Turboschaden nach Fahrzeugkauf Gerwährleistung?

BMW 5er E39

Guten Morgen,

nach einem Kurzen "Familienrat" bräuchten wir nun mal eure Hilfe 😉 Mein Schwager hat sich einen 525d, BJ 2002 mit 250.000KM auf der Uhr angeschafft. Ist eine stolze summe, jedoch stand der Wagen gut da und war aus Erster Hand. Er hat die Probefahrt gemacht, welche er für gut befunden hat. Nach einer Woche entschloss er sich das Fahrzeug zu kaufen (vom Händler) Dieser schloss natürlich aufgrund der Laufleistung die Sachmangelhaftung aus (was meiner Meinung nach eigentlich gar nicht geht?).

Nun ist er 3 Tage nach dem Kauf liegen geblieben. Grund: Defekter Turbo. Er hat sich an den Händler gewandt, welcher jegliche aufgaben von sich weist aufgrund seines "Ausschlusses" . Drüber hinaus sei der Turbo ein Verschleißteil, in dem man nicht drin stecken würde. Das Fahrzeug wurde seit dem Kauf 180 Kilometer gefahren.

Wie sollen wir am besten vorgehen? Haben wir da rechtlich gesehen eine Chance oder stimmt das aufgrund der Laufleistung tatsächlich? Ich zähle folgende fakten auf :

Kauf vom Händler
Kauf erfolgte NICHT im Kundenauftrag - Jedenfalls steht davon kein Wort im Kauftvertrag
Fahrzeug 3 Tage alt und 180Km gelaufen seit dem Kauf

Mit folgenden dingen würde sich mein Schwager zufrieden geben:

Rücknahme des Fahrzeugs seitens des Händlers gegen den vollen Kaufpreis
Übernahme der Reparaturkosten

Müsste die Reparatur in der Wunschwerkstatt des Händler durchgeführt werden oder in einer X belibigen?

Wir danken euch und wünschen euch einen guten start in den Tag 🙂

Beste Antwort im Thema

Also ich hab mal gelernt, dass ein verweigertes Einschreiben als nicht zugestellt eingestuft wird.

Anders sieht es beim sogenannten Einwurfeinschreiben aus. Da unterschreibt der Postbote, dass es beim Empfänger in den Briefkasten gesteckt hat und damit gilt es auch als zugestellt - egal ob der Typ seinen Briefkasten nun leert oder nicht.

ghm

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Könnte sein. Der wird eigentlich regelmäßig erneuert. Ich hab auch den von E39 drin und Wechsel den bei jedem Ölwechsel. Aber laut Vorgabe muss beim Turbo Tausch eh die kpl KGE neu...

Zitat:

@R-Feschi schrieb am 15. März 2017 um 16:23:27 Uhr:


Defekter Turbo hat aber auch immer eine Ursache. Verschleißteil??? Blödsinn....

Natürlich ist auch der Turbolader bzw . dessen Bestandteile wie überhaupt fast alle Teile eines Autos im RECHTLICHEN (!) Sinne ein "Verschleiss"teil, in der Hinsicht, dass es ab einer gewissen Laufzeit (und dieses "wann denn?" ist der Dreh- und Angelpunkt der meisten Streitigkeiten) möglicherweise unbrauchbar sein "darf", ohne dass der Händler dafür haften muss. Und nur auf diese Definition kommt es hier ja an.

Der Begriff "Verschleiss" in Bezug auf Gewährleistung bezieht sich im Gegensatz zur häufigen Forenmeinung eben längst nicht nur auf die landläufig als "Verschleissteile" bekannten, turnusmäßig zu erneuernden Dinge wie Bremsbeläge etc.

Bei Zweifeln empfehle ich dringend die u.a. in google über "ADAC Liste Mangel Verschleiss" sofort zu findende, immer noch häufig zitierte Beispiel-Urteilssammlung (verlinken kann ich das leider nicht vom Handy).

Viele werden sich wundern, wie "früh" Dinge rechtlich nach einigen Urteilen verschleissen dürfen. In dieser Liste findet sich auch ein Urteil über einen Turboladerschaden, scheinbar wegen Dichtung, an einem "nur" 9 Jahre alten (dieses Alter wird als HOHES Alter bezeichnet)
Chrysler (190.000km, "grosse Laufleistung"😉 : normaler VERSCHLEISS (= Händler musste offenbar nicht haften). Jedoch KANN ein anderes Gericht, oder sogar das gleiche Gericht bei nur geringfügig anderer Sachlage, jederzeit anders urteilen...eine Tendenz von Urteilen zum Thema Turbolader lässt sich sicher auch ergoogeln - ist mir aber gerad zu anstrengend 😉

...
Ganz nebenbei und unabhängig von diesem Fall: Manche Händler lassen viel besser mit sich reden, wenn man eine Beteiligung in Aussicht stellt, weil "man ja versteht, dass an so einem alten Auto immer was sein kann, bla..."
Welcher Weg der bessere ist, muß natürlich jeder für sich entscheiden.

Das Thema Gewährleistung ist jedenfalls 'ne komplexe Sache, sobald sich der Händler erstmal querstellt.

Ich kann da beide Sparten nachvollziehen. Ich habe selbst 2 Freunde, die Händler sind. Es ist schon wirklich schwer auf ein 20 Jahre altes Auto für 1000€ 1 Jahr Gewährleistung zu geben. Da sollte es wirklich eine bessere Lösung geben. Wenn jetzt z.b die Bremse nach 4 Monaten nicht mehr für gut befunden wird wäre ich z.b der letzte, der den Händler wieder aufsuchen würde.

Natürlich muss man sich bei 200000 + darauf einstellen, dass man keinen Neuwagen erwarten kann, jedoch ist es nach 3 Tagen und nicht einmal 200KM schon eine Hausnummer. nach 2-3 Monaten und 3000-4000Km später wäre das vielleicht schon eine andere Hausnummer.

Ja und du wirst ja auch mehr als 1000€ bezahlt haben.

Denn auch auf den Kaufpreis kommt es mitunter auch an.

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Sorry, für die Späte Meldung. Der Kaufpreis betrug rund 3200€

Neues vom Händler gibt es nicht. Er weißt weiterhin jede Schuld von sich. Da mein Schwager jedoch auf ein Fahrzeug angewiesen ist, und sich die Schutzbriefleistung zwecks Ersatzwagen nun leider dem Ende entgegen sieht wollen wir morgen mal Rechtlich nachfragen wie es aussieht, wenn wir die Reparatur unter Vorbehalt selber von unserer Werkstatt durchführen lassen und diese Kosten im Rechtsstreit dem Händler aufbürgen ( Vorrausgesetzt wir würden natürlich recht bekommen )

Selbstverständlich würden wir uns einen Generalüberholten Turbo besorgen und ihn in eine Freie Werkstatt bringen und Keine Neuteil BMW Rechnung Vorlegen 😉 Was würde denn alles auf uns zukommen? Laut Pannendienst hieß die Diagnose "Defekter Turbolader" Folgender Schadensverlauf hat sich abgespielt.

Wagen fuhr auf der Autobahn, Betriebstemperatur. Plötzlich nahm er schlecht gas an ab ca. 160 km/h. Pedal wurde losgelassen, bis ca. 130 km/h . Gasannahme funktionierte wieder einwandfrei. wieder ab ca. 170 km/h, keine Gasannahme mehr. Auf der Rechten Fahrspur eingefedelt, keinelei Reakton beim versuch das Gas anzunehmen Ab auf den Standstreifen wo dann aufgefallen ist, dass der Wagen hinten Bestialisch gequalmt hat. Motor direkt abgestellt, lief aber Normal. Aussage vom Pannendienst : Der Qualm wird verbranntes Öl gewesen sein, welches der Turbo zog. Es waren leichte flecken auf der Autobahn zu finden. Ölstand ist bei Kaltem Wagen unter Minimum.

Sind uns das etwas unsicher, da wir nun schon die Unterschiedlichsten aussagen gelesen haben.

mit Rechtsschutz würde ich das versuchen. Das kann sich aber in die Länge ziehen. Wenn der Wagen sonst gut ist würde ich persönlich den Turbo ausbauen und zur Reparatur schicken alle anderen typischen Baustellen (ASB AGR usw) direkt mit machen und fertig. Ansonsten Kauf rückabwickeln.

Kann dir nur einen Rat geben wenn du das durchziehe willst. Frag besser einen Anwalt.

Hier geht es um Beweissicherungsverfahren und da würde ich vorher gar nichts anfassen oder machen lassen.

Gut, dann werden wir mal beim Anwalt morgen vorstellig werden. Ich selbst bin den Wagen zwar nur recht kurz gefahren (vielleicht 5km Stadtverkehr) aber konnte nichts auf Anhieb feststellen.

Die Frage, was alles mitgewechselt werden sollte oder gar muss kam auch eher daher, da es da sehr viele Aussagen gibt. Die einen sagen der Turbo + Ölabschneider, andere Turbo, alle Leitungen, Ladeluftkühler, manche mit AGR, manche ohne. Gar manche sagen, dass immer der Vorkat / Dieselpartikelfilter mit neu muss (unserer hat keinen DPF) . Also auf jeder Seite liest man quasi neue zusätzliche Teile, oder aber Neue Teile durch alte Teile ersetzt.

Sollte der Anwalt morgen Zeit finden, halte ich euch auf dem laufenden 🙂

Nur für den Turbo müssen KGE, Ölleitungen, sämtliche Dichtungen neu. Ölwechsel mit Filter.
Der Rest sind Standard Probleme ASB (drallllappen brechen ab und verursachen Motorschaden)
AGR zugegammelt usw.

Ladeluftkühler muss neu. Mach die Ansaugschläuche ab, du wirst da Späne sehen. Die sind im gesamten Ansaugweg.

Wurde denn überhaupt der angebliche turboschaden richtig diagnostiziert?

Ich würde noch nichts reparieren lassen. Nimmt erst den rechtlichen Weg. Vielleicht habt ihr ja auch Glück und könnt den Wagen zurück geben. Gut es wird sich sicherlich so sein das es paar Wochen dauern wird.

Egal wie, warten musst du sowieso erst mal. Nach fehlt was an der Beweissicherungskette und du bist der gelackmeierte.

Beweissicherungskette....

CSI Wanne-Eikel oder was? Ruf schnell die Spurensicherung.
Was meinst wohl wie die drallklappen und die ASB aussehen? Da steht der nächste supergau ins Haus. Das ist so wenn man ein 14 Jahre altes Auto kauft. Vom Händler oder von privat. Sei froh, dass es nur der Turbo ist, wenn er es überhaupt ist... vielleicht ist nur ein Schlauch geplatzt und es pfeift da raus.....
Nix für ungut. Wenn du es per Anwalt probierst, musst den Wagen natürlich so lassen.... ich hätte da keine Lust drauf....

Wenn es schon so doll weiß gequalmt hat ? Dann wird es der Turbolader sein, wenn ein Loch im ladeluftschläuchen wäre würde er schwarz qualmen und keine Leistung.

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