Teure Wäsche - Felge beschädigt

Audi A5 8T Coupe

Wollte vorhin noch schnell in die Waschanlage - jetzt habe ich immer noch ein dreckiges Auto und eine schwer beschädigte Felge und Reifen. 😠

Der herbeigerufene Pächter (war an einer Tanke) hat gemeint "Ist ihr Problem wenn Sie kein Auto fahren können. Die Metallschienen hätte ich beim Einfahren sehen müssen und wenn ich dagegen fahre ist nicht seine Sache." Auf meine Frage warum nirgends ein Warnschild "maximale Breite und Achtung bei Niederquerschnittsreifen" vorhanden sei meinte er "warum? sowas brauche er nicht, denn das sieht man ja und wenn man sich dann die Felge dran kaputt macht Pech gehabt".

Was meint Ihr? Anwalt einschalten?

Von anderen Waschanlagen kenne ich sehr wohl Warnschilder was die Fahrzeugbreite und -höhe, Felgen-/Reifengröße usw. angeht. An dieser Waschanlage war neben dem Tor nur eine Warnung bzgl. maximaler Höhe von 2,25 m. Selbst auf der Tafel mit der Bedienungsanleitung habe ich nichts gefunden.

Die silbernen Fäden sind übrigens die abgescherten Teile der Felge. 😠

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Du kennst die Problematik großer Felgen, weisst das es Hinweisschilder gibt, suchst auch danach und findest keine - warum kommst Du nicht auf die Idee zu fragen bevor man reinfährt?

Um Deine Felgen tuts mir leid und Deinen Frust verstehe ich. Aber wenn Du den Verursacher suchst: schau in den Spiegel.

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Das ist sicherlich richtig. So eine Rumstreiterei geht zum Teil ganz schön an die Nerven.

Andererseits, wenn die Rechtslage tatsächlich gegen den WA-Inhaber stehen sollte, fände ich seine Reaktion dem TE gegenüber reichlich arrogant. Schon allein um ihn von seinem hohen Ross herunterzuholen wäre es richtig, sich nicht einfach so abspeisen zu lassen. Ich vermute mal, dass das beim TE auch einen Teil dazu beiträgt über weitere Schritte nachzudenken.

Eine anwaltliche Beratung kann auf jeden Fall nicht schaden und sollte - sofern kostenlos im Rahmen einer AutoClub-Mitgliedschaft oder einer RSV möglich - angedacht werden. Manchmal reicht dann ja auch schon ein Brief des Anwalts, ganz ohne weitere Streitigkeiten.

Und bei einem neuen Wagen (ich nehme mal an der ist noch recht neu) ist eine reparierte Felge halt keine neue mehr. Und eine Neue kostet inkl. Montage des Reifens schnell deutlich mehr als nur 100Euro...

Auch beim letzten angefuehrten Urteil sehe ich grundsaetzliche Unterschiede:

In dem Fall ist der Schaden nicht durch die Fuehrungsschiene entstanden sondern durch eine "tatsaechlich gefaehrliche" Vorrichtung ausserhalb des Einfahrbereiches. (wobei ich der Meinung bin, wenn man die Schiene um 20cm verfehlt wie in dem Beispiel genannt hat man auch echt kein Mitleid verdient).

In deinem Fall ist es ja so, dass die Schutzvorrichtung deine Felge beschaedigt hat weil die nicht fuer so niedrige Felgen ausgelegt ist.

Gegenfrage: Wenn Chica mit ihren Highheels umknickt weil der Buergersteig nicht perfekt eben war, ist dann der Senat schuld und kann fuer Koerperverletzung belangt werden?

Das Problem ist ja viel komplexer.
Wenn er jetzt zum Anwalt läuft und dort einen Wisch hinschickt wird sich der Waschanlagenbetreiber vermutlich (ein paar normale Menschen gibts hoffentlich noch) denken: okay scheiss drauf ich zahl dem die Felge und hab meine Ruhe.
Das Problem is nur wenn das jeder macht der nicht fähig ist, langsam und gerade in eine Waschstrasse einzufahren, dann wird uns eine Autowäsche aufgrund des Betrieber-Risikios bald 35 Euro kosten....

Die Frage ist doch, gerade da die zitierten Urteile schon ein paar Jahre alt sind, warum der Betreiber nicht einfach hingeht und an einer Tafel dick und fett die Benutzung einschränkt.

Z. B.

Mr.Wash

-> dort stehen für jede Waschstraße die maximalen Maße - Beispiel München:

Zitat:

Fahrzeugabmessungen

Maximale Höhe: 1,85 m
Maximale Breite: 1,90 m zum Vergleich A5 Coupé = 1,86 m ohne und 1,98 m mit Aussenspiegel
Maximale Radbreite: 30 cm
Minimale Bodenfreiheit: 12 cm

Mit diesen Daten kann dann jeder Kunde selbst entscheiden ob er die Gefahr einer Beschädigung eingeht oder nicht. Liegt das Fahrzeug innerhalb dieser Werte muss bei einer Beschädigung der Betreiber für den Schaden aufkommen. Liegt das Fahrzeug ausserhalb dieser Werte ist der Betreiber raus und alleine der Kunde haftet. Übrigens sieht man oben im Beispiel auch ganz klar, dass Mr.Wash - wie vom VDA gefordert - hier die Maximale Breite von 1,90 m zwischen den Leitschienen und nicht in Spiegelhöhe angibt!

Was kostet ein Schild? 20 €? Das sind 20 € welche dem Betreiber eine Menge Streit vom Hals halten kann. Warum hängt er also keines auf?

Und genau darauf zielen auch die von mir zitierten Urteile ab:
- Fall 1 betraf die Breitenangabe zwischen den Leitschienen
- Fall 2 betraf die Beschaffenheit von Schienen am Boden

Klar kann man darüber streiten dass man aufpassen kann nicht gegen die Leitschiene zu kommen. Aber wie im Urteil begründet hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass eine Berührung keinen solchen Schaden verursacht. Dies kann z. B. dadurch erfolgen, dass die Leitschienen niedriger sind, aus Kunsstoff sind, oder eine spezielle Form haben um nicht gleich die Felge abzuspanen. Siehe auch Link mit Infos zu solchen Leitschienen Zitat "Eine alternative, fertigungstechnisch vorteilhafte Radleitschiene kann aus einem Vollmaterial aus Kunststoff oder Gummi, vorzugweise Hartgummi, gebildet sein, wodurch Beschädigungen empfindlicher Felgen verhindert werden.". Oder aber der Anbieter schreibt an seine Wand: "Achtung Metallschiene - mindestens xx cm Reifenflanke erforderlich, oder Beschädigungsgefahr bei Berührung".

Ich sauge mir ja hier nichts aus den Fingern -> das sind Punkte welche ich sehr wohl schon an Waschanlagen-/straßen an Infoschildern gelesen habe!

Als ich den A5 neu bekam habe ich ein Gutscheinblock geschenkt bekommen für eine Waschstraße. Der Block ist noch komplett unversehrt..... weil an der Einfahrt zur Waschstraße dick und fett ein Haftungsausschluss steht bei so niedriger Reifenflanke!

Wie lange ist der A5 mit den 20" Werksrädern auf dem Markt? Wenn ich Jahre nach dessen Markteinführung mit einem werksmässigen PKW, ohne D&W Tiefer-Breiter-Härter-Tuning, nicht ohne Beschädigung durch eine Waschanlage mit dem Hinweis "Nur für PKW mit serienmäßiger Ausstattung" fahren kann.... tja, siehe meine Ausführungen oben. Das ist lange genug Zeit Hinweisschilder und damit Haftungsausschlüsse anzubringen oder aber die Anlage so umzurüsten, dass es zu keinem solchen Schaden kommen kann.

Nebenbei in dem verlinkten Artikel (Urheber übrigens ein Hersteller von Waschanlagen) steht auch noch: "Besonders bei oben genannten großen Fahrzeugen werden aufgrund des großen Felgendurchmesser oftmals Niederquerschnittsreifen verwendet, so dass in Verbindung mit der großen Fahrzeugbreite derartige Fahrzeuge bereits jetzt überproportional oft mit ihren in der Regel teueren Felgen an die Radleitschienen anschlagen. Die Beschädigung derart teurer Felgen ist für den Betreiber der Fahrzeugwaschanlage aufgrund der hohen Schadensersatzleistungen von großem Nachteil. Durch höhere Radleitschienen würden diese Fälle noch vermehrt.".

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Das ist schon richtig nur der nächste der sein Fahrzeug beschädigt hätte dann wieder einen anderen Hinweis gebraucht und im Endeffekt sind wir dann bei einer 25 seitigen A4 Broschüre die du vor der Benutzung lesen und unterschreiben musst.
Ausserdem sollte man sich im Zweifesfall beim einfahren halt durch aussteigen und kurz schaun schlau machen wie viel spiel man hat. Das sollten einem so tolle Felgen schon wert sein.
Und mit Gefühl bist du da sicher auch nicht ran gegangen.
Wenn du langsam und mit lockerer Lenkradführung einfährst dann passt dir nämlich auch beim leichten Kontakt mit der Metallschiene nichts oder nur ein minimaler defekt. Aber du hast dir ja beinahe die halbe Felge abradiert und den Reifen.
Da gehört schon einiges an Gewalt oder grober Gefühlslosigkeit dazu 😉

*edit*
Was auch hilft, bei Waschanlagen mit wenig Spiel zur Leitschiene fahre ich immer erst ein wenig ein und prüfe dann im stand durch kurzes links Rechts lenken ob ich zumindest auf beiden Seiten einen gewissen mindestabstand zur Schiene habe.
Dann langsam Geradeaus bis zur Stop Position rollen und vielleicht zwischendurch och ein zweimal zackig und kurz links rechts lenken um noch einmal den Abstand zu prüfen. So positioniere ich mich eigentlich immer gut und habe keine Berührung wo ich mir was kaputt machen kann. 

Trägt zwar nicht direkt zum Thema bei, aber ich wasche in diesen Dingern:

<img height="300" border="0" width="400" src="http://www.waschen-heim.de/jpgs/boxen_1.jpg" alt="" />

Da wird dann noch ein Eimer + weiches Tuch mitgenommen und ein Paar Flaschen, mit warmem Wasser.

Erst mal das Auto in der Anlage grob absprühen, dann mit dem Lappen komplett abwischen, um den Schmuz richtig zu lösen.
Ich halte von der Bürste die sich in der Anlage befindet nichts, damit wirds nicht sauber, und die Zeit läuf ja...

Danach nochmal klar abspülen, und nebenher mit dem Lappen nochmals über verbliebenen Schmutz.

Das ganze schont die Nerven, den Geldbeutel ( 2 - 3 € für komplette Wäsche) und das Auto.

Ich verlasse mich beim Auto waschen nur auf mich selbst, jemand anderes hat daran nichst zu suchen.
Nebenbei hat das ganze einen positiven Effekt: Man bewegt sich!

Auf die Idee in so eine Waschstraße zu fahren, würde ich nie kommen, mir kann auch keiner erzählen das man das Auto damit wirklich sauber bekommt, wie wenn man selbst Hand anlegt, und dabei gründlich ist.

@TE: warst Du nun bei Deinem Anwalt? und wenn wie war die Auskunft?

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