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Totalschaden?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo zusammen,
Mir ist heute ein auto in meinen Parkenden Golf 7 GTI gefahren.
Das Automist baujahr 2017 und hat 63tkm drauf.
Weiß hier jemand, ob er noch zu retten ist ?
LG Paul
Danke für eurer Nachrichten!

Heck
Heck
32 Antworten

Denk an die Umsatzsteuer. Die wird Dir dann abgezogen.

Jackpot....und weg damit

Zitat:

@slevenDE schrieb am 11. Februar 2021 um 21:14:11 Uhr:


Jackpot....und weg damit

Ich mein die 5 differenz machts dann auch nichtmehr oder ?
Ich mein wie kann man im stand das auto nur so zusammen schieben...
Bin mal morgen auf das komplette Gutachten gespannt

Zitat:

@Rasanty schrieb am 10. Februar 2021 um 09:00:25 Uhr:


... Es kann ja sein dass sich der Verursacher vom Unfallort entfernt hat. Wenn kein Schädigen da ist braucht man auch keinen Anwalt. ...

Unabhängig davon, dass Unfallflucht hier keine Rolle spielt: Gerade in solchen Fällen ist der Anwalt dringend anzuraten, denn dann besteht ein Anspruch gegen den Garantiefonds nach §§ 12 ff. Pflichtversicherungsgestz. Das ist aber etwas aufwendiger als eine gewöhnliche Schadensabwicklung mit der Versicherung eines bekannten Schadensverursachers. Es fängt schon damit an, dass viele irrtümlich meinen, in so einem Fall hätten sie eben Pech gehabt ...

Ich glaube nicht dass der Paragraf hier greift. Es tritt meines Wissens höchstens die Vollkasko ein. Dafür braucht es wirklich keinen Anwalt.

Mit Vollkasko hat das überhaupt nichts zu tun. Die Entschädigungsregelung nach dieser Vorschrift betrifft die Entschädigung für Fälle, in denen der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann ("Unfallflucht"😉, oder das schadenverursachende Fahrzeug nicht haftpflichtversichert war und außerdem noch ein paar weitere Fälle von geringerer praktischer Bedeutung. Beispiel, das sich hier in der Nachbarschaft so zugetragen hat: Ein LKW zerstört beim rangieren auf der einen Straßenseite einen Zaun und beschädigt auf der anderen Straßenseite einen geparkten PKW, der Fahrer verschwindet, ohne sich um die Schäden zu kümmern, Kennzeichen ist unbekannt. Die Schäden sind durch den Garantiefonds gedeckt und können gegenüber dem Fonds geltend geamcht werden. Gleiches gilt für den inzwischen nicht mehr seltenen Fall, dass EU-Ausländer ohne Versicherungsschutz herum fahren und Schäden verursachen.

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 11. Februar 2021 um 23:31:41 Uhr:


Mit Vollkasko hat das überhaupt nichts zu tun. Die Entschädigungsregelung nach dieser Vorschrift betrifft die Entschädigung für Fälle, in denen der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann ("Unfallflucht"😉, oder das schadenverursachende Fahrzeug nicht haftpflichtversichert war und außerdem noch ein paar weitere Fälle von geringerer praktischer Bedeutung. Beispiel, das sich hier in der Nachbarschaft so zugetragen hat: Ein LKW zerstört beim rangieren auf der einen Straßenseite einen Zaun und beschädigt auf der anderen Straßenseite einen geparkten PKW, der Fahrer verschwindet, ohne sich um die Schäden zu kümmern, Kennzeichen ist unbekannt. Die Schäden sind durch den Garantiefonds gedeckt und können gegenüber dem Fonds geltend geamcht werden. Gleiches gilt für den inzwischen nicht mehr seltenen Fall, dass EU-Ausländer ohne Versicherungsschutz herum fahren und Schäden verursachen.

Der unfallverursacher war selber nichtmehr in der Lage zu fahren und hat sofort nach dem Unfall die Polizei gerufen.
Und hat die tat auch zu gegeben.

Dann ab zum Anwalt, wenn Du das nicht sowieso schon getan hast.

Ich würde mich ebenfalls von dem Wagen trennen. Das ist aber Geschmackssache. Er würde ordentlich repariert werden und es gäbe einen finanziellen Ausgleich dafür dass es ein Unfallwagen ist.

Ja, 1600€ Wertminderung. VViele werden aber auch bei einem solchen Rabatt noch vor dem Kauf zurück schrecken. Weg damit, du wirst nie mehr glücklich damit.

Immer gleich der Schrei nach Anwälten. Der Fall ist klar und eine Versicherungsangelegenheit. Sollte nicht im Sinne des Geschädigten entschieden werden, kann es immer noch zum Anwalt. Im Falle einer Rechtsschutzversicherung muss die vorab entscheiden, ob sie da mitgeht im Bezug auf Erfolgssicherheit. Ansonsten gute Empfehlung: Weg mit dem Auto!

Zitat:

@T5rucker schrieb am 12. Februar 2021 um 11:24:53 Uhr:


Immer gleich der Schrei nach Anwälten. Der Fall ist klar und eine Versicherungsangelegenheit. Sollte nicht im Sinne des Geschädigten entschieden werden, kann es immer noch zum Anwalt. Im Falle einer Rechtsschutzversicherung muss die vorab entscheiden, ob sie da mitgeht im Bezug auf Erfolgssicherheit.

Hab schon nen anwalt eingeschaltet, der leitet das der gegnerischen Versicherungen weiter

Zitat:

@T5rucker schrieb am 12. Februar 2021 um 11:24:53 Uhr:


Immer gleich der Schrei nach Anwälten.

Jepp. Der Grund für diese Empfehlung wurde schon tausendfach erklärt.

Zitat:

Immer gleich der Schrei nach Anwälten. Der Fall ist klar und eine Versicherungsangelegenheit. Sollte nicht im Sinne des Geschädigten entschieden werden, kann es immer noch zum Anwalt. Im Falle einer Rechtsschutzversicherung muss die vorab entscheiden, ob sie da mitgeht im Bezug auf Erfolgssicherheit. Ansonsten gute Empfehlung: Weg mit dem Auto!

Und warum sollte man warten bis nicht für den Geschädigten entschieden wird ?
Man kann sich vor allem viel 'Zeit' und 'Ärger' von vorne herein ersparen . . .
Leider ist die Realität heutzutag halt so - sofort Anwalt einschalten.
Die gegnerische Versicherung ist kein Wohltätigkeitsinstitut !
E.

Nein? Antwort dazu, stimmt.

Aber ist es im Gegenzug seitens der Versicherung erlaubt, einfach ohne ersichtlichen Grund, nach Beantwortung der Frage "Sicherheitsübereignet" den Schriftwechsel und damit die Regulierung einzustellen?

Schadenhöhe 18 600 € zuzüglich Wertminderung zuzüglich Nutzungsausfall zuzüglich Schmerzensgeld und Kosten defektes Telefon, Bekleidung u Behandlungskosten. Gesamtforderung ca 24 000 €.

Schuldfrage klasklar. Haftung wurde anerkannt, wie wäre sonst die Teilzahlung Schmerzensgeld, Telefonreparatur und Behandlungskosten zu erklären? Nur der eigentliche Fahrzeugschaden wird nicht bezahlt? Ohne Angabe von Gründen?

Doch zur Schadensituation: Fahrzeug steht auf Str mit Beschilderung Zeichen 306 zum links abbiegen. Muss Gegenverkehr durchlassen. Fahrzeug rollt zum links abbiegen an und kollidiert links auf der Kreuzungsmitte mit 3. Fahrzeug das aus einer Str mit Schild 205 kommt. 3. Fahrzeug "trifft" die Tür hinten links, dass Seitenteil und die Achse.

Zum Schadenereignis ist der Pkw keine 6 Monate alt. 3 Airbags raus geflogen, Gurtstraffer ausgelöst. Tür, Seitenteil und Himmel beschädigt.

Kd tritt den Schaden ab. Sachverständigengutachten zahlt die Versicherung. Reguliert wird nicht. Nach 3 Monaten meldet sich die Werkstatt und Kd legt mal eben 18 600 € auf den Tisch.

Ist der Geschädigte die Heilsarmee? Oder wartet die Gesellschaft auf die biologische Lösung? Mit etwas Glück verstirbt der Geschädigte an Covid und die Erben sind froh über jeden Cent, fordern weder Wertminderung noch Nutzungsausfall?

Hier ist doch die Willkür deutlich erkennbar. Rauszögern, hoffen auf biologische Lösung.

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