TÜV ohne Mängel bestanden - AU trotz abgeklemmten AGR kein Problem ;)

BMW 3er E46

Habe heute TÜV erledigt. Ohne Mängel am Fahrzeug. Der Prüfer war sichtlich begeistert, was alles neu ist. AU wollte er zuerst über OBD machen, aber sein Gerät wollte mit meinem Auto nicht sprechen, also die normale AU gemacht. Zum Glück, da mein AGR abgeklemmt ist und das per OBD sichtbar geworden wäre.

Normale AU ging problemlos ohne AGR. Werte bestens!

Beste Antwort im Thema

Habe heute TÜV erledigt. Ohne Mängel am Fahrzeug. Der Prüfer war sichtlich begeistert, was alles neu ist. AU wollte er zuerst über OBD machen, aber sein Gerät wollte mit meinem Auto nicht sprechen, also die normale AU gemacht. Zum Glück, da mein AGR abgeklemmt ist und das per OBD sichtbar geworden wäre.

Normale AU ging problemlos ohne AGR. Werte bestens!

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Steuerhinterziehung ? Ist doch ausgedacht und konstruiert. Gab es jemals einen einzigen solchen Fall? Sorry, ohne jegliche Substanz.

Nichtraucher "hinterziehen" auch die Tabaksteuer.

Zitat:

@AvensisDCAT schrieb am 7. Januar 2019 um 23:05:31 Uhr:


Eventuell Steuerhinterziehung?

Was meinen die Experten?

Inwiefern sollte das Steuerhinterziehung sein? Man zahlt bei neuen Autos die Steuer nach CO2, nicht nach NOx und bei alten gar nach Hubraum und Schadstoffeinstufung. Die ändert sich aber nicht durch das abschalten von AGR. Zumindest bei den alten Fahrzeugen nicht.

Das AGR ist doch dafür gedacht das ein Teil der Abgase erneut verbrannt werden.

Also ist doch der Schadstoffausstoß mit stillgelegtem AGR höher.

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Man muss sich hier einfach entscheiden.. Klemmt man die AGR ab, wird der NOx-Ausstoß leicht erhöht aber der Rußausstoß erheblich reduziert. So ist das zumindest bei mir. Mit AGR zwar weniger angeblich extrem tödliches NOx und dafür deutlicherer Rußausstoß.. 😁

Jeder sollte das machen was er für richtig hält 😁

He,
dieses verändern in die technische Zulassung bewirkt daß erlöschen der BE.
Wenn der TÜV Prüfer die vorgeschriebenen Prüfschritte verändert, es nicht feststellt, erlischt trotzdem die BE.

Zitat:

@AvensisDCAT schrieb am 7. Januar 2019 um 23:36:26 Uhr:


Das AGR ist doch dafür gedacht das ein Teil der Abgase erneut verbrannt werden.

Also ist doch der Schadstoffausstoß mit stillgelegtem AGR höher.

Blödsinn. Mit AGR sìnkt der Sauerstoffgehalt, dadurch sinkt die Verbrennungstemperatur. Die Verbrennung wird dadurch schlechter. Mehr Ruß. Höherer Verbrauch. Alles nur wegen NOx. Beim Anzünden einer Adventskerze entsteht schon mehr NOx als der Grenzwert erlaubt. Beim Rauchen auch. Die müssten alle schon Tod sein, wenn man daran glaubt.

Für mich besonders interessant: Es geht immer nur um den Anteil im Abgas. Die Gesamtmenge interessiert niemand, ob ein Wagen 20Liter verbraucht bei 200km/h ist da egal.

Zitat:

@RobinDerRetter schrieb am 8. Januar 2019 um 09:46:54 Uhr:



Zitat:

@AvensisDCAT schrieb am 7. Januar 2019 um 23:36:26 Uhr:


Das AGR ist doch dafür gedacht das ein Teil der Abgase erneut verbrannt werden.

Also ist doch der Schadstoffausstoß mit stillgelegtem AGR höher.

Blödsinn. Mit AGR sìnkt der Sauerstoffgehalt, dadurch sinkt die Verbrennungstemperatur. Die Verbrennung wird dadurch schlechter. Mehr Ruß. Höherer Verbrauch. Alles nur wegen NOx. Beim Anzünden einer Adventskerze entsteht schon mehr NOx als der Grenzwert erlaubt. Beim Rauchen auch. Die müssten alle schon Tod sein, wenn man daran glaubt.

Für mich besonders interessant: Es geht immer nur um den Anteil im Abgas. Die Gesamtmenge interessiert niemand, ob ein Wagen 20Liter verbraucht bei 200km/h ist da egal.

Advendskerzen 1000 Fach höhere Belastung, Zigaretten 1 Mio mal .

Zitat:

@BMW Fahrer Fan schrieb am 8. Januar 2019 um 09:15:41 Uhr:


He,
dieses verändern in die technische Zulassung bewirkt daß erlöschen der BE.
Wenn der TÜV Prüfer die vorgeschriebenen Prüfschritte verändert, es nicht feststellt, erlischt trotzdem die BE.

Richtig, der TÜV hat mit der ABE nichts zu tun. Diese erlischt auch schon, wenn du deine Scheinwerfer polierst oder die Kennzeichenleuchte Sofitte gegen LED tauschst. Diese Horrormärchen vonwegen kein Versicherungsschutz, bei erlöschen der ABE ist allerdings nur ein Märchen. Wenn die Veränderung am KFZ mit dem Unfall nichts zu tun hatte und das hat das Abklemmen des AGR NIE, dann spielt das keine Rolle.

Und wenn wir mal ehrlich sind, kein einziger Euro 5 Diesel hält die Grenzwerte ein wie er soll. Eigentlich ist da an jedem die ABE erloschen. Somit ist diese Diskussion für den sprichwörtlichen ARSCH!

Zitat:

@BMW Fahrer Fan schrieb am 8. Januar 2019 um 09:15:41 Uhr:


He,
dieses verändern in die technische Zulassung bewirkt daß erlöschen der BE.
Wenn der TÜV Prüfer die vorgeschriebenen Prüfschritte verändert, es nicht feststellt, erlischt trotzdem die BE.

... und dann gilt § 19 StVZO

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