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Reimport - kein TÜV wegen Felge/Reifen Kombination

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)
Themenstarteram 9. November 2023 um 14:47

Der Tüv verweigert mir die Plakette, da ihm meine Räder nicht gefallen.

Das ist jetzt mein 4. mal TÜV mit den Felgen und ich hatte bis jetzt keine Probleme.

Das Auto ist ein Reimport, 125PS Benziner aus Dänemark. Im alten sowie neuen Schein ist lediglich nur

die Größe 205/50 R16 85W/86V eingetragen.

Die Räder auf dem Fzg. sind rial Felgen mit 205/55 R16 Bereifung. Es liegt eine ABE und ein Gutachten vor.

Der TÜV sagt, das Auto hat nur eine Einzelgenehmigung für die im Fzg. Schein eingetragene Reifengröße. Alles andere ist nicht erlaubt, weil Reimport. So hab ich das verstanden. Aber warum schreibt man dann bei Einfuhr nach D nicht den selben Standard in den Schein wie bei den Deutschen Autos?

 

Im alten Fzg-Brief steht "-BETR.*ZIFF.20 BIS 23 0D.205/55R16 85Q M+S A. FELGE 6.5JX16 H2, ET 52,5MM". Im neuen Schein fehlt diese Info.

Ich kann da immer noch nicht ganz nachvollziehen, was das Problem ist. Kann mir da bitte jemand der sich damit auskennt das einfach erklären?

Sind Reimporte eine Besonderheit und man muss es immer nachtragen lassen?

Hilft ihr ggf. dieses CoC Dokument weiter?

Ich kann gerne Bilder vom alten Fzg. Brief und Schein machen.

Die beste Option wäre wohl Winterreifen mit der richtigen Größe auf Stahlfelgen gebraucht zu kaufen.

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23 Antworten

Zitat:

@thriller.12 schrieb am 9. November 2023 um 15:47:49 Uhr:

Das ist jetzt mein 4. mal TÜV mit den Felgen und ich hatte bis jetzt keine Probleme.

Dann fahr zu dem TÜV Prüfer bei dem es nie Probleme gab....

Zitat:

Im alten sowie neuen Schein ist lediglich nur die Größe 205/50 R16 85W/86V eingetragen.

Sicher das diese Grösse drin steht?

Bei meinem Mondeo stehen 205/55-16 drin.... Das ist meines Wissens auch die Standardgrösse.

Zitat:

Die Räder auf dem Fzg. sind rial Felgen mit 205/55 R16 Bereifung. Es liegt eine ABE und ein Gutachten vor.

ABE und Gutachten für die Bereifung? Eher für die Felgen....

Hier wäre wichtig was da im Gutachten steht.

Auf alle Fälle ist die Grösse der Reifen eigentlich für den Mondeo die richtige.....

Zitat:

Der TÜV sagt, das Auto hat nur eine Einzelgenehmigung für die im Fzg. Schein eingetragene Reifengröße. Alles andere ist nicht erlaubt, weil Reimport.

Dann wirst du nicht umhin kommen die Räder nachtragen zu lassen, oder umbauen auf die Reifengrösse die im Schein steht.

Zitat:

Im alten Fzg-Brief steht "M+S A. FELGE 6.5JX16 H2, ET 52,5MM". Im neuen Schein fehlt diese Info.

Ich kann da immer noch nicht ganz nachvollziehen, was das Problem ist. Kann mir da bitte jemand der sich damit auskennt das einfach erklären?

Rollumfand der Reifen ist der Unterschied. Wobei ich eigentlich der Meinung bin das die 55er die originalen Reifen wären

Zitat:

Sind Reimporte eine Besonderheit und man muss es immer nachtragen lassen?

Da ein Reimport eine EBE hat wirst du mit dem TÜVer bereden müssen was jetzt für die das beste wäre. Entweder neue Reifen oder kompletten Satz....

Zitat:

Ich kann gerne Bilder vom alten Fzg. Brief und Schein machen.

Wäre nicht schlecht

Zitat:

Die beste Option wäre wohl Winterreifen mit der richtigen Größe auf Stahlfelgen gebraucht zu kaufen.

Wahrscheinlich das günstigste

Themenstarteram 9. November 2023 um 15:42

Danke für deine rasche Antwort. Hab gerade nochmal telefonisch mit dem TÜV Prüfer geredet, warum im alten Fzg Brief jene Angaben vorhanden sind und im neuen Schein nicht.

Er kann sich das nicht erklären, aber wenn die KBA Nummer der Felge im alten Brief nicht eingetragen war, nützt ihm das auch nichts.

Ja, du hast Recht und so war es gemeint, die ABE gilt für die Felgen.

Klar, ich könnte jetzt zu nem anderen Verein hinfahren, aber dann zahle ich halt wieder 125€...da kann man sich auch gebrauchte Winterräder auf Stahlfelgen holen.

Habe gerade geschaut, eine Nachprüfung kann man auch woanders machen lassen, nur werden die halt dann auch genau schauen, wenn extra nur der Mangel aufgelistet ist.

Man weiß ja nie, was man für nen Prüfer bekommt. Ich scheine da immer großes Glück zu haben :D

Und hiermit frage ich aus gegebenen Anlass: Hat jemand noch einen Satz Stahlfelgen in 6,5Jx16 mit Winterreifen 205/50 R16 im Raum München übrig? :D

Fzg. Schein
Alter Brief

Ich weiß nicht wo das Problem liegt. Mit den neuen Zulassungsbescheinigungen nimmt die Zulassung immer nur die erste Größe auf. Alle anderen muss man , z.B. mit dem alten Brief, nachweisen. Hat doch nichts mit Reimport zu tun. Was für Felgen sind denn drauf? Bild?

Themenstarteram 9. November 2023 um 16:07

Es sind Rial Felgen drauf. Die habe ich dazu bekommen als ich das Auto 2016 gebraucht gekauft habe.

Typ: FLAIR FL 706

KBA: 45567

Größe: 7Jx16H2

 

@panko: Sorry, ich kenne mich mit dem Kram nicht so gut aus, die TÜV Leute haben sich 10 Minuten lang zu 2. die Papiere angeschaut.

 

Hier findet man die ABE's falls es jemanden interessiert, KBA Nr. 45567

ABE: (2. von unten in der Liste) ABE

Gutachten: Ford Gutachten

Rial Felge
Themenstarteram 9. November 2023 um 16:34

Ich werde morgen mal zum KÜS fahren, dort habe ich den TÜV vor 2 Jahren gemacht, werde Ihnen alles zeigen und lasse mir das nochmal genau erklären was das Problem ist.

Zitat:

@thriller.12 schrieb am 9. November 2023 um 17:07:41 Uhr:

Es sind Rial Felgen drauf. Die habe ich dazu bekommen als ich das Auto 2016 gebraucht gekauft habe.

Typ: FLAIR FL 706

KBA: 45567

Größe: 7Jx16H2

Das wäre eigentlich dann die richtige originale Grösse an Reifen wie sie auch in D eingetragen ist.....

Müssten die Felgen evtl nachgetragen werden. Du hast 7J Felgen!

Da das Fahrzeug sogar originale Schlüsselnummern für D hat verstehe ich das Problem nicht.

Die sollen in die Räderliste für das Fahrzeug schauen, da sollte die 205/55-16 ja drin stehen. Also wäre der Reifen der richtige.

Im alten Brief stehen die ja sogar so drin, Felge 6,5J x 16 und M+S Reifen....

Also eigentlich nur Felgen nachtragen

Pankow, hattest du nicht auch was mit Polizei zu tun? Da müsstest du doch dann was sagen können.....

Themenstarteram 9. November 2023 um 16:59

Zitat:

@der-ruderbernd schrieb am 9. November 2023 um 17:49:42 Uhr:

Das wäre eigentlich dann die richtige originale Grösse an Reifen wie sie auch in D eingetragen ist.....

Müssten die Felgen evtl nachgetragen werden. Du hast 7J Felgen!

Aber warum? Das ist das, was ich nicht verstehe!

In der ABE "Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55122703 (9. Ausfertigung)" steht ja in FETT dass es nicht eingetragen werden muss, oder bin ich zu doof das zu verstehen? (siehe Bild im Anhang)

ABE
Reifengrößen Gutachten

Die Angaben im Brief beziehen sich auf originale Felgen. Das ist hier mit Zubehörfelgen hinfällig. Berichtigt werden müssen die Papiere nicht, aber die ordnungsgemäße Abnahme müsste erfolgt sein. Das Problem hatte ich mal mit Tieferlegungsfedern beim B4Y. Mit ABE muss trotzdem vorgeführt werden… und das fehlt scheinbar. Nur weil es dreimal nicht aufgefallen ist, wird es dadurch nicht richtiger. Deshalb fahre ich nur noch Serie, was maximal zugelassen war.

Themenstarteram 9. November 2023 um 19:03

Okay die Felgen sind also das Problem. Darf ich dann 205/55 R16 Reifen auf Stahlfelgen fahren? Da ist das Angebot nämlich viel größer

Kauf dir einfach einen Satz original Alufelgen. Es werden so viele MK3 geschlachtet. 6,5x16 ET 52,5 und ne Kopie vom alten Brief mitführen. Dann gibt es auch keine Fragen mehr. Fahre auf meinem B-Max 17“ original Felgen, 16“ ist im Schein. Da hat mir die Dekra einfach die originalen Rad/Reifenkombinationen ausgedruckt, falls die Rennleitung oder der Prüfer mal fragen sollte.

Habe gerade mal im Netz geschaut. In Kleinanzeigen sind verschiedene Originale 16 Zoll Ford Mondeo 3 Alufelgen für kleines Geld. Wäre für mich die einfachste und schnellste Lösung.

Themenstarteram 10. November 2023 um 9:41

War eben mit der ABE, Gutachten UND dem alten Fzg. Brief beim KÜS und hab die neue Plakette bekommen.

Kommentar vom Prüfer: ohne den alten Brief hätte es vermutlich auch Probleme gegeben, weil bei denen im System auch nur die eine Größe steht. (205/55R16).

a) verstehe nicht, warum der Zusatz aus dem alten Brief nicht im neuen Schein steht. Nicht jeder hat den alten Brief noch

b) Beim TÜV hätte ich die Plakette trotzdem nicht bekommen.

Auch der KÜS Prüfer hat mir empfohlen, eine Kopie des alten Briefs im Auto zu haben.

Und genau jetzt hast du ein Problem. Im alten Brief steht die Reifengröße nur mit einer originalen Felge. 6,5x16 ET52,5. haben deine Zubehörfelgen nicht! Bei Unfall womöglich kein Versicherungsschutz!

Themenstarteram 10. November 2023 um 10:23

Genau dafür steht in der ABE fettgedruckt dass die Felgen mit den anderen Reifengrößen OHNE Eintragung gefahren werden können/dürfen.

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