Turboschaden nach Fahrzeugkauf Gerwährleistung?
Guten Morgen,
nach einem Kurzen "Familienrat" bräuchten wir nun mal eure Hilfe 😉 Mein Schwager hat sich einen 525d, BJ 2002 mit 250.000KM auf der Uhr angeschafft. Ist eine stolze summe, jedoch stand der Wagen gut da und war aus Erster Hand. Er hat die Probefahrt gemacht, welche er für gut befunden hat. Nach einer Woche entschloss er sich das Fahrzeug zu kaufen (vom Händler) Dieser schloss natürlich aufgrund der Laufleistung die Sachmangelhaftung aus (was meiner Meinung nach eigentlich gar nicht geht?).
Nun ist er 3 Tage nach dem Kauf liegen geblieben. Grund: Defekter Turbo. Er hat sich an den Händler gewandt, welcher jegliche aufgaben von sich weist aufgrund seines "Ausschlusses" . Drüber hinaus sei der Turbo ein Verschleißteil, in dem man nicht drin stecken würde. Das Fahrzeug wurde seit dem Kauf 180 Kilometer gefahren.
Wie sollen wir am besten vorgehen? Haben wir da rechtlich gesehen eine Chance oder stimmt das aufgrund der Laufleistung tatsächlich? Ich zähle folgende fakten auf :
Kauf vom Händler
Kauf erfolgte NICHT im Kundenauftrag - Jedenfalls steht davon kein Wort im Kauftvertrag
Fahrzeug 3 Tage alt und 180Km gelaufen seit dem Kauf
Mit folgenden dingen würde sich mein Schwager zufrieden geben:
Rücknahme des Fahrzeugs seitens des Händlers gegen den vollen Kaufpreis
Übernahme der Reparaturkosten
Müsste die Reparatur in der Wunschwerkstatt des Händler durchgeführt werden oder in einer X belibigen?
Wir danken euch und wünschen euch einen guten start in den Tag 🙂
Beste Antwort im Thema
Also ich hab mal gelernt, dass ein verweigertes Einschreiben als nicht zugestellt eingestuft wird.
Anders sieht es beim sogenannten Einwurfeinschreiben aus. Da unterschreibt der Postbote, dass es beim Empfänger in den Briefkasten gesteckt hat und damit gilt es auch als zugestellt - egal ob der Typ seinen Briefkasten nun leert oder nicht.
ghm
57 Antworten
Laut Gesetz besteht bei Gebrauchtwagenkäufen vom Händler eine zweijährige Sachmängelhaftung. Nach einem Urtail des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2014 (Aktenzeichen VIII ZR 104/14) kann der Händler die Sachmängelhaftung nicht mehr auf ein Jahr verkürzen. Treten in dieser Zeit Mängel am Fahrzeug auf, kann man diese nachbessern lassen. Dabei zählt allerdings nicht der normale Verschleiß zu den Mängeln.
Hier ist jedoch zu beachten, dass auch bei Verschleißteilen ein "altersgerechter" Verschleiß auftritt. Wie dieser jeweils zu definieren ist, hängt vom individuellen Fall und vom Teil ab und muss im Zweifel sogar vor Gericht geklärt werden. Hier lohnt es sich, im Schadensfall nach entsprechenden Urteilen von Gerichten zu suchen.
Der Verkäufer muss aber nur für Mängel einstehen, die bereits zum Übergabezeitpunkt des Fahrzeuges an den Käufer oder im Ursprung vorhanden waren. Dabei gilt innerhalb der ersten sechs Monate automatisch die Vermutung, der Mangel habe schon bei Übergabe vorgelegen. Nach Ablauf dieser Frist muss der Käufer beweisen, dass der Mangel von vornherein am Fahrzeug vorhanden war. Es empfiehlt sich deshalb, möglichst bei einem Händler mit angeschlossener Werkstatt zu kaufen. Dieser kann eine mögliche Sachmängelhaftung direkt erfüllen. Bei einem Verkäufer ohne Werkstatt sollte vorab geklärt werden, wo man als Käufer für eventuelle Ansprüche hingehen kann.
Das würde in der Theorie im Klartext heißen, dass auch wenn er die Sachmangelhaftung ausgeschlossen hat, aufgrund der hohen Laufleistung, des Altes etc. müsste er Haften, da diese Klausel unwirksam ist?
Soweit alles richtig.
Es gibt, ich glaube ADAC oder so, Tabellen wo typische Verschleißsachen aufgelistet sind die schon mal abgeurteilt wurden.
Bei 180 KM geht man normalerweise davon aus das der Defekt bereits bei Gefahr Übergang bestanden hat.
Ich würde ihn schriftlich zur Nachbesserung und/oder Wandlung auffordern mit Hinweis das er die Gewähr nicht ausschließen durfte. Vergiss den Nachweis alla Einschreiben o. s. nicht.
Es gibt zwar eine Lücke aber die lass ihn mal selber finden.😉
Wenn das nicht hilft, dann hilft dir ein guter Sachrecht Anwalt.
Alles klar, werde ich mal so weiterleiten. Lässt ja etwas Hoffnung aufkommen 🙂
Ach so, ja. Das Fahrzeug hat übrigens noch 14 Monate Tüv falls das die Situation verbessern könnte.
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Sagt nur was über den möglichen Zustand und die Wertigkeit bei Verkauf etwas aus. Ist auf jeden Fall positiv und als besser zu Beurteilen als wenn ein Auto mit 3 Jahre abgelaufenem Tüv da stehen würde.
Ich hoffe, du weißt was ich meine.
Also er ist 180km gefahren und da war der Turbo noch nicht kaputt, stimmts? Der Händler gibt eine Gewährleistung für einen Gebrauchtwagen 1 Jahr und in denn ersten 6 Monaten muss der Händler es beweisen das der defekt nicht vorher war ok soweit verstanden?! Nach denn weiteren 6 Monaten muss der Käufer es beweisen das der Fehler schon vorher war! Also was sagt uns das? Er ist 180km gefahren und erst dann kam der Fehler! Und nicht nach 1 oder 10km da der Turbo ein Verschleißteil ist wird er höchstwahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleiben. Aber er soll sich lieber ein Anwalt holen der wird ihn sicherlich besser beraten als wie wir. Falls ich was falsches geschrieben haben sollte bitte ergänzt mich!!!!
es wird Dir nicht helfen zu sagen "Im Internetforum haben die aber gesagt das.....". Seit Ihr im ADAC? Die haben Anwälte bei denen kann man für kleines Geld vorsprechen und ggfs danach entscheiden ob die ein Mandat bekommen. Verkehrsrechtschutz wäre jetzt selbstredend noch besser.
Ja. Doof! Das netz ist keine Rechtsberatung. Und recht haben und recht bekommen ist in Deutschland zweierlei.
Sprecht beim Anwalt vor, dann wisst ihr ob sich das lohnt oder nicht.
Trotz dem Ärger würde ich, wenn der Wagen sonst gut da steht, den Turbo ausbauen und vom Profi überholen lassen. Feststellen warum der verreckt ist und im gleichen Atemzug die kpl dieselpflege durchziehen.
Wie teuer war der Wagen den ?
Der Turboschaden hat sie wie folgt bemerkbar gemacht : 140 auf der bahn, angesetzt zum beschleunigen, kickdown blie aus, gas annahme nicht vorhanden,riesen Qualm schoss aus dem Auspuffbereich.
Er hat eine Rechtsschutz, die aber leider noch nicht greift ( im Februar abgeschlossen und 3 Monate wartezeit)
Es bleibt aber kaum was anderes. Wenn der Händler jetzt schon mauert wird das mit "Die haben bei Motor Talk gesagt" nicht besser. Anwalt vor den Latz knallen und gut. Nicht im ADAC? Dann halt mal nen Warnschuß und dann zum Anwalt.
Ach so, Pardon. Total überlesen. Natürlich im ADAC, dieser hat ja auch abgeschleppt. Wird weitergeleitet, Danke 🙂
nur so als Tipp: wir haben in unserer Firma 2, 3 x die Jungs von http://www.frag-einen-anwalt.de/ um Rat gefragt, Präzise Frage gestellt, präzise Antwort bekommen. Sicher nicht geeignet um einen Prozess zu führen, aber um zu erfahren, welche nächsten Schritte man machen kann / soll.
Nur ein Tipp von mir! Weder verwandt noch verschwägert :-)
Es gibt schon mal eine sehr gute Nachricht. Laut seiner Rechtsschutzversicherung fällt der Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs unter die Rubrik "Verkehrsrechtsschutz". In dieser Rubrik besteht für ihn keine Wartezeit. Daher hat er sich Telefonisch per "Anwaltshotline" Eine Erstberatung geben lassen. Diese sieht wie folgt aus :
- Händler Ansprechern, um höffliche Klärung bitten (Gescheitert)
- Schreiben aufsetzen mit einer Frist von 14 Tagen um Mängelbeseitigung. Darauf hinweisen, dass ein Gewährleistungsausschluss gegenüber Privat nicht rechtens ist.
- Sollte es eine Verweigerung, oder gar keine Reaktion seitens des Verkäufers geben, Anwalt vor Ort aufsuchen.
Nach besagter Frist hat man das recht von dem Komplett vom Kaufvertrag zurückzutreten (voraussgesetzt man würde natürlich im Gerichtsfall gewinnen). Was ich auch nicht gewusst habe ist, dass der Händler dafür sorge zu tragen hat, wie er die Mängel Beseitigt. Heißt wenn das Fahrzeug nicht Fahrbereit ist, muss der Händler es vor Ort abholen und kann die Aufgabe nicht auf den Kunden überwälzen frei dem Motto " Ja, bring mal her das Fahrzeug".
Ich halte euch weiterhin auf dem laufendem 🙂