der arroganz sind!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
die arroganz hat ihren ruf bei anwälten, gutachtern und auch bei den gerichten weg - und dies, wie ich bereits mehrfach selbst feststellen musste (sowohl privat als geschädigter bei autounfällen, als auch beruflich - wo ich mich momentan um eine 6-stellige summe mit diesem verein rumplagen muss) völlig zurecht!falls du mir nicht glaubst, ruf einfach selbst morgen mal einem beliebigen anwalt oder gutachter an und frag die mal, wie deren erfahrungen (insbes. bei fiktiver abrechnung) mit der arroganz sind!
Welche versicherung hat denn deiner meinung nach einen guten ruf wenn´s ums bezahlen geht??? Bei dir scheinen alle versicherungen verbrecher zu sein. Mag im ansatz zutreffen, aber verallgemeinern möchte ich es nicht.
Laut einer umfrage einer verbraucherzeitschrift, die ich letztens erst gelesen habe, ist die Allianz diejenige, die beim bezahlen den besten ruf hatte. Ich habe übrigens keinen einzigen versicherungsvertrag bei der Allianz.
Und nochmal - bei diesen pups von schaden, wird keine versicherung ein großes ding daraus machen.
Zitat:
Original geschrieben von A5er
Und nochmal - bei diesen pups von schaden, wird keine versicherung ein großes ding daraus machen.
solange der te in der werkstatt reparieren lässt sicherlich nicht...aber bei fiktiver abrechnung
(und darum geht es ja seit den fragen von fehlzündung auf seite 2)ist mehr als genug potenzial vorhanden um den schaden zusammenzukürzen...
Ich kann dieses Rumgehacke auf den Versicherungen auch nicht mehr hören.....
Viel zu teuer...die zahlen nie....unfreundlich....Verbrecher....
Natürlich zahlen die, wenn sie müssen. Wenn ich eine Rechnung kriege, überweise ich den Betrag X doch auch nicht blind. Da prüfe ich doch auch erstmal die einzelnen Positionen, oder? Waru sollte eine Firma, hier Versicherung, das anders machen.
Niemand zahlt gern mehr als er muß, auch Versicherungen sind keine Wohlfahrtvereine, auch wenn mancher Geschädigter das gern so hätte.