Unfall
Moinsen.
Ich weiss nicht ob ich hier mit dem Thema richtig bin.
Folgendes ist passiert:
War beim Freundlichen, einen Kühlwasserschlauch abgeholt.
Wie ich rauskam, ist mir jemand mit seinem Transporter in den rechten Kotflügel gefahren.
Daraufhin habe ich die Polizei dazugeholt.
Schuldfrage steht fest. Verursacher 100% schuldig.
Also ich direkt wieder beim Freundlichen rein, und ihn beauftragt den Unfall zu reparieren. (Neuer Kotflügel und innen Kotflügel wurde bestellt. Achsvermessung wird auch stattfinden.)
Nun möchte ich, bei der gegnerischen Versicherung noch einen Antrag auf "Wertverlust bei Wiederverkauf" stellen.
D.h. dadurch, das der Wagen nun nicht mehr Unfallfrei ist, möchte ich die Differenz zu einem normal Wiederverkaufspreis ohne Unfall erlangen.
Wie hoch kann ich diesen Betrag ansetzen?
Hat von euch jemand Erfahrung damit?
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von wolfgangbiehk
Bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich zum Anwalt gehen.
So ein Quatsch.
Wegen so einer Kleinigkeit, bei der die Schuldfrage völlig klar ist.....
Aber das ist typische Vollkaskomentalität in Deutschland. Irgendwer wird das schon bezahlen.
59 Antworten
Man sollte es nicht glauben, aber auch die gegnerische Versicherung ist nicht unbedingt daran interessiert, ein "Fass aufzumachen", denn letztendlich müssen die das Fass auch bezahlen.
Und bei solchen eindeutigen und geringen Schäden, die die zu Hauf haben, wird da sicher kein Fass aufgemacht. Das wird reguliert und fertig.
Und die Polizei interessiert sich meistens für derartige Unfälle garnicht, da
1.) nur geringer Sachschaden und kein Personenschaden
2.) Schuldfrage eindeutig
3.) Unfall auf Privatgrundstück
Man könnte wirklich den Eindruck kriegen, die Leute haben es verlernt, miteinander zu reden und etwas alleine zu klären. Ohne Anwälte, Polizei, Mediatoren, Psychologen und Lebensberatern geht heute nichts mehr.
Zitat:
Original geschrieben von fehlzündung
Man sollte es nicht glauben, aber auch die gegnerische Versicherung ist nicht unbedingt daran interessiert, ein "Fass aufzumachen", denn letztendlich müssen die das Fass auch bezahlen.Und bei solchen eindeutigen und geringen Schäden, die die zu Hauf haben, wird da sicher kein Fass aufgemacht. Das wird reguliert und fertig.
Und die Polizei interessiert sich meistens für derartige Unfälle garnicht, da
1.) nur geringer Sachschaden und kein Personenschaden
2.) Schuldfrage eindeutig
3.) Unfall auf Privatgrundstück
Man könnte wirklich den Eindruck kriegen, die Leute haben es verlernt, miteinander zu reden und etwas alleine zu klären. Ohne Anwälte, Polizei, Mediatoren, Psychologen und Lebensberatern geht heute nichts mehr.
Es sollte normal reguliert werden,ist aber oft nicht so und darum immer 1.Polizei,2.Gutachter,3.Anwalt und man ist immer auf der sicheren Seite.Spaetestens wenn den Schaden abzüglich Steuer ausgezahlt haben willst, geht das Theater mit der Bezahlung schon los.Wie hoch der Schaden ist spielt doch gar keine Rolle.
Also ich bin derzeit soweit, das ich den Schaden der gegnerischen Versicherung gemeldet habe.
Dort wurde mir folgendes gesagt:
-Schaden bis 1600 Euro ohne Gutachter.
-Leihwagen in der Klasse meines Autos. Alternativ 28 Euro pro Ausfalltag.
Zitat:
Original geschrieben von fehlzündung
Man sollte es nicht glauben, aber auch die gegnerische Versicherung ist nicht unbedingt daran interessiert, ein "Fass aufzumachen", denn letztendlich müssen die das Fass auch bezahlen.
man sollte es nicht glauben, aber es gibt
(große)versicherungen die kalkulieren einen rechtsstreit bewusst ein!
das ist wie mit den internet-abmahnungen...
ab einer gewissen anzahl an geschädigten die sich
(weil sie keiner über ihre "rechte" aufgeklärt hat)mit dem zufrieden geben, was die versicherung ihnen überweist - sind die
(mehr)kosten die im gegenzug durch diejenigen entstehen, die ihre rechte per anwalt einklagen lediglich noch peanuts!
Zitat:
...geht heute nichts mehr.
bei einigen versicherungen trifft dies aber nunmal zu!
bei mir ging die regulierung eines schadens sogar soweit, das die versicherung dinge/arbeitsschritte in dem von mir in auftrag gegebenen gutachten bemängelt hat, die garnicht in dem gutachten aufgeführt wurden - der daraufhin (ohne meine zustimmung bestellte) gutachter der versicherung hat sich dann mehrfach versucht unerlaubt zutritt zu meinem auto zu verschaffen (sowohl bei mir zuhause wo er das garagentor versuchte zu öffnen, bei meinen eltern wo er behauptete ich hätte ihm die erlaubnis erteilt das fahrzeug zu begutachten und letzendlich ist er dann auch bei mir in der firma auffm parkplatz rumgehampelt), am letzten tag der anwaltlich gesetzten zahlfrist war das geld dann im übrigen da...
...der schriftverkehr dieses unfalles füllt - trotz klarer sachlage - nen ganzen aktenordner!
Zitat:
Original geschrieben von Magreet
Spaetestens wenn den Schaden abzüglich Steuer ausgezahlt haben willst, geht das Theater mit der Bezahlung schon los.
jop!
gerade bei älteren fahrzeugen oder fahrzeugen mit hoher laufleistung...
Zitat:
Original geschrieben von metlix
Dort wurde mir folgendes gesagt:
von der 25€ unkostenpauschale, die dir zusteht hat die versicherung warscheinlich nichts gesagt?!
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Unkostenpauschale? Es gibt keine Unkosten, nur Kosten....
Warum ist es ein Problem, wenn man das Geld abzgl. Mwst. ausgezahlt haben will? Und was hat das mit dem Alter des Wagens und der Laufleistung zu tun?
Von den 25 Euro Unkostenpauschale hat mir niemand etwas gesagt.
Also lieber einen Anwalt dazu holen, oder erstmal warten was sich ergibt?
Zitat:
Original geschrieben von metlix
Von den 25 Euro Unkostenpauschale hat mir niemand etwas gesagt.
womit wir dann wieder beim thema sind - was ich oben bereits angeschnitten habe - das ein geschädigter der seine rechte nicht kennt
(bzw. nicht anwaltlich durchsetzt)auch nur das bekommt, was die versicherung für richtig hält...
...was dann nicht selten weit unter dem liegt, was ihm rechtlich zusteht!
Zitat:
Original geschrieben von fehlzündung
Unkostenpauschale?
joar...so nennt man das umgangssprachlich!
Zitat:
Warum ist es ein Problem, wenn man das Geld abzgl. Mwst. ausgezahlt haben will?
weil du i.d.r. nicht das bekommst, was seitens des gutachters/vertragswerkstatt kalkuliert wurde...
...sondern das, was die versicherung nach abzug div. posten
(verbringungs-/lohn-/teilekosten)für ausreichend hält! und das sind ganz schnell über 30% die du weniger bekommst...
Zitat:
Und was hat das mit dem Alter des Wagens und der Laufleistung zu tun?
wenns ja nur das alter und die laufleistung wäre...
...sogar die tatsache ob bzw. wo (vertragswerkstatt oder freie werkstatt) ein fahrzeug gewartet wurde, wird in die kostenberechnung miteinbezogen!
Gut, das würde ich so allerdings auch nicht akzeptieren. Grundlage für die Erstattung des Schadens muß ja das Gutachten sein (abzgl. der Mwst.). Es kann der Versicherung ja egal sein ob der Geschädigte das Auto reparieren läßt oder lieber das Geld behält oder ob er in die Markenwerkstatt fähr oder zu einer freien Werke.
Neulich habe ich mal gelesen, dass Versicherungen inzwischen vermehrt dazu übergehen, Schmerzensgeld bei Schleudertrauma ohne Nachweis und ohne Geltendmachung zu zahlen, weil jeder es sich in en letzten Jahren eingebürgert hat, dass nahezu jeder nach einem Auffahrunfall plötzlich unter massiven Kopfschmerzen leidet. Selbst dann, wenn nur ein Motorroller hinten auf den X5 leicht berührt hat....
Zitat:
Original geschrieben von fehlzündung
Man sollte es nicht glauben, aber auch die gegnerische Versicherung ist nicht unbedingt daran interessiert, ein "Fass aufzumachen", denn letztendlich müssen die das Fass auch bezahlen.
Der Witz ist nur, das das halbe Land aus diesem Fass seine Brötchen verdient...deswegen brechen wegen jedem Schiß diese
Treibjagden an.
Im Grunde ist das alles eine künstliche Verkomplizierung des Sachverhalts. Gerade solche einfachen 08/15 Schäden könnte man vel leichter und unbürokratischer regeln.
Man muß nicht wegen einer defekten Stoßstange einen Haufen Anwälte, Gerichte, Gutachte und Sachverständige bemühen.
Auto in die Werkstatt, reparieren lassen, Versicherung bezahlt. Fertig aus. Alternativ Auszahlung des Betrages.
Sinn ist es ja immer noch, so gestellt zu werden, als wäre der Schaden nie eingetreten und nicht, sich an dem Momentversagen eines anderen zu bereichern. Was die Auslagenpauschale von 25 EUR angeht: Wer hat denn wirklich Auslagen in Höhe von 25 EUR dadurch? Wohl kaum einer. Soviel kosten keine paar Telefonate oder zwei Briefe. Da geht es einfahc nur darum, mitzunehmen, was geht.
Zitat:
Original geschrieben von fehlzündung
Alternativ Auszahlung des Betrages.
erzähl das mal den versicherungen, die den betrag auf ein minimum zusammenkürzen! 🙄
Zitat:
Wohl kaum einer.
25€ sind ganz schnell zusammen! 😰
es sind ja nichtnur die kosten die durch briefe und telefonate entstehen...da hängt ja noch ein ganzer rattenschwanz drann!
die briefe müssen zur post, das auto muss zur werkstatt bzw. zum gutachter...
...das bedeuted nichtnur einen benzinmehrverbrauch - sondern letzendlich muss ich mir urlaub nehmen bzw. überstunden abbauen um diese fahrten zu machen...das fehlt mir dann auf der nächsten lohnabrechnung! und 25€ sind da ganz schnell um ein vielfaches übertroffen...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
25€ sind ganz schnell zusammen! 😰es sind ja nichtnur die kosten die durch briefe und telefonate entstehen...da hängt ja noch ein ganzer rattenschwanz drann!
die briefe müssen zur post, das auto muss zur werkstatt bzw. zum gutachter...
...das bedeuted nichtnur einen benzinmehrverbrauch - sondern letzendlich muss ich mir urlaub nehmen bzw. überstunden abbauen um diese fahrten zu machen...das fehlt mir dann auf der nächsten lohnabrechnung! und 25€ sind da ganz schnell um ein vielfaches übertroffen...
Die 25 EUR kommen nur dann so schnell zusammen, wenn man es sich selbst und den anderen unnötig kompliziert macht und da zählt das ganze Gutachter und Anwalts-Pipapo mit rein!
Als mir damals auf der BAB einer hinten darauf gefahren ist, habe ich genau einmal mit der Versicherung des Gegners telefoniert, bin dann in die VW-Werkstatt, habe mir da einen Leihwagen geben lassen und die Abtrittserklärung unterschrieben und nach zwei Tagen hatte ich mein Auto repariert und frisch geputzt zurück. Kein Stress, kein Aufwand, keine Kosten. Und Nein, wegen der 42,9 Cent, die das Telefonat vielleicht gekostet hat, mache ich garantiert kein Fass auf. Dafür hatte ich bei VW einen kostenlosen Kaffee.
PS.: Wem selbst das "Auto in die Werkstatt bringen" schon zu viel Aufwand ist: Die VW-Werkstatt hätte es auf Wunsch auch bei mir zu Hause abgeholt und wieder her gebracht. Wollte ich aber nicht.
Deutschland, einig Verklageland....🙄
Anwälte gehören eigentlich gerichtlich verboten..