Transportschaden nach Überführung wegen AGR Schaden

BMW 3er F30

Nachdem unser BMW vor 3 Wochen dank des AGR mit Schaden an dem AGR, Ansaugbrücke und kompletter Verkabelung ( Reparatur war trotz Kulanz wegen fehlender Ersatzteile nicht möglich) in der Schweiz bleiben und über den ACE-Transport dann letzten Dienstag endlich bei unserem Händler angekommen ist, dachte ich schon prima schlimmer kann es nicht mehr kommen. Aber immer wenn man denkt, es kommt nicht schlimmer, dann kommt es erst so richtig.
Da wir eh gerade Vorort waren, dachten wir mal, wir schauen mal beim Händler vorbei ( Auto sollte eigentlich längst auseinander genommen sein) . Mein Auto stand draußen, ok dachte vielleicht brauchen sie Platz und dann kam es, Schaden an Front und Heck.
Was kann ich jetzt machen? Und vorallem wer bezahlt den Schaden?

Wir haben das Auto natürlich noch vor Abholung beim Fachhändler in der Schweiz fotografiert und es ihm, im äußerlich einwandfreien Zustand überlassen.

Beste Antwort im Thema

Hallo suev - zwischen den Zeilen lese ich heraus, dass du schon zu viel Aufmerksamkeit in den Vorfall investierst hast. Hör auf dich um irgendwelche Protokolle und Übergaben zu kümmern - manchmal ist es besser sich einfach auf die Rechtslage zu berufen und sich nicht mehr zu ärgern.

1. Der Garantieschaden am AGR und die beiden Lackschäden sind getrennt voneinader zu betrachten. Dein Händler hat unverzüglich den AGR Garantieschaden zu beheben und das Fahrzeug wieder fahrbereit zu machen.

2. Für die Lackschäden am Fahrzeug soll die Werkstatt einen Kostenvoranschlag für die ordnungsgemäße Reparatur erstellen - unabhängig wer diese später bezahlt. (Sollte die Werkstatt hierfür eine Kostenpauschale verlangen, würde ich diese erstmal vorsterecken und mir eine Rechnung geben lassen.)

3. Nach der Reparatur des AGR-Schadens holst du das Fahrzeug ab und lässt auf dem Arbeitsbeleg oder der Rechnung folgendes notieren: "Der Auftraggeber zeigt zwei Karosserie- / Lackschäden an, die bei der Bergung des Fahrzeuges am XX.XX.2018 noch nicht vorhanden waren. Die Schäden wurden im Kostenvoranschlag Nr.: XXXX erfasst und bewertet."

4. Im Arbeitsbeleg / der Rechnung ist der Auftraggeber erfasst - wahrscheinlich die BMW-Group Versicherungs AG. An diese setzt du einen kurzen 4-Zeiler per Einwurfeinschreiben wie folgt auf:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am XX.XX.20XX während einer Urlaubsfahrt in der Schweiz trat ein Garantieschaden an meinem Fahrzeug auf. Nach der Garantiereparatur und Abholung beim Händler [Händlername] am XX.XX.20XX wurden an der Karosse zwei Transportschäden festgestellt. Die Transportschäden wurden vor Ort im Kostenvoranschalg XX (siehe Anlage) erfasst. Bitte überweisen sie den genannten Reparaturbetrag (+ ggf. Auslagen) innerhab von 14 Tagen nach Zugang dieses Schreibens auf mein Konto (IBAN XXX) oder nennen sie mir einen regionalen Werkstattbetrieb bei dem ich die Reparatur auf ihre Kosten durchführen lassen kann.

MfG xxx

_______________________________
Lass dich nicht auf Diskussionen mit deinem Autohaus ein und versuche dich nicht in der Beweisführung. BMW hat im Rahmen eines Garantiefalles ein ordentliches Fahrzeug erhalten und ist dafür verantwortlich ein einwandfreies Fahrzeug zurück zu liefern. Die Beweisführung und wer am Ende verantwortlich ist liegt bei denen.

Gruß Homer

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Nach der nächsten Hiobsbotschaft heute, dass die Reparatur des AGRSchadens wohl bis zu 4 Wochen dauern wird, weil der Kühler definitiv nicht lieferbar ist und auch noch nicht gesagt werden kann, wann er geliefert wird. Werde ich die Reparatur des Transportschadens wohl bei meinem Händler machen lassen, sobald die Transportfirma sich endlich rührt, damit wenigstens das schon mal gemacht werden kann. Komme ja mit dem Auto nirgends woanders hin. Vielleicht bekomme ich mein Auto ja noch vor Weihnachten wieder ?? bei wem muss ich die Wertminderung in Rechnung bzw. anfordern?

Eine merkantile Wertminderung bestimmt ein KFZ-Sachverständiger und nur der!
Diese wird u.a. aus Marktgängigkeit, Wiederbeschaffungswert und Schadenintensität (nur Schraubteile betroffen ja/nein, Richtarbeiten an geschweißten Teilen notwendig ja/nein usw.)errechnet.
Dass bei deinem Schadenbild allerdings 800 - 1.000 Euronen raus kommen sollen, ist schon eine gewagte Prognose!

@sebbbb4480
Man sollte aber genau schauen ob die BMW Werkstatt überhaupt eine eigene Lackiererei hat oder die Arbeiten fremd vergibt. Bei Elektrik und Motor würde ich auch nur BMW nehmen, bei Montage von Ersatzteilen mit Anpassung des Lacktons sind die Lackspezies fast immer die bessere Wahl.

@Franklyn67
Naja bei einem 4 Jahre alten bisher unfallfreien Auto im guten Pflegezustand mit NP >45TEuro, halte ich 800 Euro für die unterste Grenze. Der Schaden muss theoretisch beim Verkauf angegeben werden. Der Anwalt (falls er gut ist) wird schon einen passenden Gutachter auswählen.

@Homer11 brauche ich da einen Anwalt für Verkehr oder für Transportrecht? Weißt Du das zufällig?
die ARAG muss das erstmal recherchieren??

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Zitat:

@Homer11 schrieb am 30. Oktober 2018 um 22:36:21 Uhr:


@Franklyn67
Naja bei einem 4 Jahre alten bisher unfallfreien Auto im guten Pflegezustand mit NP >45TEuro, halte ich 800 Euro für die unterste Grenze. Der Schaden muss theoretisch beim Verkauf angegeben werden. Der Anwalt (falls er gut ist) wird schon einen passenden Gutachter auswählen.

Der Neupreis interessiert nicht, Wiederbeschaffungswert Stand jetzt ist entscheidend!

4 Jahre alt und (und von mir) geschätzt 60-80.000 KM gelaufen max. 10-12% der Netto-Reparaturkosten.

Der Schaden muss nicht nur theoretisch beim Verkauf angegeben werden, sondern ist in jedem Fall offenbarungspflichtig und genau dafür wurde die merkantile (gefühlte) Wertminderung eingeführt.

Einen Sachverständigen zu finden, der bei diesem Schadenbild die von dir genannte Wertminderung ausweist, halte ich für schwierig!

@Homer11 der Händler gibt das an eine Lackiererei, also fremd, mit denen die zusammen arbeiten.

Einfach ein Anwalt der auch Verkehrsrecht vertritt. Normalerweise würde für das Ding ein Jurastudent im zweiten Lehrjahr reichen. Aber die Anwälte die im Verkehrsrecht tätig sind haben in der Hinterhand immer ein super Netzwerk was Gutachter etc angeht und holen das Maximum für dich raus.

Einfach die Angelegenheit einmal chronologisch zusammenschreiben, Termin mit einem Anwalt machen und ca. 30 Minuten mit ihm sprechen und Vollmacht ausstellen, danach bist du alle Sorgen los und wirst sehen wie plötzlich alles in Bewegung kommt.

Das Schadensgutachten erhältst du übrigens kostenlos als Kopie (aufheben für späteren Verkauf), den regionalen Gutachter kann man nach Erhalt des Gutachtens auch ruhig mal anrufen - mein damaliger Gutachter hat mir auch gleich die beste Lackiererei in Hamburg benannt und sogar welchen Mitarbeiter ich ansprechen soll.

Zum Thema Lackiererei, ja klar wenn das Autohaus keinen Lackierer in der Werkstatt beschäftigt oder keine Kammer hat wird das Auto zu einem Kooperationspartner gebracht. Viele Autohäuser machen neben Teileaustauch und Inspektionsservice sowieso nicht mehr viel selbst.

@Homer11 super Danke. Werde morgen mal im Internet nach einem guten Anwalt schauen und dann mache ich Donnerstag gleich einen Termin. Vielen Dank

Mach das so - den Anwalt gleich deine Versicherungsnummer von der ARAG nennen, der klärt auch gleich die Kostenübernahme mit der ARAG für dich.

Ach übrigens Thema "Leihwagen" klärt auch dein Anwalt für dich. Theoretisch kannst du auch verzichten und dir für jeden Tag den du nicht fahren kannst eine Entschädigung auszahlen lassen - da sich hier aber ein Garantieschaden und ein Unfallschaden überschneiden muss dein Anspruch vom Anwalt bewertet werden.

Ohne Anwalt kannst du schon mal davon ausgehen, dass die gegnerische Versicherung die vom Gutachter ermittelte Wertminderung nicht akzeptiert und nur 50%-70% zahlen wird.

Zitat:

@BigKahunaBurger schrieb am 1. November 2018 um 15:18:41 Uhr:


Ohne Anwalt kannst du schon mal davon ausgehen, dass die gegnerische Versicherung die vom Gutachter ermittelte Wertminderung nicht akzeptiert und nur 50%-70% zahlen wird.

das macht sie mit Rechtsverdreher auch, jedenfalls bei fiktiver Abrechnung.

Die HUK und die VHV sind da Spitzenreiter 😉

Die Allianz kann das auch gut... :-(

Zitat:

@moonwalk schrieb am 1. November 2018 um 15:29:29 Uhr:


Die Allianz kann as auch gut... :-(

Eigentlich alle, nur die beiden spielen in einer eigenen Liga!

Vor allem die vermeintlichen Begründungen sind abenteuerlich (wenn‘s denn welche gibt).

Die Firma Control Expert ist so ein Verein, dessen sich die Versicherer gerne bedienen.

Da werden ein paar Daten aus der Schadenkalkulation in ein Computerprogramm gehackt und am Ende werden 20-30 % abgezogen.

Auf Herstellervorgaben wird geschissen!

Ich bin schon froh, wenn die mir den Schaden komplett bezahlen. Um alles andere kann sich dann mein Anwalt kümmern. Den Gutachter stellen wir selber über das Autohaus. Man muss den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.

Also die HUK hat damals unseren Unfallschaden (altes Auto und einer ist mir reingefahren) in voller Höhe bezahlt. 14000€ ohne Beanstandungen

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