Totalschaden?

Audi A6 C5/4B

Hallo Leute,

Am 09.10.2008 also letzte woche Donnerstag kam ich mit meiner famillie aus dem Urlaub Zurück
kurz vor Würzburg auf der A3 kam Wildschwein plötztlich rausspaziert und wie meine tochter sagte ( hat unser auto gefressen)
komplette autofront am a.... habe das meiner Versicherung gemeldet kam unfreundlicher gutachter meinte zuerst kein totalschaden,
nach genauem prüfblick unter der motorhaube sagte motor defekt Wirtschaftlichertotalschaden!
Dabei bat mich der Gutachter das meine werkstatt motorkopf abmacht und prüft wie es drinn aussieht. wenn der motor ok ist, ist es kein wirtschaftlichertotalschaden. Tag später hab Ihn angerufen er meinte habe alles berechnnet reparaturkosten ligen bei 12.800
dein auto kann mann für 10.000-12.000 kaufen also totalschaden und beendete das telefongespräch, ich hebe ihm gesgt das der motor ok ist also gute nachrichten aber er woolte davon nichts wissen sondern sagte dein auto ist in der restwertbörse alles andere ist Ihm egal!
Weis nicht was ich machen soll habe die schlimsten vermutungen.
Habe nachgeschaut das mein a6 bj 10.2002 quattro vollausttatung (sehr hohe und Exklusive austtatung mit volleder und recaro sitzen schekheft gepflegt vom audi usw.) bisschen mehr wert ist als 11.000 oder 12.000€.
Was soll ich tun oder wie soll ich reagieren, will das auto nicht verkaufen sondern reparieren henge an meinem wagen sehr und vor allem meine Kinder, können die mich dazu zwingen auto zu verkaufen wobei das auto kein totalschaden hat der motor ist ok.
Der Gutachter will seine meinung und Urteil nicht Ändern,
Bedanke mich für eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

wo ist das problem?
wirtschaftlicher totalschaden ist, wenn die differenz von wiederbeschaffungswert abzüglich restwert den kalkulierten reparaturkostenbetrag übersteigt.

dabei bedeuten die fachbegriffe folgendes:

wiederbeschaffungswert: wert des fahrzeuges unter berücksichtigung aller beeinflussender faktoren (zusatzausstattung, reifenprofil, schäden...) beim HÄNDLER der region! (nicht in der zeitung, nicht bei mobile, sondern beim markenkollegen in reichweite ohne verhandlungsabschläge)
restwert: wert des fahrzeuges mit unfallschaden, unter der annahme, dass man ihn so beim händler abgibt (nicht bei ebay versteigert oder sonstwas).

wenn man sich nun aber selbst etwas kümmert, macht man IMMER einen gewinn! denn die händlergmarge beim verkauf bzw beim kauf des schrottwagens kann man sich jeweils zunutze machen.
es ist im haftpflichfall natürlich viel einfacher, da kann man sich einen freien sachverständigen suchen. im kaskoschaden muss man zunächst den gutachter der eigenen versicherung akzeptieren, ausserdem die selbstbeteiligung ggf. abziehen und hat kein recht auf nutzungsausfallentschädigung etc.

aber trotzdem sieht es im konkreten fall nicht so schlecht aus, wir bleiben mal bei den angegebenen zahlen:
im gutachten wird also ein wiederbeschaffungswert von ca. 12.000 stehen. um einfacher zu rechnen sagen wir mal, der restwert im gutachten wird 2000 euro betragen (eher hochgegriffen).
macht eine differenz von 10.000 euro. sollten die kalkulierten reparaturkosten darüber leigen (wenn sie schon ohne kaputten motor drüber sind, interressiert der eben auch nicht mehr), liegt ein wirtschaftlicher totalschaden per definitionem vor (ja, es gibt gewisse prozentregeln, wo ich noch darüber reparieren lassen kann, aber das ist von versicherung zu versicherung und von seltenheistwert des fahrzeuges etc abhängig, kommt hier bei den daten aber nicht in betracht).
nun rechnet man auf gutachtenbasis ab (die eigenbeteiligung ist natürlich auch noch abzuziehen, aber das kommt im kaskofall immer dazu, egal ob wirtschaftlicher totalschaden, oder nicht). was man nun tut, bleibt einem eigentlich selbst überlassen.

was bleibt kollege elegance 2008?
12000 minus 2000 (minus selbstbeiteiligung) gleich 10000 (minus selbstbeteiligung) PLUS die kaputte karre

lösung a:
die 10000 (minus selbstbeitiligung) kassieren, den schrottwagen verticken (da bekommt man immer mehr für, als der restwert im gutachten, am meisten bei ebay, bei diesem zahlenbeispiel dürften dann grössenordnungstechnisch etwa 5000 drin sein).
anschliessend kann man sich von der gesamtsumme (wenn man nicht total verpeilt ist) ein besseres auto (weniger km, jüngeres bj...) als vorher kaufen.

lösung b:
geld einsacken und nicht beim freundlichen reparieren lassen, sondern bei einer "guten/vertrauten" schrauberei mit niedrigerem stundenverrechnungssatz, am besten selbst.
hier bleibt dann - wenn man es richtig macht - noch geld für nen schönen jahresurlaub mit familie übrig. vorteil: man hat sein "geliebtes" auto immer noch, nachteil: es ist ein unfallwagen, welcher bei einem verkauf weniger wert ist (dieser wert würde in einem haftpflichtfall als merkantiler minderwert ausbezahlt, im kaskofall nicht). wenn mandas auto noch sehr lange fahren will, wird der unafllwagennachteil umso geringer, weil er exponentiell mit dem alter abnimmt.

für die leute, die nicht selber schrauben oder keinen bekannten talentieretn bekannten haben, rechnet sich whs lösung a besser, als b.

vorsicht mit der pauschalen empfehlung "anwalt"!
sollte keine verkehrsrechtsschutzversicherung vorliegen, bleibt man möglicherweise auf den kosten sitzen! den anwalt kann man nur risikofrei im haftpflichtfall kontaktieren, da muss ihn die gegnerische versicherung übernehmen.

was kann elegance 2008 im moment tun?
erstens: ich würde zunächst schauen, was mein wagen mit vergleichbarer ausstattung, laufleistung, profiltiefe, etc. beim händler der region derzeit kosten würde (vielleicht kannst du ja mal die eckdaten reinstellen und wir grübeln, was der so wert ist).
zweitens: ich würde versuchen rauszukriegen, was die nächsten 2 bis 3 fachwerkstätten im heimatkreis für stundenverrechnungssätze haben (spengler-/lackierarbeiten unterscheiden).

sollten sich hier deutliche diskrepanzen im vergleich zum gutachten zeigen, würde ich zunächst den gutachter der versicherung kontaktieren, ihn mit meinen daten und fakten konfrontieren und um nachbesserung bitten.
sollte dann keine einsicht vorliegen, kann man getrost einen anwalt einschalten, wenn eine entsprechende rechtschutzversicherung vorliegt... wenn nicht, bleibt es risiko, aber eine beratung kann man dann erwägen. aber wir wollen doch erstmal sehen, was im denitiven gutachten rauskommt.
airmaria

ps: keine rechtsberatung (dazu bin ich nicht ausgebildet!), alle angaben ohne gewähr

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eigentlich sind erstmal nur 2 Werte interessant:

1. Wert des Fahrzeuges ohne Unfall laut Liste (Zeitwert + wertbeeinflussende Faktoren; Ausstattung, Pflegezustand)
2. Reparaturkosten

2. darf 20 oder 30% über 1. liegen, wenn man bekannt gibt, den Wagen weiter fahren zu wollen.

Übersteigt der Rep.-preis 70% des Zeitwerts, und man will nicht reparieren, kann die Versicherung auf Totalschaden abrechnen, dann gibt es den Zeitwert abzüglich Restwert des Autos (Zeitwert unter Berücksichtigung Unfallschaden).

Wichtig: Vor allem bei Abrechnung auf Totalschadenbasis kannst Du normalerweise vor kurzem gelaufene große Reparaturen, die Du belegen kannst mit ansetzen; sie werden dann auch anteilig erstattet.

So ist es beim Haftpflichtschaden und üblicherweise auch bei der Teilkasko.
Schau aber vorsichtshalber nochmal in Deine Versicherungsbedingungen.

Was auch interessant ist - und wenn Du bissl Zeit hast...

Ein Wildschwein hat auf der Autobahn nix zu suchen.
Frage: Wie kommt es dahin?
Wohnen in der Gegend im Wald bekanntermaßen Wildschweine oder gab es solche Unfälle dort schon öffter (die Polizei hat hierzu normalerweise eine Statistik/ Unfalltypensteckkarte), dann müsste da ein Wildschutzzaun sein (dünnes aber stabiles Stahldrahtgeflecht), was die Anwesenheit der Tiere im Autobahnbereihc verhindert.
Ist es da, aber schon länger kaputt oder fehlt es trotz bekannter Schweine, handelt es sich um eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht durch die zuständige Behörde; in Deinem Fall wahrscheinlich die Autobahndirektion Nordbayern (soviel ich weiß mit Sitz in Nürnberg).
In diesem Zusammenhang wären wir dann wieder beim Haftpflichtschaden. Dauert ein wenig, dass zu recherchieren, kann sich aber lohnen.

Das mit den Reparaturkosten stimmt.

erstmal alles einreichen was repariert, oder zusätzlich angebracht wurde. (Felgen......)
alles was jünger ist, als 1 jahr bekommst du voll angerechnet.

Bei mir wars so.

Passat für 14.000€ gekauft
nach einem Totalschaden 18.000€ bekommen. (Mwst gabs aber eben erst nach Neukauf)

neu war:
Lenkgetriebe
Räder
Tieferlegung
Scheibentönung
Navi (im Auto war ein geklautes und vom Händler gabs dann ein neuwertiges)

Zitat:

Original geschrieben von rudiraser


zusätzlich kannst du aber glaube 40€/Tag, für einen Leihwagen abrechnen, wenn du dein Auto reparierst.
Nur für die Reparaturtage, max allerdings 14 Tage
Unkostenpauschale 50€ für Telefonate, Briefe usw.
deine Nackenschmerzen 😉

vorsicht, du scheinst hier eher von haftpflichtschäden zu reden:

diese kosten kann man im teilkaskoberecih nicht geltend machen

Zitat:

Original geschrieben von rudiraser


@ Elegance 2008
Hast du dir den Gutachter selber gesucht?
wenn es einer von der Versicherung ist, kannst du das Gutachten anfechten. Unabhängig davon darfst du dir einen unabhängigen Gutachter suchen, der sich dein Auto auch nochmal anschaut.

auch das ist im kaskofall nicht unproblematisch... natürlich kann man sich jederzeit ein gutachten über sein fahrzeug - auch ohne schaden - erstellen lassen... nur zahlt man das aus eigener tasche (was nicht billig ist). lohnt sich also erst, wenn das noch ausstehende gutachten völlig falsch wäre und man einen rechtsstreit mit entsprechender erfolgsaussicht anstreben würde.!

Zitat:

Original geschrieben von rudiraser


Und die können dich ja nicht zwingen, dein Auto zu verkaufen. Fakt ist. Es ist deins.

prinzipiell ja, aber es besteht auch theoretisch die möglichkeit, dass ein fahrzeug in den besitz der versicherung übertritt (nach diebstahl und entsprechender zeit usw.), ist für diesen fall aber unerheblich.

darüber hinaus empfehle ich erstmal in der akb (beispiel) der versicherung nachzulesen: die hier mehrfach aufkreuzenden prozentüberschreitungen (100 bis 130% über wiederbeschaffungswert) gab es mal, aber die sind längst geschichte und allenfalls nur noch bei einigen altverträgen vorhanden.

nochmals zur mehrwertsteuer: der wiederbeschaffungswert des fahrzeuges als gebrauchter ist mehrwertsteuerneutral, daher interessiert dieser nur bei neuwagen, geschäftswagen oder reparaturkosten im falle eines nicht wirtschaftlichen totalschadens!

ps

Zitat:

Original geschrieben von rudiraser


Hab das ganze Spiel ja nun schon einige male durch

...habe solche gutachten früher schon einige hundertmal selber geschrieben

Zitat:

Original geschrieben von rudiraser


Das mit den Reparaturkosten stimmt.
erstmal alles einreichen was repariert, oder zusätzlich angebracht wurde. (Felgen......)
alles was jünger ist, als 1 jahr bekommst du voll angerechnet.

nein!

selbstverständlich müssen werterhöhende (wie auch wertmindernde) reparaturen im wiederbeschaffungswert berücksichtigt werden. eine pauschale vollanrechnung innerhalb eines jahres gibt es nicht!

eine erneuerte auspuffanlage z.b. an einem 0-8-15 auto hat nach 3 monaten keinerlei werteinfluss.

extrembeispiel: ein nagelneuer austauschmotor für ca. 35000 tacken bei einem porsche 993 mit einer gesamtfahrleistung von sagen wir mal 50tkm hat keinen wesentlichen einfluss auf den wiederbschaffungswert. denn wenn ansonsten 2 identische autos beim händler stehen (um diese frage geht es letzendlich immer, bei den wertbeeinflussenden faktoren), der eine mit atm, der ander ohne, nimmt der eingefleischte porschekunde eher den wagen im orignalzusatnd, als den geschraubten. der werteinfluss ändert sich bei steigender fahrleistung beider vergleichsfahrzeuge und würde sich dann sicherlich irgendwann jenseits der 100tkm schon positiv auswirken, aber niemals mit dem vollen reparaturpreis!

airmaria

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sach mal was hat denn die wildsau alles zertrümmert dass mehr als 10t eus nicht zur rep. reichen? wenn der motor noch ok ist, hat der wagen einen rahmenschaden das die türen nicht mehr passen?

edit: ich les grad er hat den schaden auf 12.800 gerechnet mit motor, aber dieser kost alleine schon fast den preis.

ich komm da nicht ganz mit😕

hp

@elegance 2008:
hier mal vergleichbare fahrzeuge zu deinem:

angebot1

angebot 2

wenn die versicherung nun halbwegs vernünftig auf gutachtenbasis abrechnet, wirst du schon wieder einen entsprechenden ersatz finden.
habe allerdings vorhin noch etwas von hagelschaden gelesen, der noch nicht repariert ist. dieser wird natürlich noch vollends vom wiederbeschaffungswert abgezogen (somit ist man noch schneller beim wirtschaftlichen totalschaden)... aber den wirst du ja auch über deine teilkasko schon verrechnet haben.
airmaria

Zitat:

Original geschrieben von A6 Tdi 2003


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edit: ich les grad er hat den schaden auf 12.800 gerechnet mit motor, aber dieser kost alleine schon fast den preis.

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hp

Der gutachter ist von der versicherung und er hat neuteile für den motorkopf wohl berechnet das sagte er mir am telefon,

habe ihm gesagt das der motor nicht kaputt ist, ihn interessiert es nicht mehr.

Vor paar Tagen sagte er noch wenn der motor ok ist, ist es kein totalschaden und jetzt dreht er die sache wie es ihm passt habe ich das gefühl,

oder zumindest was für die versicherung billiger ist.

Ich verstehe die ganze sach mittlerweiler überhaupt nicht mehr.

Morgen mache ich paar bilder und stell die rein dan bekommt ihr ein überblick.

Zitat:

Original geschrieben von elegance 2008


bisschen mehr wert ist als 11.000 oder 12.000€.

6jahre alt und 170tsd.km????

naja.....und wenn der vergoldede felgen hätte wäre er ncith sonderlich mehr wert bei 170tsd. km.......der idelle wert entspricht nunmal nicht dem tatsächlichen wert!

Zitat:

Original geschrieben von Megaquack


So ist es beim Haftpflichtschaden und üblicherweise auch bei der Teilkasko.

und genau da liegt der knackpunkt!

die "rechte" die man im falle eines haftpflichtschadens hat greifen bei der tk nunmal nicht.....

Zitat:

handelt es sich um eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht durch die zuständige Behörde

versuch mal vom staat geld zu bekommen......viel spaß und nimm schonmal nen kredit auf! 😛

mein tipp: spekulationen bringen nix! warte ab bis du das gutachten vorliegen hast und schreib dann mal was veranschlagt wurde!

Zitat:

versuch mal vom staat geld zu bekommen......viel spaß und nimm schonmal nen kredit auf! 😛

mein tipp: spekulationen bringen nix! warte ab bis du das gutachten vorliegen hast und schreib dann mal was veranschlagt wurde!

Deswegen habe ich ja gesagt, auch die Recherche ist schon etwas aufwendiger - aber ob er es versuchen will, muss man schon ihm selbst überlassen.

Und wozu ein Kredit, wenn er Rechtsschutz hat?

Natürlich muss man immer erstmal "die Lage peilen"... un dann - möglichst nach einem Gespräch mit den Zuständigen - entscheiden, was man tut.

Zitat:

Original geschrieben von elegance 2008


Ich verstehe die ganze sach mittlerweiler überhaupt nicht mehr.
Morgen mache ich paar bilder und stell die rein dan bekommt ihr ein überblick.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


mein tipp: spekulationen bringen nix! warte ab bis du das gutachten vorliegen hast und schreib dann mal was veranschlagt wurde!

bilder sind natürlich immer spannend, aber jetzt heisst es wirklich ersteinmal abwarten, was da in dem gutachten veranschlagt wird.

airmaria

Zitat:

Original geschrieben von Megaquack


Und wozu ein Kredit, wenn er Rechtsschutz hat?

das mit dem kredit war darauf bezogen das wenn er geld vom staat bekommen sollte er darauf laaaaaaaaaange warten muss......aber der einwand mit der rsv stimmt auch wieder! denn die meisten rs-versicherungen lehnen verfahren bei denen es um ansprüche gegen den staat geht von vornherein ab da das meist eh totgeburten sind....

Jaja,
aber: nur der Versuch macht klug...

Leute bin kein pc spezialist
ich kreg das mit den bildern nicht hin
weis nicht wie es funktioniert das ich die bilder erstelle!!

Kann mir das einer erklären..... Danke!

Zitat:

Original geschrieben von elegance 2008


Leute bin kein pc spezialist
ich kreg das mit den bildern nicht hin
weis nicht wie es funktioniert das ich die bilder erstelle!!

Kann mir das einer erklären..... Danke!

Die Bilder dürfen nur 1MB groß sein,

und wenn u unten am Beitragsfeld auf den Button "Durchsuchen" klickst

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Sanfter Riese

Krieg das nicht hin bilder sind alle
über i MB.......???????????

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