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Tuning Q3/RSQ3/RSQ3 Sportback

Audi RSQ3 F3
Themenstarteram 12. Januar 2020 um 14:12

Hallo zusammen,

 

Hier können wir uns rund um das Tuning RSQ3 und RSQ3 Sportback unterhalten:cool:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@wrc99belgium schrieb am 22. Juli 2020 um 20:07:05 Uhr:

Love it.

aber nicht diese Achsbruch-Optik. Den Sinn einen SUV bis auf den Boden tieferlegen verstehe ich nicht.

Ich kann diese Ultra Low Fahrwerke nicht mehr sehen. Das macht fahrdynamisch und in Bezug auf Komfort komplett keinen Sinn. Das sind verbastelte Kinderkutschen. Sorry.

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@NikoCZ

Es geht nicht darum zu streiten.

Allerdings machst Du genau das Gleiche. Du behauptest einfach mal so, dass durch die Pedalbox dass Orginal Gaspedalsignal manipuliert wird.

Dann frage ich mich, wie der TÜV dies so freigeben konnte. Mal ganz abgesehen von Audi.

Aber das wirst Du uns sicherlich erklären können?

Sorry nicht der TÜV, sondern das KBA.

Zertifikatsnummer: 49020190907

Zertifikatsinhaber: SPEED BUSTER GmbH & Co.KG

Mosaikweg 18

53489 Sinzig

Deutschland

Geltungsbereich:

engine power modification

Zertifikatstyp: KBA-Verifizierung

KBA-Verifizierung

Bei der Verifizierung handelt es sich um ein abgestimmtes Verfahren zur Bewertung des Qualitätsmanagementsystems eines Herstellers nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Die Verifizierung findet Anwendung im Rahmen des Typgenehmigungs- und/oder Teilegutachtenverfahrens.

Zitat:

@PeterRS3 schrieb am 26. November 2020 um 20:32:34 Uhr:

Wäre das für dich keine Option?

Momentan beschäftige ich mich nicht so mit diesem Thema, zumal ich derzeit eh nur sehr wenig fahre. Ich habe seit einiger Zeit irgendwo Geräusche festgestellt, welche ich aber (noch) nicht genau lokalisieren kann.

Hört sich an wie Windgeräusche, kann aber noch nicht sagen, woher diese genau kommen. Hab diese auch vorwiegend morgens auf dem Weg zur Arbeit festgestellt. Gestern mal eine andere Strecke nach Hause gefahren, da waren diese Geräusche so gut wie nicht vorhanden, also liegt meine Vermutung, das es von den Reifen her rühren könnte. Am besten wäre, wenn der KD-Meister zu mir nach Hause käme und wir gemeinsam die morgendliche Strecke abfahren könnten, wenn alles noch kalt ist;). Daher ist für mich diese Box momentan eher zweitrangig und der Q fängt sich langsam das Saufen an (derzeit über 10L/100 km) und das trotz ruhiger Fahrweise.

Gruß

1. speedbuster beschreibt selber , dass das Signal vom Pedal optimiert wird. Optimieren ist hier gleich ändern gleich manipulieren.

 

2. der TÜV bestätigt über das QM System , das speedbuster nach Vorgaben einer ISO Norm ein elektrisches Gerät , hier diese Box, herstellt das elektromagnetisch verträglich ist. Mehr nicht!

 

Definition EMV: Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) bezeichnet die Fähigkeit eines technischen Geräts, andere Geräte nicht durch ungewollte elektrische oder elektromagnetische Effekte zu stören oder durch andere Geräte gestört zu werden. Die ungewollte wechselseitige Beeinflussung ist in der Elektrotechnik nicht nur eine Frage der Technik, sondern auch eine des Rechts.

 

Damit bestätigt dir speedbuster, das genau deren Box o.g. Fähigkeit besitzt, d.h. Andere Geräte durch elektromagnetische Effekte zu stören.

 

3. Audi sicherlich diese Abstimmung freigeben, will man Emissionswerte erreichen muss und der „alte“ fünf Zylinder dafür einfach nicht ausgelegt wurde zur Entwicklungszeit.

 

Mich würde wirklich euer Schriftstück hier interessieren! Zeigt doch mal..

Asset.PNG.jpg
Asset.PNG.jpg

Zitat:

@NikoCZ schrieb am 26. November 2020 um 20:49:33 Uhr:

1. speedbuster beschreibt selber , dass das Signal vom Pedal optimiert wird. Optimieren ist hier gleich ändern gleich manipulieren.

2. der TÜV bestätigt über das QM System , das speedbuster nach Vorgaben einer ISO Norm ein elektrisches Gerät , hier diese Box, herstellt das emv verträglich ist. Mehr nicht!

3. Audi sicherlich diese Abstimmung freigeben, will man Emissionswerte erreichen muss und der „alte“ fünf Zylinder dafür einfach nicht ausgelegt wurde zur Entwicklungszeit.

Mich würde wirklich euer Schriftstück hier interessieren! Zeigt doch mal..

KBA-Verifizierung

KBA - Kraftfahrt-Bundesamt

KBA-Zertifizierung unter Berücksichtigung der nationalen, europäischen und internationalen Gesetze wie zum Beispiel Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie Fahrzeugtechnik EWG/EU/ECE (FEE) von Ihren Teilegutachten sowie Genehmigungsobjekten.

Themenstarteram 26. November 2020 um 19:58

Zitat:

@Audi S-Liner schrieb am 26. November 2020 um 20:42:48 Uhr:

Zitat:

@PeterRS3 schrieb am 26. November 2020 um 20:32:34 Uhr:

Wäre das für dich keine Option?

Momentan beschäftige ich mich nicht so mit diesem Thema, zumal ich derzeit eh nur sehr wenig fahre. Ich habe seit einiger Zeit irgendwo Geräusche festgestellt, welche ich aber (noch) nicht genau lokalisieren kann.

Hört sich an wie Windgeräusche, kann aber noch nicht sagen, woher diese genau kommen. Hab diese auch vorwiegend morgens auf dem Weg zur Arbeit festgestellt. Gestern mal eine andere Strecke nach Hause gefahren, da waren diese Geräusche so gut wie nicht vorhanden, also liegt meine Vermutung, das es von den Reifen her rühren könnte. Am besten wäre, wenn der KD-Meister zu mir nach Hause käme und wir gemeinsam die morgendliche Strecke abfahren könnten, wenn alles noch kalt ist;). Daher ist für mich diese Box momentan eher zweitrangig und der Q fängt sich langsam das Saufen an (derzeit über 10L/100 km) und das trotz ruhiger Fahrweise.

Gruß

Bei FB in der RSQ3 Gruppe war auch schon die Rede von Windgeräuschen... Komisch, ich habe allerdings noch keine...Hoffentlich bleibt das so.

Was Speedbuster auf der Webseite schreibt, sind einfach gesagt, erst einmal nur Werbeaussagen. Von einem Mustergutachten oder einer ABE ist schon einmal keine Rede. Zumindest müßte es für das Teil ja eine ECE Prüfnummer geben, auf der Speedbuster Webseite Fehlanzeige.

Gerade in der Tuningbranche gibt es nicht wenige Firmen, die es nicht so genau nehmen.

Denkbar wäre z.B. auf Grund der Funktion beispielsweise, daß sich das Abgasverhalten verändert und der Motor somit nicht mehr der Typgenehmigung entspricht. Damit würde die Betriebserlaubnis des betreffenden Autos erlöschen.

Ich zumindest wäre bei solchen "Wunderkisten" sehr vorsichtig. Letztendlich kann gerade diese Box nichts Anderes, als der Motorelektronik eine andere Gaspedalstellung zu suggerieren, als sie tatsächlich ist. Ob man dafür nun eine solche Box braucht oder einfach etwas fester drauftritt, sei dahingestellt, mir wären selbst 5€ für so etwas zu viel, ich halte das schlicht und einfach für Tinnef, den man technisch Unbedarften unterjubeln will. Meine Meinung.

Und ganz davon abgesehen, da es ja auch angesprochen wurde, Herstellergarantie ist immer eine freiwillige Leistung, deren Bedingungen ganz allein der Hersteller festlegt. Werden in diesen Bedingungen solche Veränderungen ausgeschlossen, ist Audi sehr wohl berechtigt, bei Nachweis der Benutzung die Garantie zumindest für relevante Bereiche des Autos auszuschließen. Ich könnte jetzt auf Anhieb zig Beispiele nennen, bei denen Anbieter "kein Garantieverlust" versprechen und trotzdem nicht Recht haben.

Zitat:

@FrankPrCB schrieb am 26. November 2020 um 21:20:20 Uhr:

Was Speedbuster auf der Webseite schreibt, sind einfach gesagt, erst einmal nur Werbeaussagen. Von einem Mustergutachten oder einer ABE ist schon einmal keine Rede. Zumindest müßte es für das Teil ja eine ECE Prüfnummer geben, auf der Speedbuster Webseite Fehlanzeige.

Gerade in der Tuningbranche gibt es nicht wenige Firmen, die es nicht so genau nehmen.

Denkbar wäre z.B. auf Grund der Funktion beispielsweise, daß sich das Abgasverhalten verändert und der Motor somit nicht mehr der Typgenehmigung entspricht. Damit würde die Betriebserlaubnis des betreffenden Autos erlöschen.

Ich zumindest wäre bei solchen "Wunderkisten" sehr vorsichtig. Letztendlich kann gerade diese Box nichts Anderes, als der Motorelektronik eine andere Gaspedalstellung zu suggerieren, als sie tatsächlich ist. Ob man dafür nun eine solche Box braucht oder einfach etwas fester drauftritt, sei dahingestellt, mir wären selbst 5€ für so etwas zu viel, ich halte das schlicht und einfach für Tinnef, den man technisch Unbedarften unterjubeln will. Meine Meinung.

Und ganz davon abgesehen, da es ja auch angesprochen wurde, Herstellergarantie ist immer eine freiwillige Leistung, deren Bedingungen ganz allein der Hersteller festlegt. Werden in diesen Bedingungen solche Veränderungen ausgeschlossen, ist Audi sehr wohl berechtigt, bei Nachweis der Benutzung die Garantie zumindest für relevante Bereiche des Autos auszuschließen.

Genau so ist es. Meine Worte!

Hier nochmal sehr gut und einfach beschrieben.

hatte den Sprintbooster (bescheuerter Name) im Alfa 159 2,0JTDm. Das Anfahrloch war vollständig verschwunden, es war subjektiv ein völlig anderes Auto mit deutlich besserem Ansprechverhalten.

Würde es jederzeit wieder machen (bei einem Fzg mit spürbarer Anfahrschwäche).

Fehler wird natürlich keiner abgelegt. Ist ja auch kein Tuning, sondern tut nur das was jeder Fahrdynamikschalter (auch DCC?) mit dem Gaspedal tut: Die Kennlinie schärfen (gleicher Weg, mehr Gas).

Das ist schon ein Unterschied, die Erklärung "dann gib mehr Gas" greift hier nicht. Ausprobieren, dann urteilen.

Zitat:

@Opel Neuling schrieb am 26. November 2020 um 21:25:43 Uhr:

Die Kennlinie schärfen (gleicher Weg, mehr Gas).

Also einfach fester und entschlossener drauftreten. Sage ich doch und bekomme ich bei jedem Auto hin.

Aber ich lasse auch gern Jedem seinen Glauben an Placebos, "ich spüre es doch".

[Inhalt von Motor-Talk entfernt]

Mir reicht diese Aussage schon mal..

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

 

vielen Dank, für Ihre Nachricht!

 

durch den Einbau unserer Pedalbox wird Ihre Garantie nicht erlöschen, da die Pedalbox nichts mit dem Motorsteuergerät zu tun hat sondern jediglich die Kennlinie im Gaspedal verändert.

Ausserdem ist unsere Pedalbox Eintragungsfrei und muss somit auch nicht beim TÜV vorgeführt werden.

 

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag, und bleiben Sie gesund.

Gerne stehe ich Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung!

_____

[Einzelne Inhalte in diesem Beitrag sowie die Bezugsbeiträge darauf, die nichts mit dem Thema zu tun hatten, sondern nur gegenseitige Provokationen enthielten, wurden entfernt bzw. editiert. Bitte die Beitragsregeln von Motor-Talk beachten!]

Vielleicht wird es hier nochmal deutlicher erklärt?

Folgendes Statement (zwecks Übersicht auf's Wesentliche gekürzt) hat der TÜV an EVOTRONIC geliefert, das in Briefform auf Wunsch bei Kauf des Gerätes mitgegeben wird. Offensichtlich sind sich sogar versch. TÜVs bei ordentlicher (!) Recherche einig (im Gegensatz zu der pauschalen Antwort/Ablehnung aufgrund meiner Mail-Anfrage) :

"... Bei der EVOTRONIC DYNAMIC handelt es sich um ein elektronisches Bauteil welches die Pedalkennlinie ... moduliert. ... wird kein Kennfeld der elektronischen Motorsteuerung geändert bzw. kann nicht auf diese Einfluss genommen werden. ...

 

Das Bauteil muss auf Grund seiner Bauart über eine Genehmigung nach der ECE-R10 (elektromagnetische Verträglichkeit) verfügen. Dies ist ... dokumentiert gegeben. Eine Einbauabnahme ist ... nicht zu fordern und bei ECE-Genehmigungen nicht vorgesehen.

Bezüglich Änderungen die sich aus der Umrüstung ergeben ist der Beispielkatalog des §19 STVZO ... zu Grunde zu legen ... läßt sie sich keinem der dort beschriebenen Sachverhalte zuordnen. ... dass ein Teilegutachten oder eine ABE ... nicht vorgesehen ist. ..."

"wir haben diese Angelegenheit vor der Markteinführung prüfen lassen und laut TÜV gab es folgendes Statement dazu:

 

Da es sich bei der PedalBox nicht um eine Leistungssteigerung oder Bauartveränderung handelt, ist auch keine Eintragung erforderlich.

Die Pedalbox ist ein Gerät das, bei elektronisch geregeltem Fahrpedal, den Pedalweg, abhängig von unterschiedlichen Fahrzuständen, entsprechend ändert.

Dieses Gerät ist selbst auch ein Elektronikteil.

Die Vorschriften der Richtlinie 72/245/EWG über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) elektrischer und elektronischer Systeme müssen 1.)

seit dem 1.12.1995 auf Fahrzeuge für die eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde und 2.) ab 1.10.2002 auf Fahrzeuge die im Einzelverfahren in den Verkehr gebracht werden angewendet werden.

Das bedeutet, elektrische und elektronische Systeme (auch Nachrüst-Systeme aus dem Zubehörhandel), die während der Fahrt betrieben werden, müssen den Vorschriften der o. a. Richtlinie oder der ECE-Regelung Nr. 10, Änderung 02 entsprechen.

 

Fazit: Es gibt keine rechtliche Grundlage für ein Teilegutachten oder ABE. Beim Kauf und Einbau neuer Geräte sollten Sie darauf achten, dass diese nach den o. a. Vorschriften geprüft und gekennzeichnet sind."

Schön für Dich, daß Du solchen Werbeaussagen, aus denen keinerlei Nachweis der Richtigkeit hervorgeht, ungeprüft glaubst.

[Inhalt von Motor-Talk entfernt.]

Aber ist es bei so pedalboxen nicht immer nur so, dass die quasi dem Steuergerät ein mehr durchgedrücktes Gaspedal vorgaukeln? Inwiefern ändert die Box das dsg?

Zitat:

@FrankPrCB schrieb am 26. November 2020 um 21:40:35 Uhr:

Schön für Dich, daß Du solchen Werbeaussagen, aus denen keinerlei Nachweis der Richtigkeit hervorgeht, ungeprüft glaubst.

[Inhalt von Motor-Talk entfernt.]

Argumente wurden genügend aufgeführt.

[Inhalt von Motor-Talk entfernt.]

Du redest hier die ganze Zeit von Deiner Meinung. Schriftlich konnte ich von Dir nichts lesen.

Bestätigungen Seitens Speed-Buster liegen vor. Und nur dass zählt.

[Inhalt von Motor-Talk entfernt.]

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