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Tüv

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

2 Jahre neuen Tüv bekommen,mit ein Mangel Verbandskasten ist abgelaufen. Sonst alles TipTop:)

Beste Antwort im Thema

Bei mir geht es vor den Amtsstellenleiter, wenn mir sein Pseudomangel nicht passt! Wenn die Scheibe i.O. ist, ist sie i.O.! Ein Mangel muss auch belegbar sein. Auch ein Prüfer hat keine Götterfunktion, in der er machen kann, was ihm passt. Das hat ein Prüfer erst im Frühjahr zu spüren bekommen, als ich mit dem Wagen eines Bekannten dar war.
Ich lass mir Pseudomängel jedenfalls nicht mehr gefallen! Was zu erfinden, um was zu schreiben, kommt mir nicht mehr in die Tüte. Ich hab davon echt die Schnauze voll. Bei der Dekra-Prüfstelle, wo ich hin fahre, wird diese Praxis bei mir nicht mehr angewendet. Ich hab schon Stunden dort diskutiert und dann doch recht bekommen. Was nicht kaputt/verschlissen ist, kann kein Mangel sein. Eine Scheibe die noch für 10.000km reicht und nicht auseinander fällt, ist eben nicht defekt! Oberflächige Rostschicht auf einer massiven Scheibe kann ebenfalls keine gravierende Schwächung laut Verordnung sein. Damit scheidet angerostet ebenfalls aus, wenn die Lauffläche blank ist und die Werte stimmen!
Man muss sich bei weitem nicht alles gefallen lassen. Gerade wenn man selber Ahnung hat und bereit ist, erbitterten Widerstand zu leisten. Auch Prüfstellen unterliegen Regeln! Auch hier, gibt es Schiedsstellen.
MfG

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Zitat:

Original geschrieben von artkos


Johnes ist doch das Opfer, wie könnt ich ihn meinen? :confused:

Ich hab schon Kühe kotzen gesehen

:D

Ja Johnes, dann erzähl mal

:)

Warum auch immer, er ist hinter mir an der Ampel aus seinem Auto ausgestigen und hat hinten am Kennzeichen die Plakettebeschädigt. Da es ein amtliches Siegel ist, darf er das nicht.
Dingfest war leicht! Sein Kennzeichen aufgeschrieben!
MfG

Dann erzähl doch die ganze Geschichte. Was hat sich im Vorfeld abgespielt und warum war die Strafe für ihn so hoch?

Ich weiß nicht warum er das gemacht hat! Das hab ich nicht erfahren... Das wurde mittels Strafbefehl geahndet. Ich hab ihm bewusst nichts getan! Vielleicht war er einfach nur schlecht gelaunt! Ich habe die Summe nur erfahren, da ich zum Gericht fuhr und mein Geld für die neue Plakette abzuholen. (War zu faul das Schreiben, wo meine Kontodaten erfragt wurden, zu beantworten! Ich fuhr dort täglich vorbei, da konnte ich mir das auch so holen...) Dort hat mir die Sachbearbeiterin die Summe genannt, die er gezahlt hat.
So teuer war es für ihn, da er eine Amtshandlung vorgenommen hat... Nur bestimmte Personen dürfen Kennzeichen entsiegeln. Wenn man das trotzdem macht, begeht man eine Straftat!
MfG

Zitat:

Original geschrieben von Johnes



Dingfest war leicht! Sein Kennzeichen aufgeschrieben!
MfG

Fall er es nicht zugibt ist es nicht sooo leicht. Dann muß der Zeuge/Geschädigte den Täter identifizieren. Was nach längerer Zeit nicht mehr trivial ist.

hallo zusammen,
mal ne etwas "doofe" Frage ;)
Mein Tüv läuft im April ab, heißt das nun ich kann ab dem 01.04.2013 nicht mehr damit fahren oder gilt das ab dem Ausstellungsdatum, welches bei mir nun am 14.04.2011, dann also bis zum 14.04.2013 gültig? ist.
LG

du kannst bis Di den 30.04.13 23,59 Uhr deine Runden drehen würd ich sagen .......
MfG

Und wenn der Wagen ein paar Tage danach vorgeführt wird, kräht auch kein Hahn nach. Noch besser, vorher für die ersten Maitage einen Termin vereinbahren. HU gibts dann ab Mai.

Zurück datiert wird jetzt nicht mehr! Dafür gibt es jetzt Bußgelder. Zwei Monate drüber kostet Geld. Sprich TÜV bis April, Vorführung Ende April, Anfang Mai nötig! Gehst du erst im Juli hin, wird es teurer! (15€ Bußgeld und auch 20% Aufschlag auf die Prüfgebühren!)
MfG

Zitat:

Original geschrieben von mondi94



Zitat:

Original geschrieben von ermüdungsbruch


Aber nicht jammern: Jeder bekommt was er wählt.

Meinst Du wenn eine andere Partei an der Macht ist wird sich etwas Ändern?
Welche Partei soll man denn noch Wählen?
Wir sind immer die dummen!
Gruß Jürgen

Genau- die da oben sind immer Schuld- schon klar.

Aber sich nicht um Politik kümmern und dann den betrogenen, kleinen Mann auf der Straße spielen- jaja.

Wenn Du was ändern willst, wirst Du Dich wohl engagieren müssen. Jammern hilft noch weniger als wählen.

Zitat:

Original geschrieben von Johnes


Zurück datiert wird jetzt nicht mehr! Dafür gibt es jetzt Bußgelder. Zwei Monate drüber kostet Geld. Sprich TÜV bis April, Vorführung Ende April, Anfang Mai nötig! Gehst du erst im Juli hin, wird es teurer! (15€ Bußgeld und auch 20% Aufschlag auf die Prüfgebühren!)
MfG

Ok, sein TÜV ist im April fällig, sind 2 Monate drüber dann bereits im Juni, oder erst im Juli?

1. Juli = mehr als 2 Monate und und keinen Tag eher. :cool:

Zitat:

Original geschrieben von artkos


1. Juli = mehr als 2 Monate und und keinen Tag eher. :cool:

Man könnte natürlich damit argumentieren, der TÜV seie bereits im April abgelaufen und somit wäre der 1. Juni der 3. Monat!?

Falsch, hier ist im April HU noch gültig und erst am 1. Mai abgelaufen.
Wenn eine Terminbestätigung vom Prüfunternehmen im Mai bei einer Kontrolle für die nächsten Tage vorliegt, wird keiner Theater machen, falls man ganz sicher fahren möchte.
Ich hab auch schon im zweiten Monat der Überschreitung nur den Kommentar erhalten, daß ich sicher in den nächsten Tagen zur HU vorführen wollte.
Na, klar doch! ;)

Die gültige HU endet am 30.04. nach 23.59!
MfG

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