TFSI 2.0 Kulanz/Klage Ölverbrauch 2 Fragen

Audi A5 8F Cabriolet

Guten Abend hier!
Ein altes, oft erwähntes Thema hier, die Problematik mit den TFSI-Motoren und dem Ölverbrauch. Wir haben seit kurzem einen A5 - gebraucht gekauft bei Audi - und sind da unwissend rein geraten. Er braucht, abgesehen von viel Sprit (12-13l), auch eben viel ÖL!
Mich würde interessieren ob ...

a. Jemand bereits einen Kulanzantrag eines älteren Audi´s (unser Wagen ist ein A5 Cabrio 2.0 TFSI aus 2011) durchbekommen hat und eine teure Reparatur zum Teil oder gar ganz von Audi erstattet bekommen hat und

b. Ob es jemanden hier gibt, der den Klageweg gewählt hat und wie das ausgegangen ist?

Freue mich über Antworten auf meine 2 Fragen! 🙂

Andreas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@JAGBMWAUDIFAHRER schrieb am 18. Dezember 2016 um 21:44:08 Uhr:


... ruhig Brauner 🙂
So schnell erledigt sich das nicht. Den genauen Ölverbrauch habe ich noch nicht exakt ermittelt, gelaufen hat er 60 TSD.

Das ist ja großes Kino...
Kulanzantrag bei Audi stellen wollen bezüglich Kostenübernahme und nicht mal genau wissen warum, d.h. wieviel Öl er verbraucht. 🙄
Oder sind schon wieder Ferien?!

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Genau! 70% hab ich auch bekommen. Nur die Gauner haben mir die Tp1 aufgebrummt damit überhaupt Tp2 als kulanzantrag durchgeht.
Tp1 hat mich 600€ gekostet die ich selbst tragen musste und 30% für die Tp2 Maßnahme

Hallo, ja das sind keine 70 Prozent. Autobild schrieb ja auch bis 70 %
Ich habe mir die Kalkulation jetzt noch einmal zur Hand genommen.

Hier steht, wir gewähren Kulanz in Höhe von 3223 zzgl. MWST. Denke, dass die dann auch die MWST tragen.
Die Gesamtkosten sind 5479 inkl. MWST. Also würde ich sagen 3835 Kulanz, dann hätten wir die 70 %
Trotzdem noch 1650 Euro. Dafür kann ich viel Öl kaufen.

Ich habe mal so eine frage.
Warum ist es nicht machbar es zu beweisen dass Audi, den jenigen, ein Auto verkauft hat, der schon das Problem hatte.
Ich meine, so weit ich jetzt alles gelesen habe, weil ich selbst betroffen bin.
Gibt es kein Auto tfsi 1.8 oder 2.0 Baujahr 2008 bis 20011 zum Beispiel die keine Probleme damit haben und ein Motorschaden riskieren.
Ich meine das Problem, ist ja schon bekant seit 2009 und wen man Dir, ausgerechnet einen gebrauchten Audi 2.0 tfsi mit 44000 kilometer verkauft und Dir nichts davon erzählen das man ab 50000 kilometer Probleme mit Öl verbrauch hat, die zu einem Motorschaden führen werden.
Ist doch ein Beweis oder liege ich falsch.
Das ist nehmlich mein Problem.
10.2015 gekauft und erfahren das mit Öl erst zeit paar Monate. Hatte gedacht das Öl verbrauch, war normal, aber leider wurde es immer mehr.
Momentan 440 kilometer ein liter Öl.

Zitat:

@tdmquaeler schrieb am 7. Dezember 2016 um 19:24:31 Uhr:


Hallo
Zuerst, braucht der Wagen mehr als 0,5L auf 1000km? Alles was darunter liegt ist laut AUDI kein Mangel.
Ist leider so.
Falls ja, beim Händer den "Sachmangel" schriftlich mitteilen, am besten zuvor Öltagebuch führen.
Im ersten halben Jahr nach dem Kauf muss der Händler dem Kunden beweisen, dass der Mangel nicht schon zum Kaufdatum vorlag. Dies ist eigentlich nicht möglich. Nach einem halben Jahr zieht die Beweislastumkehr, d.h. der Käufer muss den Beweis bringen, eher schwierig. Also diese Fristen beachten und im Auge behalten. Es folgt in der Regel eine Ölverbrauchsmessung über ca. 1000km. Je nach Ergebnis wird vom Händler entschieden. Falls eine TPI 1 noch möglich ist, wird diese durchgeführt.
Diese ist aber nicht die beste Lösung, hiermit wird der Verbrauch event. auf unter 0,5L/1000km "gebracht". Dann siehts nicht so gut aus, die Zeit (Frist) läuft ja weiter.
Ist die TPI 1 nicht machbar/möglich (auch Baujahrabhängig) wird die TPI 2 durchgeführt (bei >0,5l/1000km).
Diese Maßnahme ist die einzig sinnvolle (Kolben, Pleuel werden getauscht etc.)
Wünsche dem TE viel Glück.

tdmquaeler

Wenn dein Wagen bei Audi Scheckheft gepflegt ist, hast du gute Chancen auf einen kulanzantrag.
Meisten werden 70/30 gewährt...

Da noch niemand glaube ich geklagt hat oder ähnliches, wird da denke ich nichts passieren geschweige hast gegen so ein Konzern wie Audi eh kaum Chancen was zu machen.

Einzig was hilft.. Die Marke zu wechseln

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Ich würde gerne wissen, ob ich diesen Beitrag zu meinem Problem nutzen könnte. Danke in voraus

WAS MEINT IHR Ist das ein Arglistiges Verschweigen, oder ist es nicht.

Wen mir ein Auto verkauft wird bei Audi, in den mir es verschwiegen wird, das genau diese Motoren beziehungsweise mein Audi Model einen Fabrikation Fehler haben ab Werk. Die ab 50000 Km anfangen Probleme zu machen, wegen zu hohes Ölverbrauch. Die zu einem Motorschaden führen, wegen Fabrikation Fehler der Kolbenringe. Oben darauf, dass mein Vorbesitzer woanders Inspektion gemacht hatte, wodurch ich zu Recht keine Kulanz bekomme, wen Audi es so möchte. Frage ich mich?
Ist das nicht ein arglistiges Verschweigen. Ich meine, die wussten es doch und trotz haben die mir ein Fahrzeug verkauft, ohne es vorher repariert zu haben.
Nun gut würde gerne nur wissen, ob Ihr auch meiner Meinung seit.
Das es ein arglistiges Verschweigen ist, ein Auto zu verkaufen mit versteckten bekannten Mängel.
l.g.

Erklärung zum Begriff Verschweigen – arglistiges

`Verschweigt ein Verkäufer arglistig einen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB dann hat dies sowohl gewährleistungsrechtliche- als auch vertragsrechtliche Folgen. Ein arglistiges Handeln setzt immer ein vorsätzliche Handeln voraus, sowie eine Aufklärungspflicht seitens des Verkäufers. Die Anforderungen an die Aufklärungspflicht sind jedoch individuell verschieden und bemessen sich in der Regel immer an dem konkreten Einzelfall. Das arglistige Handeln kann sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen erfolgen.

gewährleistungsrechtliche Folgen

Hat ein Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, dann ist der vereinbarte Haftungsausschluss nach § 444 BGB unwirksam. Das bedeutet, dass sich der Verkäufer auf die etwaigen Einwendungen, die Haftung sei ausgeschlossen, nicht berufen kann. Zudem stehen dem Käufer die Nacherfüllungsansprüche, wie zum Beispiel die Beseitigung des Mangels, Minderung sowie Schadensersatzansprüche zu. Daneben gelten nach § 438 Abs. 3 BGB die regelmäßigen Verjährungsfristen, sodass ein Mangel erst gemäß § 195 BGB nach drei Jahren verjährt.

vertragsrechtliche Folgen

Grundsätzlich hat im Kaufrecht ein Käufer lediglich die Möglichkeit Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer geltend zu machen. Dem Verkäufer soll das Recht zur zweiten Andienung nicht genommen werden. Bei einem arglistigen Verschweigen von Sachmängeln ist dies allerdings nicht der Fall. Es besteht kein Schutzbedürfnis des Verkäufers und daher auch kein Grund den Käufer auf die Rechte aus § 437BGB zu beschränken. Vielmehr hat er die Möglichkeit den Vertrag nach § 123 Abs. 1 BGB anzufechten, sodass in diesem Fall eine vollständige und sofortige Rückabwicklung gemäß § 142 Abs. 1 BGB nebst Schadensersatz möglich ist. Allerdings ist dabei zu beachten, dass dem Käufer lediglich das negative Interesse ersetzt wird. Damit hat der Käufer im Ergebnis somit ein Auswahlrecht. Er kann den geschlossenen Vertrag anfechten oder kauf-rechtliche Gewährleistungsrechte geltend machen.

Rechtlichen Beirat wirst du hier nicht wirklich bekommen... Außer Meinungen, ich glaube oder könnte kommt auch nichts bei rum was dir hilft.
Musst zum Anwalt, der kann dir sicher sagen ob du eine Chance hast.

Audi gewährt auch Kulanz teilweise, wenn man irgendwo anders eine Inspektion gemacht hat nach hersteller Angaben.
Da war auch ein Wagen, der Inspektionen von Atu hatte und der hat auch Kulanz bekommen... Kommt immer auf den Händler drauf an. Frag doch einfach deinen Händler und der soll einen Antrag stellen.

War nur so Neugier, ob es arglistig ist oder nicht. Natürlich werde ein Anwalt nehmen mal schauen. Antrag ist gestellt, sollte in ein paar tage informiert werden. Nur ärgerlich man kauft es mit 42000 Km ungefähr und so mit 80000 Km basiert so was. Normal müssten die es ganz übernehmen.
Mal schauen, was die mir anbieten.
Danke

Hallo zusammen,

ich habe einen Audi A4 TFSI mit einem km-Stand i. H. v. 119.000 km. Ich war zur Ölverbrauchsmessung mit dem Ergebnis 2,9 l auf 1.000 km. Ich soll einen Kulanzantrag stellen. Hat jemand eine Information oder einen Tipp, was ins Schreiben reingehört bzw. ihr aufgenommen habt.

VG

Zitat:

@JAGBMWAUDIFAHRER schrieb am 18. Dezember 2016 um 22:24:29 Uhr:



Zitat:

@zz66 schrieb am 18. Dezember 2016 um 22:18:34 Uhr:


Das ist ja großes Kino...
Kulanzantrag bei Audi stellen wollen bezüglich Kostenübernahme und nicht mal genau wissen warum, d.h. wieviel Öl er verbraucht. 🙄
Oder sind schon wieder Ferien?!

... ja es sind Ferien, Ferien für Schlaumeier. Mutmaßungen solltest du mit in den Urlaub nehmen ...

Ich denke du bist hier der Schlaumeier!
Wenn du schon Infos bekommen willst dann sag wenigstens auch was zu Deinem Auto.
Aber nach mehrmaligen Anfragen immer noch nichts, also überleg dir zuerst wie du hier die Leute betitelst!

@u1612 das macht dein Audihändler...
Habe selbst nichts gemacht.

Zitat:

@u1612 schrieb am 11. Mai 2018 um 01:45:08 Uhr:


Hallo zusammen,

ich habe einen Audi A4 TFSI mit einem km-Stand i. H. v. 119.000 km. Ich war zur Ölverbrauchsmessung mit dem Ergebnis 2,9 l auf 1.000 km. Ich soll einen Kulanzantrag stellen. Hat jemand eine Information oder einen Tipp, was ins Schreiben reingehört bzw. ihr aufgenommen habt.

VG

??????????
Sagt das dein 🙂?
Wie casablanca98 sagt, macht das dein Audipartner, der auch die Messung durchgeführt hat.

Hallo,
ich habe heute meinen A5 nach der Inspektion abgeholt.
Wegen hohen Ölverbrauchs (ca. 1l auf 1900km) sollte nun eine Verbrauchsmessung weg. Kulanzantrag an Audi gestellt werden.
Wie mir mitgeteilt wurde, soll hierzu der Verbrauch manipulationssicher vom Audihaus abgelesen werden. Hierzu sei würde der Motor verplombt.
Jetzt wollte ich mir mal ansehen, wie so eine manipulationssichere Verplombung aussieht. Wie ich feststellen muss, ist am Motor bzw. Deckel keine Plombe angebracht. Leider konnte ich heute Abend niemanden mehr telefonisch erreichen.
Meine Frage:
Habe ich da was falsch verstanden oder ist es so, dass das Autohaus schlichtweg die Verplombung vergessen hat.

Danke

Die Plombe ist nicht außen angebracht. Die Plombe verhindert, das du noch während der Messung selbst Öl abzapfst um den Verbrauch zu erhöhen ;-)

Aha, ich dachte, dass evtl. der Öldeckel versiegelt ist oder so.
Also ist das "von außen" gar nicht erkennbar?

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