TÜV mit Bora !!!

VW Golf 4 (1J)

Hi,

mal ne frage wohne zur zeit in zürich komme aber aus deutschland und nun muss ich aber mal wieder zum Tüv denn das auto ist noch über Deutschland angemeldet.

Dazu die Frage bei mir geht irgentwie die höhenverstellung des Lichts nicht mehr und die Hupe ist kaputt.
Ist das ein Problem beim Tüv denn sonst ist echt alles OK.

Oder kennt ihr vieleicht nen netten Tüv Kollegen der da ein Auge zu drücken könnte im Umkreis von so 250 kilometer von Zürich aus nach Deutschland?

Danke euch schonmal,

28 Antworten

geht den bei beiden scheinwerfern nix, oder nur einem? die info seh ich nicht

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka



Wie die Behörden im Ausland das überziehen der HU einordnen kann ich dir nicht sagen, manche schauen streng danach ausschau!

Du kennst den Schweizer Bussgeldkatalog nicht?

@Te
An deiner Stelle würde ich in der Schweiz nicht ohne Tüv rumfahren (wenn er abgelaufen ist).
Ein Bekannter wurde bei einer Kontrolle in Zürich angehalten und hat deswegen gleich 500 Franken = 370 € liegen lassen dürfen, in Bar versteht sich.
Dazu kamen nochmal 500 Franken (auch sofort zahlbar) für zwei Reifen die nur noch die mindestprofiltiefe hatten, er durfte nicht bis zur Werkstatt fahren um neue Reifen aufziehen zulassen, sondern musste sie abschrauben und zur Werkstatt laufen.
Da versteht die Schweizer Polizei kein Spass.
Er hat also innerhalb kurzer Zeit mal eben 1000 € abdrücken müssen , Strafe und neue Reifen.

Also immer auf sowas achten wenn man richtung Schweiz fährt.😉

hi,

ok mal schaun aber was mir eben einfällt ist ja schon ewig her als ich mir die Frontscheinwerfer mit angel eyes für mein Bora gekauft habe und kann mich noch dran erinnern das da was stand mit automatische oder manuelle LWR.

Also bei mir im Bora habe ich ne manuelle aber was wäre wenn ich mir damals die falschen Scheinwerfer mit automatischer LWr gekauft habe???

Heist das das ich dann wieder neue scheinwerfer bräuchte?

Danke schonmal

Du ich sage mal es gibt keine mit aLWR, alle mit manueller LWR! Ich möchte nun mal behaupten dass vielleicht garkeine Stellmotoren verbaut wurden??? Passiert ziemlich oft.

bei youtube gibts es Video wo man den Einbau sich gut anschauen kann...

Ähnliche Themen

hi kannst mir mal ne link geben von nem video denn finde da keins

Zitat:

Original geschrieben von zonki101


Du kennst den Schweizer Bussgeldkatalog nicht?

du anscheinend net...

Zitat:

@Te
An deiner Stelle würde ich in der Schweiz nicht ohne Tüv rumfahren (wenn er abgelaufen ist).
Ein Bekannter wurde bei einer Kontrolle in Zürich angehalten und hat deswegen gleich 500 Franken = 370 € liegen lassen dürfen, in Bar versteht sich.
Dazu kamen nochmal 500 Franken (auch sofort zahlbar) für zwei Reifen die nur noch die mindestprofiltiefe hatten, er durfte nicht bis zur Werkstatt fahren um neue Reifen aufziehen zulassen, sondern musste sie abschrauben und zur Werkstatt laufen.
Da versteht die Schweizer Polizei kein Spass.
Er hat also innerhalb kurzer Zeit mal eben 1000 € abdrücken müssen , Strafe und neue Reifen.

Also immer auf sowas achten wenn man richtung Schweiz fährt.😉

sorry aber das hat doch nix aber auch GANRNIX mit tüv oder net zu tun?! wen du abgefahrene reifen am start hast dann kannst solange tüv haben wie du lustig bist, da bist sogar in schwarz afrika oder im ostblock jede menge geld los UND musst neue aufziehen. 🙄

@topic
*ganrf* viele ebay schrott funzeln haben keinen anschluss für eine lwr und so ziemlich JEDER nachrüstscheinwerfer hat KEINEN motor angebaut. der MUSS vom alten scheinwerfer mit übernommen werden.

Zitat:

Original geschrieben von stoffi20


hi kannst mir mal ne link geben von nem video denn finde da keins

habe zwei sek. gebraucht!

http://www.youtube.com/watch?v=a7HhMlMr0XE

hast du den die stellmotoren von deinen alten scheiwerfern in die neuen übernommen???

ansonsten sind da sehr warscheinlich keine. hatte bischer welche von dectane und hella und in beiden fällen keine stellmotoren, wofür den auch, man nimt ja die alten.

nur ich muss zugeben, ich hatte bei mir beim linken den stecker nicht richtig aufgeozogen.... somit konnte ich vorm tüv nochmal den scheinwerfer rausholen und das kabel richtig aufziehen.

zum glück hat vw, den unbenutzten neuen motor zurückgenommen...

also wie oben schon gesagt wurde, kannst ja die spannung messen ob stecker, dann weisst du ob dein rädchen geht.
aber da du zubehörscheinwerfer verbaut hast, hast du wohl die stellmotoren nicht übernommen...

somit 2 neue/gebrauchte kaufen/ersteigern verbauen und freuen 🙂

mfg

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von zonki101


Du kennst den Schweizer Bussgeldkatalog nicht?

du anscheinend net...

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

@Te
An deiner Stelle würde ich in der Schweiz nicht ohne Tüv rumfahren (wenn er abgelaufen ist).
Ein Bekannter wurde bei einer Kontrolle in Zürich angehalten und hat deswegen gleich 500 Franken = 370 € liegen lassen dürfen, in Bar versteht sich.
Dazu kamen nochmal 500 Franken (auch sofort zahlbar) für zwei Reifen die nur noch die mindestprofiltiefe hatten, er durfte nicht bis zur Werkstatt fahren um neue Reifen aufziehen zulassen, sondern musste sie abschrauben und zur Werkstatt laufen.
Da versteht die Schweizer Polizei kein Spass.
Er hat also innerhalb kurzer Zeit mal eben 1000 € abdrücken müssen , Strafe und neue Reifen.

Also immer auf sowas achten wenn man richtung Schweiz fährt.😉

sorry aber das hat doch nix aber auch GANRNIX mit tüv oder net zu tun?! wen du abgefahrene reifen am start hast dann kannst solange tüv haben wie du lustig bist, da bist sogar in schwarz afrika oder im ostblock jede menge geld los UND musst neue aufziehen. 🙄

@topic
*ganrf* viele ebay schrott funzeln haben keinen anschluss für eine lwr und so ziemlich JEDER nachrüstscheinwerfer hat KEINEN motor angebaut. der MUSS vom alten scheinwerfer mit übernommen werden.

Du verstehst schon wenn du was liest was damit gemeint ist??

Anscheinend nicht ganz, denn sonst würdest du nicht solche Kommentare von dir lassen.

Mein Bekannter hatte kein TÜV mehr und Reifen die für die dortigen Ordnungshüter nicht mehr zulässig waren.

Erst lesen, dann denken (wenn möglich das gelesene verstehen), dann Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka


das Rädchen was du meinst hat aber nichts mit der LWR zu tun, sondern mit der Einstellung der Scheinwerfer für die Grundposition, war bei mir auch mal kaputt!

Ja und wenn die Grundposition nicht mehr eingestellt werden kann ist die LWR auch ohne funktion!

Quatsch, die LWR ist nicht ohne Funktion, sondern nicht sinnvoll einsetzbar weil die Grundeinstellung ggf. nicht korrekt ist. Bei mir ist das Rädchen auch mal defekt gewesen und die LWR funktionierte immer noch, da die Grundstellung stimmte machte es mir nichts, bis die Scheinwerfer mal raus gekommen sind, habe es auch so repariert wie du. Oder wir sprechen von zwei verschiedenen Teilen, kann ja auch sein?!?!

Zitat:

Original geschrieben von zonki101


Du verstehst schon wenn du was liest was damit gemeint ist??
Anscheinend nicht ganz, denn sonst würdest du nicht solche Kommentare von dir lassen.
Mein Bekannter hatte kein TÜV mehr und Reifen die für die dortigen Ordnungshüter nicht mehr zulässig waren.
Erst lesen, dann denken (wenn möglich das gelesene verstehen), dann Antworten.

dann hat dir dein bekannten n stuss erzählt. reifen sind abgefahren wen sie abgefahren sind. in der schweiz gelten die selben regeln in sachen profil wie in deutschland. minderstprofiltiefe: 1,6mm. hatte dien kumpel keine 1,6mm isser eben fällig. wär er in deutschland aber auch gewesen. und wen du frisch vom tüv kommst und angefahrene reifen hast bist hier genauso fällig 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka


Quatsch, die LWR ist nicht ohne Funktion, sondern nicht sinnvoll einsetzbar weil die Grundeinstellung ggf. nicht korrekt ist. Bei mir ist das Rädchen auch mal defekt gewesen und die LWR funktionierte immer noch, da die Grundstellung stimmte machte es mir nichts, bis die Scheinwerfer mal raus gekommen sind, habe es auch so repariert wie du. Oder wir sprechen von zwei verschiedenen Teilen, kann ja auch sein?!?!

Das ist dann der fall wenn die gewindestange von der höhenverstellung noch am stellrad dran ist.Wenn es so wie bei mir war wo das stellrad von der welle abgegammelt ist dann ist auch die LWR ohne funktion. Weil dann der ganze reflektor runter fällt.

ok, dann haben wir über zwei verschiedene Dinge geredet... gut das es geklärt ist!

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