TT-RS
Dann fang ich mal an ;-)
Wann und wie wird er wohl kommen ? 😁
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Beste Antwort im Thema
Als OPF Fahrer würde ich mal ganz trocken behaupten: Es ist angerichtet und ihr seid hergerichtet :-)
26768 Antworten
Stinksauer!
Mein Liefertermin ist auf Juli/ 2018 verschoben.
Habe 6/ 2017 bestellt -> LT 12/2017.
7/ 2017 OLED und Matrix-LED nachbestellt -> LT 6/ 2018. Jetzt LT 7/ 2018
Kann man vom Kaufvertrag zurücktreten? Welche Möglichkeiten habe ich? Das Auto ist ja noch nicht einmal in der Produktion.
Ps: Ich möchte den Kaufvertrag erfüllen! Ich will den Verkäufer unter Druck setzen und brauche "Munition".
Welche Argumente könnte ich noch vorbringen. Ziel ist Vorverlegung des LT, nicht Rücktritt vom Vertrag
Ps2: Meine Konfi: www.audi.de/AY54A95E Ist da irgendwas drin, was Probleme machen könnte?
Habe meinen Mitte Oktober bestellt, Konfiguration bis auf Matrix und 20 Zoll gleich. Habe Ende November meine Zugangsdaten zu mymaudi bekommen, steht seit ca. 1 Woche schon auf Produktion. LT bei Bestellung war Mai 18, bei Auftragsbestätigung dann bei 02/18.
Das ist schon Hammer und wäre mir auch unzumutbar.
1 Jahr auf ein Auto zu warten geht garnicht. Aber so wie es hier aussieht variieren die Termine sogar bis zwei Monate früher als in der AB stehend.
Ist aber wohl reine Glückssache.
Von wem hast Du Änderung des Liefertermins bekommen ?
Versuch erstmal dem Verkäufer Deine Situation zu erklären.
7 weitere Monate ohne KFZ unmöglich. Übergangsfahrzeug kostet Geld. In wie weit kann das Autohaus hier Dich unterstützen ? z.B. 2 Monate Vorführer oder Leihwagen ?
Hier musst Du eventuell wirklich in den saueren Apfel beisen und das beste für die 7 Monate rausholen.
Habe schon gelesen, dass Oled und Schwarz Paket die Auslieferung eventuell verzögern können. Gab aber auch hier im Forum zuletzt eher eine schnelle Auslieferung.
Ich bezweifele nur, dass ein Autohaus hier Einfluss in die Produktion nehmen kann.
Also gehen tut sicherlich alles. Leider nur über Vitamin B und das über die gut Verdienten entscheider.
Ob hier Dein Autohaus diesen Stand verfügt, musst Du mal erfragen.
Meines sagte mir damals, "Mehr als auf Priorität zu bestellen, können wir nichts machen. Gerne hätten die auch eher mein Geld bekommen."
An dieses Priorität gedönns glaube ich aber nicht. Wahrscheinlich bestellt jedes Autohaus auf Priorität und das dient nur dazu um dem Kunden zu beruhigen.
Zitat:
@interspeed schrieb am 19. Dezember 2017 um 21:34:07 Uhr:
Hallo zusammen, Waschanlage ist wegen dem Spoiler kein Problem, oder?
So ein Auto wäscht man doch nicht in der Anlage?! Willst du das dem Lack echt antun?
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Zitat:
@riden82 schrieb am 19. Dezember 2017 um 22:29:15 Uhr:
Zitat:
@interspeed schrieb am 19. Dezember 2017 um 21:34:07 Uhr:
Hallo zusammen, Waschanlage ist wegen dem Spoiler kein Problem, oder?So ein Auto wäscht man doch nicht in der Anlage?! Willst du das dem Lack echt antun?
Richtig so, Handwäsche und gut is 🙂
Zitat:
@4evertt schrieb am 19. Dezember 2017 um 14:09:55 Uhr:
Beim Fahren merke ich nichts - das Auto fühlt sich an wie auf Schienen.
Der Geradeauslauf ist auch absolut in Ordnung - nichts zu spüren von einem Ziehen.Nürnburgring ist von Nürnberg aus leider ein ganzes Stück weg. Aber ich hatte schon vor, evtl. im Sommer mit den Sommerreifen dann nochmal einen Profi ranzulassen.
Ich muss aber eh nochmal in meine Werkstatt demnächst, weil die Höhe noch nicht so ganz passt. Nachdem sich das Fahrwerk mittlerweile etwas gesetzt hat, ist es einen Tick zu tief (es schleift im Parkhaus). Muss also eh nochmal einen knappen Zentimeter rauf (was beim TT RS vor allem auf der Hinterachse wohl ein ziemlicher Aufwand ist - gut 1h, das hat mir sogar KW auf Nachfrage bestätigt).
Kann der Unterschied im Sturz von unterschiedlicher Höhe links und rechts verursacht werden? Ich bin links gut einen halben Zentimeter tiefer als rechts - das will ich nämlich auch ausgleichen lassen. Mit Fahrer ist der Unterschied sogar ein Zentimeter.
Wo schleift es denn genau?
Zitat:
@walTTer schrieb am 19. Dezember 2017 um 21:45:33 Uhr:
Stinksauer!Mein Liefertermin ist auf Juli/ 2018 verschoben.
Habe 6/ 2017 bestellt -> LT 12/2017.
7/ 2017 OLED und Matrix-LED nachbestellt -> LT 6/ 2018. Jetzt LT 7/ 2018Kann man vom Kaufvertrag zurücktreten? Welche Möglichkeiten habe ich? Das Auto ist ja noch nicht einmal in der Produktion.
Ps: Ich möchte den Kaufvertrag erfüllen! Ich will den Verkäufer unter Druck setzen und brauche "Munition".
Welche Argumente könnte ich noch vorbringen. Ziel ist Vorverlegung des LT, nicht Rücktritt vom VertragPs2: Meine Konfi: www.audi.de/AY54A95E Ist da irgendwas drin, was Probleme machen könnte?
Du setzt den Verkäufer damit wahrscheinlich zumindest monetär nicht unter Druck. Du hast unterschrieben, den Rücktritt hat er (und auch der Händler) nicht zu vertreten, da er für den LT nix kann, also behält er i.d.R. auch seine Provision.
Für ihn eigentlich sogar besser, weil er seine Zeit nicht mit lästigen After Sales Themen wie Auslieferung oder LT-Nachfragen "verschwenden" muss.
Wenn man die Navigation nachträglich freischalten lässt, muss man dann auf Audi connect verzichten?
Wäre ja hinsichtlich der 1% Regelung clever, das Navi und so erst nachträglich freischalten zu lassen. 😁
Navi fällt nicht unter die 1% Regelung. Selbes gilt für den Tempomat und Freisprecheinrichtung.. Kann beides als 100% geschäftlich genutzt angegeben werden und damit muss privat kein geldwerter Vorteil versteuert werden.
*für Navi besser nochmal beim Steuerberater Anfragen. Bin mir nicht mehr 100% sicher. Schon ne Weile her 😁
Zitat:
@walTTer schrieb am 19. Dezember 2017 um 21:45:33 Uhr:
Stinksauer!Mein Liefertermin ist auf Juli/ 2018 verschoben.
Habe 6/ 2017 bestellt -> LT 12/2017.
7/ 2017 OLED und Matrix-LED nachbestellt -> LT 6/ 2018. Jetzt LT 7/ 2018Kann man vom Kaufvertrag zurücktreten? Welche Möglichkeiten habe ich? Das Auto ist ja noch nicht einmal in der Produktion.
Ps: Ich möchte den Kaufvertrag erfüllen! Ich will den Verkäufer unter Druck setzen und brauche "Munition".
Welche Argumente könnte ich noch vorbringen. Ziel ist Vorverlegung des LT, nicht Rücktritt vom VertragPs2: Meine Konfi: www.audi.de/AY54A95E Ist da irgendwas drin, was Probleme machen könnte?
Ganz ehrlich? Da bist du aber selbst schuld!
Warum hast du nicht direkt nach deiner Umbestellung (innerhalb 14 Tage) die Umbestellung rückgängig gemacht, wenn sich der LT so dermaßen nach hinten verschiebt?
Gegen den einen Monat kannst du jetzt nichts mehr machen. Ein nicht garantierter Liefertermin kann um bis zu 6 Wochen überschritten werden. Sprich bis Mitte August hat der Händler keine rechtlichen Konsequenzen zu fürchten.
Zitat:
@Caveman8 schrieb am 20. Dez. 2017 um 07:41:50 Uhr:
Navi fällt nicht unter die 1% Regelung. Selbes gilt für den Tempomat. Kann beides als 100% geschäftlich genutzt angegeben werden und damit muss privat kein geldwerter Vorteil versteuert werden.
Also kann man die 2500€ einfach vom Listenpreis abziehen? Hab ich ja noch nie gehört 🙂
Zitat:
@riden82 schrieb am 19. Dez. 2017 um 22:52:51 Uhr:
Wo schleift es denn genau?
Vorne links an der kleinen Kunststofflippe, die unter dem Auto ist.
Zitat:
@mayfar schrieb am 20. Dezember 2017 um 07:47:13 Uhr:
Zitat:
@Caveman8 schrieb am 20. Dez. 2017 um 07:41:50 Uhr:
Navi fällt nicht unter die 1% Regelung. Selbes gilt für den Tempomat. Kann beides als 100% geschäftlich genutzt angegeben werden und damit muss privat kein geldwerter Vorteil versteuert werden.Also kann man die 2500€ einfach vom Listenpreis abziehen? Hab ich ja noch nie gehört 🙂
Jap 😉
* frag nochmal beim Steuerberater nach. Für Freisprecheinrichtung gilt das 100%. Beim navi bin ich mir aber doch nicht mehr 100% sicher. Im TT ist aber sowieso beides gekoppelt ...
Zitat:
@interspeed schrieb am 19. Dezember 2017 um 21:34:07 Uhr:
Hallo zusammen, Waschanlage ist wegen dem Spoiler kein Problem, oder?
Die feststehenden Heckspoiler mögen die stationäre Waschanlagen überhaupt nicht !!!
Manche Waschstrassen sind Spoiler freundlich manche nicht ...
Am besten ist immer noch Handwäsche 😉
Zitat:
@Caveman8 schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:19:53 Uhr:
Zitat:
@mayfar schrieb am 20. Dezember 2017 um 07:47:13 Uhr:
Also kann man die 2500€ einfach vom Listenpreis abziehen? Hab ich ja noch nie gehört 🙂
Jap 😉
* frag nochmal beim Steuerberater nach. Für Freisprecheinrichtung gilt das 100%. Beim navi bin ich mir aber doch nicht mehr 100% sicher. Im TT ist aber sowieso beides gekoppelt ...
Das gilt in allen Fällen nur bei Nachrüst-Geräten. Die müssen im Nachhinein nicht mehr in die Bemessungsgrundlage für die 1%-Regelung zusätzlich aufgenommen werden. Bei Ausstattung ab Werk kann man jedoch KEINE Kürzung der BMG vornehmen.