TÜV ohne Mängel bestanden - AU trotz abgeklemmten AGR kein Problem ;)
Habe heute TÜV erledigt. Ohne Mängel am Fahrzeug. Der Prüfer war sichtlich begeistert, was alles neu ist. AU wollte er zuerst über OBD machen, aber sein Gerät wollte mit meinem Auto nicht sprechen, also die normale AU gemacht. Zum Glück, da mein AGR abgeklemmt ist und das per OBD sichtbar geworden wäre.
Normale AU ging problemlos ohne AGR. Werte bestens!
Beste Antwort im Thema
Habe heute TÜV erledigt. Ohne Mängel am Fahrzeug. Der Prüfer war sichtlich begeistert, was alles neu ist. AU wollte er zuerst über OBD machen, aber sein Gerät wollte mit meinem Auto nicht sprechen, also die normale AU gemacht. Zum Glück, da mein AGR abgeklemmt ist und das per OBD sichtbar geworden wäre.
Normale AU ging problemlos ohne AGR. Werte bestens!
39 Antworten
Zitat:
@Bender2k schrieb am 1. November 2015 um 00:14:17 Uhr:
Weil die AU bei BJ 2000 nicht über OBD vorgeschrieben ist. Wenn dort Fehler sind oder die Readiness Bits nicht gesetzt sind wegen einer Löschung, dann darf die AU alleine über die alte Methode gemacht werden.Ab 2005 oder 2006 ist das nicht mehr so, da muss über OBD alles passen.
Hej,
2013 hat der Prüfer wie oben geschrieben, die Meldung gelöscht und die AU durchgeführt mit "Bestanden".
Beim Prüfer 2015, wieder diese Meldung. Dieser Prüfer hat diese AU deswegen abgebrochen und als " nicht Bestanden " bewertet.
- Da meiner Bj. 07/2000 (vom Band) ist, hat der Prüfer von 2013 richtig gehandelt und der von 2015 nicht.
Meine Vermutung daraus, dass also schon 2013 anhand der Meldung, diese Monitorsonde schon Aussetzer hatte.
- Bleibt für mich die Frage, ob der TÜV die Möglichkeit ( Software ) hat den Speicher auszulesen oder nicht, und für mich unabhängig davon, selbst anhand der Meldung, mittels BMW, die Ursache ermitteln zu lassen?
Der Prüfer 2015 behauptete auch, nach Neuer Vorschrift, bei vorhandener OBD, nur über diese machen zu müssen.
Das ist allerdings Quatsch, weil am Anfang OBD zwar eingesetzt wurde, aber diese noch nicht komplett an den Standard angepasst war. Erst ab Bj 2005/2006 muss es wohl über OBD gehen.
Zitat:
@dseverse schrieb am 1. November 2015 um 10:35:56 Uhr:
Das ist allerdings Quatsch, weil am Anfang OBD zwar eingesetzt wurde, aber diese noch nicht komplett an den Standard angepasst war. Erst ab Bj 2005/2006 muss es wohl über OBD gehen.
Hej,
es müssen sich immer einige gegenseitig überbieten.
Das obige wäre an vorderer Stelle angebracht.
Es bleibt trotzdem, Konkretes genau weis ich nicht, aber......es muss wohl...?
Die Arbeitsanweisung dazu hat nur der TÜV, und bist Du bei der Firma?
Wie so oft , konkretes genau weis ich nicht, aber ich hab mal was gehört!
Wem hilft das nicht, sicher nicht nur mir.
Keine Ahnung ob diese Anweisung nur der TÜV hat. Der TÜV Rheinland übertreibt aber extrem und wendet einiges falsch an. Wie ist es sonst zu erklären das man mich per PN fragt, ob mein TÜV Prüfer auch die Standheizung eintragen wollte etc.
Was die AU betrifft so wollte mein Prüfer es per OBD probieren um den Wagen zu schonen. Dann braucht er ihn nämlich nicht bis zur Abregeldrehzahl hochdrehen.
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Leuchtet bei abgeklemmter AGR nicht die MKL?
Zitat:
@dseverse schrieb am 2. November 2015 um 09:06:21 Uhr:
Keine Ahnung ob diese Anweisung nur der TÜV hat. Der TÜV Rheinland übertreibt aber extrem und wendet einiges falsch an. Wie ist es sonst zu erklären das man mich per PN fragt, ob mein TÜV Prüfer auch die Standheizung eintragen wollte etc.Was die AU betrifft so wollte mein Prüfer es per OBD probieren um den Wagen zu schonen. Dann braucht er ihn nämlich nicht bis zur Abregeldrehzahl hochdrehen.
Hej,
das mit dem Satz: "Standheizung eintragen wollte etc.", dass -wollte - soll das ev. -sollte- heisen?
Der Satz ist zweideutig bzw. unvollständig!
Für die Eine Variante, kann ich dazu nachstehendes schreiben.
Eine STH die ncht ab Werk verbaut wurde, also nachträglich, so bei mir, muss vom TÜV abgenommen werden.
Dazu wird eine Abnahme Bescheinigung als Nachweis ausgehändigt.
Damit muss bei der Zulassungsstelle die Eintragung in den Fz. Schein,amtlich erfolgen.
Grund, mit dem Einbau sind Veränderungen am Fz. erfolgt, zuzüglich ob Einbauanweisung vom STH Hersteller zum Einbau erfolgte.
Dadurch erlischt die Betriebserlaubnis.
Zur Wiedererlangung TÜV Abnahme.
Bei nachfolgenden AU wurde von mir nie die Abnahmebescheinigung verlangt.
Das ist so nicht ganz richtig. Die heutigen Standheizungen von Webasto und Eberspächer sind eintragungsfrei meines Wissens und nach §19 blabla wegen E Zeichen und Einbau durch Fachwerkstatt.
Zitat:
@dseverse schrieb am 4. November 2015 um 09:25:37 Uhr:
Das ist so nicht ganz richtig. Die heutigen Standheizungen von Webasto und Eberspächer sind eintragungsfrei meines Wissens und nach §19 blabla wegen E Zeichen und Einbau durch Fachwerkstatt.
Hej,
mit blabla ist da nix zu machen.
Ich habe nichts aus der Hüfte geschrieben.
Der Ablauf ist nun mal so. Habe es ja selbst durch.
Dein Wissen wäre besser mit Fachwissen zu Ergänzen.
Kommt auch immer auf die Standheizung an. Meine Eberspächer ist jedenfalls eintragungsfrei und das schon seit 10 Jahren.
Bei meinem F11 Bj.2014 wurde die AU ohne OBD dzrchgeführt, weil dem Prüfer das Kabel zu umständlich war. Denke es ist immer möglich die AU am "Endrohr" zu machen, wenn OBD Probleme macht, wie z.B. fehlende Readyness Meldung.
Also bitte mal konkrete Angabe ob angeblich Vorschrift sein soll über OBD zu testen.
Erlischt dort nicht die Betriebserlaubnis? Vollkommen egal was der TÜV sieht?
Zitat:
@bobbymotsch schrieb am 7. Januar 2019 um 19:17:49 Uhr:
Erlischt dort nicht die Betriebserlaubnis? Vollkommen egal was der TÜV sieht?
Ganz ganz schlimm ! Alaaaarm !
Andererseits fährt es sich mit erloschenener BE wegen so einem Schnulli genauso gut wie mit . Also was soll's , TÜV erteilt und gut . Gaaaas !
Zitat:
@bobbymotsch schrieb am 7. Januar 2019 um 19:17:49 Uhr:
Erlischt dort nicht die Betriebserlaubnis? Vollkommen egal was der TÜV sieht?
Genau genommen erlischt die ABE in dem Moment, wenn du anfängst dein Auto zu waschen und zu polieren 😉.
Also AU über Sonde ist doch mittlerweile wieder Pflicht geworden.
Eventuell Steuerhinterziehung?
Was meinen die Experten?