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Unfall...

Themenstarteram 21. April 2007 um 20:23

hallo,

ich bin heute mit meinem bmw auf der landstraße gefahren und wollte dann nach links abbiegen, in eine art feldweg. ich habe geblinkt und wollte dann abbiegen und auf einmal gabs einen riesen wumms. anscheinend wollte mich gerade das fahrzeug hinter mir überholen und hat wohl meinen blinker übersehen und is mir dann in die seite rein. als ich ausgestiegen bin hat er behauptet ich hätte nicht links geblinkt... natürlich habe ich links geblinkt was mein beifahrer auch bezeugen kann. er hatte auch nen beifahrer dabei aber der is gleich ausgestiegen und meinte, dass er es nicht gesehen habe, da er geschlafen hätte...

wir haben versicherungskarten usw ausgetauscht. wie schauts denn jetz eigtl mit der schuldfrage aus? polizei wollte nicht vorbeischauen und hat mir nur am telefon gesagt dass ich sowas wie ne umschaupflicht habe und dann die schuld 50-50 verteilt wird. stimmt das denn?

desweiteren habe ich in meinem auto eine alpin box drinnen. die ist wohl nicht eingetragen. ich habe das auto von jemandem gekauft und der meinte, das is kein problem und das muss ich nicht eintragen...er wäre ja versicherungsvertreter und dann passt das... ich habe mir gedacht dass ich sie wohl doch lieber entferne nicht dass der gutachter am montag dann das auto anschaut und meint dass da was verbaut ist und da die tüvabnahme fehlt.

kann ich diese alpinbox einfach abstecken ohne dass sich irgendwas fehlt? da hängt nur an noch nem zusätzlichen stecker und den kann man ohne probleme rausziehen.

wieviel bekomm ich von der versicherung pro tag dafür, dass ich mein auto nicht nutzen kann wennich mir keinen leihwagen nehme?

es ist ein 330d baujahr 2002 mit 95000 km

vielen dank für eure hilfe

ich hab hier noch ein foto meines autos

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20 Antworten
Themenstarteram 21. April 2007 um 20:25

hier das bild

am 21. April 2007 um 20:48

mein beileid, kann dir leider nicht helfen, aber auf den beifahrer würde ich mich nicht verlassen, er sagt zwar er hätte geschlafen, das wird aber so nicht bleiben. hoffe alles geht gut.

Entschuldige... aber mal für Dumme: was für eine Box?

Grundsätzlich musst du beim Abbiegen natürlich schon den rückwärtigen Verkehr beobachten...also eher ungünstig.

 

Jan

Naja, das kommt leider oft vor...

Die Schuldfrage ist bei diesen Unfallhergang immer schwer zu klären > siehe auch: http://www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholerLinksabbieger.htm

Themenstarteram 21. April 2007 um 22:04

diese box is sowas wie ne speedbuster box nur die von alpin ist wohl etwas höherwertiger. per y kabel ist die wohl zwischen luftmassenmesser und mororelektronik angesteckt. so ein y kabel ist beim kauf dieser box dabei. ich hab die box jetz einfach mal abgesteckt. der motor läuft ganz normal weiter aber hört sich etwas unrund an. denke es wird wohl passen oder?

Könnte interessant werden wie die Schuldfrage hier zu klären ist. Grundsätzlich hast Du auf den nachfolgenden(da evtl überholenden) Verkehr zu achten was Du ja offensichtlich nicht hast. Dazu die Tatsache dass es ein Feldweg war, da wird wohl Dein Anteil noch n Stück größer.

Im allgemeinen gehen die Urteile da weit auseinander pauschal lässt sich das nicht voraussagen. Eine eindeutige Schuld wirds hier eher nicht geben.

Zitat:

sowas wie ne umschaupflicht habe

Schon interressant, kaum hat man den Führerschein ist alles vergessen was man so in der Fahrschule lernt. Das ist jetzt nicht nur auf Dich bezogen, sondern leider auf die Mehrheit der Autofahrer bei uns.

Zitat:

desweiteren habe ich in meinem auto eine alpin box drinnen. die ist wohl nicht eingetragen. ich habe das auto von jemandem gekauft und der meinte, das is kein problem und das muss ich nicht eintragen...er wäre ja versicherungsvertreter und dann passt das... ich habe mir gedacht dass ich sie wohl doch lieber entferne nicht dass der gutachter am montag dann das auto anschaut und meint dass da was verbaut ist und da die tüvabnahme fehlt.

Ich spar mir jetzt die weiteren bösen Kommentare, einer reicht.:)

Ein unabhängiger Gutachter wird nur den Schaden feststellen, dem dürfte das Ding wurscht sein, evtl will er ja von Dir/Deiner Werkstatt noch öfter beauftragt werden:D Eher sorgen machen würd ich mir wenn ein Gutachter von der Versicherung kommt.

Rausnehmen schadet eher nicht, ist ja eh nur gesteckt, oder? Also raus damit und Du bist auf der sicheren Seite und wieder rein nur mit TÜV und Meldung an die Versicherung!

am 21. April 2007 um 22:48

Tja, mein doppeltes Beileid. Zum einen wegen des Autos und zum anderen wegen Deiner (höchstwahrscheinlichen) Vollschuld.

Ich bin kein Anwalt und dies ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen !!! Ich hatte mal einen ähnlichen Unfall. Nur war ich der Überholende. Zwei Fahrzeuge gleichzeitig. Jedoch zog der vor mir ebenfalls blinkend raus um zu überholen. Er drängte mich ab und ich zog es vor in die Böschung auszuweichen, anstatt ihm das Heck wegzuschieben (er hatte ein Kind hinten drin).

Die Rechtsprechung war recht einfach: Seine Haftpflicht kam für den kompletten Schaden auf. Er hatte nicht den Schlterblick angewendet und kam somit seiner Sorgfaltspflicht nicht nach.

... Pech für Dich. Sorry ...

Gruß, Frank

Themenstarteram 21. April 2007 um 23:01

also ich muss sagen das stimmt mich recht ärgerlich.

man könnte doch eigentlich meinen wenn ich bei einer art kreuzung bin, weil man ja rechts auch abbiegen kann soll der hinter mir doch erstmal ruhe geben wenn ich blinke und abbiegen will.... dass ich dann da die volle schuld bekomme is wohl mehr als ärgerlich...

was wolltest du eigentlich im feldweg?

Da darfst du doch meist eh nicht reinfahren.

Und nunja, der eine sagt er hat geblinkt und der andere sagt du hast nicht geblinkt.

Und somit sieht es schlecht für dich aus.

verkehr immer beobachten und abbiegen wenn frei ist

Themenstarteram 21. April 2007 um 23:57

es war schon eine geteerte straße mit einem feldweg zu vergleichen halto ohne mittelstreifen...

also ich und mein freund der im auto saß sagen ich hab geblinkt. er allein sagt dass ich nicht geblinkt hätte

So pauschal lässt sich das wirklich nicht sagen.

Einerseits hast du die doppelte Rückschaupflicht nach § 9 I S.4 StVO missachtet - sonst hättest du den anderen Autofahrer gesehen, ist also ein eindeutiger Beweis.

Andererseits hätte er dich nicht links überholen dürfen, weil du links abbiegen wolltest - Verstoß gegen § 5 VII S.1 StVO.

Der Fall von Incognito ist völlig anders gelagert, da es dort ums überholen ging. Hier muss derjenige, der überholen will, natürlich darauf achten, dass niemand grad neben ihm ist.

 

Ich würde mal damit rechnen, dass die Schuld 50:50 aufgeteilt wird. Sicher sagen kann man das allerdings bei solchen Fällen nicht.

 

Gruß, Carlo.

ein Freund wollte damals mit seinen Golf auch jemand überholen der links abgebogen ist, jedoch ohne zu blinken. Er hat sein Auto komplett ersetzt bekommen. Dennoch wünsche ich Dir viel Glück und hoffe das es für Dich gut ausgeht da Du je zumindest geblinkt hast. Trotzdem sollte man immer mal ein Auge auf die Spiegel werfen. die sind nicht nur dafür da das man sie abbaut und gegen welche vom M3 tauscht ;)

Greetz Silvio

am 22. April 2007 um 9:14

War es nun eine "Art Kreuzung" oder eine "Art Feldweg"? Bei Letzterem geht niemand davon aus, dass da jemand rein will.

-----------------

Mal die Sicht des Nachfolgenden ... er fährt mit erlaubten 90 auf der Landstraße, sieht jemanden vor sich, der erst 90 fährt und dann abbremst. Aus irgendwelchen Gründen sieht er nur, dass der Vordermann abbremst. das blinken erkennt er nicht.

Er setzt den Blinker und fährt an seinem Vordermann vorbei, der aus unerfindlichen Gründen erst bremst und dann in einfach so links abbiegt.

Als Hintermann würde ich dem Vordermann die volle Schuld geben.

Damit komme ich aber nur durch, wenn ich nicht schnell war und der Schaden relativ gering ist.

------------------

Und aus Sicht des Vordermannes bin ich gerade am Quatschen mit meinem Beifahrer, wir meinen, dass wir mal links in den Feldweg abbiegen wollen. In einem flüchtigen Rückspiegelblick sehe ich niemanden hinter mir, setze den Blinker, versichere mich nochmal im Rückspiegel, werde langsamer und fahre rum - in der Zeit vom letzten Rückspiegelblick bis zum Abbiegen kam ein Auto in mein Sichtfeld, welches überholen wollte - hab mich fürchterlich erschrocken und es rummst.

Und wieder kommt es auf die Schadenshöhe an, ist der Wagen komplett Schrott? oder wie lief es danach weiter?

Das Foto ist ja immerhin abseits der Straße aufgenommen worden?

Tja, insgesamt ist es schwer zu sagen - der Hintermann wird sich ziemlich bemühen, dass er seinen Schaden voll ersetzt bekommt.

Deinerseits wirst Du um einen Anwalt nicht drumrum kommen, der Dir die 50-50-Schuldverteilung absichert und den gegnerischen Schaden vom Hals hält.

Und stimmt, mein Fall war etwas anders. Beide haben jedoch gemeinsam, dass sie den absichernden Schulterblick nicht gemacht haben.

Gruß, Frank

Zitat:

Original geschrieben von lncognito

War es nun eine "Art Kreuzung" oder eine "Art Feldweg"? Bei Letzterem geht niemand davon aus, dass da jemand rein will.

Gruß, Frank

Hey Frank,

ist doch egal was es für ein Weg war, solange kein Verbotschild dransteht darf man rein und davon sollte man auch ausgehen ;)

Greetz Silvio

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