Totalschaden?

Audi A6 C5/4B

Hallo Leute,

Am 09.10.2008 also letzte woche Donnerstag kam ich mit meiner famillie aus dem Urlaub Zurück
kurz vor Würzburg auf der A3 kam Wildschwein plötztlich rausspaziert und wie meine tochter sagte ( hat unser auto gefressen)
komplette autofront am a.... habe das meiner Versicherung gemeldet kam unfreundlicher gutachter meinte zuerst kein totalschaden,
nach genauem prüfblick unter der motorhaube sagte motor defekt Wirtschaftlichertotalschaden!
Dabei bat mich der Gutachter das meine werkstatt motorkopf abmacht und prüft wie es drinn aussieht. wenn der motor ok ist, ist es kein wirtschaftlichertotalschaden. Tag später hab Ihn angerufen er meinte habe alles berechnnet reparaturkosten ligen bei 12.800
dein auto kann mann für 10.000-12.000 kaufen also totalschaden und beendete das telefongespräch, ich hebe ihm gesgt das der motor ok ist also gute nachrichten aber er woolte davon nichts wissen sondern sagte dein auto ist in der restwertbörse alles andere ist Ihm egal!
Weis nicht was ich machen soll habe die schlimsten vermutungen.
Habe nachgeschaut das mein a6 bj 10.2002 quattro vollausttatung (sehr hohe und Exklusive austtatung mit volleder und recaro sitzen schekheft gepflegt vom audi usw.) bisschen mehr wert ist als 11.000 oder 12.000€.
Was soll ich tun oder wie soll ich reagieren, will das auto nicht verkaufen sondern reparieren henge an meinem wagen sehr und vor allem meine Kinder, können die mich dazu zwingen auto zu verkaufen wobei das auto kein totalschaden hat der motor ist ok.
Der Gutachter will seine meinung und Urteil nicht Ändern,
Bedanke mich für eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

wo ist das problem?
wirtschaftlicher totalschaden ist, wenn die differenz von wiederbeschaffungswert abzüglich restwert den kalkulierten reparaturkostenbetrag übersteigt.

dabei bedeuten die fachbegriffe folgendes:

wiederbeschaffungswert: wert des fahrzeuges unter berücksichtigung aller beeinflussender faktoren (zusatzausstattung, reifenprofil, schäden...) beim HÄNDLER der region! (nicht in der zeitung, nicht bei mobile, sondern beim markenkollegen in reichweite ohne verhandlungsabschläge)
restwert: wert des fahrzeuges mit unfallschaden, unter der annahme, dass man ihn so beim händler abgibt (nicht bei ebay versteigert oder sonstwas).

wenn man sich nun aber selbst etwas kümmert, macht man IMMER einen gewinn! denn die händlergmarge beim verkauf bzw beim kauf des schrottwagens kann man sich jeweils zunutze machen.
es ist im haftpflichfall natürlich viel einfacher, da kann man sich einen freien sachverständigen suchen. im kaskoschaden muss man zunächst den gutachter der eigenen versicherung akzeptieren, ausserdem die selbstbeteiligung ggf. abziehen und hat kein recht auf nutzungsausfallentschädigung etc.

aber trotzdem sieht es im konkreten fall nicht so schlecht aus, wir bleiben mal bei den angegebenen zahlen:
im gutachten wird also ein wiederbeschaffungswert von ca. 12.000 stehen. um einfacher zu rechnen sagen wir mal, der restwert im gutachten wird 2000 euro betragen (eher hochgegriffen).
macht eine differenz von 10.000 euro. sollten die kalkulierten reparaturkosten darüber leigen (wenn sie schon ohne kaputten motor drüber sind, interressiert der eben auch nicht mehr), liegt ein wirtschaftlicher totalschaden per definitionem vor (ja, es gibt gewisse prozentregeln, wo ich noch darüber reparieren lassen kann, aber das ist von versicherung zu versicherung und von seltenheistwert des fahrzeuges etc abhängig, kommt hier bei den daten aber nicht in betracht).
nun rechnet man auf gutachtenbasis ab (die eigenbeteiligung ist natürlich auch noch abzuziehen, aber das kommt im kaskofall immer dazu, egal ob wirtschaftlicher totalschaden, oder nicht). was man nun tut, bleibt einem eigentlich selbst überlassen.

was bleibt kollege elegance 2008?
12000 minus 2000 (minus selbstbeiteiligung) gleich 10000 (minus selbstbeteiligung) PLUS die kaputte karre

lösung a:
die 10000 (minus selbstbeitiligung) kassieren, den schrottwagen verticken (da bekommt man immer mehr für, als der restwert im gutachten, am meisten bei ebay, bei diesem zahlenbeispiel dürften dann grössenordnungstechnisch etwa 5000 drin sein).
anschliessend kann man sich von der gesamtsumme (wenn man nicht total verpeilt ist) ein besseres auto (weniger km, jüngeres bj...) als vorher kaufen.

lösung b:
geld einsacken und nicht beim freundlichen reparieren lassen, sondern bei einer "guten/vertrauten" schrauberei mit niedrigerem stundenverrechnungssatz, am besten selbst.
hier bleibt dann - wenn man es richtig macht - noch geld für nen schönen jahresurlaub mit familie übrig. vorteil: man hat sein "geliebtes" auto immer noch, nachteil: es ist ein unfallwagen, welcher bei einem verkauf weniger wert ist (dieser wert würde in einem haftpflichtfall als merkantiler minderwert ausbezahlt, im kaskofall nicht). wenn mandas auto noch sehr lange fahren will, wird der unafllwagennachteil umso geringer, weil er exponentiell mit dem alter abnimmt.

für die leute, die nicht selber schrauben oder keinen bekannten talentieretn bekannten haben, rechnet sich whs lösung a besser, als b.

vorsicht mit der pauschalen empfehlung "anwalt"!
sollte keine verkehrsrechtsschutzversicherung vorliegen, bleibt man möglicherweise auf den kosten sitzen! den anwalt kann man nur risikofrei im haftpflichtfall kontaktieren, da muss ihn die gegnerische versicherung übernehmen.

was kann elegance 2008 im moment tun?
erstens: ich würde zunächst schauen, was mein wagen mit vergleichbarer ausstattung, laufleistung, profiltiefe, etc. beim händler der region derzeit kosten würde (vielleicht kannst du ja mal die eckdaten reinstellen und wir grübeln, was der so wert ist).
zweitens: ich würde versuchen rauszukriegen, was die nächsten 2 bis 3 fachwerkstätten im heimatkreis für stundenverrechnungssätze haben (spengler-/lackierarbeiten unterscheiden).

sollten sich hier deutliche diskrepanzen im vergleich zum gutachten zeigen, würde ich zunächst den gutachter der versicherung kontaktieren, ihn mit meinen daten und fakten konfrontieren und um nachbesserung bitten.
sollte dann keine einsicht vorliegen, kann man getrost einen anwalt einschalten, wenn eine entsprechende rechtschutzversicherung vorliegt... wenn nicht, bleibt es risiko, aber eine beratung kann man dann erwägen. aber wir wollen doch erstmal sehen, was im denitiven gutachten rauskommt.
airmaria

ps: keine rechtsberatung (dazu bin ich nicht ausgebildet!), alle angaben ohne gewähr

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-------) sofort Rechtsanwalt einschalten!!
MfG 

Zitat:

Original geschrieben von elegance 2008


..... davon nichts wissen sondern sagte dein auto ist in der restwertbörse alles andere ist Ihm egal!

klingt ganz nach einem "Gutachter" der mit irgendwelchen "Händlern" Geschäfte macht !!! -- ergo, gleich zum Anwalt !

Ich hatte selber mal so einen Fall bei einem Motorradunfall - der Gutachter hat das "Moped" gleich auf einen Hänger verfrachtet und Bar gezahlt.
Was der "Geier" aber nicht wusste, die Karre hatte schon einen Unfall 😁 .. so war das für mich ganz "akzeptabel" 😁

Zitat:

Original geschrieben von Elektrizitetike


-------) sofort Rechtsanwalt einschalten!!
MfG 

Aber nur wenn du vom Engagement des Anwalts überzeugt bist + Fachanwalt! Da gibts viele die auch nur Geld verdienen wollen - und das tun die ja egal wie es ausgeht.🙁

Auf jeden Fall alles, aber auch wirklich alles nur schriftlich abwickeln.
Wenn die Kostengrenze so nah am Totalschadenwert liegt hast du gute Chansen das "er" repariert werden darf.

habe gerade einen ähnlichen fall.
kein totalschaden durch den schätzer, die versicherung besteht aber auf fahrzeugverkauf plus ersatzbetrag für gleichwertiges auto und will die reperatur nicht zahlen...

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Hmmm!
Hab mir schon gedacht
arbeitskolege sagte mir er ist nur scharf auf deine aussttatung,
also besser zum RA gehen oder soll ich warten bis ich etwas von ihm bekomme (gutachten,angebot ect.)
oder besser direkt reagieren und morgen direkt RA einschalten.
Weil der motor jetzt offen ist und jetzt will er garnicht mehr kommen und bild von dem motor machen was er urspringlich machen wollte.
Habe auch kein gegengutachtenmachen lassen wil ich gedacht habe er macht das schon korrekt.

Was an der ganze geschichte komisch ist,
Gutachter sagte mir selber, wenn der motor ok ist, dan ist es kein totalschaden sondern reparatur.
Und jetzt hat er das vergessen, weil dann, muss er die berrechneten motorkopf neuteile abziehn und die arbeiten die
damit anstehen abziehen und dann kommt er bestimmt unter 11.000€ von seinem 12.800€ die er sagte für die komplette reparatur
mit dem motor, und damit ist er sicher unter dem wiederbeschafungswert.

Hallo TE,

ein wirtschaftlicher Totalschaden darf bis zu 110% repariert werden, den fast selben Fall hatte ein sehr guter Freund von mir mit seinem Polo 16V.

Suche Dir einen wirklich guten sehr guten Anwalt.

Gruß

Stephan

wo ist das problem?
wirtschaftlicher totalschaden ist, wenn die differenz von wiederbeschaffungswert abzüglich restwert den kalkulierten reparaturkostenbetrag übersteigt.

dabei bedeuten die fachbegriffe folgendes:

wiederbeschaffungswert: wert des fahrzeuges unter berücksichtigung aller beeinflussender faktoren (zusatzausstattung, reifenprofil, schäden...) beim HÄNDLER der region! (nicht in der zeitung, nicht bei mobile, sondern beim markenkollegen in reichweite ohne verhandlungsabschläge)
restwert: wert des fahrzeuges mit unfallschaden, unter der annahme, dass man ihn so beim händler abgibt (nicht bei ebay versteigert oder sonstwas).

wenn man sich nun aber selbst etwas kümmert, macht man IMMER einen gewinn! denn die händlergmarge beim verkauf bzw beim kauf des schrottwagens kann man sich jeweils zunutze machen.
es ist im haftpflichfall natürlich viel einfacher, da kann man sich einen freien sachverständigen suchen. im kaskoschaden muss man zunächst den gutachter der eigenen versicherung akzeptieren, ausserdem die selbstbeteiligung ggf. abziehen und hat kein recht auf nutzungsausfallentschädigung etc.

aber trotzdem sieht es im konkreten fall nicht so schlecht aus, wir bleiben mal bei den angegebenen zahlen:
im gutachten wird also ein wiederbeschaffungswert von ca. 12.000 stehen. um einfacher zu rechnen sagen wir mal, der restwert im gutachten wird 2000 euro betragen (eher hochgegriffen).
macht eine differenz von 10.000 euro. sollten die kalkulierten reparaturkosten darüber leigen (wenn sie schon ohne kaputten motor drüber sind, interressiert der eben auch nicht mehr), liegt ein wirtschaftlicher totalschaden per definitionem vor (ja, es gibt gewisse prozentregeln, wo ich noch darüber reparieren lassen kann, aber das ist von versicherung zu versicherung und von seltenheistwert des fahrzeuges etc abhängig, kommt hier bei den daten aber nicht in betracht).
nun rechnet man auf gutachtenbasis ab (die eigenbeteiligung ist natürlich auch noch abzuziehen, aber das kommt im kaskofall immer dazu, egal ob wirtschaftlicher totalschaden, oder nicht). was man nun tut, bleibt einem eigentlich selbst überlassen.

was bleibt kollege elegance 2008?
12000 minus 2000 (minus selbstbeiteiligung) gleich 10000 (minus selbstbeteiligung) PLUS die kaputte karre

lösung a:
die 10000 (minus selbstbeitiligung) kassieren, den schrottwagen verticken (da bekommt man immer mehr für, als der restwert im gutachten, am meisten bei ebay, bei diesem zahlenbeispiel dürften dann grössenordnungstechnisch etwa 5000 drin sein).
anschliessend kann man sich von der gesamtsumme (wenn man nicht total verpeilt ist) ein besseres auto (weniger km, jüngeres bj...) als vorher kaufen.

lösung b:
geld einsacken und nicht beim freundlichen reparieren lassen, sondern bei einer "guten/vertrauten" schrauberei mit niedrigerem stundenverrechnungssatz, am besten selbst.
hier bleibt dann - wenn man es richtig macht - noch geld für nen schönen jahresurlaub mit familie übrig. vorteil: man hat sein "geliebtes" auto immer noch, nachteil: es ist ein unfallwagen, welcher bei einem verkauf weniger wert ist (dieser wert würde in einem haftpflichtfall als merkantiler minderwert ausbezahlt, im kaskofall nicht). wenn mandas auto noch sehr lange fahren will, wird der unafllwagennachteil umso geringer, weil er exponentiell mit dem alter abnimmt.

für die leute, die nicht selber schrauben oder keinen bekannten talentieretn bekannten haben, rechnet sich whs lösung a besser, als b.

vorsicht mit der pauschalen empfehlung "anwalt"!
sollte keine verkehrsrechtsschutzversicherung vorliegen, bleibt man möglicherweise auf den kosten sitzen! den anwalt kann man nur risikofrei im haftpflichtfall kontaktieren, da muss ihn die gegnerische versicherung übernehmen.

was kann elegance 2008 im moment tun?
erstens: ich würde zunächst schauen, was mein wagen mit vergleichbarer ausstattung, laufleistung, profiltiefe, etc. beim händler der region derzeit kosten würde (vielleicht kannst du ja mal die eckdaten reinstellen und wir grübeln, was der so wert ist).
zweitens: ich würde versuchen rauszukriegen, was die nächsten 2 bis 3 fachwerkstätten im heimatkreis für stundenverrechnungssätze haben (spengler-/lackierarbeiten unterscheiden).

sollten sich hier deutliche diskrepanzen im vergleich zum gutachten zeigen, würde ich zunächst den gutachter der versicherung kontaktieren, ihn mit meinen daten und fakten konfrontieren und um nachbesserung bitten.
sollte dann keine einsicht vorliegen, kann man getrost einen anwalt einschalten, wenn eine entsprechende rechtschutzversicherung vorliegt... wenn nicht, bleibt es risiko, aber eine beratung kann man dann erwägen. aber wir wollen doch erstmal sehen, was im denitiven gutachten rauskommt.
airmaria

ps: keine rechtsberatung (dazu bin ich nicht ausgebildet!), alle angaben ohne gewähr

Zitat:

was bleibt kollege elegance 2008?

12000 minus 2000 (minus selbstbeiteiligung) gleich 10000 (minus selbstbeteiligung) PLUS die kaputte karre

Hi

Nur so'n Hinweis

bei Abrechnung auf Gutachterbasis bekommst du, glaub ich, nicht die MwSt erstattet.

12.000-19% MwSt = 10.084

Gruß Micha

Die Mehrwertsteuer bekommt man nur wenn sie auch tatsächlich angefallen ist. Das heißt wenn erstmal auf Gutachtenbasis abgerechnet wird bekommt man Sie erstamal nicht, legt man jedoch später eine Reparaturrechnung der Versicherung vor, wird die angefallenen Mehrwertsteuer noch erstattet.
Und zu den Reperaturkosten, ich bin mir ziemlich sicher das die wenn die Reperatur durchgeführt wird, bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen dürfen.
ich würde erstmal abwarten bis das Gutachten vorliegt, dies dann genau prüfen und wenn da einem was spanisch vorkommt, kann man immer noch zu einem Anwalt gehen und ein Gegengutachten erstellen lassen.

Grüße.

Hallo Leute!!!!!

Bis heute hab ich nichts in der post gehabt, weder vom gutachter oder von meiner versicherung,
gestern habe ich den gutachter angerufen er sagte mir mein auto ist in der restwertbörse egel
ob der motor ganz ist oder defekt.
Ich habe Rechtschutz. bin versichert habe Anwalt angerufen er meinte bevor wir etwas unternehmen warten wir ab
was der gutachter macht sobald ich etwas in der post habe soll mich bei ihm melden dan gucken wir mal.
Also mit dem gutachter rede ich nicht mehr zwecklos er macht das was er macht ich kann ihn nicht daran hindern.
nur wenn der schrottwert meines autos bei 2000-3000€ bleibt ist es villeicht noch ok. aber wenn ich nen schreiben bekomme
wo es heisst autowert 12000€ abzüglich hagelschaden 1200€ was ich vor kurzem gehabt habe (noch nicht repariert wegen urlaub) und meiner
selbstbeteiligung 150€ und sagen auch noch dein auto hat einen restwert von 5000€ dan habe ich nen dicken problem, das sind meine sorgen.
Hier par daten zu meinem auto A6 BJ. 10.2002 173000 km 2.5 tdi vollederaustattung also türen,wählhebel,handbremse usw. alles aus leder,
bose soundsystem,navi plus, klimaautomatik, pdc vorne und hinten, silber metallic autofarbe, hintere scheiben abgedunkelt original vom audi,
abnehmbare ahk, telefreisprechanlage.ski sack, trennetz für kofferraum,recaro ledersitze, vollelektrisch mit lordosenstüze, sitzheizung, servotronic, automatik, quattro, im moment fehlt mir nichts mehr ein aber das ist schon mal etwas was den preis bisschen oben hält,
bin skeptisch was die ganze sache anbetrift habe so meine zweifel das mann mich versucht unterzukriegen.

Danke nochmals an alle die mir freundlicherweise tipps gibt.

Danke,Danke.

Zitat:

Original geschrieben von fub0815


Die Mehrwertsteuer bekommt man nur wenn sie auch tatsächlich angefallen ist. Das heißt wenn erstmal auf Gutachtenbasis abgerechnet wird bekommt man Sie erstamal nicht, legt man jedoch später eine Reparaturrechnung der Versicherung vor, wird die angefallenen Mehrwertsteuer noch erstattet.

hier wird aber ein wirtschaftlicher totalschaden abgerechnet (es wird keine reparaturrechnug geben): die MWST würde nur abgezogen, wenn Elegance 2008 vorsteuerabzugsberechtigt wäre und der dicke als firmenwagen läuft.

airmaria

Und die können dich ja nicht zwingen, dein Auto zu verkaufen. Fakt ist. Es ist deins.

Nicht vergessen, den Restwet des Autos abzuziehen 😉
sprich im Gutachten stehen 12.000€
davon werden abgezogen:

- Eigenbeteiligung
- erstmal die Mwst
- Restwert des Autos. (da stehen 3 Kaufangebote im Gutachten)

demnach solltest du so um die 5-6000€ von der Versicherung bekommen.

zusätzlich kannst du aber glaube 40€/Tag, für einen Leihwagen abrechnen, wenn du dein Auto reparierst.
Nur für die Reparaturtage, max allerdings 14 Tage
Unkostenpauschale 50€ für Telefonate, Briefe usw.
deine Nackenschmerzen 😉

@Airmaria:
Die Mwst bekommt er auch bei einem wirtschaftlichen nicht. Erst, wenn er ein neues Auto kauft, kann er sich die Mwst zurückholen.

Hab das ganze Spiel ja nun schon einige male durch 🙁

@ Elegance 2008
Hast du dir den Gutachter selber gesucht?

wenn es einer von der Versicherung ist, kannst du das Gutachten anfechten. Unabhängig davon darfst du dir einen unabhängigen Gutachter suchen, der sich dein Auto auch nochmal anschaut.

Zitat:

hier wird aber ein wirtschaftlicher totalschaden abgerechnet (es wird keine reparaturrechnug geben): die MWST würde nur abgezogen, wenn Elegance 2008 vorsteuerabzugsberechtigt wäre und der dicke als firmenwagen läuft.

airmaria

Nein

kleines Beispiel: Du möchtest deine zerbrochene Windschutzscheibe mit der Versicherung abrechnen, Schaden mal angenommen 1190 Euro. Den Schaden möchtest du aber nicht reparieren lassen, weil du sowieso schon immer mal offen fahren wolltest und mit dem Geld lieber mit deiner besseren Hälfte schick Essen gehen möchtest.

Problem: Das Dessert muss leider ausfallen, da die Versicherung dir nur den Nettobetrag von 1000 Euro auszahlt. Denn MwSt ist ja auch nicht angefallen.

Gruß Micha

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