Unfall...
hallo,
ich bin heute mit meinem bmw auf der landstraße gefahren und wollte dann nach links abbiegen, in eine art feldweg. ich habe geblinkt und wollte dann abbiegen und auf einmal gabs einen riesen wumms. anscheinend wollte mich gerade das fahrzeug hinter mir überholen und hat wohl meinen blinker übersehen und is mir dann in die seite rein. als ich ausgestiegen bin hat er behauptet ich hätte nicht links geblinkt... natürlich habe ich links geblinkt was mein beifahrer auch bezeugen kann. er hatte auch nen beifahrer dabei aber der is gleich ausgestiegen und meinte, dass er es nicht gesehen habe, da er geschlafen hätte...
wir haben versicherungskarten usw ausgetauscht. wie schauts denn jetz eigtl mit der schuldfrage aus? polizei wollte nicht vorbeischauen und hat mir nur am telefon gesagt dass ich sowas wie ne umschaupflicht habe und dann die schuld 50-50 verteilt wird. stimmt das denn?
desweiteren habe ich in meinem auto eine alpin box drinnen. die ist wohl nicht eingetragen. ich habe das auto von jemandem gekauft und der meinte, das is kein problem und das muss ich nicht eintragen...er wäre ja versicherungsvertreter und dann passt das... ich habe mir gedacht dass ich sie wohl doch lieber entferne nicht dass der gutachter am montag dann das auto anschaut und meint dass da was verbaut ist und da die tüvabnahme fehlt.
kann ich diese alpinbox einfach abstecken ohne dass sich irgendwas fehlt? da hängt nur an noch nem zusätzlichen stecker und den kann man ohne probleme rausziehen.
wieviel bekomm ich von der versicherung pro tag dafür, dass ich mein auto nicht nutzen kann wennich mir keinen leihwagen nehme?
es ist ein 330d baujahr 2002 mit 95000 km
vielen dank für eure hilfe
ich hab hier noch ein foto meines autos
20 Antworten
Wenn nachzuweisen ist (durch Zeugen), das der Abbiegende sein Vorhaben rechtzeitig durch das Blinken mitgeteilt hat, wird der Überholende mit Sicherheit eine Mitschuld bekommen, ich gehe von 50/50 aus, da auch er seine Sorghaltspflicht verletzt hat.
Wenn er allerdings nicht geblinkt hat, dürfte es eine Vollschuld geben.....
Gruß Tino
Ich will euch mal in der Situation sehen...ihr fahrt eine Straße entlang und wollt links abbiegen. Ihr setzt den Blinker nach links und seht im Seitenspiegel niemanden ( wobei ich wetten würde,dass 60% der leute bei so einer Aktion garnicht in den spiegel schauen) und bei abbiegen überholt euch jemand.
Ein Auto welches nach links blinkt und langsamer wird zu überholen ist in meinen Augen grob fahrlässig, vorausgesetzt er fuhr direkt hinter dir und hat nicht vorher schon deinen Hintermann überholt, so das er deinen Blinker nicht sehen konnte.
Zitat:
Original geschrieben von lncognito
Mal die Sicht des Nachfolgenden ... er fährt mit erlaubten 90 auf der Landstraße, sieht jemanden vor sich, der erst 90 fährt und dann abbremst. Aus irgendwelchen Gründen sieht er nur, dass der Vordermann abbremst. das blinken erkennt er nicht.
Das mag die Aktion des Nachfolgenden vielleicht etwas nachvollziehbarer machen, aber entschuldigen tut sie das auch nicht. Es ist das Problem des Nachfolgenden, wenn er den gesetzten Blinker nicht erkennt.
Da lässt sich nichts wegdiskutieren. Wenn der Sachverhalt sich wie geschildert ereignet hat, haben beide einen Fehler gemacht. Das hier keiner die volle Schuld trägt, ist recht klar.
Hier mal ein Fall aus meinem Bekanntenkreis:
Winter, es schneit. Die Straße ist schon leicht schneebedeckt. Wir fahren mit 4 Autos in einer Reihe. Der erste in der Reihe blinkt auf der Bundesstraße links, um auf einen kleinen Parkplatz zu fahren.
Das 4. Auto in der Reihe zieht auf dieser schneebedeckten Straße vor einer unübersichtlichen Linkskurve und bei schlechter Sicht durch den Schnee raus, weil er alle 3 Autos überholen will. Der Abbiegende vergisst den zweiten Schulterblick und der überholende fährt ihm in die Seite.
Da ist die Schuld 60:40 verteilt worden (weniger Schuld für den Abbiegenden, weil er nicht unbedingt damit rechnen musste, dass er an der Stelle überholt wird).
Gruß, Carlo.
wie schon gesagt, das kann so ausgehen oder auch total anders, kann man bei so einer situation nicht pauschal sagen
Greetz Silvio
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Hmm nur mal so, kann es sein das du den linksblinker sehr spät gesetzt hast?
Weil ich könnte mir das so vorstellen.
Du fährst und fährst, babbelst mit deinem freund, und bremst ab weil du abbiegen willst, der hinter dir sieht nur das du aus irgendwelchen gründen stehen bleibst und denkt sich das der er dich überholt. Du bist dann so bei der geschwindigkeit angekommen wo man gut abbiegen kann und blinkst erst dann.
Der hinter dir nimmt das nicht mehr wirklich so wahr und rumms.
Weil sowas habe ich schon oft gesehen das leute viel abbremsen und dann ihr vorhaben mit blinker mitteilen. Was ich total scheisse finde wenn sie auch die gegenfahrbahn wollen.
Der hinter mann kann dann gar nicht mehr so schnell abbremsen wie es rums macht.
Weil das wäre für mich logisch. Den wenn du wirklich rechtzeitig geblinkt hast, und das würde der hinterman eigentlich sehen, dann würde der hintermann eigentlich nicht das risiko eingehen und noch einen überholvorgang starten.
In diesem fall würd ich dir den großteil der schuld zuschreiben, weil der hintermann somit nur gesehen hat das ein langsames auto vor ihm fährt *Sonntagsfahrer*.
Das ist meine meinung
Hallo,
fast identischer Fall ist damals meinem Vater passiert (vor ca 10 Jahren), er fuhr auf der Landstraße und suchte etwas, als er es dann fand blinkte er links und bog ab, in der Sekunde kommt eine Frau von hinten mit überhöhter (!) Geschwindigkeit und brennt ihm voll rein, weil sie ihn überholen wollte. Die Kiste war danach ein Totalschaden.
Trotzdem hat er vor Gericht 40% Schuld bekommen, weil er den "Schulterblick" nicht gemacht hat.
Also hier völlig unabhängig von irgendwelchen Schuldzuweisungen, du hättest den Unfall vermeidne können mit einem Blick in den Rückspiegel oder dem Schulterblick (das man ja in der Fahrschule auch lernt, zuerst Spiegel, dann blinker setzten, dann wieder Spiegel, dann Schulterblick und erst dann abbiegen) und somit bekommst du auch eine Teilschuld, da bin ich mir ziemlich sicher.