tüv Prüfer zerlegt Kotflügel
Hallo zusammen.
Heute morgen waren mein verlobter und ich mit unserem roten 5er Golf gti beim tüv. Natürlich brauchte unser roter feger tüv und unteranderem mussten die Felgen und das Fahrwerk welches wir einbauen ließen abgenommen werden. Vor ca 4 Wochen waren wir schonmal da, allerdings haben wir keinen tüv bekommen weil es vorne im Radkasten am kunstoff noch schliff ( Kotflügel wurden gebördelt) und sollten das auto um 1 cm wieder höher drehen. Gesagt, getan. Wir ließen das auto sogar 1,5 cm sicherheitshalber hochdrehen. Heute morgen fürn wir nochmals zum tüv und waren guter dinge. Als wir dran waren machten den Prüfer drauf aufmerksam warum wir da sind und sagte ihm, dass das schleifen bei uns nicht mehr war( haben uns wirklich 4 Wochen Zeit gelassen) nun für der tüv Prüfer zusammen mit meinem freund los. Der Prüfer am steuer. Als sie zurückkamen viel mir vorne am kotflügel sofort der riss im Lack bzw eher der gerissene kotflügel aus. Lack blätterte ab und ne gute Beule zu sehen. "Dumm gelaufen" kam vom tüv prüfer. Mein Verlobter konnte nic mehr sagen. Also habe ich die weitere Vorgehensweise vorgenommen und gefragt was nun ist. Natürlich keinen tüv bekommen. Haben dann nochmal mit dem tüv mittelhrssen telefoniert und meinten, dass sie dafür nicht aufkämen. Es wäre ja nicht das verschulden des tüvs... Hallo!!!!
Nun waren wir ein Gutachten holen und haben heute beim Anwalt einen termin. Hat jemand derart schonmal Erfahrungen gemacht oder was senkt ihr?
Beste Antwort im Thema
Wie lächerlich ist das denn. Bei einem technisch einwandfreien Auto passiert sowas nun mal nicht, selbst beim größten Schlagloch nicht. Der TÜV Prüfer hat exakt das gemacht, wofür er bezahlt wird: Nämlich einen erheblichen Mangel an eurer Bastelbude aufgedeckt. Also haltet mal schön den Ball flach, von wegen Anwalt
76 Antworten
235er Reifen vorne sind ja auch schon ne Ansage....
Ich denke, das darf nicht passieren, egal, wie man das Auto "belastet". Daher wäre der Umbau zu überdenken.
ABER auch die Methode des Prüfer´s halt ich für fragwürdig und alleine dadurch bekommt der Anwalt sein/dein Recht.
Wäre das bei ner "normalen" Freigängigkeitprüfung auf dem Tüv-Gelände passiert, hättet ihr da wenig Chancen.
Nein nein-Stop! Der TÜVer hatte es sehen müssen und hätte so erst garnicht auf Probegefahrt gehen dürfen!
Nun das mit dem Rumfahren bei vollem Lenkeinschlag aufm dem Gelände hinter der Prüfhalle hat der Tüv Prüfer bei mir auch so gemacht. Lass mich raten 8.5x19 ET45 auf 235er ?
Eben, hat die Karre den Reality-Check halt nich bestanden und fertig.
Hättet ihr vorher mal'n Verschränkungstest gemacht, wäre es da schon aufgefallen...
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Hier ist ja von den Jungs alles gesagt, deshalb halte ich mich kurz.
Ich sehe doch richtig das es 19 Zoll Felgen sind und frage mich wie tief das Fahrwerk sein muss , das man durch ein Schlagloch so ein Ergebnis raus kommt.....
Meine Meinung ist, das man ein Auto auch kaputt Basteln kann.
Und das Optik nicht immer alles ist.
MfG
Für mich sehr verwunderlich das so was mit einer Probefahrt geprüft wird!?!Es wurde schon erwähnt,"Verschränkungstest".
Lg Mike
Zitat:
@mauritzki schrieb am 1. Juli 2015 um 07:49:20 Uhr:
Für mich sehr verwunderlich das so was mit einer Probefahrt geprüft wird!?!
Is bei uns hier gang und gäbe.
Mal ganz erlich? Ich finde es verdammt traurig, dass man sich darüber lustig machabeii ihr denn reagiert, wenn es euch passiert wäre? Dumm gelaufen. Stecker ich gleich nochmal Geld rein. Man hat ja genug. Es ist ein Schaden der er verursacht hat auf einem nicht zugelassenen Parkplatz, wo Leute den weg hätten kreuzen können und er saust da über die tiefen rillen.... aber naja, wäre da was passsiert. Dumm gelaufen. Wären wir auch noch schuld gewesen?! Da hätte ich euch gern In der Situation erlebt. Wie gut, dass ich in der pfalz nen befreundeten anwalt habe, der mir heute morgen sagte, dass ich mir keine sorgen machen werde. Es ist schadenstechnisch für den tüv ein tropfen auf den heissen stein, da sie gut versichert sind und zahlen werden. Der Prüfer Word wahrscheinlich mit ärger rechnen können, alleine schon weil er auf einem öffentlichen Parkplatz war der nicht abgesichert war. Aber ist ok wenn es manch einer lustig findet wenn das Auto zerlegt wird und diese Personen es so hinnehmen würden.
Wer macht sich lustig?????
Zum Thema umbau. Ich weiss nicht wie viel Zoll die Felgen haben. Sache der männer. Es sind aber definitiv dünnere gummis. Das auto wurde von nem Fachmann gebördelt das Fahrwerk eingebaut und sie Felgen aufgezogen. Es ist kein klo (bastelbude) da legen wir sehr grossen wert drauf, weil ich es persönlich nicht mag. Es steckt einiges an Geld drin weil es auch vernünftig und sicher sein soll. Aber es kann einfach nicht sein dass ein Prüfer durch tiefe rillen fährt, wo es klar ist, dass das nixht gut gehen kann und dann direkt ein 2tes mal auxh durchfährt. Wir haben nachdem der erste Prüfer sagte dass das auto höher muss es höher gedreht. Da schliff er und hat ihn auf die Hebebühne gestellt und getstet, damit nix passiert. Der Wagen ist fast originalhoch. Es schliff nix mehr bei uns. Aber wenn man meint,ich schreibe es nochmal "durch ne tief rillen" fährt, wäre esmit nem Normal hohem Auto auch nicht gut gegangen und dann die Frechheit zu besitzen gleich nochmal durch zu fahren, obwohl er beim erstenmal schon gehört hat, dass das nicht funktioniert. Klar der erste Prüfer ist auch gefahren aber lediglich kurven und nicht durch tiefe rillen.
Nun vergess mal nicht Luft zu holen....19zoll an am 5er ist halt an der Schmerzgrenze.
Wieso kann das nicht sein?
Eine "Regenrinne" ist kein Gelände, sondern Bestandteil ganz normalen, öffentlichen Verkehrsraumes, wie z.B. Schwellen auf Parkplätzen oder in Spielstraßen etc. etc.
Hier muss ein PKW, auch wenn er tiefergelegt ist, eben alltagstauglich und insofern vor allem verkehrssicher sein. Mit "mit einem PKW durch Gelände fahren, buhu" hat das insofern gar nichts zu tun, denn die Prüfung, die der Prüfer durchgeführt hat, war m.M.n. keineswegs missbräuchlich oder mutwillig.
Das nachzuweisen wird vermutlich auch dem angebl. eingeschalteten Anwalt schwerfallen.
Letztlich aber wurscht (erinnert mich an die Frage, wer bezahlt, wenn bei einer Diesel-AU der ZR reißt: Halter oder Prüf-Org...), letztlich, selbst wenn, hat die Prüf-Org. eine Haftpflichtversicherung.
Dein "Argument" mit dem vermeintlich nicht "abgesicherten" Parkplatz ist m.M.n. eine reine Schutzbehauptung und ein "Nebenkriegsschauplatz" den Du nun aufmachst, das wäre so ähnlich, als wenn Du jetzt damit "argumentieren" würdest, dass Du nur 57kg wiegst, der Prüfer aber mind. 90kg auf die Waage bringt und daher ja klar war, dass das passieren musste und dass er daher einen schlankeren Kollegen die Probefahrt hätte durchführen lassen müssen etc.🙂
Zum "Gummi", mit dem Du vermutlich den Reifen meinst:
Es ist trivial, dass bei steigendem Felgendurchmesser (hoffentlich 19" 😁) die Reifenflanke niedriger werden muss, weil sonst halt der Abrollumfang über ein erlaubtes Maß hinaus anwächst! Ergo entspricht die Flankenhöhe nur noch 35% der 235mm Reifenbreite. Wenn dann der Freiraum nicht passt, zumal wg. ggf. falsch gewählter ET und zumal zu tief gedrehtem Fahrwerk, hat man etwas falsch gemacht, weil man ggf. die Zusammenhänge gar nicht verstanden hat, die StVZO ohnehin nicht.
Zur Problematik Rad-Reifen in gew. Dimensionen wurde oben von anderen ja schon einiges gesagt, inkl. Felgen-ET und Fahrwerkshöhe...
Zudem sehe ich anhand des Fotos (mein Laptop fällt immer um, wenn ich´s ansehen will 🙁) noch nicht, wo etwas gebördelt oder gespachtelt worden sein soll, überdies keinen Riss im Kotflügel, allenfalls eine Verbeulung und ein Abplatzen des Decklacks.
Bis zum Beweis des Gegenteils halte ich den Fahrwerksumbau inkl. Rad-Reifen-Kombi für offenbar nicht sachgerecht und daher für dann nicht zulassungsfähig, übrigens exakt aus dem Grund, der nun real eingetreten ist!
Wie die Haftungsfrage geklärt wird, würde ich mich allerdings auch interessieren, bitte halte uns auf dem Laufenden.
Zitat:
@roterfeger schrieb am 1. Juli 2015 um 08:15:49 Uhr:
Zum Thema umbau. Ich weiss nicht wie viel Zoll die Felgen haben. Sache der männer. Es sind aber definitiv dünnere gummis. Das auto wurde von nem Fachmann gebördelt das Fahrwerk eingebaut und sie Felgen aufgezogen. Es ist kein klo (bastelbude) da legen wir sehr grossen wert drauf, weil ich es persönlich nicht mag. Es steckt einiges an Geld drin weil es auch vernünftig und sicher sein soll. Aber es kann einfach nicht sein dass ein Prüfer durch tiefe rillen fährt, wo es klar ist, dass das nixht gut gehen kann und dann direkt ein 2tes mal auxh durchfährt.
Und wie machst du das dann im Echtbetrieb? Nicht mehr durch Bodenwellen fahren? Oder - weil das Auto sonst beschädigt wird - voll in die Eisen steigen wenn man ne Bodenwelle sieht? Das kanns nicht sein...
In meinen Augen ist der TÜVer an nichts Schuld.
Bei uns wird auch so getestet. Der TÜV-Hof hat extra diagonale Wellen. Bei meinem Fahrwerksumbau ist der Prüfer da dann auch mit Lenkereinschlag drübergebügelt. Wie soll man das sonst testen? Der Prüfer ist nicht für den ordnungsgemäßen Einbau verantwortlich - muss den ordentlichen Zustand aber prüfen. Er muss davon ausgehen, das ihm nur ordentlich eingebaute Fahrwerke vorgeführt werden. Und dann muss er das auch testen. Und bei einem ordnungsgemäßen Fahrwerkseinbau kann sowas nicht passieren - zu tiefes einfedern muss zB mit Federwegsbegrenzern verhindert werden. Dabei muss ausreichend Restfederweg vorhanden bleiben. Ein Kontakt zwischen Rad und Karosserieteilen darf es in keiner Fahrsituation geben.
Stell dir vor, ergibt dir so den Stempel und du pfeifst an der nächsten Bodenwelle von der Bahn, weil dein Reifen durch den Kotflügel aufgeschlitzt wurde. Dann stehste (wenn das noch geht) auch mitm Anwalt vor dem armen TÜVer, oder?
Hi,
Fahrversuche sind grundsätzlich zulässig.
Wäre im Detail zu klären muß der Prüfer vorab prüfen muß ob überhaupt die Chance besteht das das Fahrzeug die Fahrversuche übersteht.
Wenn das Gelände zum Tüv gehört darf er es dort auf jeden Fall prüfen,bei einem öffentlich Parkplatz kann man drüber steiten. Aber was ist denn die Alternative? Der Prüfer mietet auf eure Kosten eine Rennsprecke und prüft dann dort., irgentwie auch keine Lösung 😉
Grundsätzlich habt ihr den Auftrag gegeben das Fahrzeug zu überprüfen,das hat der Prüfer getan. wenn überhaupt wird es auf eine Teilschuld des Prüfer hinauslaufen.
Gruß Tobias
So wie es beschrieben ist, scheint der Abstand zw. Bereifung und Kotflügel zu klein zu sein.
Der Prüfer hat eine Probefahrt gemacht und dabei ist genau das passiert, warum er keine Plakette aufkleben wird.
Für die Verkehrssicherheit ist es unerlässlich, daß der Reifen nie und in keiner Situation gegen den Kotflügel stösst.
Das kann man nicht per Sichtprüfung oder per Faustformel entscheiden.
Ob nun die Probefahrt rechtlich für einen Schadensersatz relevant ist, kann ein Anwalt besser beurteilen.