Totalschaden ???

VW Passat B6/3C

Hallo,

hatte Heute leider etwas Pech. Meint ihr das ist ein Totalschaden. Der Apschlepper und ein Servicemeister meinten, vieleicht

02072009046
Beste Antwort im Thema

Es gab mal eine Regelung das, bei einem unverschuldetem Unfall, die gegnerische Versicherung Reparaturkosten bis zu 30% über den Zeitwert bezahlen muss, ohne wenn und aber.

Wenn das noch gilt ist es durchaus möglich das Du die Reparatur bezahlt bekommst.

Wenn Du das überhaupt noch willst. Also erstmal Gutachten abwarten und dann weitersehen.

Was mich etwas stutzig bei Deinem Foto macht ist folgendes.
Dein Auto steht vor einer A?? Filiale. Willst Du allen Ernstes so eine Reparatur bei A?? machen lassen???

Du weißt schon das Du als Geschädigter freie Werkstattwahl hast, also nimm Dir eine gute VW Werkstatt aber keinesfalls so einen Schaden bei A?? reparieren lassen!!!
(Ist meine persönliche Meinung, der sicher aber viele zustimmen werden)

Gruß Ralph

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Ja,
ich war allein unterwegs und beide Frontairbags und alle Gurtstraffer ( Auch hinten) haben ausgelöst. Die werkstatt erklärte das mit dem Airbag so, dass man bei einem seitlichen Unfall aus dem Gurt rutschen könnte und der zweite Airbag einen auffängt.

Gruß Willi

OOOHHHH, Das ist nicht gut.
Die Erklärung der Werkstatt ist FALSCH.
Der Beifahrerairbag darf nicht auslösen, wenn niemand auf dem Sitz ist. Dafür gibt es extra die Platzbelegungserkennung.
Ich kenne mich durch meine Arbeit mit der Technischen Hilfe bei Unfällen recht gut mit dieser Sache aus.
Auch das mit der Seite und wegrutschen ist quatsch.
Die Airbags forne lösen nur bei einem Aufprallwinkel von 30° aus.

Komische Sache, da ist irgendetwas falsch gelaufen.

Hatte mich nur gewundert wegen dem Bild mit beiden ausgelösten.
Oder hattest du eine schwere Tasche, etc. auf dem Sitz?

Zweite Platz war zu 100% leer.

Gruß Willi

womit dieses detail die reperaturkosten STARK erhöht !!
und diesen Punkt würde ich an deiner stelle noch genau untersuchen...

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Warum sollte ich das untersuchen. Kann meiner Meinung nicht Teuer genug sein, ich möchte schließlich ein neues Auto.

ja wenn das so ist...dann bin ich mal gespannt ob es reicht...ich hab noch was im hinterkopf mit der MwSt. wenn du das auto nicht reparieren lässt...kann das sein dass da noch was abgezogen wird?

Du hast Recht wenn man nur das Geld nimmt.
Tättigt man aber eine Ersatzbeschaffung (Jahreswagen etc.) gibts die wieder zurück von der Versicherung.

Kann mir mal jemand die "Neuwagenoption" erklären ? Mir ist so,als wenn ich hier bei diesem Thread was gelesen hätte...

Mehrkosten, Voraussetzungen usw.....

Danke
Stefan 

Zitat:

Original geschrieben von hollowman01


OOOHHHH, Das ist nicht gut.
Die Erklärung der Werkstatt ist FALSCH.
Der Beifahrerairbag darf nicht auslösen, wenn niemand auf dem Sitz ist. Dafür gibt es extra die Platzbelegungserkennung.
Ich kenne mich durch meine Arbeit mit der Technischen Hilfe bei Unfällen recht gut mit dieser Sache aus.
Auch das mit der Seite und wegrutschen ist quatsch.
Die Airbags forne lösen nur bei einem Aufprallwinkel von 30° aus.

Komische Sache, da ist irgendetwas falsch gelaufen.

Hatte mich nur gewundert wegen dem Bild mit beiden ausgelösten.
Oder hattest du eine schwere Tasche, etc. auf dem Sitz?

Die Platzbelegungserkennung dient meines Wissens nach doch in erster Linie dem nervigen Gurtpiepser und verhindert keine Auslösung irgendwelcher Airbags oder Gurtstraffer. Hinten gibt es ohnehin keine Platzbelegungserkennung meines Wissens nach, allerdings gibt es dort auch (optional) Seitenairbags und auch Gurtstraffer.

Man denke nur mal an eine Fehlfunktion der Platzbelegungserkennung und den daraus resultierenden Konsequenzen, wenn dadurch trotz belegtem Sitz der Airbag möglicherweise nicht auslöst... viel zu riskant.

Hallo Stefan,

die Neuwagenoption heißt bei mir das ich innerhalb eines Jahres ein neues Auto bekomme bei einem Totalschaden oder Verlust. Es gibt aber zb. Versicherungen wie die AXA die geben schon 24 Monate diese Garantie aufgrund des hohen Verlustes in dieser Zeit.

Gruß Willi

Zitat:

Original geschrieben von alcan1988


Du hast Recht wenn man nur das Geld nimmt.
Tättigt man aber eine Ersatzbeschaffung (Jahreswagen etc.) gibts die wieder zurück von der Versicherung.

Ja so kanns auch sein....das heißt ich kaufe mein auto und zahle mehrwertsteuer...nach 2 jahren hab ich einen unfall,nehme nur das geld und zahle nochmal mehrwertssteuer ?!?! wahnsinn...

bin echt mal gespannt was jetzt da am ende rauskomt...wann weißt du denn bescheid was gemacht wird

Jetzt muß der Gutachter wieder ein neues Gutachten erstellen. Das heißt auch wieder einstellen des "Schrottes" in die Aufkäuferbörse. Die ergab letztes mal 9400€ bei altem Gutachten. Nun ist der Schaden wieder höher, also werden die weniger bieten. Das dauert ein bis zwei Tage.
Der Herr selber ist auch nicht der schnellste, man könnte auch sagen "Korintenkacker".
Die von der Werkstatt haben mit zwei Mann mit Engelszungen auf ihn eingewirkt und immer neue Dinge gezeigt, mal schauen. Auch die Dinge die er vergessen hat müßen noch mit rein (Gurte und Gurtstraffer hinten, ACC- Sensor,etc.😉

Ich werde wie gewohnt bei Neuigkeiten berichten.

Gute Nacht
Willi

Zitat:

Original geschrieben von alcan1988


Schaden wieder höher, also werden die weniger bieten. Das dauert ein bis zwei Tage.
Der Herr selber ist auch nicht der schnellste, man könnte auch sagen "Korintenkacker".

Hallo,

ist fast so ein Krimi wie mein derzeitiger Rücktritt vom Kaufvertrag, ich fühle da echt mit Dir.

Sei aber froh, daß der Herr Korinthchen k*ckt, denn das Gutachten soll doch auch vor Gericht belastbar sein (z.B. wenn sich herausstellt, daß Du doch nicht schuld bist oder nur eine Teilschuld hast) und auch Kleinigkeiten, die vergessen werden, können Dich am Ende in der Summe bares Geld kosten.

So genau scheint er ja nicht zu sein, wenn er mal eben Schadenposten von geschätzten 2-3000,- Euro einfach mal "übersieht" - gut, daß Du dran bleibst, ist immer gut, als einfach laufen zu lassen, zumindest nach meiner Erfahrung.

Ich hoffe das Beste für Dich,

Kantholz

Auch von mir Beileid - hoffe, dass es sich doch noch ausgeht für Dich!
Gutes Gefühl hätte ich auch keines bei solch ner Reparatur, egal wie gut sie ausgeführt wird.

Berichte unbedingt weiter!

Gruß
Tom

Zitat:

Original geschrieben von hollowman01


OOOHHHH, Das ist nicht gut.
Die Erklärung der Werkstatt ist FALSCH.
Der Beifahrerairbag darf nicht auslösen, wenn niemand auf dem Sitz ist. Dafür gibt es extra die Platzbelegungserkennung.
Ich kenne mich durch meine Arbeit mit der Technischen Hilfe bei Unfällen recht gut mit dieser Sache aus.

Sorry, das ist völliger Unfug. In Europa dient die Beifahrererkennung lediglich zur Gurtwarnung, es ist keinerlei Sicherheitsfunktion an den SBR gekoppelt. Das gibt nur Punkte für die NCAP-Bewertung.

Den Beifahrer-Airbag kann man mit dem Schlüsselschalter deaktivieren, wenn z.B. eine Reboard-Baby-Schale vorne montiert werden muss.

Im Gegensatz dazu sind alle Fahrzeuge, die in den USA seit geraumer Zeit auf den Markt kommen (auch die europäischen), mit einer echte Beifahrererkennung ausgerüstet, die das Auslösen des Airbags steuern - Stichwort FMVSS208 -

Das sind aber völlig andere Sensorprinzipien als die billigen Kontaktmatten, die in Europa eingesetzt werden.

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