Teure Wäsche - Felge beschädigt

Audi A5 8T Coupe

Wollte vorhin noch schnell in die Waschanlage - jetzt habe ich immer noch ein dreckiges Auto und eine schwer beschädigte Felge und Reifen. 😠

Der herbeigerufene Pächter (war an einer Tanke) hat gemeint "Ist ihr Problem wenn Sie kein Auto fahren können. Die Metallschienen hätte ich beim Einfahren sehen müssen und wenn ich dagegen fahre ist nicht seine Sache." Auf meine Frage warum nirgends ein Warnschild "maximale Breite und Achtung bei Niederquerschnittsreifen" vorhanden sei meinte er "warum? sowas brauche er nicht, denn das sieht man ja und wenn man sich dann die Felge dran kaputt macht Pech gehabt".

Was meint Ihr? Anwalt einschalten?

Von anderen Waschanlagen kenne ich sehr wohl Warnschilder was die Fahrzeugbreite und -höhe, Felgen-/Reifengröße usw. angeht. An dieser Waschanlage war neben dem Tor nur eine Warnung bzgl. maximaler Höhe von 2,25 m. Selbst auf der Tafel mit der Bedienungsanleitung habe ich nichts gefunden.

Die silbernen Fäden sind übrigens die abgescherten Teile der Felge. 😠

Bild1
Bild2
Beste Antwort im Thema

Du kennst die Problematik großer Felgen, weisst das es Hinweisschilder gibt, suchst auch danach und findest keine - warum kommst Du nicht auf die Idee zu fragen bevor man reinfährt?

Um Deine Felgen tuts mir leid und Deinen Frust verstehe ich. Aber wenn Du den Verursacher suchst: schau in den Spiegel.

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Ärgerlich. Meine aber leider sagen zu müssen: selbst schuld.
Es ist wohl bei einer Portal-Waschanlage passiert, d.h. das Auto steht während des Waschvorgangs. Hier sehe ich bei uns in der gegend nie jemanden rumstehen zum Einweisen übrigens - wozu auch, steht ja "SB" dort.

Das erwähnte Urteil hat mit diesem Fall nichts zu tun, das Auto war sicher nicht zu breit - Du bis schlicht und ergreifend zu weit links gefahren. Durch das "Gequietsche" der Reifen auf den Fliesen auch das leichte Schrammen nicht bemerkt.

per Saldo: SCH...., blöd gelaufen - Fehler gemacht, reparieren oder damit leben und draus lernen.

Zitat:

Original geschrieben von ulfmande


per Saldo: SCH...., blöd gelaufen - Fehler gemacht, reparieren oder damit leben und draus lernen.

So einfach gebe ich mich nicht damit ab. Immerhin wirbt der Waschanlagen-Betreiber am Tor der Waschanlage mit "Unsere Waschanlage wird empfohlen vom Verband der Automobilindustrie e. V.". Und weiter oben habe ich ja bereits zitiert, dass dieser Verband in seinen Kriterien für VDA - Konforme Waschanlagen ausdrücklich bestimmte Maßangaben als Pflicht ansieht, ohne diese man nicht mit VDA werben darf!

Hätte es diese Maßangaben gegeben hätte ich garnicht erst einen Chip gekauft.

Der A5 ist ohne Aussenspiegel 1,86 m breit und die Fahrspur wahrscheinlich 1,95 m -> rechts und links 4,5 cm. D. h. das ist sogar weniger als die Höhe einer Visitenkarte (5,5 cm)! Jetzt nimm zwei Visitenkarten, einen Metermaß und teste auf einem freien Platz - ich bin mir ziemlich sicher die wenigsten Autofahrer werden zwischen den beiden Visitenkarten durchkommen ohne diese zu überfahren!

Und genau deswegen sagt der VDA ja auch, dass es angeschrieben sein muss, damit jeder Kunde anhand seines eigenen Fahrzeug und fahrerischen Können selbst entscheiden kann ja oder nein!

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld



Zitat:

Original geschrieben von ulfmande


per Saldo: SCH...., blöd gelaufen - Fehler gemacht, reparieren oder damit leben und draus lernen.
So einfach gebe ich mich nicht damit ab. Immerhin wirbt der Waschanlagen-Betreiber am Tor der Waschanlage mit "Unsere Waschanlage wird empfohlen vom Verband der Automobilindustrie e. V.". Und weiter oben habe ich ja bereits zitiert, dass dieser Verband in seinen Kriterien für VDA - Konforme Waschanlagen ausdrücklich bestimmte Maßangaben als Pflicht ansieht, ohne diese man nicht mit VDA werben darf!

Hätte es diese Maßangaben gegeben hätte ich garnicht erst einen Chip gekauft.

Der A5 ist ohne Aussenspiegel 1,86 m breit und die Fahrspur wahrscheinlich 1,95 m -> rechts und links 4,5 cm. D. h. das ist sogar weniger als die Höhe einer Visitenkarte (5,5 cm)! Jetzt nimm zwei Visitenkarten, einen Metermaß und teste auf einem freien Platz - ich bin mir ziemlich sicher die wenigsten Autofahrer werden zwischen den beiden Visitenkarten durchkommen ohne diese zu überfahren!

Und genau deswegen sagt der VDA ja auch, dass es angeschrieben sein muss, damit jeder Kunde anhand seines eigenen Fahrzeug und fahrerischen Können selbst entscheiden kann ja oder nein!

Wieder mal ein typisches Beispiel für die hier bei MT schon in etlichen Threads diskutierte und in allen Lebensbereichen immer weiter um sich greifende

Vollkasko-Mentalität

. 🙄

"Ich habe Sch... gebaut, aber werde doch sicher irgendjemanden finden, den ich dafür verantwortlich machen kann. Ich selber kann es ja wohl nicht sein." 🙁😰

Alter, zahl den Schaden und trag es wie ein Mann (statt rumzujammern), jeder hat sich schon mal irgendwo die Kiste angefahren, so what?

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld



So einfach gebe ich mich nicht damit ab. Immerhin wirbt der Waschanlagen-Betreiber am Tor der Waschanlage mit "Unsere Waschanlage wird empfohlen vom Verband der Automobilindustrie e. V.". Und weiter oben habe ich ja bereits zitiert, dass dieser Verband in seinen Kriterien für VDA - Konforme Waschanlagen ausdrücklich bestimmte Maßangaben als Pflicht ansieht, ohne diese man nicht mit VDA werben darf!

Hätte es diese Maßangaben gegeben hätte ich garnicht erst einen Chip gekauft.

Der A5 ist ohne Aussenspiegel 1,86 m breit und die Fahrspur wahrscheinlich 1,95 m -> rechts und links 4,5 cm. D. h. das ist sogar weniger als die Höhe einer Visitenkarte (5,5 cm)! Jetzt nimm zwei Visitenkarten, einen Metermaß und teste auf einem freien Platz - ich bin mir ziemlich sicher die wenigsten Autofahrer werden zwischen den beiden Visitenkarten durchkommen ohne diese zu überfahren!

Und genau deswegen sagt der VDA ja auch, dass es angeschrieben sein muss, damit jeder Kunde anhand seines eigenen Fahrzeug und fahrerischen Können selbst entscheiden kann ja oder nein!

Merkste selber.... Wer zu blöd ist zum Autofahren, sollte später nicht rumheulen, wenn er die Karre schrottet...

Der Aufwand lohnt doch eh nicht, wenn Du schon beim "in die Waschstraße fahren" überfordert bist, dann lebt die Karre eh nicht lange 😉 😁

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Hallo

Die "Memmenhaftigkeit" mancher Schreiber hier bringt mich immer wieder zum Schmunzeln. 🙂

Mit dem Erwerb eines A5 / S5 hat man nicht auch gleich Anspruch überall den roten Teppich aus gerollt zu bekommen. Für den großen Teil der Menschheit ist das ein Auto wie jedes andere auch.

Grüße

Timmi

Warum werde ich hier eigentlich so runtergemacht? Ich habe ganz normal um Rat gefragt und werde in den letzten Postings nur runtergemacht.

Nach langem Suchen habe ich jetzt noch ein weiteres Urteil gefunden:

Zitat:

Pflicht des Betreibers einer Autowaschanlage zur Ergreifung von Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Eigentums der Kunden

Das AG Braunschweig hat mit Entscheidung vom 23.10.2008, Az. 112 C 1721/07 entschieden, dass der Betreiber einer Autowaschanlage grundsätzlich dazu verpflichtet ist, so umfassende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Eigentums der Kunden zu treffen, dass das Auto des Kunden auch bei Benutzungsfehlern keinen Schaden davontragen kann. Im entschiedenen Fall handelt es sich um eine auf Laufschienen über den zu waschenden Wagen hinweg fahrende Waschanlage (Portalwaschanlage), in der Leitschienen vorhanden sind, die den Benutzer einweisen sollen. Der Benutzer hatte beim Einfahren in die Waschanlage die Leitschienen verpasst und war gegen die 20 cm nach außen versetzten, scharfkantigen Laufschienen der Waschanlage gefahren. Dadurch wurde der linke Vorderreifen beschädigt. Der Betreiber der Waschanlage hatte keine Sicherungsmaßnahmen für den Fall ergriffen, dass ein ungeübter Fahrer mit dem Kfz die Leitschienen verfehlt und auf die scharfkantigen Laufschienen der Waschanlage gerät. Die Richter beurteilten dies als eine Pflichtverletzung aus dem Waschvertrag, aus der der Betreiber Schadenersatz für den entstandenen Schaden in Höhe von 2/3 (der Abzug von 1/3 resultiert aus dem Alter der Reifen) leisten muss. Zur Begründung führten die Richter aus, dass der Betreiber damit rechnen muss, dass unerfahrene Fahrzeugführer, die in die Waschanlage einfahren, auf die scharfkantigen Laufschienen treffen können, weil sie die Leitschienen um nur 20 cm verpassen. Es kann von ihm daher verlangt werden, dass er eine Absicherung der scharfen Kanten vornimmt, indem er diese z.B. abrundet oder farblich besonders betont. Der Kunde darf darauf vertrauen, dass ihm auch dann keine Schäden am Fahrzeug entstehen, wenn er bei der Benutzung der Waschanlage einen fahrlässigen Fehler macht. Eine Haftung des Waschanlagenbetreibers ist aber dann ausgeschlossen, wenn der Benutzer der Waschanlage einen erheblichen Verstoß begeht, sich grob fahrlässig verhält.

AG Braunschweig vom 23.10.2008

@smhb0310: Du hast Post.

@TE: Wenn Du z.B. im ADAC bist kannst Du Dir ja (auf Basis der Musterurlteile) eine Erstberatung beim Vertragsanwalt holen und dann abschätzen, ob es Sinn macht weiter gegen den Waschanlagen-Betreiber vorzugehen. Die Rechtsprechung scheint hier in letzter Zeit recht kundenfreundlich geworden zu sein. Bei einer RSV (z.B. DAS) kann man sich meist auch schon telefonisch eine Beratung von einem entsprechenden Anwalt über die Hotline holen.

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__


@smhb0310: Du hast Post.

Schon gelesen 😉

Dankeschön 😉 Bekomme gerne Post 🙂

naja, ich denke die Mehrheit der Beiträge zielt auf eins ab:
Warum sich den Stress mit Anwalt und evtl. Gericht antun wenn der Schaden für 100 Euro behoben ist.

Wäre mir ehrlich gesagt auch zu blöd und den Ärger nicht wert.
Fahr zum Felgendoc, lass es richten und Du denkst in 3-4 Wochen nicht mehr dran.
Wenn Du zum Anwalt gehst wird sich das über Monate hinziehen und Du musst Dich ständig damit auseinandersetzen. Damit versaust Du Dir noch den ganzen Sommer 🙂

Ist ein bisschen so wie den Supermarktbetreiber zu verklagen weil er so enge Parkplätze hat 😉
Auf der Tatsache rumreiten dass keine Hinweisschilder vorhanden sind finde ich auch ziemlich kleinlich ... dass man bei Reifen mit so niedrigem Querschnitt, und einem breiten Auto wie dem A5, grundsätzlich mehr aufpassen muss als mit nem Kleinwagen und 14"-Rädern sollte eigentlich klar sein.

Schöne Grüße
pat

Ich hab mich Anfangs auch tot geärgert bei Schäden an meinen Felgen
irgetwann hab ichs aufgegeben bei den 20 zöllern werden da eh bald höchstwahrscheinlich welche bei kommen,als reg dich nicht auf!!😉

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