Unfall gehabt wie soll ich mich verhalten?
Hi Leute!
Mir ist gestern jemand aufgefahren und nun ist mein schönes Cabrio verbeult!
Wollte von euch mal wissen was ihr am besten machen würdet. Soll ich einen Gutachter nehmen oder einen Kostenvoranschlag bei BMW machen?
Die Frage ist was sagt die gegnerische Versicherung wenn ich z.B. einen Gutachter nehme und dann aber ein Kostenvoranschlag von BMW dort einreiche? Der Gutachter will ja sein Geld von der Versicherung für seine Arbeit und somit weiß diese ja bescheid, dass ich schon dort war!
Und was wäre wenn ich zu mehreren Gutachtern gehe?
Bin für Eure Hilfe Dankbar!!!
Gruß cassn
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
@ Alex 320i:
Kann ich jetzt irgendwie nicht verstehen, die Versicherung hätte die Reparatur auch zahlen müssen, wenn das Gutachten von Anfang an richtig gewesen wäre. Die Versicherung muß die Reparaturkosten bis zu einer Höhe von 130% des Zeitwertes übernehmen. (Abgesehen davon ist es natürlich nicht in Ordnung, daß der Gutachter hier offensichtlich erheblich geschlampt hat.)
Vorsicht, Reparatur nach 130 % Rechtsprechung NUR möglich, wen die dann ausgeführte Reparatur auch tatsächlich nach den Vorgaben des Gutachtens erfolgt, eine "Billigreparatur" oder Reparatur bei der Hinterhofwerkstatt bringen da nichts. Das Integritätsinteresse muß durch eine fachgerechte Reparatur nachgewiesen werden !!!
Zitat:
Original geschrieben von bond222
Gutachter ist immer besser. Sollte es mal Probleme geben.
Bei Kostenvoranschlag kannste nacher Probleme mit der gegnerischen Versicherung bekommen. Also defenitiv nen Gutachter.Zusatz: Zu mehreren Gutachtern? Du weisst das ein Gutachten 400€ kostet? Und es wird garantiert nur eins übernommen.
Geh am besten nicht zur DEKRA oder zu CAR Expert, das sind Organisationen, die den Versicheren nahe stehen. Meist schalten die Versicherungen die ein und lasen dein Gutachten dort nachrechnen. Die kürzen dann immer (Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten)
Zitat:
Original geschrieben von AndyE36
Vorsicht, Reparatur nach 130 % Rechtsprechung NUR möglich, wen die dann ausgeführte Reparatur auch tatsächlich nach den Vorgaben des Gutachtens erfolgt, eine "Billigreparatur" oder Reparatur bei der Hinterhofwerkstatt bringen da nichts. Das Integritätsinteresse muß durch eine fachgerechte Reparatur nachgewiesen werden !!!
Wir haben uns da nichts zuschulden kommen lassen, das Fahrzeug wurde bei einem VW Autohaus repariert.
Nee, ist ja dann auch OK
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Zitat:
Original geschrieben von AndyE36
Achtung, als Geschädigten trifft dich eine Schadnsminderungspflicht. Liegt der Schaden im Bagatellbereich (BGH : 714 €) dann Kostenvoranschlag, darüber zum Gutachter. Und danach sofort zum Anwalt, auch ohne Rechtsschutz. Deinen Anwalt muß die gegnerische Versicherung zahlen. Bankverbindung dalassen und warten bis das Geld da ist:
Vertrauen ist gut: ANWALT ist besser
Andy (selber Anwalt) 😁
Ähm, blöde Frage:
Ohne Gutachten weiß i doch gar ned, wie hoch der Schaden is.
Oder is des so gemeint: Kostenvoranschlag, und wenn der die 700 Euro übersteig, oder dieser Grenze recht nahe kommt, daß i dann zum Gutachter geh?
Zitat:
Original geschrieben von hirsetier
Ähm, blöde Frage:
Ohne Gutachten weiß i doch gar ned, wie hoch der Schaden is.
Oder is des so gemeint: Kostenvoranschlag, und wenn der die 700 Euro übersteig, oder dieser Grenze recht nahe agatellschadengrenze liegt oder nicht. kommt, daß i dann zum Gutachter geh?
Wer gar keine Ahnung von Autos hat kann natürlich selber nicht einschätzen, wie hoch der Schaden ist, daher erstmal zum Vertragshändler und da anfragen, ob der Schaden über der Bagatellgrenze liegt oder nicht. Dann zum Gutachter, Abtretungserklärung unterzeichnen und ab zum Anwalt.
It´s so easy !
hui richtig was los hier ;-)
War eben beim Anwalt und dann direkt bei einem Gutachter! Ging ziehmlich schnell dort, paar Fotos Ausstattung notiert, im Kofferraum nachgeschaut was alles verzogen ist und gut. Werde nächste Woche bescheid bekommen.
Weiß jetzt nur noch nicht ob ich nach dem Gutachten abrechnen soll oder lieber reparieren lasse!
Edit: Kommt jemand zufällig aus dem Kreis RE und kennt eine gute Werkstatt?
ist doch ganz einfach:
lässt du dir das nach Gutachten auszahlen und die Reparatur wird teurer, bist du der Dumme.
Gehst du mit dem Gutachten zur Reparatur in eine Markenwerkstatt, zahlt die Versicherung, auch wenn das Gutachten übersteigt.
Wenn du noch unschlüssig bist, lass bei BMW einen Kostenvoranschlag machen.
Dann hast du zwei Werte zur Verfügung und kannst dich dann entscheiden.
Gruß Jochen
Zitat:
Original geschrieben von cassn
hui richtig was los hier ;-)
War eben beim Anwalt und dann direkt bei einem Gutachter! Ging ziehmlich schnell dort, paar Fotos Ausstattung notiert, im Kofferraum nachgeschaut was alles verzogen ist und gut. Werde nächste Woche bescheid bekommen.Weiß jetzt nur noch nicht ob ich nach dem Gutachten abrechnen soll oder lieber reparieren lasse!
Edit: Kommt jemand zufällig aus dem Kreis RE und kennt eine gute Werkstatt?
Bin aus dem Raum Unna, in Lünen gibt es eine klasse Werkstatt, ist ne Lackierei, aber die haben nen super Karosseriebauer, der macht auf E36 Umbauten auf E46, waren schon Autos von denen in der BMW Scene, kannst dich gerne melden, die machen super Arbeit und korrekte Preise und du hast nicht weit zu fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Jochen.e30
ist doch ganz einfach:
lässt du dir das nach Gutachten auszahlen und die Reparatur wird teurer, bist du der Dumme.
Gehst du mit dem Gutachten zur Reparatur in eine Markenwerkstatt, zahlt die Versicherung, auch wenn das Gutachten übersteigt.
Wenn du noch unschlüssig bist, lass bei BMW einen Kostenvoranschlag machen.
Dann hast du zwei Werte zur Verfügung und kannst dich dann entscheiden.
Gruß Jochen
Verunsicher die Leute nicht:
Dein Anwalt soll nach Gutachten abrechnen, aber sich ausdrücklich eine Reparatur vorbehalten. Wenn die Reparatur tatsächlich teurer werden sollte als laut Gutachten muß die Versicherung das zahlen. Das Risiko der Verteuerung trägt der Schädiger !!!
Hingehen zur Werkstatt und fragen, was es kosten soll. Nicht verraten was im Gutachten steht. Preise vergleichen kann nicht schaden. Aber bei reiner Abrechnung auf Gutachtenbasis bekommst du in der regel keine Mehrwertsteuer, also Netto-Abrechnung !
Zitat:
Original geschrieben von AndyE36
Verunsicher die Leute nicht:
Dein Anwalt soll nach Gutachten abrechnen, aber sich ausdrücklich eine Reparatur vorbehalten. Wenn die Reparatur tatsächlich teurer werden sollte als laut Gutachten muß die Versicherung das zahlen. Das Risiko der Verteuerung trägt der Schädiger !!!
Hingehen zur Werkstatt und fragen, was es kosten soll. Nicht verraten was im Gutachten steht. Preise vergleichen kann nicht schaden. Aber bei reiner Abrechnung auf Gutachtenbasis bekommst du in der regel keine Mehrwertsteuer, also Netto-Abrechnung !
okay, will niemand verunsichern und der Herr Anwalt 😛
hat das noch mal sehr gut ausgedrückt.
Ich hab´s jedenfalls verstanden
Gruß Jochen
Zitat:
Original geschrieben von Jochen.e30
okay, will niemand verunsichern und der Herr Anwalt 😛
hat das noch mal sehr gut ausgedrückt.
Ich hab´s jedenfalls verstanden
Gruß Jochen
Jochen, war nicht bös gemeint oder so, aber es ist schon wichtig, es richtig darzustellen, ihr kennt euch auf dem Gebiet ja alle aus, fast jeder hatte schonmal nen Unfall, wollte mich nicht aufspielen, sorry
Übrigens:
Wenn der Schaden mal recht hoch ist und ihr nur nen Kostenvoranschlag habt, wird die gegnerische Versicherung zu 99,9 % eine Nachbesichtigung durch einen Sachverständigen ihrer Wahl vornehmen wollen, dann kommen DEKRA oder Car-Expert oder andere Strategen zum Zuge.
Dann muß man immer befürchten, daß die das Gutachten nach unten drücken. Sowas sollte man daher nur machen lassen, wenn klar ist, daß einen evtl eine Teilschuld trifft, man somit bei eigener Beauftragung eines Sachverständigen anteilig auf den Kosten des Sachverständigen sitzen bleibt.
Zitat:
Original geschrieben von AndyE36
Jochen, war nicht bös gemeint oder so, aber es ist schon wichtig, es richtig darzustellen, ihr kennt euch auf dem Gebiet ja alle aus, fast jeder hatte schonmal nen Unfall, wollte mich nicht aufspielen, sorry
nee, schon in Ordnung! Wer Ahnung hat, soll das auch posten und das verständlich machen, was sonst so geschrieben wird.
Nicht jeder kann sich klar und deutlich ausdrücken.
Muss nicht im Gutachten auch der Posten "Wertminderung" durch den Unfallschaden bewertet werden?
Gruß Jochen
Ja, Wertminderung wird von vielen Sachverständigen aber bei älteren marktgängigen Fahrzeugen über 100.000 km nicht mehr zugesprochen.
Nutzungsausfall nach erfolgter Reparatur nicht vergessen geltend zu machen.